Beschwerde
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
10.933
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
10.933
Das Schicksal der ehemaligen Heimkinder in kirchlichen wie auch in staatlichen Heimen bewegt die Öffentlichkeit. Die »Schwarze Pädagogik« der Nazi-Zeit wurde in vielen Heimen fortgeführt. Zahlreiche Heimkinder leiden noch heute unter den Folgen der ständigen Demütigungen, der erlittenen Misshandlungen und des Missbrauchs. Viele mussten in den Heimen Zwangsarbeit verrichten, ohne dass dafür Rentenbeiträge gezahlt wurden.
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Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben
Es heißt immer: „Brich dein Schweigen, dann bekommst Du Hilfe!“ Die Wirklichkeit sieht leider anders aus, denn in Deutschland gibt es eine gesetzliche Verjährungsfrist, welche die Opfer von sexualisierter Gewalt zum Schweigen zwingt.
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Liebe Freundinnen und Freunde,
Wenn der Deutschen Bundestag gegen Menschenrechte verstößt, können/müssen wir etwas dagegen unternehmen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass durch die Ablehnung der Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ Opfer per Gesetz schweigen sollen – das ist unmenschlich.
Deutscher Bundestag – Opfer sollen schweigen:
http://norbert.denef.com/2008/12/29/deutscher-bundestag-opfer-sollen-schweigen
Wir können etwas erreichen – wenn wir nicht aufgeben.
Durch Ihre Hilfe wird es möglich sein, eine Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.
Für diesen Weg benötige ich finanzielle Unterstützung.
Da ich für mein Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“ die Rechte von meinem Verlag erworben habe, kann ich über die restlichen Exemplare selbst bestimmen. Ich verkaufe sie für 10,- Euro. Mit dem Erlös finanziere ich die notwendige juristische Unterstützung, um uns beim Europäischen Gerichtshof vertreten zu lassen.
Wenn Sie Restexemplare für 10,- Euro bei mir bestellen, unterstützen Sie damit die Petition. Sie erreichen mich unter:
E-Mail: norbert@denef.com
So bald Sie mir Ihre Lieferadresse senden, schicke ich Ihnen die gewünschte Menge an Exemplaren zu.
Den Betrag von 10,- Euro, zuzüglich 3,- Euro Versandgebühr, überweisen Sie mir bitte auf folgendes Konto:
Dresdner Bank
BLZ 50080000
Kto. 0675243300
Über 14.000 von uns haben die Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ unterschrieben. Wir haben damit dem Deutschen Bundestag die „rote Karte“ gezeigt.
Ich träume davon, dass Opfer nicht mehr ausgegrenzt werden, sich nicht mehr schämen müssen und dass man von Überlebenden spricht, nicht “Opfern”, weil sie, die sexualisierte Gewalttaten überlebt haben, stark sind und keine kleinen hilflosen Opfer.
Ich träume davon, dass eines Tages Opfer sexualisierter Gewalt auch in Deutschland ein Anrecht auf Menschenrechte haben und nicht mehr schweigen müssen!
Hoffnungsvoll
Norbert Denef
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
Herrn 11011 Berlin, 10.12.2008
Norbert Denef Platz der Republik 1
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
Pet 4-16-07-40-027211
Sehr geehrter Herr Denef,
der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 04.12.2008 beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache 16/11092), dessen Begründung beigefügt ist.
Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Naumann
Anlage: – 1 –
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Die Ablehnung der Petition durch den Deutschen Bundestag verstößt aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte, weshalb ich beabsichtige, eine Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen auf der Grundlage des Grundgesetztes für die BRD. An erster Stelle des Grundgesetztes stehen die Grundrechte, von denen Artikel 1, (1) und Artikel 2, (2) für die Petition und die Beschwerde von besonderer Bedeutung sind.
I. Die Grundrechte
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/grundgesetz/gg_01.html
Die hier zitierten Grundrechte schließen nicht aus, dass die Verjährungsfrist für Straftaten in Bezug auf sexualisierte Gewalt aufgehoben werden kann.
Dagegen ist die bestehende Verjährungsfrist angesichts der desolaten und desaströsen Lebenslage der Opfer ein Versagen des Gesetzgebers gegenüber den Grundrechten, sie ist ein gesellschaftlicher Skandal, dem die Gesellschaft durch ihr Aufbegehren entgegenwirken kann. Das Versprechen, das den Menschen durch die Grundrechte gegeben wird, ist eine Aufforderung an den Gesetzgeber, die gegenwärtige Gesetzeslage zu korrigieren und die Verjährungsfrist bei sexualisierter Gewalt abzuschaffen.
Ich fühle mich verpflichtet an diesem Ziel weiter zu arbeiten, denn es hängt für unzählige Opfer und deren Umfeld alles von der Abschaffung der Verjährungsfrist ab. Deshalb halte ich es auch für sinnvoll, die Sammlung der Unterschriften fortzusetzen, um die Politiker von der Notwendigkeit und Richtigkeit der Aufhebung der Verjährungsfrist im Sinne der Verwirklichung einer menschlichen Gemeinschaft zu überzeugen.
Für die Vorbereitungen meiner Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bedarf es juristischer Unterstützung – dafür benötige ich die notwendigen Fördermittel!
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang um Ihre Vorschläge oder ihre konkrete Beteiligung bitten und ich würde mich freuen, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen.
Kontaktadresse: norbert@denef.com
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Nachfolgend die „Begründungen“ des Bundestages, mit Kommentaren von Monika Gerstendörfer (Lobby für Menschenrechte e.V.)
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DEUTSCHER BUNDESTAG 24.08.2007
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Pet 4-16-07-4512-027211
Herrn
Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich
Betr.: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Bezug: Ihr Schreiben vom 16.08.2007
Anlage:1
Sehr geehrter Herr Denef,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Zu der angesprochenen Thematik hat sich das Bundesministerium im Zusammenhang mit einer anderen Eingabe bereits geäußert. Ich füge eine Ablichtung der Antwort zu Ihrer Kenntnis bei.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Eingabe mit den Ausführungen des zuständigen Fachministeriums hinreichend beantwortet ist.
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Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte.
Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen?
Damit Opfer von sexueller Gewalt nicht länger schweigen müssen, wird die Aufhebung der Verjährungsfrist bei Zivilklagen gefordert. Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.
Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde?
Gegen den Gesetzgeber.
Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s)?
Die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen bei Zivilklagen.
Bitte geben Sie eine kurze Begründung für Ihre Bitte/Beschwerde:
Sexuelle Gewalt ist das Ende der Kindheit und der Beginn lebenslanger Leiden an Körper und Seele. Scham- und Schuldgefühle manifestieren sich durch das gesetzlich verordnete Schweigen. Dadurch wird das Verbrechen in der Gesellschaft tabuisiert. Wenn Opfer dem Leid keine Worte geben dürfen und über den Schmerz nicht frei sprechen können, zerbrechen sie.
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Ja, ich stimme der Petition zu:
International (care2)
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Unterschriften einsehen
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Handzettel herunterladen – Unterschriften sammeln:
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Verjährungsfristen BGB – STGB (Übersicht herunterladen)
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Die Petition wird unterstützt von: