Beschwerde
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
3.660
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
3.660
Liebe Interessierte,
14.752 Menschen haben meine Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ unterschrieben. Der Deutsche Bundestag hat sie abgelehnt:
http://norbert.denef.com/petition_bundestag
Deshalb habe ich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, weil sie damit ihre Verpflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt.
Die vollständige Beschwerde als PDF laden:
http://norbert.denef.com/Beschwerde_12805_09.pdf
Meine Geschichte ist eine von vielen.
Ich wurde sexuell missbraucht.
Ich habe geschwiegen aus Angst, Scham und Schuldgefühlen.
In der Bundesrepublik Deutschland verjähren sexualisierte Verbrechen.
Dadurch werden die Täter geschützt und die Opfer müssen schweigen.
Ich engagiere mich normalerweise nicht in der Politik,
deshalb brauche ich Ihre Hilfe!
Einige Unanständige machen Druck,
damit die Verjährungsfrist nicht abgeschafft wird.
Falls sie erfolgreich sind, müssen Opfer weiter schweigen.
Unterzeichnen Sie das Unterstützungsschreiben.
Sie helfen damit auch anderen.
Unterzeichnen Sie jetzt - Danke!
http://norbert.denef.com/petition
Hoffnungsvoll
Norbert Denef
Mit dem Erlös meines Buches „Ich wurde sexuell missbraucht“ finanziere ich die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sie können mich unterstützen, indem Sie bei mir Exemplare bestellen unter:
E-Mail: norbert@denef.com
Sobald Sie mir Ihre Lieferadresse senden, schicke ich Ihnen die gewünschte Menge.
Den Betrag von 10,- Euro, zuzüglich 3,- Euro Versandgebühr überweisen Sie mir bitte. Die Bankverbindung stelle ich Ihnen auf Nachfrage zu.
Um Werbung für die Aufhebung der Verjährungsfrist machen zu können, benötige ich weitere finanzielle Unterstützung.
Bitte leiten Sie diese Information an Freunde und Bekannte weiter oder sammeln Sie Unterschriften:
Handzettel herunterladen - Unterschriften sammeln »
Die Beschwerde wird unterstützt von:
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Herrn 11011 Berlin, 10.12.2008
Norbert Denef Platz der Republik 1
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
Pet 4-16-07-40-027211
Sehr geehrter Herr Denef,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 04.12.2008 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/11092), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
Anlage: - 1 –
______________________________________________
Die Ablehnung der Petition durch den Deutschen Bundestag verstößt aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte, weshalb ich beabsichtige, eine Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen auf der Grundlage des Grundgesetztes für die BRD. An erster Stelle des Grundgesetztes stehen die Grundrechte, von denen Artikel 1, (1) und Artikel 2, (2) für die Petition und die Beschwerde von besonderer Bedeutung sind.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Die hier zitierten Grundrechte schließen nicht aus, dass die Verjährungsfrist für Straftaten in Bezug auf sexualisierte Gewalt aufgehoben werden kann.
Dagegen ist die bestehende Verjährungsfrist angesichts der desolaten und desaströsen Lebenslage der Opfer ein Versagen des Gesetzgebers gegenüber den Grundrechten, sie ist ein gesellschaftlicher Skandal, dem die Gesellschaft durch ihr Aufbegehren entgegenwirken kann. Das Versprechen, das den Menschen durch die Grundrechte gegeben wird, ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die gegenwärtige Gesetzeslage zu korrigieren und die Verjährungsfrist bei sexualisierter Gewalt abzuschaffen.
Ich fühle mich verpflichtet an diesem Ziel weiter zu arbeiten, denn es hängt für unzählige Opfer und deren Umfeld alles von der Abschaffung der Verjährungsfrist ab. Deshalb halte ich es auch für sinnvoll, die Sammlung der Unterschriften fortzusetzen, um die Politiker von der Notwendigkeit und Richtigkeit der Aufhebung der Verjährungsfrist im Sinne der Verwirklichung einer menschlichen Gemeinschaft zu überzeugen.
Für die Vorbereitungen meiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bedarf es juristischer Unterstützung - dafür benötige ich die notwendigen Fördermittel!
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Vorschläge oder ihre konkrete Beteiligung bitten und ich würde mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen.
Kontaktadresse: norbert@denef.com
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Nachfolgend die „Begründungen“ des Bundestages, mit Kommentaren von Monika Gerstendörfer (Lobby für Menschenrechte e.V.)
… den ganzen Beitrag lesen »
Ein Theaterstück
von Wolfgang Spielvogel
mit Viktor Vössing
für Norbert Denef
Der Text basiert auf Denefs autobiografischem Bericht: “Ich wurde sexuell missbraucht”.
Wolfgang Spielvogel schrieb “Alles muss raus” für das Frankfurter Autoren Theater
Mein Buch ist nicht mehr über den Buchhandel zu bestellen, da ich die restlichen Exemplare von meinem Verlag erworben habe.
Ich habe wieder das Recht über mein Buch, meine Geschichte, selbst zu bestimmen - ich wollte frei sein.
Gern können Sie Restexemplare für 10,- Euro bei mir bestellen. Sie erreichen mich unter:
E-Mail: norbert@denef.com
Klappentext:
Norbert Denef wurde als Kind über 8 Jahre lang von einem Pfarrer und einem Kirchenangestellten sexuell missbraucht. Dieser Seelenmord, wie er es selbst nennt, ließ ihn später in schwere Depressionen fallen. Nach 35 Jahren brach er sein Schweigen und erhielt von der katholischen Kirche als erstes bekanntes Missbrauchsopfer in Deutschland eine Abfindung in Höhe von 25.000 Euro, unter einer Bedingung:
… den ganzen Beitrag lesen »
Diese Webseite informiert über die Aufarbeitung meines sexuellen Missbrauchs. Sie zeigt wie zerstörerisch sexuelle Gewalt auf das gesamte Leben eines Opfers einwirkt, wie Umwelt und Familie auf die Offenbarung reagieren und wie die katholische Kirche mit diesem Problem umgeht.
Über meine Geschichte berichteten die Medien, sie wurde durch den SPIEGEL bekannt: