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Petition an den Deutschen Bundestag: Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben.

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20.08.2008

Offener Brief - Brigitte Zypries - Auseinandersetzung vorgesehen

13.07.2008
Frage von

Patricia Koller

Sehr geehrte Frau Zypries,

Warum haben Sie sich nicht über die Posttraumatische Belastungsstörung informiert?

Wenn Sie sich angeblich mit Kindesmissbrauch und Vergewaltigungen auseinandergesetzt haben, gehört das doch unbedingt mit zum Thema.

20.08.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrte Frau Koller,

eine differenzierte Auseinandersetzung mit der posttraumatischen Belastungsstörung ist vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries

Quelle: www.abgeordnetenwatch.de


08.07.2008

Offener Brief - Brigitte Zypries - Der Wähler möge entscheiden

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 13.02.2008 haben Sie auf die Frage, „Ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich bereits einmal mit den Themen Vergewaltigung und PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) näher auseinander gesetzt haben“ geantwortet:

„Mit dem Thema Vergewaltigung habe ich mich schon beschäftigt, mit

dem von Ihnen angesprochenen Thema PTBS persönlich bislang noch nicht.“

Sehr geehrte Frau Zypries,
meine Petition an den Deutschen Bundestag, „Verjährungsfrist für sexuellen
Missbrauch im Zivilrecht aufheben“, befindet sich in der Prüfung und dauert noch an. Unterschriften, Reaktionen und Kommentare zur Petition werden gesammelt unter:
http://norbert.denef.com/petition

Bisher haben Sie sich als Bundesjustizministerin gegen die Aufhebung der
Verjährungsfrist ausgesprochen, gleichwohl Sie sich noch nicht mit den Folgen sexueller Gewalt beschäftigt haben. Wie kann ich das verstehen, bitte klären Sie mich darüber auf.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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Guten Tag Norbert Denef,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Zypries über abgeordnetenwatch.de. Wir tun uns allerdings schwer Ihre Mail frei zu schalten, weil sie gegen den Moderations-Codex verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- mehrere Nachfragen, in der Regel mehr als eine.

Frau Zypries hatte Ihnen auf Ihre Nachfrage vom 31.01.2008 bereits
mitgeteilt, dass sie ihrer ursprünglichen Antwort zum Thema Verjährung nichts hinzufügen möchte. Damit ist ihre Haltung zum Thema deutlich geworden.

Der Wähler möge bei der nächsten Wahl entscheiden!

… den ganzen Beitrag lesen »


17.04.2008

Offener Brief - Bischof Dr. Feige - Opfer brauchen Heilung…

Dreieich, 17. April 2008

Norbert Denef
Schlagfeldstr. 8
63303 Dreieich

Bischof Dr. Gerhard Feige
M.-J.-Metzger-Str. 1
39104 Magdeburg

Opfer brauchen Heilung, Hilfe, Unterstützung und Versöhnung

Sehr geehrter Herr Bischof,

als Kind und Jugendlicher wurde ich durch einen katholischen Pfarrer und einen Kantor mehrere Jahre lang sexuell missbraucht. Meine Seele wurde dadurch zerstört. In meinem Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“ beschreibe ich mein Schicksal.

Zur Durchführung einer Therapie haben Sie mir am 3.11.2005 den Betrag von 25.000 Euro zukommen lassen. Ich sollte mich damit abfinden und keinerlei Ansprüche mehr gegen das Bistum Magdeburg oder sonstige kirchliche Stellen richten.

Gleichwohl Sie in der Vereinbarung Gesprächsbereitschaft signalisierten, fühle ich mich bis zum heutigen Tag von Ihnen und der katholischen Kirche eiskalt abserviert.

Auf dem Flug von Rom nach Washington am Dienstag äußerte sich der Papst vor mitreisenden Journalisten zu der Krise, die die katholische Kirche in den USA in den vergangenen Jahren erschütterte. Er sagte u.a.: Opfer brauchen Heilung, Hilfe, Unterstützung und Versöhnung.

Ihr Anwalt hat mir bereits zweimal gedroht, wegen einem offenen Brief an die Gemeinde in Delitzsch (s. unter: http://norbert.denef.com), gerichtlich gegen mich vorzugehen. In diesem Zusammenhang kommen mir die Worte des Papstes wie eine Verhöhnung vor!

Mit meiner Petition an den Deutschen Bundestag „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ (s. unter: http://norbert.denef.com/petition), mache ich auf Menschenrechtsverletzungen durch den Gesetzgeber aufmerksam. Täter werden bisher geschützt und Opfer, wie in meinem Fall, versucht man zum schweigen zu bringen, damit muss endlich Schluss sein!

In meinem Schreiben vom 12. März 2003 an den Bischof von Magdeburg, habe ich eine Wiedergutmachung in Höhe von 450.000 Euro gefordert. Nach wie vor bestehe ich darauf!

Mit dem Geld beabsichtige ich eine Stiftung zu gründen, die sich gegen das Verschweigen, Verleugnen und Vertuschen von sexueller Gewalt einsetzt (s. unter: http://norbert.denef.com/stiftung).

Die leeren Worte des Papstes sind eine Verhöhnung der Opfer, wenn keine Taten folgen.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

Kopie an: Deutsche Bistümer, Wir sind Kirche, IKvu (Initiative Kirche von unten), DER SPIEGEL, Süddeutsche Zeitung, Hamburger Abendblatt, LVZ, Offenbach Post, Filmakademie Wien, NDR Panorama, NDR Kulturjournal, ARD Menschen bei Maischberger, SWR Nachtcafé, WDR, MDR SachsenSpiegel extra, MDR Brisant, MDR Unter uns, MDR Sachsenspiegel Reportage, ZDF Johannes B. Kerner
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12. November 2007 um 22:30 Uhr
NDR Fernsehen - Kulturjournal

Karl Kardinal Lehmann:
“Es gibt ja von der medizinischen, - psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es, eh, eh, Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen. Die man aber nicht auf ein Leben lang einfach, eh, jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.”


06.12.2007

Offener Brief - Bundeskanzlerin Angela Merkel - Opfern helfen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

“Lieben Sie Kinder mehr als Ihnen lieb ist?”
Mit dieser Aussage wird für das Projekt „Dunkelfeld“ der Berliner Charité geworben.

Die Charité und nun auch der Deutsche Bundestag vergleichen Liebe mit sexuellem Kindesmissbrauch! Das ist aus meiner Sicht eine Verhöhnung der Opfer.

Das Bundesjustizministerium stellt mit Unterstützung des Deutschen Bundestages laut Pressemeldung des Bundesministeriums der Justiz vom 30. November 2007 bis zum Jahr 2010 insgesamt 750.000,- Euro für Täter zur Verfügung.

Warum werden diese Steuergelder nicht dafür verwendet, Opfern zu helfen?
Sie müssen in der Regel ein bis zwei Jahre auf einen geeigneten Therapieplatz warten. Das finde ich unmenschlich!

Freundliche Grüße

Norbert Denef

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Hier können Sie sich als Interessierte eintragen und werden
benachrichtigt, wenn eine Antwort zu dieser Frage vorliegt:

www.abgeordnetenwatch.de


06.12.2007

Offener Brief - Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries - Verjährungsfrist aufheben

6.12.2007
Frage von
Norbert Denef

Sehr geehrte Frau Zypries,

Der bisherige Begriff “sexueller Missbrauch” ist irreführend. Es handelt sich um Gewalt, die schwere psychophysische Beeinträchtigungen nach sich zieht. Darüber muss die Gesellschaft informiert werden. Dass Opfer sich dem Verbrechen und dessen Folgen erst Jahrzehnte später stellen können, werden Fachleute wie Betroffene bestätigen können/müssen. Das gilt es anzuerkennen, sowie die lebenslangen Schäden, die durch sexuelle Gewalt entstehen.

Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte.

Warum wird die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht nicht aufgehoben?

Freundliche Grüße

Norbert Denef
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14.12.2007
Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Denef,

zivilrechtliche Ansprüche unterliegen grundsätzlich der Verjährung. Ziel ist es, klare Verhältnisse für den Rechtsverkehr zu schaffen. Denn im Lauf der Zeit wird es immer schwieriger, in einem gerichtlichen Verfahren zu klären, ob ein bestimmter Anspruch besteht oder nicht - Zeugen erinnern sich nur mehr ungenau oder sind nicht mehr erreichbar, Dokumente werden weggeworfen oder gehen verloren. Die Verjährung dient daher dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit.

Das gilt im Grunde auch für Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche von Opfern eines sexuellen Missbrauchs. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass Kinder und Jugendliche, die sexuell missbraucht wurden, erst eine bestimmte Reife benötigen, um die Folgen dieser Tat verarbeiten zu können. Häufig müssen sie zuvor auch erst die häusliche Umgebung verlassen, wenn dort der Missbrauch stattgefunden hat.

Aus diesem Grund gibt es eine besondere Regelung für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beruhen: Die Zeit bis zum 21. Lebensjahr des Opfers wird in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet. Gleiches gilt für die Zeit, in der das Opfer mit dem Täter in einer häuslichen Gemeinschaft lebt. Das Gesetz spricht dabei von einer “Hemmung” der Verjährung. Hierdurch gewinnt das Opfer zusätzliche Zeit, um in Ruhe entscheiden zu können, ob es seine Ansprüche verfolgen will oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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15.12.2007
Frage von
Norbert Denef

Sehr geehrte Frau Zypries,

Rechtsfrieden und Rechtssicherheit haben aus meiner Sicht die Täter, denn ihre Verbrechen verjähren – Opfer finden weder Frieden noch Sicherheit, wenn sie per Gesetz schweigen müssen!

Warum sollten bei sexueller Gewalt Dokumente weggeworfen werden oder verloren gehen? Es geht um Mord, um Seelenmord, das schlimmste Verbrechen was man einem Menschen antun kann. Die Verjährungsfrist ist Täterschutz und fügt den Opfern erneuten seelischen Schaden zu.

“Eine bestimmte Reife, um die Folgen dieser Tat verarbeiten zu können,” dafür legt der Gesetzgeber eine Zeit fest. Das empfinde ich als unmenschlich. Denn Opfer können in der Regel erst viele Jahrzehnte nach der Tat darüber sprechen, wenn die Verjährungsfrist bereits eingetreten ist.

Die “besondere Regelung für die Verjährung von Ansprüchen” hilft aus meiner Sicht den Tätern. Denn bevor die Opfer sprechen können, ist das Verbrechen verjährt.

Mord verjährt nicht. Warum Seelenmord?

“Ich wurde sexuell missbraucht” ist der Titel meines Buches, in dem ich das lange Schweigen über meine erlebte sexuelle Gewalt beschreibe.
Nach dem ich mein Schweigen gebrochen hatte, wollte die katholische Kirche mich mit 25.000 Euro wieder zum schweigen bringen.
Zeugen sind in meinem Fall erreichbar und erinnern sich sehr genau. Durch die Verjährungsfrist verhindert der Gesetzgeber die Aufarbeitung dieser Verbrechen, warum?

Eine opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt ist leider immer noch in unserer Gesellschaft die Regel.

Ich empfehle dringend die Lektüre:

“Der verlorene Kampf um die Wörter” (Monika Gerstendörfer)
Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung.

Freundliche Grüße

Norbert Denef
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16.01.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Denef,

zur Frage der Verjährung habe ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 6.12.2007 ausführlich geantwortet. Eine völlige Aufhebung der Verjährungsfrist halte ich aus den genannten Gründen für falsch.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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19.12.2007
Frage von
Susanne Lorenz

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit großem Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Anfrage von Herrn Norbert Denef vom 6.12.07 zum Thema Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht gelesen. Die “Hemmung” der Verjährung, um den Opfern Zeit zu geben, hört sich gut an, geht aber völlig an der Realität vorbei. Gerade Überlebende von schwerem Missbrauch haben kaum eine Entscheidungsfreiheit. Die schweren Schuld- und Schamgefühle vieler Traumatisierter verhindern, überhaupt ein Gefühl für eigene Rechte zu entwickeln; oft bedarf es vieler Jahre Therapie, um stabil genug zu werden, Ansprüche gegenüber den Tätern zu verfolgen. Völlig unter den Tisch fallen die Späterinnernden. Viele Menschen quälen sich durch ein Leben voller Depressionen, Ängste und Schmerzen, bis sie sich erst in einem Alter an den sexuellen Missbrauch erinnern, in dem ihnen jegliche Rechte auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verweigert werden. Die Wahrung des sogenannten “Rechtsfriedens” bedeutet somit einen weiteren Schlag ins Gesicht der Opfer.

Ist das nicht Grund genug, die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufzuheben?

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Lorenz
Heilpraktikerin für Psychotherapie
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30.01.2008

Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrte Frau Lorenz,

ich bleibe bei der Auffassung, die ich auch in der von Ihnen zitierten Antwort an Herrn Denef vertreten habe: Verjährungsfristen sind notwendig, weil sie dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit dienen. Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass es nach den langen Zeiträumen, von denen Sie sprechen, noch genügend objektive Beweismittel vorhanden wären, um Schadensersatzansprüche zu belegen.

Das Gesetz berücksichtigt die schwierige Situation von Opfern sexueller Gewalt durch die Hemmung der Verjährung. Auch das steht schon in meiner Antwort an Herrn Denef.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries
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31.01.2008
Frage von
Norbert Denef

Sehr geehrte Frau Zypries,

Ihre Antwort in www.abgeordnetenwatch.de vom 16. Januar 2008, auf meine Frage vom 15.12.2007 (von Norbert Denef), kann ich nicht nachvollziehen. Deshalb gestatten Sie mir bitte, weitere Fragen zu stellen, um zu verstehen, warum für Sie die völlige Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht falsch sei.

So lange die Rechtsgemeinschaft, an den langfristigen Schäden die durch sexuelle Gewalt entstehen, ein untergeordnetes Interesse hat, werden Strafverfolgungsorgane mit deren Ahndung sich nicht befassen müssen.

Warum wird das Interesse der Opfer untergeordnet?

Warum gibt es in Deutschland keine Studie zu den ökonomischen Kosten von Gewalt?

Die Studien anderer Länder zeigen ALLEIN für die sog. häusliche Gewalt Beträge in Milliardenhöhe!
Quelle: norbert.denef.com
Und was wäre, wenn man sexualisierte Kindesmisshandlung noch in solche Studien aufnehmen würde? Beträge, die alle zahlen müssen…
Wie hoch wären die kurz-, mittel- und langfristigen Kosten?

Warum gibt es in Deutschland keine Studie zu den psychologischen und gesellschaftlichen “Kosten” von Gewalt?

Was bedeutet Gewalterleben/Traumatisierung denn wirklich: für die Opfer, für die gesamte Gesellschaft?

Können und wollen wir uns das wirklich leisten?

Müsste eine Gesellschaft hier nicht werten und sagen: “Moment mal! Die Betroffenen von Gewalt sind uns wichtiger. Sie brauchen…”?

Die Aufmerksamkeit gegenüber den Tätern ist hoch! Vom Schicksal, den abgebrochenen Lebensläufen der Überlebenden, mag man weniger hören. Es “belastet”, ist nicht so “spannend”. Wenn die Waage der Justitia austariert ist für die Vielzahl aller Partnerschaften eines größeren Verbundes von Rechtsinhabern, erst dann kann von Rechtsfrieden gesprochen werden. Wenn sich Opfer unterordnen müssen, verstößt das aus meiner Sicht gegen die Menschenrechte!

Freundliche Grüße

Norbert Denef
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8.02.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrter Herr Denef,

ich habe Ihnen bereits ausführlich auf Ihre Fragen zum Thema “Verjährung” geantwortet - dem ist nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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02.02.2008
Frage von
Sabrina Eckert

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich würde gerne von Ihnen wissen, ob Sie sich bereits einmal mit den Themen Vergewaltigung und PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) näher auseinander gesetzt haben.

Mit freundlichem Gruß

Sabrina Eckert
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13.02.2008
Antwort von
Brigitte Zypries

Sehr geehrte Frau Eckert,

mit dem Thema Vergewaltigung habe ich mich schon beschäftigt, mit dem von Ihnen angesprochenen Thema PTBS persönlich bislang noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Brigitte Zypries
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10.02.2008
Frage von
Sabrina Eckert

Sehr geehrte Frau Zypries,

ich würde gerne von Ihnen wissen, warum Sie so arrogant und ignorant gegenüber Missbrauchsopfern sind.
In Ihrer Antwort zu der Frage von Herrn Denef [Frage vom 6.12., Anm. d. Red.] erzählen Sie etwas von “innerer Reife” - meinen Sie etwa, wir (die Betroffenen) sind zu blöde, um einzuschätzen, ob eine Vergewaltigung “wirklich schlimm” ist?
Kann sein, dass Sie nicht selbst betroffen sind - darüber können Sie unglaublich dankbar sein. Dennoch finde ich, Sie sollten den Betroffenen sehr viel mehr Verständnis und Einfühlungsvermögen entgegen bringen.

Hochachtungsvoll

Sabrina Eckert

Nach wenigen Tagen der Freischaltung dieser Frage in www.abgeordetenwatch.de, wurde sie wieder entfernt mit der Begründung: “…dass wir Ihre Nachricht in der uns vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex verstößt”, es sei “keine konstruktive Frageabsicht”…


 


02.06.2007

Offener Brief – Kongress KörperPotenziale

KörperPotenziale
in der Psychotherapie
29.5. – 31.5.2007 in Leipzig

Offener Brief von Norbert Denef, 2. Juni 2007

– Wie ich mich als Ehrengast auf dem Kongress fühlte –

Seit 18 Jahren versuche ich mich nicht mehr hinter meinen „Masken“ zu verstecken, einen Weg zu finden, auf dem ich mich lebendiger fühle. In meinem Buch „Ich wurde sexuell missbraucht“ habe ich den Versuch unternommen, diesen Weg zu beschreiben. Leider war es nicht möglich, es auf dem Kongress käuflich zu erwerben. Obwohl der Bücherstand Exemplare meines Buches erhalten hatte, wurde es nicht zum Verkauf angeboten. Auch auf Nachfrage, bereits schon am ersten Tag, war es nicht möglich, zwei Tage später das Buch zu bekommen. Das finde ich unverständlich, denn in jeder Buchhandlung bekommt man es spätestens am nächsten Tag nach der Bestellung.
Meiner Bitte, die Teilnehmer des Kongresses darauf hinzuweisen, wurde nicht entsprochen. Dieser Zustand fühlte sich für mich nicht gut an. Ich setzte eine Maske auf, um mich gegen Ignoranz zu schützen – habe mich angepasst und gelächelt.

Am 30. Mai wurde ich im Plenum als Ehrengast vorgestellt. Für Kongressteilnehmer, die nicht im Internet nachgelesen hatten, dass ich daran teilnahm, war das eine Überraschung, denn in den Kongressunterlagen fehlte jegliche Information.
Für alle Teilnehmer im Plenum war ein Platz mit Namensschild vorgesehen – mein Schild fehlte. Ein Versehen, dachte ich, was bei der sonst so guten Organisation des Kongresses auch mal vorkommen kann. Obwohl ich kurz vor dem letzten Plenum auf diesen Fehler aufmerksam machte, fehlte es auch in dieser Runde. Daraufhin setzte ich mich demonstrativ in den Hörsaal – ich fühlte mich ausgegrenzt und gemieden. Irina Vogt nahm das wahr und reagierte darauf, indem sie mich bat, in der Runde Platz zu nehmen. Ralf Vogt forderte aus Solidarität die anderen Plenumsteilnehmer auf, ihre Namensschilder zu entfernen. Als Ehrengast fühlte ich mich dennoch nicht, sondern nur als bedauernswertes Opfer behandelt – über das man zwar im Kongress redete, aber es als Diskussionsteilnehmer nicht wirklich wahrnahm.

Im Vortrag von Michaela Huber stellte ich die Frage, wie sie damit umginge, wenn im Verlauf der Therapie Bilder auftauchen, in denen der Klient auf dem Bauch der Mutter liegt und mit seinem Mund an deren Schamlippen gedrückt wird. Meine Absicht war es, anhand dieses Fallbeispieles, ihren Umgang mit einer solchen Situation zu erfahren. Ich äußerte Zweifel an dem Erfolg des von ihr geschilderten Therapieverlaufes. Frau Huber reagierte mit einer Gegenfrage; ob ich der Betroffene sei. Ich empfand das als eine Demonstration von Macht, mich in die Rolle des Opfers zu drängen.
Es muss wohl noch sehr viel Zeit vergehen, bis es möglich sein wird, über Macht und Ohnmacht auf gleicher Stufe zu sprechen.

Norbert Denef

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21.12.2006

Offener Brief – katholische Gemeinde Delitzsch

An die katholische Gemeinde St. Maria in Delitzsch

Liebe Kinder und Jugendliche, sehr geehrte Damen und Herren,

Als Kind und Jugendlicher wurde ich durch den ehemaligen Vikar der Gemeinde Alfons Kamphusmann und einen weiteren Kirchenangestellten jahrelang sexuell missbraucht – mit schrecklichen Folgen für mich und mein Leben.

Als ich es 1993 endlich wagte, meine 35 jährige Schweigemauer im Familienkreis und im Beisein der beiden Täter zu zerbrechen, wurde ich von meinen Geschwistern als „Nestbeschmutzer“ ausgegrenzt.

In meiner Not habe ich mich an Pfarrer Armin Kensbock in Delitzsch gewandt und ihn um Hilfe und Unterstützung gebeten. Obwohl der sexuelle Missbrauch vor seiner Zeit stattgefunden hatte, wendete ich mich dennoch vertrauensvoll an ihn, da ich in ihm einen offiziellen Vertreter der katholischen Kirche sah, um die Verbrechen von Pfarrer Kamphusmann und des Kirchenangestellten anzuzeigen. In einem längeren Gespräch erzählte ich ihm meine ganze Geschichte. Ich bat ihm um Hilfe, mich bei der Aufarbeitung dieser Verbrechen zu unterstützen. Ohne jegliche Stellungnahme hörte er nur schweigend zu und sagte, dass er darüber nachdenken muss und sich bei mir melden wird.

Ende April 1994, also 4 Monate nach dem ich ihn um Hilfe gebeten hatte, teilte er mir schriftlich mit: „Ich kann und will Sie dabei nicht unterstützen, da ich es nicht verantworten kann, schlimmstenfalls müsste ich die Folgen mit erleiden und mit ertragen.“
Danach war wie ich wie gelähmt und fühlte mich ohnmächtig.

Durch diese unterlassene Hilfeleistung haben die traumatischen Erlebnisse des sexuellen Missbrauchs verstärkt mein Leben beeinflusst. Erst einige Jahre später war ich dazu in der Lage, mich deshalb an den Bischof von Magdeburg und an den Papst zu wenden, um dieses Vorgehen aufzuklären. Leider musste ich feststellen, dass sich an der institutionellen Geheimhaltungs- und Schweigepraxis von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche, mit den verheerenden Folgen für die Opfer, nach wie vor nichts geändert hatte. Die von mir angezeigten sexuellen Verbrechen bei Pfarrer Kensbock, wurden verschwiegen, verleugnet und vertuscht.

Warum arbeitet die Kirchenführung die Vergangenheit nicht auf und versetzt stattdessen Pfarrer Kensbock nach Köthen? Damit wird wieder nur alles verschwiegen und unter den Teppich gekehrt!

Schließlich liegt von beiden Tätern ein schriftliches Tateingeständnis vom Bistum Limburg vor, es geht also nicht mehr darum, ob die Verbrechen stattgefunden haben, oder ob ich wirklich dadurch Schaden genommen habe, denn dass konnte ich durch Gutachten nachweisen.

Als Opfer fühle ich mich sehr verletzt, wenn Mitglieder ihrer Gemeinde öffentlich sagen: “Ich möchte mich nicht äußern dazu. Weil mich das gar nichts angeht. Das Thema wollen wir nicht berühren. Ja den Quatsch, den können sie sich an den Hut stecken.”

Diesen „Quatsch“ habe ich 35 Jahre lang versucht mir an den Hut zu stecken. Es hat nicht funktioniert, mein Körper reagierte mit Krankheiten.
Ich bitte Sie um eine öffentliche Stellungnahme zu den Äußerungen Ihrer Gemeindemitglieder, sowie um eine Aufarbeitung der traumatischen Erlebnisse – geben Sie den Opfern eine Möglichkeit ihre schreckliche Vergangenheit aufzuarbeiten.

Schaffen Sie eine vertrauensvolle Basis und nehmen Sie eindeutig Stellung zu diesen Verbrechen, damit die Opfer keine Angst mehr vor Repressalien haben müssen, wenn sie ihr Schweigen brechen.

Opfer von beiden Tätern erzählten mir, dass sie ihren Namen nicht öffentlich nennen könnten, weil sie dadurch berufliche Nachteile befürchten. Andere wiederum vermuten, von der Kirchengemeinde ausgegrenzt zu werden, wenn sie ihr Schweigen brechen.

Übernehmen Sie Verantwortung und verändern Sie etwas an diesen Zustand, sorgen Sie dafür, dass die Opfer „ungestraft“ über ihre schrecklichen Erlebnisse frei reden können.

Es kann doch nicht weiter einfach so getan werden, als habe es die Verbrechen von Kamphusmann und dem Kirchenangestellten in dieser Gemeinde nie gegeben.

Noch einmal: Kamphusmann und der Kirchenangestellte haben die Verbrechen gestanden, und das wurde schriftlich festgehalten. Ihre Opfer leben weiter hier und in dieser Kirchengemeinde und sind durch solche Äußerungen, wie sie öffentlich und vor Fernsehkameras gemacht wurden, tief verletzt, ganz abgesehen davon, dass solche Kälte und Gefühllosigkeit ein schreckliches Licht auf die ganze Gemeinde wirft, das weiß ich von Menschen, die die Sendung im MDR gesehen haben und zutiefst schockiert waren.

Um aus der bestehenden Sprachlosigkeit herauszufinden, schlage ich folgendes vor:

  1. Unter hinzuziehen eines unabhängigen, beiderseits akzeptierten Konflikthelfer (Ombudsmann), in einer öffentlichen Veranstaltung gemeinsam mit den Opfern und Gemeindevertretern, einen Weg zur Aufarbeitung festlegen.
  2. Die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz in die Tat umsetzen, dort heißt es nach V, 10: „Im Umfeld von Täter und Opfer werden Maßnahmen zur Überwindung von Irritationen, Sprachlosigkeit und Trauer getroffen. Im Einzelfall wird, wenn nötig, ein Netzwerk angeboten, dass einer Isolation des Opfers und seiner Familie entgegenwirkt.“
  3. Von den Verantwortlichen des Bistums Magdeburg ein klares Bekenntnis und Übernahme von Verantwortung einfordern - da sich der fortgesetzte sexuelle Missbrauch durch Angehörige des damaligen erzbischöflichen Kommissariats Magdeburg letztendlich nur deshalb ereignen konnte, weil die Verantwortlichen nicht frühzeitig wirksam eingeschritten sind, sondern durch die damals übliche Strafversetzungs-, Geheimhaltungs- und Schweigepraxis die Täter gedeckt und damit weiteren Missbrauch ermöglicht haben.

Freundliche Grüße

Norbert Denef

Der Kirchenvorstand hat dieses Schreiben am 26. Juni 2006 nur „zur Kenntnis genommen“. Mit mir gesprochen hat er kein einziges Mal.

Schweigen ist der Tod – bitte reden Sie mit mir!