Beschwerde

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag

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08.03.2010

Abwehr und Anteilnahme

tagesspiegel.de 9.3.2010

Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein schweres Verbrechen. Schmerz, Scham und Schande empfindet jedes Opfer. Institutionen und Erwachsene müssen dafür sorgen oder gezwungen werden, dass Macht und Abhängigkeiten wirksam durchbrochen werden können. Für Wehrpflichtige gibt es dafür eine Instanz. Warum nicht für Kinder?

Von Tissy Bruns

Einen Runden Tisch zum katholischen Kontext hat die liberale Bundesjustizministerin vorgeschlagen. Den will die christdemokratische Bildungsministerin thematisch ausweiten, denn auch andere Schulen seien vom sexuellen Missbrauch tangiert. Eine Wahrheit von der Art, die weder der Aufklärung noch der Prävention nützt. Die Vorschläge aus der Politik taugen als Zunder im öffentlichen Aufregungsfeuer und sind auf traurige Weise verlogen.

Die Stimmen der Ministerinnen hören wir im Gefolge des bekannt gewordenen Missbrauchs in Bildungseinrichtungen, die als Eliteschulen gelten. Dabei ist schon aktenkundig, dass hunderte, vielleicht tausende Kinder in katholischen, evangelischen und staatlichen Erziehungsheimen der frühen Bundesrepublik unter Missbrauch und Demütigungen schwer gelitten haben. Einen „Runden Tisch Heimerziehung“ gibt es; er ist Ende 2009 vom Bundestag nach mehr als einjährigen Anhörungen der Betroffenen eingerichtet worden, die sich nur mit größter Mühe Gehör verschaffen konnten.

Keine Bundesministerin hat sich geäußert, solange es um diese rechtlosen Kinder ging, an deren Leiden die öffentliche Anteilnahme sehr begrenzt war. Allerdings kann weder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch Annette Schavan das Schicksal der Heimkinder (und der katholische Anteil daran) verborgen geblieben sein. Kaum glaubhaft also, dass ihre Einlassungen frei sind von Affekten und Nebenabsichten, die öffentliche Diskussionen über Kindesmissbrauch regelmäßig in die Sackgasse von Abwehr und neuer Verdrängung führen.
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Quelle:

http://www.tagesspiegel.de


04.03.2010

Colm O’Gorman

O’Gorman wurde 1966 im County Wexford geboren, wo er seine Kindheit verbrachte. Sein Vater war der Landwirt Seán O’Gorman. Er zog mit seiner Familie vom Lande in die Stadt Wexford. O’Gormans Vater war Mitglied der irischen Partei Fianna Fáil und trat bei den Wahlen 1969 und 1973 an.

Als Jugendlicher wurde O’Gorman im Alter zwischen 15 und 18 Jahren von dem römisch-katholischen Geistlichen Seán Fortune sexuell missbraucht. Die Missbrauchsfälle lagen zwischen den Jahren 1981 bis 1983.[1] Nach seiner Schulzeit begann er sich politisch zu betätigen. Er wurde Mitglied in der Partei Progressive Democrats und engagierte sich in der Organisation Amnesty International in Irland, in deren Vorstand er später als Direktor aufstieg.[2][3]

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Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Colm_O%E2%80%99Gorman


25.02.2010

Maas gegen Verjährung von Missbrauch

sr-online.de 25.02.2010

Saarbrücken: Maas gegen Verjährung von Missbrauch

SPD-Saar-Chef Maas hat eine Abschaffung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten gefordert. Er sagte der Saarbrücker Zeitung, die Verjährungsfrist schütze die Täter vor Verfolgung.

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15.02.2010

Unionspolitiker regen verlängerte Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten an

Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2010

Missbrauchsfälle und Kirche

Unionspolitiker regen verlängerte Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten an

Halle (ots) – Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem Vorstoß der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) zur Verlängerung der Verjährungsfristen bei Fällen sexuellen Missbrauchs prinzipiell angeschlossen und eine Initiative noch für dieses Jahr angekündigt. “Ich kann mir vorstellen, dass wir den Schutz der Opfer mit Hilfe der Verjährungsfristen verbessern”, sagte er der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” (Dienstag-Ausgabe). “Ich bin dafür sehr offen.” Krings verwies auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zum generell effektiveren Schutz von Opfern sexuellen Missbrauchs. Auch das Thema Zwangsheiraten falle hier mit hinein. Man werde die “Verjährungsfristen” in diesem Zusammenhang “kritisch überprüfen”.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Quelle:

http://www.presseportal.de/pm/47409/1561999/mitteldeutsche_zeitung


15.02.2010

Kinderschänder: Merk für längere Verjährungsfristen

tvaktuell 15.02.2010

Reaktion auf Fälle an katholischen Schulen

Passau (ddp). Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt im Straf- und Zivilrecht deutlich ausbauen. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich langsamer verjähren als bisher. «In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden», sagte Merk der «Passauer Neuen Presse» (Montagausgabe).

Auch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre für »unabdingbar«.

Zudem will Merk, dass der »einfache« sexuelle Missbrauch von Kindern zum Verbrechen mit einem Strafrahmen von 1 bis zu 15 Jahren mit der Folge einer Verjährungsfrist von 20 Jahren aufgestuft wird. »Jeder sexuelle Missbrauch von Kindern muss als Verbrechen gelten und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden nichts ist widerwärtiger, als wenn ein Erwachsener seine sexuellen Triebe an einem Kind auslebt und damit dessen kindliches Urvertrauen zerstört«, sagte Merk.

(ddp)


28.01.2010

Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Sehr geehrter Norbert Denef,

der Beitrag “Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern.” wurde beantwortet.

Klicken Sie bitte auf folgenden Link, um die Antwort zu lesen:

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/24517

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von direktzu.de | Spezialist für moderne Many-to-One Kommunikation

________________________________________________________

Zu der Antwort stellt sich für mich die Frage, geht’s noch dümmlicher und arroganter?

Norbert Denef


22.01.2010

Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung

Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung

(Verbandspresse, 22.01.2010 11:55)

(Berlin) – Die Deutsche Kinderhilfe fordert die schonungslose Aufklärung des Falles von Uwe K. durch eine Expertenkommission. In der behördlichen Praxis müssen derartige Missstände zukünftig im Interesse eines wirksamen Opferschutzes vermieden und etwaige Strukturdefizite durch Gesetzesänderungen behoben werden. Dieser Fall hat Bedeutung über die Grenzen Berlins hinaus. Der sadistisch veranlagte Karl D., der derzeit in NRW von den Behörden rund um die Uhr überwacht wird, hat Klage gegen seine Überwachung eingereicht. Die bisherigen Instrumentarien für den Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern reichen nicht aus, um einen wirksamen Schutz sicher zu stellen.

Die nach und nach ans Tageslicht tretenden Umstände des Umgangs der Berliner Justizbehörden mit Uwe K. offenbaren akute Defizite, Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, die kaum noch in Worte zu fassen sind. Das ist mehr als ein Skandal. Es grenzt an einen Offenbarungseid des Rechtsstaates, wie die Berliner Justiz es zugelassen hat, dass Kinder erneut Opfer des hochgradig gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. wurden.

Bereits kurz nach seiner Haftentlassung suchte sich Uwe K. zielgerichtet seine Opfer. In typischer Verhaltensweise eines Pädokriminellen erschlich er sich das Vertrauen der Erziehungsberechtigten seiner Opfer. Gerade das für diesen Tätertypus übliche Verhalten, gekoppelt an die Feststellung der Experten, dass von Uwe K. eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgeht, macht die gewählte Vorgehensweise der Behörden so wenig nachvollziehbar. Trotz eines nackten Mädchens in seiner Wohnung verweigerte ein Richter den Haftbefehl!

Uwe K. hatte mehrfach gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen. So wohnte er beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes. Dies hätte mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können und müssen. Trotz dieser unmissverständlichen Alarmsignale und der eindeutigen erhöhten Gefahrenlage, wurde eine Rundumüberwachung nicht angeordnet, die Verantwortlichen blieben untätig.

Vor diesem Hintergrund ist die gestrige (21. Januar 2010) Aussage der Berliner Justizverwaltung gegenüber der dpa, den Fall als “mustergültiges Beispiel für Zusammenarbeit von Polizei, Bewährungshelfer, Psychologin und sozialen Diensten” zu bezeichnen reiner Zynismus.

“Für Sexualstraftäter, von denen lebenslang eine Wiederholungsgefahr ausgeht, müssen andere Maßstäbe gelten als für gewöhnliche Straftäter. Sexualstraftäter haben einen Anspruch auf einen rechtsstaatlichen Umgang, abzuwägen ist dabei jedoch das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben der Opfer, die lebenslang unter den Taten leiden. In Deutschland wird die Priorität auf den Täter- und nicht auf den Opferschutz gelegt. Der Fall von Uwe K. belegt dies”, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. “Es bedarf dringend einer fundierten Debatte auf Bundes- und Länderebene über eine grundlegende Reform der bisherigen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Sexualstraftätern. Gerade die Länder haben im Justizbereich systematisch Personal abgebaut, so dass es schon bei geltender Rechtslage der Führungsaufsicht an einer geeigneten Personaldecke und einem flächendeckenden Therapieangebot fehlt. Es wird auf Kosten des Opferschutzes unverantwortlich gespart”, so Ehrmann weiterhin.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

eMail:   presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de

Quelle:

http://www.verbaende.com/News.php4?m=66731


13.01.2010

Zur Entscheidung des BGH, Karl D. nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen

» Zur Entscheidung des BGH, Karl D. nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen / Die Politik muss bestehende Lücken dringend schließen

(Berlin) – Der heutige (13. Januar 2010) Beschluss des Bundesgerichtshofs, Karl D. auf freien Fuß zu lassen, ist ein juristisch korrekter Beschluss, der nur geltendes Recht anwendet. Durch die Rechtsanwendung ist der als hoch gefährlich eingeschätzte und sadistisch veranlagte Wiederholungstäter, dem mehrere Gutachter eine akute Wiederholungsgefahr attestierten, nun auf freiem Fuß. Aufgrund bestehender Gesetze muss die Polizei zukünftig eine 24-Stunden-Überwachung in Heinsberg aufrecht erhalten. Weiterhin besteht das Risiko, dass wieder Mädchen von Karl D. gequält und missbraucht werden. Auch im Oktober 2008 wurde dem 61-jährigen Sexualstraftäter Hilmar N., der seine kleine Stieftochter missbraucht und während der Haft jegliche Therapien verweigert hatte, zwar die Gefährlichkeit gutachterlich attestiert, jedoch blieb er wegen eines Formfehlers – aufgrund einer Erkrankung konnte der Gutachter nicht aussagen – auf freiem Fuß. Das schleswig-holsteinische Innenministerium signalisierte damals, dass eine Rundumüberwachung aus personellen Gründen nicht möglich sei.

Das Urteil im Fall von Karl D. überrascht nicht, denn die gravierenden Mängel sind lange bekannt. Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe, die eklatanten und unverständlichen Lücken bei den Regeln über die Anordnung der sog. nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. Die Amtsvorgängerin von Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat dies nach Übersendung entsprechender Reformvorschläge ausdrücklich abgelehnt. Auch persönliche Gespräche mit Innenpolitikern der SPD und CDU-Fraktion konnten diese nicht von der Notwendigkeit von Reformen überzeugen. Nach wie vor werden die Interessen der Täter höher eingestuft als die der Opfer.

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09.01.2010

Regierung will Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen

Regierung will Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen – Gesetzentwurf 2010 geplant

Der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung unter der neuen Bundesregierung weiterentwickelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 16.12.2009 hervor (BT-Drs. 17/251), die diese auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin abgab (BT-Drs. 17/92). Danach will die Regierung Mitte 2010 ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ins Bundeskabinett einbringen. «Damit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die in Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro entwickelt wurden.»

Regierung sieht Ziele des Aktionsplans von 2003 erreicht

Die Bundesregierung habe zusammen mit Nichtregierungsorganisationen zahlreiche konkrete Maßnahmen in den Zielbereichen des Aktionsplans von 2003 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung erreicht, heißt es in der Antwort weiter. Zielbereiche seien unter anderem der rechtliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt sowie die Stärkung der Prävention und der Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote. «Der Sachstandsbericht vom November 2008 enthält hierzu detaillierte Informationen», schreibt die Regierung, die mehrere Fragen von Bündnis 90/Die Grünen jedoch nicht beantwortet. «Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen», lautet die Antwort bei zahlreichen Punkten.

Kein Bedarf für eigenen «Lagebericht Kinderhandel»

Im Hinblick auf die von den Fragestellern zitierten Forderungen zahlreicher Fachverbände, einen «Lagebericht Kinderhandel» zu erstellen, sieht die Regierung keinen Bedarf, «da dieser Bereich durch das bereits bestehende Bundeslagebild «Menschenhandel» mit abgedeckt wird. » Dies entspreche auch der Beschlusslage der polizeilichen Bund-Länder-«Kommission Kriminalitätsbekämpfung» (KKB). «Zudem waren die bekannt gewordenen Opferzahlen der unter 14-jährigen in der Vergangenheit äußerst gering und daher für die Erstellung eines eigenen Lagebildes nicht aussagekräftig», schreibt die Regierung und listet auf: «Im Jahr 2005 konnten lediglich drei, 2006 keine, 2007 sieben und 2008 zwanzig Kinder als Opfer festgestellt werden. Der Anstieg im Jahr 2008 resultiert aus einem Ermittlungsverfahren in Berlin mit insgesamt 16 Opfern.»

Ausbildungsprogramme des Bundes behandeln Problemkreis der sexuellen Gewalt gegen Kinder

Die Thematik der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werde in den Aus- und Fortbildungsprogrammen des Auswärtigen Amts für den Rechts- und Konsularbereich im Rahmen der dafür relevanten Rechtsgebiete (beispielsweise Versagungsgründe in Visaverfahren) behandelt, heißt es weiter. Die Thematik werde in der Ausbildung außerdem im Kontext «Vereinte Nationen/Menschenrechte» angesprochen. Zudem sei das Thema der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern Gegenstand der polizeilichen Aus- und Fortbildung. «In dem aktuellen Studienplan des Bachelorstudienganges der Fachhochschule des Bundes, der seit dem 01.10.2009 eingerichtet ist, ist die kommerzielle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in wiederkehrenden Modulen Gegenstand der Ausbildung», schreibt die Regierung.

Quelle:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=296064&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10