Missbrauchs-Betroffener sucht Spender für Prozess gegen katholische Kirche

Der 76-jährige Norbert Denef hat eine Millionenklage gegen die katholische Kirche eingereicht. Die will keine weitere Entschädigung des Missbrauchs-Betroffenen und beruft sich auf die Verjährung der Taten. Das Gericht lehnt Prozesskostenhilfe für Denef ab. Kann er einen finanziellen Unterstützer für seinen Kampf gewinnen?
Von Thoralf Cleven
29.08.2025, 16:10 Uhr
Scharbeutz. Veronika und Norbert Denef stehen nun auf der Warteliste. Die Krankenkasse hat dem Ehepaar aus Scharbeutz in Schleswig-Holstein den Einzug in ein Hospiz genehmigt. Veronika Denef (73) leidet unheilbar an einer Multisystematrophie. Ihr Krankheitsbild ähnelt einer ALS-Erkrankung, so ihr Hausarzt. Ihr drei Jahre älterer Ehemann quält sich seit Jahren mit einer schweren Darmkrebserkrankung und Folgen von Notoperationen.
Gepflegt werden die beiden vor allem von ihrer Tochter Kristin. Die 51-jährige Künstlerin betreibt eigentlich in Lübeck eine Musikschule. Doch die prekäre gesundheitliche Lage der Eltern lässt dies in den letzten Jahren kaum noch zu. „Die Pflegepersonen, insbesondere die Tochter, die fast eine 24-Stunden-Pflege bewerkstelligt, sind vor allem mit der psychischen Belastung zunehmend am persönlichen Limit“, schlägt der Hausarzt Alarm. Kristin Denef pendelt zwischen Beruf und Elternpflege, Freizeit sei praktisch gar nicht mehr möglich, weil sie sich um ihr Einkommen kümmern muss. „Ich sehe mich in meiner Existenz bedroht“, sagt sie.
Unverarbeitetes Trauma: Der lange Schatten des Missbrauchs
Über der Familie, die wie viele ähnlich betroffene Familien bewundernswert zusammenhält, liegt jedoch ein weiterer Schatten. Norbert Denef ist im Alter von zehn bis 18 Jahren nach seinen Schilderungen kontinuierlich von einem Pfarrer und einem Organisten in seinem früheren Heimatort Delitzsch missbraucht worden. Der Pfarrer, der niemals kirchlich oder juristisch verfolgt wurde, ist 1998 gestorben. Der Musiker, übrigens Denefs Schwager, wurde niemals belangt.
Norbert Denef verschwieg sein Martyrium lange. Erst im Alter von 44 Jahren konnte sich Denef – inzwischen Vater von zwei Kindern – nach einem Zusammenbruch gegenüber seiner Frau offenbaren. Er redete auch 1993 in seiner Herkunftsfamilie erstmals über den Missbrauch und sein Leid, im Beisein der Täter. Die Familie wandte sich nicht von denen ab – sondern von ihm.

Foto einer glücklichen Stunde: Im Mai 2024 konnte Kristin Denef für ihre Eltern Veronika und Norbert Denef einen kurzen Ausflug ins Freie organisieren.
Quelle: Privat
Denef führt seit mehr als zwei Jahrzehnten einen unerbittlichen Kampf gegen die Katholische Kirche, vor allem jedoch gegen das früher für ihn zuständige Bistum Magdeburg. 2005 erhielt er im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung 25.000 Euro und sollte darüber schweigen. 2023 sprach ihm die Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids (UKA) nochmals 30.000 Euro zu.
Für die Kirche ist der Fall seitdem geklärt, Denef gibt jedoch angesichts seiner gesundheitlichen Lage, dem Zustand seiner Frau und der Belastung seiner Tochter keine Ruhe. Lange suchte er eine außergerichtliche Einigung mit dem Magdeburger Bischof Gerhard Feige. Seit Februar 2025 liegt dem Landgericht Magdeburg eine Klage Denefs gegen das Bistum Magdeburg wegen Schadensersatzes nach sexuellem Missbrauch durch einen Geistlichen vor. Seine Forderung: eine Million Euro.
Verjährung und Verzweiflung: Die Hürden im Prozess gegen die Kirche
Seine schwere Krebserkrankung führt der Scharbeutzer mittelbar auf den an ihm verübten Missbrauch zurück. Denn aufgrund dieser Erfahrungen habe er die notwendigen Krebsvorsorgeuntersuchungen nicht durchführen lassen können, argumentiert Denef. Sein behandelnder Arzt bestätigte dies bereits 2018. Er schrieb in einem Attest von einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Krebs hätte mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ frühzeitig erkannt und verhindert werden können. Sexuell traumatisierte Menschen, schrieb Denefs Anwalt Thomas Klaus an das Bistum, lehnten häufig körpernahe, ärztliche Untersuchungen ab, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden seien.
Die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“ bestätigt das. Norbert Denef sei beileibe kein Einzelfall unter von Missbrauch Betroffenen, die aus Furcht vor vorsorglichen Untersuchungen, die andere Menschen problemlos absolvieren können, spätere Erkrankungen riskieren, sagt Sprecher und Geschäftsführer Matthias Katsch. „Das reicht bis hin zur Ablehnung zahnärztlicher Behandlungen.“ Der Zusammenhang mit dem früheren Missbrauch sei in Studien nachgewiesen. „Für die Aufarbeitung wäre es gut, wenn dies auch einmal juristisch geklärt würde.“

Magdeburger Bischof Gerhard Feige.
Quelle: Ronny Hartmann/dpa
Denn die Kirche weist solche Zusammenhänge stets von sich, bestreitet schlicht die möglichen Tatfolgen. Das Bistum Magdeburg verweist zudem auf die Vereinbarung mit Denef von 2005 und zieht sich auf die juristische Verjährung des Missbrauchs zurück. Ein Prozess, der dennoch in zwei Instanzen geführt werden würde, könnte den Verlierer etwa 110.000 Euro kosten, schätzt Anwalt Klaus grob. „Finanziell bin ich am Ende“, sagt Norbert Denef. Deshalb beantragte er beim Gericht Prozesskostenbeihilfe. Die Richter lehnten den Antrag nun ab.
Sie begründen ihre Ablehnung mit den geringen Erfolgsaussichten der Klage wegen der Berufung der Kirche auf die Verjährung und der 2005 geschlossenen Vereinbarung zwischen Denef und dem Bistum, mit der alle Forderungen abgegolten sein sollten. Anwalt Klaus kommentiert die Positionierung der Kirche im Fall Denef so: „Recht ist das eine, Moral ist die andere Seite der Medaille.“ Jeder müsse für sich entscheiden, welche Seite gesehen werden solle.
Norbert Denef fühlt sich nach Ablehnung seines Antrags auf Prozesskostenbeihilfe zwar am Boden. Aufgeben will er jedoch nicht. „Ich suche jetzt einen Mäzen. Jemanden, der meine Prozesskosten finanziert und dafür im Erfolgsfall 70 Prozent der möglichen Entschädigungssumme behalten kann. Vielleicht findet sich jemand, der die Möglichkeit sieht, mittels eines Prozesses das verlogene System der katholischen Kirche öffentlich zu machen und die Verfilzung mit der Politik an den Pranger zu stellen.“
Ihm geht es vor allem darum, dass durch die für ihn bestehenden Verjährungsfristen im Strafrecht die Täter und deren Organisationen geschützt würden. Das hat er bereits 2011 auf einem SPD-Parteitag gesagt und war ein Jahr später 48 Tage in den Hungerstreik getreten. Seitdem hat sich jedoch – auch durch Denefs Engagement – einiges getan. Seit 2015 gelten längere Fristen, um Missbrauchstäter anklagen zu können und dann Entschädigungen zu erstreiten. Für ihn gilt das jedoch nicht, weil die Taten schon sehr lange zurückliegen.
Ausblick und Drohung: Denefs mögliche Rückkehr zum Hungerstreik
Denef sagt, ihm bleibe keine Zeit mehr, eine Spendenkampagne für seine Prozesskosten loszutreten. Es würde vermutlich sehr lange dauern, um die benötigte Summe zusammenzubekommen. „Ich benötige eine schnelle Lösung.“ Sollte seine Frau vor ihm sterben, erklärt Denef, wolle er erneut darüber nachdenken, in den Hungerstreik zu treten. „Bis zum Tod – weil der Bischof von Magdeburg sich hinter den Verjährungsfristen versteckt, anstatt durch einen Verzicht auf dieses juristische Mittel einen Prozess zu ermöglichen.“ Denefs Anwalt Thomas Klaus ist besorgt um seinen Mandanten. „Das alles zeigt, in welch verzweifelter Situation sich Herr Denef befindet.“
Es gibt positive Beispiele für Spendenkampagnen, die Missbrauchsopfern einen weiteren juristischen Weg ermöglichen, und es existieren Fälle, in denen die Kirche vorgerichtlich einlenkt. So hat sich etwa das Bistum Mainz im Juni 2025 in einem Vergleich vor dem Mainzer Landgericht dazu verpflichtet, einem Betroffenen sexualisierter Gewalt insgesamt 340.000 Euro zu bezahlen. Und die Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“ organisierte erfolgreich eine Spendenkampagne, um einer Betroffenen einen Berufungsprozess finanziell zu ermöglichen. Zuvor hatte das Landgericht Köln die Schmerzensgeldklage von Melanie F. abgewiesen.
Matthias Katsch, Sprecher von „Eckiger Tisch“, sagt, die katholische Kirche gehe nur so lange verständnisvoll und mitfühlend mit um ihr Recht kämpfenden Betroffenen um, solange sie sich an die Bedingungen der Kirche hielten. „Sind Betroffene nicht damit einverstanden, ist Schluss mit lustig. Dann kämpft die Kirche mit sehr harten Bandagen.“ Wem das kirchliche Anerkennungssystem für erlittenes Leid nicht ausreicht, der werde ausgegrenzt und entsprechend behandelt, so Katsch. Der Fall Denef falle offenbar in diese Kategorie.
Der „Eckige Tisch“ hat 2024 eine Petition gestartet, die zum Ziel hat, der Kirche als Täterorganisation und Körperschaft des öffentlichen Rechts zu untersagen, sich bei Missbrauchstaten auf die Einrede der Verjährung zurückzuziehen und somit Entschädigungen auf zivilrechtlichen Wege verhindern zu können. „Mehr als 100.000 Menschen haben unterschrieben“, so Katsch.
Als „schäbig und verwerflich“ bezeichnet der Sprecher der Betroffeneninitiative den Umgang des Bistums Magdeburg mit Norbert Denef. „Hier hat die Kirche einen von Missbrauch durch einen Geistlichen geschädigten Mann, der inzwischen um sein Leben ringt, in die Verzweiflung getrieben.“ Das stehe im Gegensatz zu ihrem Selbstverständnis. „Die Kirche will nicht akzeptieren, dass ihr seelsorgerischer Ansatz bei der Aufarbeitung des Missbrauchs durch Kleriker und Mitarbeiter falsch ist. Denn es handelt sich um Verbrechen, die vor Gericht gehören.“
In Scharbeutz hofft Norbert Denef nun auf einen weißen Ritter, der ihm finanziell einen Prozess ermöglicht, und dass sich bald die Türen des Hospizes für sich und seine Frau Veronika öffnen. Aufgeben will er nicht. „Ich bin noch da“, sagt Denef.

