Beschwerde

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag

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Neuste Kommentare

09.03.2010

Missbrauchsskandal in den Niederlanden – auch Nonnen beschuldigt

swisscom 9.03.2010

Auch in den Niederlanden weitet sich ein Skandal um sexuellen Missbrauch von Kindern in Einrichtungen der katholischen Kirche weiter aus. Neben etlichen Priestern werden jetzt erstmals auch Nonnen beschuldigt, sich an kleinen Jungen vergangen zu haben.

Erstmals werden nun auch Nonnen mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konfrontiert (Symbolbild).
Unter anderem schildert ein heute 63-Jähriger in dem Bericht der Zeitung “De Telegraaf”, wie er als knapp Elfähriger von Ordensschwestern in der katholischen Internatsschule “De Munt” in Tegelen unweit der Grenze zu Deutschland sexuell missbraucht wurde.

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Quelle:

http://www.bluewin.ch


09.03.2010

Nun auch ein Fall in Salzburger Kloster

oe1.ORF.at 9.03.2010

Ö1 Morgenjournal

Ein 53-Jähriger gebürtiger Salzburger beschuldigt im Ö1- Interview zwei frühere Benediktiner, ihn in seiner Jugend über Jahre hinweg sexuell missbraucht zu haben. Und er erhebt außerdem Missbrauchsvorwürfe gegen den amtierenden Erz-Abt von Salzburg St. Peter. Alle drei Beschuldigten haben Missbrauchshandlungen eingestanden. Der Abt hat am Abend seinen Rücktritt angeboten.

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08.03.2010

Abwehr und Anteilnahme

tagesspiegel.de 9.3.2010

Sexuelle Gewalt an Kindern ist ein schweres Verbrechen. Schmerz, Scham und Schande empfindet jedes Opfer. Institutionen und Erwachsene müssen dafür sorgen oder gezwungen werden, dass Macht und Abhängigkeiten wirksam durchbrochen werden können. Für Wehrpflichtige gibt es dafür eine Instanz. Warum nicht für Kinder?

Von Tissy Bruns

Einen Runden Tisch zum katholischen Kontext hat die liberale Bundesjustizministerin vorgeschlagen. Den will die christdemokratische Bildungsministerin thematisch ausweiten, denn auch andere Schulen seien vom sexuellen Missbrauch tangiert. Eine Wahrheit von der Art, die weder der Aufklärung noch der Prävention nützt. Die Vorschläge aus der Politik taugen als Zunder im öffentlichen Aufregungsfeuer und sind auf traurige Weise verlogen.

Die Stimmen der Ministerinnen hören wir im Gefolge des bekannt gewordenen Missbrauchs in Bildungseinrichtungen, die als Eliteschulen gelten. Dabei ist schon aktenkundig, dass hunderte, vielleicht tausende Kinder in katholischen, evangelischen und staatlichen Erziehungsheimen der frühen Bundesrepublik unter Missbrauch und Demütigungen schwer gelitten haben. Einen „Runden Tisch Heimerziehung“ gibt es; er ist Ende 2009 vom Bundestag nach mehr als einjährigen Anhörungen der Betroffenen eingerichtet worden, die sich nur mit größter Mühe Gehör verschaffen konnten.

Keine Bundesministerin hat sich geäußert, solange es um diese rechtlosen Kinder ging, an deren Leiden die öffentliche Anteilnahme sehr begrenzt war. Allerdings kann weder Sabine Leutheusser-Schnarrenberger noch Annette Schavan das Schicksal der Heimkinder (und der katholische Anteil daran) verborgen geblieben sein. Kaum glaubhaft also, dass ihre Einlassungen frei sind von Affekten und Nebenabsichten, die öffentliche Diskussionen über Kindesmissbrauch regelmäßig in die Sackgasse von Abwehr und neuer Verdrängung führen.
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Quelle:

http://www.tagesspiegel.de


08.03.2010

Weiterer Missbrauch an Vorzeigeschule

ksta.de 6.03.2010

Von Jörg Schindler

An der Odenwaldschule in Südhessen soll in den 70er Jahren schier Ungeheuerliches passiert sein. Ex-Schülern zufolge gab es regelmäßigen Zwang zum Oralverkehr, Wochenend-Sexschichten – und einen äußerst speziellen persönlichen „Service“ für Internatsgäste.

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07.03.2010

Missbrauch darf nicht verjähren

menschenzeitung.de 7.03.2010

Wer momentan Nachrichten hört oder liest, der kommt an einem Thema nicht vorbei, dem Thema Missbrauch. Missbrauch von Minderjährigen an Schulen, an kirchlichen, ptivaten aber auch in Heimen. Wer sich aber einmal zusätzlich anschaut, wieviele Kinder an diesen EInrichtungen unterrichtet wurden, und welch hoher Prozentsatz sich inzwischen gemeldet hat, der weiss auch, es ist nur die Spitze des Eisberges, die Dunkelziffer, sie liegt bei weitem wesentlich höher.

Fragen stellen sich, wieso stoppte das so plötzlich, ist das nicht merkwürdig? Alles ist verjährt, also darf man jetzt darüber sprechen. Das glaubt jemand, im Ernst?

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05.03.2010

Missbrauch: Wenn alte Wunden wieder aufreißen

Mittelbayerische 5.03.2010

Nicht nur der Regensburger Schauspieler Miko Greza hat als Kind Schreckliches erlebt – in allen Teilen Deutschlands berichten Betroffene von sexuellen Übergriffen in Kirchen-Einrichtungen.

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04.03.2010

Gefährlich nahe

4. März 2010 von Redaktion DER SONNTAG

Es sind Einzelfälle – doch sexuelle Gewalt gibt es auch in der sächsischen Landeskirche. Sie könnte mehr für vorbeugenden Schutz tun.

In den letzten sechs Jahren hat es unter den mehr als 700 Pfarrern der sächsischen Landeskirche zwei Fälle sexueller Straftaten gegeben – zumindest nach offiziellen Angaben. Für das Dresdner Landeskirchenamt ist das Verfahren klar: Wird ein rechtswidriges Fehlverhalten bekannt, folgt ein kirchliches Disziplinarverfahren und eine Anzeige bei der Justiz. Doch die Realität ist keineswegs so eindeutig.

Als ein Pfarrer in Penig vor vier Jahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt wurde, suspendierte ihn die Kirche sofort und entließ den beliebten Theologen später. Denn die Staatsanwaltschaft ermittelte bereits. Anders lag der Fall in einer Kirchgemeinde einer anderen sächsischen Region (alle Namen und Orte sind der Redaktion bekannt). Dort wurde vor drei Jahren bekannt, dass der Ortspfarrer eine Minderjährige aus der Jungen Gemeinde sexuell belästigt habe.

Das Strafgesetzbuch verbietet eindeutig den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Landeskirche eröffnete ein Disziplinarverfahren, der Pfarrer räumte sein Vergehen ein, er wurde nicht entlassen sondern in den Wartestand versetzt. Eine Anzeige bei der Justiz durch die Kirche blieb aus. Das Opfer und seine Eltern wollten die Strapazen eines öffentlichen Prozesses vermeiden, hieß es. Die Folgen der Übergriffe habe das Mädchen bis heute nicht verwunden, sagen Menschen, die mit ihr in Kontakt stehen.

Einen typischen Loyalitätskonflikt zeigt ein Fall aus dem Jahr 2003. In zwei Instanzen befanden damals Gerichte, dass ein Diakon aus Westsachsen ein 12-jähriges Mädchen auf den Mund geküsst und unsittlich berührt haben soll und verurteilten ihn wegen viermaligem sexuellen Missbrauch in einem weniger schweren Fall zu einer hohen Geldstrafe. Doch Kollegen und Vorgesetzte halten ihren geschätzten Kollegen für unschuldig und bezweifeln – anders als die Gerichte – die Aussage des Kindes. Der Diakon blieb im Dienst und arbeitet bis heute mit Kindern und Jugendlichen. Als er die Gemeinde und den Kirchenbezirk wechselte, erfuhren seine neuen Vorgesetzten nichts von der Vorstrafe. Erst als er Religionsunterricht in einer staatlichen Schule geben wollte, wurde sie zum Problem.

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Quelle:

http://www.sonntag-sachsen.de/2010/03/04/gefahrlich-nahe/


04.03.2010

Sacramentum sanctitatis tutela

Sacramentum sanctitatis tutela ist der Titel eines Dokuments, das der Heilige Stuhl am 30. April 2001 veröffentlichte. Es gilt als Anweisung an die Bischöfe, die weitergehende Klärung von Fällen Sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche dem Vatikan zu überlassen.

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Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sacramentum_sanctitatis_tutela


04.03.2010

Colm O’Gorman

O’Gorman wurde 1966 im County Wexford geboren, wo er seine Kindheit verbrachte. Sein Vater war der Landwirt Seán O’Gorman. Er zog mit seiner Familie vom Lande in die Stadt Wexford. O’Gormans Vater war Mitglied der irischen Partei Fianna Fáil und trat bei den Wahlen 1969 und 1973 an.

Als Jugendlicher wurde O’Gorman im Alter zwischen 15 und 18 Jahren von dem römisch-katholischen Geistlichen Seán Fortune sexuell missbraucht. Die Missbrauchsfälle lagen zwischen den Jahren 1981 bis 1983.[1] Nach seiner Schulzeit begann er sich politisch zu betätigen. Er wurde Mitglied in der Partei Progressive Democrats und engagierte sich in der Organisation Amnesty International in Irland, in deren Vorstand er später als Direktor aufstieg.[2][3]

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Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Colm_O%E2%80%99Gorman


02.03.2010

Kardinal Lehmann weist Vertuschungsvorwurf zurück

SPIEGEL ONLINE 2.03. 2010

…Seit Bekanntwerden des Missbrauchsskandals an Jesuitenschulen Ende Januar meldeten sich jeden Tag zahlreiche Opfer bei Tschapek-Güntner. “Leute rufen an und sagen: ‘Mir ist das auch passiert’”, sagte sie. “Die Menschen halten es nicht mehr aus und müssen reden.” Tschapek-Güntner warf der katholischen Kirche “Falschheit” vor. Zwar wolle die Kirche den Eindruck erwecken, die Missbrauchsfälle aufklären zu wollen, jahrelang habe sie Opfer aber unter Druck gesetzt oder mit Geld zum Schweigen gebracht. “Da wird die Decke der Verschwiegenheit ausgebreitet. Das ist grausam, und das halten wir kaum aus.”

Der langjährige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, wies den Vorwurf der systematischen Vertuschung scharf zurück. “Dies ist eine ganz und gar unberechtigte Unterstellung”, schrieb der Bischof von Mainz in seiner Veröffentlichung “Auf ein Wort” für März 2010 und sprach von Verleumdung. Früher habe es vielleicht “eine Verharmlosung oder gar Verniedlichung in einzelnen Fällen gegeben”. Seit Jahren bemühe sich die Kirche aber nun schon um Aufklärung, betonte Lehmann. “Es ist also barer Unsinn zu behaupten, die katholische Kirche habe keinen überzeugenden Willen zur Aufklärung.”…

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Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,681369,00.html


02.03.2010

Ist die Gesellschaft wahrheitsunfähig?

www.kath.net 2.03.2010

Die sexuelle Revolution frisst ihre Kinder. Ein Kath.net-Kommentar zur WDR-Sendung „Hart aber Fair, Die Priester und der Sex – Ist die Kirche noch wahrheitsfähig?“ – Von Gabriele Kuby

München (kath.net)
Wer Herrn Norbert Denef in der Sendung hart aber fair über „Die Priester und den Sex“ gesehen hat, der zweifelt nicht mehr, dass der vom Papst für die Opfer gebrauchte Begriff „Überlebender“ zutreffend ist. Norbert Denef ist ein Gezeichneter. Dass er nicht nur angeklagt, sondern sogar die Fortzeugung erlittener Schuld durch eigene Schuld bekennt, nötigt größten Respekt ab. Es ist durch sein Zeugnis und die Stellungnahme des Psychotherapeuten Wolfgang Bergmann verständlich geworden, warum die Opfer so lange schweigen. Deswegen sollte die Forderung der Opfer, die Verjährungsfrist aufzuheben, von der Kirche übernommen und von der Regierung dringend umgesetzt werden.

Wenn es zutrifft, dass die Katholische Kirche Herrn Denef mit Wissen des zuständigen Bischofs, Schweigegeld angeboten hat, dann genügt es nicht, dass dies als Fehler eingestanden wird, dann sollte dieser Bischof dem Beispiel des Abtes von Ettal und der EKD-Ratsvorsitzenden folgen. Er hat dann seine Autorität und die der Kirche beschädigt.

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Quelle:

http://www.kath.net/detail.php?id=25829


26.02.2010

Zollitsch will nicht jeden Fall sofort anzeigen

Quelle: SPIEGEL Online, 25.02.2010

Erzbischof Robert Zollitsch hat sich dagegen ausgesprochen, bei jedem Missbrauchsfall in der Kirche sofort und automatisch die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Eine Anzeige sei eine “Frage des Abwägens” – schließlich gebe es viele ungerechtfertigte Anschuldigungen.

(…)

Zugleich lehnte Zollitsch vor dem Hintergrund der Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche einen “Runden Tisch” mit kirchlichen und staatlichen Vertretern ab, wie es ihn in Irland gibt. “Wir werden von uns aus aktiv auf Gruppen und Kreise zugehen, die sich um Prävention bemühen, die sich um die Aufarbeitung bemühen, und werden das von uns aus aktiv anpacken. Ich sehe in einem staatlich verordneten Runden Tisch wenig Sinn”, sagte er.

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25.02.2010

Maas gegen Verjährung von Missbrauch

sr-online.de 25.02.2010

Saarbrücken: Maas gegen Verjährung von Missbrauch

SPD-Saar-Chef Maas hat eine Abschaffung der Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten gefordert. Er sagte der Saarbrücker Zeitung, die Verjährungsfrist schütze die Täter vor Verfolgung.

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24.02.2010

“Die Opfer wollen Taten sehen”

SPIEGEL ONLINE 23.02.2010

Sinéad O’Connor zu Missbrauchsskandal

Von Peter Wensierski

Verletzen, beten, schweigen: Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche hat auch in Irland für Empörung und Entsetzen gesorgt. Jetzt erhebt die Sängerin Sinéad O’Connor schwere Vorwürfe gegen die kriminellen Geistlichen und ihre vielen Helfer.

Nachdem die irische Sängerin Sinéad O’Connor den SPIEGEL-Titel über “Die Scheinheiligen – Die katholische Kirche und der Sex” (7/2000) in der englischen Übersetzung auf SPIEGEL ONLINE gelesen hatte, nahm sie Kontakt zu SPIEGEL-Redakteur Peter Wensierski auf.

Die Pop-Sängerin (“Nothing compares 2 you”) wurde als Kind von ihrer Mutter misshandelt. Ihr Song “Fire on Babylon” handelt von den Folgen. O’Connor engagiert sich seit Jahren für die Opfer sexuellen Missbrauchs in Irland und hat dabei mit ihrer Kritik an der katholischen Kirche wiederholt für Kontroversen gesorgt.

So zeriss die Sängerin 1992 in einer TV-Sendung im amerikanischen Fernsehen ein Bild von Papst Johannes Paul II. Bei diesem Auftritt sang sie das Bob-Marley-Lied “War”. Dabei ersetzte sie das Wort ‘racism’ durch ‘child abuse’. Jetzt hofft sie, dass in Deutschland die Opfer sexuellen Missbrauchs sich nicht so lange von der Kirche hinhalten lassen müssen wie in Irland.

Sinéad O’Connor redet nicht lange drum herum: “Wenn die Bischöfe in Deutschland – so wie die irischen Bischöfe – den Missbrauch in ihren Reihen vertuscht und verschwiegen haben, wenn sie die betroffenen Priester einfach in andere Gemeinden versetzt haben, dann sollte dies jetzt konsequent verfolgt und aufgedeckt werden.”
Man dürfe sich nicht darauf verlassen, nur der Kirche die Aufklärungsarbeit zu überlassen. Die Opfer in Irland hätten zu viele Versprechungen von den Geistlichen gehört, die am Ende doch nicht eingehalten worden seien, sagt die Sängerin. Auch schnelle Rücktritte seien letzten Endes immer wieder nur “eine Flucht aus der Verantwortung gewesen”.

“Wenn Menschen von einem Verbrechen erfahren und es nicht anzeigen, dann wird man dies strafrechtlich verfolgen. Warum sollen der Vatikan und die Bischöfe da anders behandelt werden?”, fragt O’Connor.

Große Verbitterung bestehe in Irland darüber, so die Sängerin, dass weder der Papst noch andere Vertreter des Vatikans die Opfer bislang aufgesucht hätten. “Die könnten doch mal ihren Hintern bewegen, die Missbrauchten besuchen, sie wegen des Vertuschens um Verzeihung bitten und ihnen dafür danken, dass sie ihr Schweigen gebrochen haben.”

“Nicht zugehört oder nicht geglaubt”

Das Wichtigste bei der Aufarbeitung der Missbrauchsfälle in Irland war nach Ansicht O’Connors der sogenannte Murphy-Report, der nach drei Jahren Recherche im vergangenen November veröffentlicht wurde. Unter Vorsitz der Richterin Yvonne Murphy richtete das Justizministerium 2006 eine Untersuchungskommission ein. Sie hatte den Auftrag, eine repräsentative Auswahl von Missbrauchsfällen zwischen 1975 und 2004 zu untersuchen. Es ging dabei vor allem um die Frage, wie kirchliche und staatliche Stellen mit der Aufklärung der Fälle umgingen.

“Den Opfern wurde jahrelang nicht zugehört oder ihnen wurde nicht geglaubt”, sagt O’Connor. “Doch mehr und mehr von ihnen haben sich hervorgewagt. Manche von ihnen waren sehr kompetente Leute, die sich gut artikulieren konnten. Ihre Geschichten begannen in Zeitungen, im Radio oder Fernsehen zu kursieren und haben andere dazu ermutigt, ebenfalls an die Öffentlichkeit zu treten. Bald kam es zu einer wahren Sintflut.”

Die staatliche Kommission hörte Zeugen und sichtete Dokumente. Kirchen und Orden, aber auch die Gesundheitsbehörden mussten Akten zur Verfügung stellen. Zusammenfassend hielt der Report fest: “Die Kommission hat keinen Zweifel daran, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern (…) verheimlicht wurde. Die Strukturen und Regeln der katholischen Kirche haben die Verheimlichung erleichtert. Die staatlichen Autoritäten sind nicht ihrer Verantwortung nachgekommen, dafür zu sorgen, dass das Gesetz auf alle Menschen gleichermaßen angewandt wird und haben den kirchlichen Einrichtungen gestattet, außerhalb der Rechtsprozesse zu stehen. Dadurch leisteten sie der Verheimlichung Vorschub. Das Wohlergehen der Kinder, das absolute Priorität hätte haben müssen, wurde in der ersten Zeit nicht einmal als Faktor in Erwägung gezogen.”

Reger Austausch

Sinéad O’Connor steht persönlich im regen Austausch mit zahlreichen Opfern des Missbrauchs in Irland, Sprechern wie Paddy Doyle oder mit engagierten Personen wie dem Journalisten Patsy McGarry von der “Irish Times”, der kürzlich die irischen Bischöfe zu ihrem Besuch in Rom begleitet hat.

Auf die Frage, wer jetzt in Deutschland mit der Aufklärung der Vertuschung der Missbrauchsfälle beauftragt werden solle, gibt McGarry eine klare Antwort: “Der Staat! Die Kirche hat doch eine fürchterliche Geschichte. Wo immer Probleme mit dem Missbrauch aufgetreten sind, hat sie bewiesen, dass ihr alleine nicht zu trauen ist. Ihr Instinkt ist zuerst die Institution zu schützen.”

Die katholische Kirche in Irland sei nie freiwillig bereit gewesen, ihren Affären auf den Grund zu gehen. “Sie haben sich gesträubt und gesträubt, durch Leugnen, Halbwahrheiten, Blockieren. Erst nach drei staatlichen Untersuchungen, die vernichtende Urteile über die Kirche und ihre Behandlung von Missbrauch gefällt hatten, kam alles heraus”, so McGarry.

Als die Opfer aus dem Schatten der Kirche heraus an die Öffentlichkeit traten, fühlten sich auch die irischen Behörden verpflichtet, sich endlich einzuschalten. Bald gaben auch Diözesen und Ordensgemeinschaften ihre Unterlagen frei. “Wir wissen jedoch inzwischen, dass sie nur Teile ihres Archivmaterials preisgegeben haben”, sagt McGarry.

Die Opfer wollen Taten sehen

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Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,679751,00.html


22.02.2010

Die verkehrte Scham

ZEIT ONLINE 22.02.2010

Wie sexueller Missbrauch wirkt: Er lähmt nicht nur die Opfer, sondern auch die Politik. Plädoyer für eine Verlängerung der Verjährungsfrist

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22.02.2010

“Die Kirche will vor allem gut dastehen”

WDR.de 22.02.2010

Die Deutsche Bischofskonferenz trifft ab Montag (22.02.10) in Freiburg zusammen. Ganz oben auf der Tagesordnung: Sexueller Missbrauch durch Geistliche. Psychologin Helga Peteler aus Neuss betreut seit Jahren geistliche Täter und deren Opfer.

WDR.de: Frau Peteler, Sie beschäftigen sich als freie Therapeutin seit Jahren mit diesem Thema. Oft wird ja angeführt, der Grund für sexuellen Missbrauch durch Geistliche sei der Zölibat. Sehen Sie das auch so?
Helga Peteler: Das wäre ja wunderbar, wenn das so wäre. Ich glaube, es liegt an der Ungeheuerlichkeit des Themas der sexuellen Misshandlung. Keiner möchte damit etwas zu tun haben, und wir sind immer sehr erschrocken, wenn so etwas in unserer Umgebung auftaucht – und in dem Moment, wo ich die Kirche als einen klar definierten Raum habe, in dem sexuelle Misshandlung geschieht, ist das natürlich erleichternd. Es gibt dann einen eingegrenzten Raum des Bösen, des Ungeheuerlichen.
Hinzu kommt die Vorstellung, es reiche aus, den Zölibat abzuschaffen und Geistlichen zu ermöglichen, zu heiraten, und das Problem sei gelöst. Das aber ist eine Illusion. Dann hätte ich unter den Menschen, die ich behandele, nie verheiratete Menschen sitzen. Der größte Anteil ist aber verheiratet und hat durchaus ein Sexualleben mit dem jeweiligen Partner.

WDR.de: Der Augsburger Bischof Mixa dagegen meint, das Problem sei die sexuelle Revolution.
Peteler: Dann müsste ich ja davon ausgehen, dass es das früher gar nicht gab. Aber sexuellen Missbrauch gab es früher genauso wie heute. Es war wohl eher so, dass die Frauen in Folge der sexuellen Revolution den Mut hatten, sexuellen Missbrauch an die Öffentlichkeit zu bringen. Deshalb werfen wir jetzt vermehrt einen Blick darauf. Und in Folge dessen fangen wir an, etwas davon zu verstehen.

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Quelle:

http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet11/bonn_jesuitenkolleg/100220.jhtml?rubrikenstyle=panorama


21.02.2010

Schutzmaßnahme – Jesuitenorden beantragt Insolvenz in den USA

focus.de 21.02.2010

Der Jesuitenorden hat nach FOCUS-Informationen in den USA Insolvenz beantragt. Damit beugt er einer möglichen Sammelklage von Missbrauchsopfern auf finanzielle Entschädigung vor.

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20.02.2010

Ein offener Schlag ins Gesicht aller Opfer

rhein:raum – Bonner Magazin 19.02,2010

Sexueller Missbrauch am Aloisiuskolleg

von Petra Forberger

Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs am Aloisiuskolleg in Bonn wendeten sich mehr als 500 ehemalige Schüler und Schülereltern in einem offenen Brief an die Leitung, das Kollegium und die Schülerschaft des Aloisiuskollegs sowie an den Provinzial des Jesuitenordens.

Die Adressaten dieses Schreibens sind also die Leitung, das Kollegium und die Schülerschaft des Bonner Aloisiuskollegs sowie der Provinzial des Jesuitenordens. Nicht die ehemals von sexualisierten Übergriffen betroffenen Schüler.

Wie schön. Die „Anständigen“ bestätigen den „Anständigen“ „anständig“ zu sein.

Ich als Überlebende von sexualisierter Kindesmisshandlung möchte einmal erleben, dass sich 500 Leute hinter mich stellen und mir ihre Verbundenheit ausdrücken!

Dieser Brief ist ein offener Schlag ins Gesicht aller Opfer. 500 Menschen distanzieren sich von den Opfern, die teilweise schlimmstes Leid mit lebenslangen Folgen erfahren haben, und solidarisieren sich mit denjenigen, in deren Umfeld die Taten offensichtlich geschehen konnten. Und noch schlimmer: sie machen die Opfer zu „Tätern“, indem sie sie auf subtile aber dennoch eindeutige Weise als „Nestbeschmutzer“ brandmarken.

Sie tun das auf die gleiche versteckte und unterschwellige Art, die wir Betroffenen schon so viele Jahre kennen: Man blicke, so erfährt man von den Unterzeichnern, „auf eine unbeschwerte, prägende und motivierende Schulzeit zurück, für die sie dem Aloisiuskolleg, dem Jesuitenorden und den dort tätigen Lehrern und Erziehern besonders dankbar sind.“

Mit scheinbar schönen Worten wird hier eine unsichtbare Grenze gezogen zu denjenigen, deren Schulzeit am Aloisiuskolleg weniger „unbeschwert“ war und die daher keine „Dankbarkeit“ (sondern wohl eher Wut) empfinden können. Es schließen sich die „Dankbaren“ zusammen und grenzen die „Undankbaren“ aus.

Sie signalisieren den Opfern damit, nicht „richtig“ zu liegen, die Erlebnisse „falsch“ zu interpretieren – denn wie sonst könnten sie angesichts dieser „tollen“ Schule keine „Dankbarkeit“ empfinden und sich nicht an eine „unbeschwerte“ Schulzeit erinnern?! Ja, wird sich unterschwellig empört, wie können sie es überhaupt wagen, eine so „tolle“ Schule mit ihren Anschuldigungen so in den Dreck zu ziehen?

Und noch viel schlimmer: Mit ihrem Schreiben, gerichtet an Leitung, Kollegium und Schülerschaft des Bonner Aloisiuskollegs sowie den Provinzial des Jesuitenordens, signalisieren sie den Opfern, nicht wert zu sein, sich mit ihnen zu solidarisieren.

Sie signalisieren den Opfern, dass sie schuld seien, dass der „nachhaltig an das Gute glaubende“ „Jesuit, Seelsorger, Mentor und Erzieher Pater Theo Schneider SJ“ sein Amt niedergelegt hat.

Der Zweck dahinter ist klar: Bei den „Nestbeschmutzern“ sollen erneut Schamgefühle und negative Selbstbezichtigungen geschürt werden, die den Opfern schon so viele Jahre die Münder verschlossen haben. Nach Willen der „Anständigen“ sollen sie die auch weiterhin geschlossen halten.

Dieser Brief bezichtigt darüber hinaus (wenn auch versteckt) die Opfer der Lüge, bzw. stellt ihre Glaubwürdigkeit in Frage: schließlich hat am Aloisius-Kolleg, so erfährt man, „stets eine Atmosphäre der Offenheit“ geherrscht. Es kann also gar nicht sein, dass irgendetwas unbemerkt geblieben ist, genauso wenig wie es sein kann – bei so viel „Offenheit“ und hochgehaltenen „Werten“ -, dass irgendwelche Taten hätten vertuscht werden sollten.

Wie immer werden nicht diejenigen gebrandmarkt, die durch ihr schändliches Verhalten die (scheinbare) Ordnung unterlaufen und diskreditiert haben, sondern diejenigen, die diese Verletzungen der (scheinbaren) Ordnung öffentlich machen. So machen die Unterzeichner mit ihrem Schreiben auch klar, wen sie für die eigentlichen Schuldigen halten:

Am Aloisius-Kolleg, so erfährt man, wurde zu „selbstverantwortlichem und verantwortungsbewusstem Handeln“ angeleitet. Davon ausgehend, dass hier die Schüler gemeint sind (die Lehrer werden wohl keine „Anleitung“ erfahren haben), heißt das, dass die Unterzeichner des Schreibens ein Umfeld konstruieren, in dem die Schüler „selbstverantwortlich“ handeln konnten.

Von den mehr als 500 ehemaligen Schülern und Schülereltern wird also unterstellt, dass der Schüler, der in „sexuelle Handlungen“ (wie ja sexualisierte Gewalt von vielen gesehen wird) verstrickt war, in irgendeiner Weise auch damit einverstanden war. Schließlich konnte er ja „selbstverantwortlich“ zustimmen oder ablehnen.

Ähnliches geschieht durch die Behauptung, die Schüler seien zu „verantwortungsbewusstem Handeln“ angeleitet worden: Auch hier wird wieder eine Welt konstruiert, in der Schülern (Kindern) scheinbar dieselbe Verantwortung in einer Lehrer-Schüler-Beziehung zugeschrieben wird wie einem Lehrer (Erwachsenen). Damit wird der Erwachsene, der aufgrund der klaren Machtverhältnisse die alleinige Verantwortung für sein Handeln gegenüber einem Kind trägt, entlastet und dem Kind eine Mitverantwortung zugeschoben.

Das ist die in unserer Gesellschaft übliche Art, wie diejenigen, die – bewusst oder unbewusst – wegsehen, nichts wissen wollen oder wenn sie etwas wissen, nichts tun wollen, damit umgehen. Sie müssen die Wahrheit abwehren indem sie die Verhältnisse auf den Kopf stellen. Sie tun das, um SICH SELBST zu schützen, ihre eigene selbstgebastelte „Heile Welt“. Und das ist auch der Grund, warum sich so, so viele – trotz ihrer sicherlich empfundenen Abscheu gegenüber den Taten – lieber mit den Tätern solidarisieren, lieber die Taten verharmlosen und den Opfern Mitschuld und Mitverantwortung zuzuschreiben versuchen. Weil sie sich ihre eigene Vorstellung von der „Heilen Welt“ nicht kaputt machen lassen wollen.

Da werden die „hohen Werte“ an der Schule und die Person des Rektors im Besonderen über den Klee gelobt, um nur ja den schönen hellen Schein aufrecht zu erhalten. Doch besonders da, wo viel Licht ist, ist bekanntlich auch viel Schatten: Am Bonner Aloisiuskolleg hingen laut den Schilderungen eines Betroffenen „in den Gängen der Mensa und des Schlosses massenweise und jahrelang „künstlerische“ Schwarz-weiß-Fotos mit nackten Jünglingen im Sonnenuntergang, selbst fotografiert.“

Heute will keiner etwas bemerkt haben, und selbstverständlich hat das bei keinem etwas „mit weggucken oder bagatellisieren zu tun“. Nacktfotos von Jünglingen – ist doch völlig „normal“ an einer „offenen“, von katholischen Patres geleiteten Einrichtung.

Wie war das nochmal? Ah ja: „Werte und Erziehungsideale des Aloisiuskollegs als katholische Schule“. Welche „Werte“, welches „Erziehungsideal“ stand wohl hinter den „massenweise künstlerischen Schwarz-weiß-Fotos mit nackten Jünglingen“ in den Gängen der Mensa und des Schlosses?

Der Zeuge schildert auch Szenen, in denen Schüler des Öfteren nackt mit einem Wasserschlauch von einem bestimmten Pater „abgespritzt“ wurden, im Sommer auch nackt im Park hinter dem Schloss. Auch der jetzt zurückgetretene Rektor des Aloisiuskollegs, Pater Theo Schneider, sei dabei gewesen – „als junger Frater schon die rechte Hand von Pater S.“, so der Zeuge.

Ich will hier nichts unterstellen und nicht vorverurteilen: ich war nicht dabei. Aber ich habe selbst nicht nur einmal erlebt, wie Dinge, die mir als Kind als „komisch“ aufgefallen sind, von Erwachsenen als „normal“ und „offen“ (im Sinne von liberal) beschwichtigt wurden. Durch Aussagen, viel mehr aber noch durch ihr Verhalten (wie z.B. als Erwachsene UND als Patres Nacktfotos an den Wänden einer KATHOLISCHEN SCHULE als etwas nicht Bemerkenswertes zu übergehen).

Wieso ist es eigentlich für Außenstehende (und als das bezeichnen sich die Nichtbemerker ja schließlich) so schwierig, nachzuvollziehen, dass GERADE diese das Kind umgebende Widersprüchlichkeit der gepredigten Normen der Erwachsenen zu den tatsächlichen Handlungen der Erwachsenen (Beispiel: die Kirche predigt strenge sexuelle Normen und in den Gängen hängen Nacktfotos) die innere Welt des Kindes aufs Tiefste beschädigen und verwirren?

Wieso fällt auch heute den 500 Unterzeichnern nicht auf, welche Grundhaltung bei ALLEN Patres und Lehrern des Aloisiuskollegs geherrscht haben muss, um diese Nacktfotos an den Wänden und das Abspritzen nackter Schüler im Park „normal“ zu finden?? Allein diese beiden Beispiele zeigen doch, dass die Regeln und Normen am Aloisiuskolleg bereits weitab von dem waren, was sich Außenstehende unter einem katholischen Internatsbetrieb vorstellen.

Dass innerhalb eines so dysfunktionalen, entgleisten Systems keiner mehr bemerkt, wenn Menschenrechte verletzt, Grenzen massiv überschritten werden, kann doch niemanden wirklich wundern. Diesen BETEILIGTEN und MITKONSTRUKTEUREN dieses entgleisten Systems jetzt deshalb die Absolution zu erteilen, und stattdessen die Kinder in die Mitverantwortung zu zerren, ist einfach nur schäbig und menschlich niedrig.

Natürlich haben sie „nichts bemerkt“. Man kann nicht etwas bemerken, das innerhalb des eigenen Weltkonstrukts „normal“ und „in Ordnung“ ist!

Deshalb muss es auch niemanden verwundern, dass die Unterzeichner es am Ende des Schreibens nicht versäumen, „ausdrücklich“ (!) darauf hinzuweisen, dass sie „während und nach ihrer Zeit als Schüler weder sexuelle Gewalt noch Missbrauch am Aloisiuskolleg erlebt haben“. Zumal viele „sexuelle Gewalt“ und „Missbrauch“ einzig und allein mit ausgeführtem Geschlechtsverkehr assoziieren. Bilder von nackten Jünglingen an den Wänden als eine in einer Knabenschule von den Patres „abgesegnete“ Handlung werden als „normal“ abgespeichert. Dass es die Botschaft eines dysfunktionalen, gestörten Systems ist, können die Kinder nicht erkennen, da ihnen dazu noch die nötigen Relationen fehlen.

So wird sich am Ende mit der Aussage, selbst keine sexuelle Gewalt am Aloisiuskolleg erlebt zu haben, nochmals von den Opfern distanziert, und ihr Zeugnis nochmals herabgewürdigt: 500 die „ausdrücklich keine sexuelle Gewalt erlebt haben“ gegen 2 (oder 5 oder 10 am Aloisius-Kolleg), die – weil nicht „selbstverantwortlich“ und „verantwortungsbewusst“ genug – in „sowas“ verwickelt waren.

Und offenbar sind die Unterzeichner entschlossen, ihre Blindheit gegenüber den dysfunktionalen Strukturen weiter beizubehalten: „Viele von den Unterzeichnern geben dem dadurch nachhaltig Ausdruck, dass sie ihre eigenen Kinder in die Obhut des Kollegs gegeben haben und geben.“

Um die Reputation der Schule, des (Ex)Rektors, der Lehrer/innen und Schulangehörigen, sich selbst als „sauberes Nicht-Missbrauchsopfer“ zu retten und zu bewahren, werden die eigenen Kinder weiterhin einem gestörten System ausgeliefert.

Es wird nicht überlegt, wie man Kinder zukünftig schützen kann, wie man Täter und Taten früher entdecken und verhindern kann, wie es überhaupt zu solchen jahrelangen Übergriffen kommen kann, ohne dass etwas bemerkt wird – nein, es wird weiterhin weggesehen, sich selbst belogen, sich weiter beim „Heile-Welt-Demonstrieren“ geholfen.

Und es werden weiterhin diejenigen ins Aus gedrängt und mit Schmutz beworfen, die sowieso schon genug Leid zu tragen haben.

Quelle:

http://rheinraum-online.de/2010/02/19/sexueller-missbrauch-am-aloisiuskolleg/


20.02.2010

Wissenschaftler werfen Papst Schwäche vor

Focus 19.02.2010

Ein schwacher Papst, mangelnde Koordination und Strukturen, die Intrigen Vorschub leisten: Wissenschaftler stellen dem Vatikan ein verheerendes Zeugnis aus.

Die Kurie sei bis heute wie eine Monarchie strukturiert, die Intrigen Vorschub leiste, berichtete die Forschungsgruppe „Religion und Politik“ der Universität Münster am Freitag. Die Mitteilung bezieht sich auf die Vortragsveranstaltung „Fünf Jahre Benedikt XVI. -­ nichts als Pannen?“ am Donnerstagabend unter anderen mit dem Berliner Politologen Otto Kallscheuer und dem Münsteraner Sozialethiker Karl Gabriel. „In fünf Jahren hat Benedikt XVI. nie ein Machtwort gesprochen oder eine klare Entscheidung getroffen“, wurde Kallscheuer zitiert. Den Vatikan-Behörden warfen die Wissenschaftler einen „katastrophalen Mangel an Koordination“ vor.

Als Beispiele für Pannen nannte der Wissenschaftler den Umgang mit dem Holocaust-Leugner Richard Williamson von der Piusbruderschaft und Äußerungen des Papstes, Kondome seien keine Lösung für das Aids-Problem. Kallscheuer verwies zudem auf eine missverständliche Rede des Papstes in Auschwitz und die Islam-Vorlesung in Regensburg. All das führte zu vorhersehbaren Konflikten, an deren Ende der Papst stets die Medien beschuldigte, ihn missverstehen zu wollen.

Weltpolitische Chance vertan

Gabriel kritisierte die zentralistische Autoritätsstruktur des Vatikans. Eine solche Institution lasse sich nicht mehr von einer Person allein regieren. Er warf dem Papst außerdem vor, er ignoriere das Säkulare der modernen Welt. Er komme nicht damit zurecht, dass die katholische Kirche nur noch eine von vielen Religionen im globalen Weltanschauungsmarkt darstellt.

Beide Experten bedauerten, dass Benedikt XVI. durch die Pannen eine weltpolitische Chance vergebe. Die Kirche könne wie kaum eine andere Institution die Rolle eines moralischen Global Player übernehmen. Seit Beginn des Pontifikats scheine jedoch das Gegenteil der Fall zu sein.

„Wir sind Kirche“ fordert Sexualdebatte

Auch die Laienbewegung „Wir sind Kirche“ hat die Kirchenoberen zum Handeln aufgefordert. „Die Bischöfe und der Vatikan stehen in vorderster Verantwortung. Es liegt an ihnen, endlich die richtigen Lehren und Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Sprecher der Reformbewegung, Christian Weisner mit Blick auf zuvor bekanntgewordene neue Missbrauchsfälle. Die katholische Kirche müsse ihre Sexuallehre und ihr Priesterbild überdenken. Zudem müssten die Sanktionen für die Täter verschärft, etwa die Verjährung abgeschafft werden.

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Quelle:

http://www.focus.de/politik/ausland/papst/katholische-kirche-wissenschaftler-werfen-papst-schwaeche-vor_aid_482171.html


19.02.2010

eine unendlich traurige Nachricht erreichte mich…

Am frühen Nachmittag des 18.02.2010 erreichte mich die Nachricht, dass unsere Freundin und Mitstreiterin,

Monika Gerstendörfer

in der Nacht vom 17.02.2010 auf den 18.02.2010 nach einem längeren Krankenhausaufenthalt verstorben ist.

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18.02.2010

„Der Papst weint Krokodilstränen“

focus.de 18.02.2010

Uta Ranke-Heinemann

„Der Papst weint Krokodilstränen“

Die Theologin Uta Ranke-Heinemann erklärt im Interview mit FOCUS-Redakteur Matthias Kietzmann, wie die katholische Kirche die Justiz bei der Aufklärung des Missbrauchsskandals behindert.

Von FOCUS-Korrespondent Matthias Kietzmann

Der jahrelange Missbrauch von Kindern durch katholische Priester hat eine hitzige Moraldebatte ausgelöst. Papst Benedikt verurteilte den tausendfachen Missbrauch in irischen Kindereinrichtungen in dieser Woche als abscheuliches Verbrechen und schwere Sünde gegen Gott. Zu den Missbrauchsfällen an katholischen Jesuiten-Kollegs in Deutschland äußerte er sich nicht. Der Augsburger Bischof Walter Mixa löste Empörung mit seiner These aus, die sexuellen Revolution mit Schuld an dem Missbrauch.

FOCUS Online: Frau Professor Ranke-Heinemann, was ärgert Sie so an der Debatte über die Pädophilie-Fälle an kirchlichen Schulen und in Irland?

Uta Ranke-Heinemann: Die Komödie, die die Kirchenoberen uns vorspielen. Nehmen Sie die irischen Bischöfe, die sich in Rom beim Papst „entschuldigen“ für ihre jahrzehntelange Vertuschung der Pädophiliefälle und die jetzt „reuig“ Rat suchen beim Heiligen Vater. Das Ganze halte ich für eine einzige Irreführung der Menschheit. Die Szene sieht nicht so aus, als würden bußfertige Sünder um Vergebung vorsprechen. Richtig, der Papst betonte die besondere Verabscheuungswürdigkeit der Pädophilie und bedauerte die vielen Fälle in Irland. Er will in Kürze einen Brief an die Iren schreiben und Hilfe für die Betroffenen anregen. Die „reuigen“ Bischöfe stimmen in allem zu. Der Fernsehzuschauer hat den Eindruck eines gemütlichen Kaffeetrinkens unter Freunden, auf dem Tisch fehlt nur der Kuchen.

FOCUS Online: Ihrer Ansicht nach trägt Papst Benedikt eine Mitschuld an diesen Skandalen. Warum das denn?

Ranke-Heinemann: Nun, er hat eines von zwei Geheimschreiben verfasst, die jeder Bischof in seinem Tresor liegen hat. Das erste stammt von Kardinal Ottaviani von 1962 und heißt: „Crimen Sollicitationis“ (Verführung zu sexuellen Handlungen). Das zweite stammt von Kardinal Ratzinger aus dem Jahr 2001 und heißt: „De delictis gravioribus“ (Von den schwersten Verbrechen). Beide Geheimschreiben betonen die „ausschließliche Kompetenz des Vatikans“ in Pädophiliefällen. Gleichzeitig werden alle Bischöfe unter Strafe der Exkommunikation aufgefordert, alle Missbrauchsfälle ausschließlich und nur an den Vatikan zu melden, was zu einer totalen Justizbehinderung für die staatlichen Gerichte führt.

FOCUS Online: Was bedeutet dies in der Praxis?

Ranke-Heinemann: Dies führt zu einer ständigen Versetzung der pädophilen Priester. Über Jahrzehnte lang werden sie von ihrem Bischof hin- und herdelegiert und können ihr Unwesen weitertreiben. Und genau diese Geheimschreiben hatten die irischen Bischöfe ja auch befolgt.

FOCUS Online: Woher wissen Sie so genau, was in dem Geheimschreiben steht, das Kardinal Ratzinger verfasst hat?

Ranke-Heinemann: Glauben Sie mir, ich beschäftige mich damit seit 2002. Die Augen geöffnet hat mir ein BBC-Film von Colm O´Gorman, der als 14-Jähriger in Irland von einem Priester vergewaltigt wurde. Er heißt „Sex Crimes and Vatican“, stammt aus dem Oktober 2006 und zeigt, welches Täuschungsmanöver hier im Gang ist, um das Ansehen der katholischen Kirche und des Papstes nicht zu beschädigen. Die erschütterndste Szene des Films spielte sich 2002 in Mittelbrasilien ab. Dona Elza da Silva, Großmutter des damals fünfjährigen Warly aus einem der ärmsten Winkel der Welt, erzählt dem Reporter, dass ihr Enkel sich das Leben nehmen will, weil alle Kinder ihm nachrufen: „des Priesters kleine Frau“. Dass er von Priester Tarcisio, der kürzlich in der Nachbarschaft einzog, vergewaltigt wurde. Dass sie das dem Bischof gemeldet habe. „Aber der Bischof und alle sind böse mit mir, keiner glaubt mir, die Leute gehen auf die andere Straßenseite, wenn sie mich sehen. Ich fühle mich exkommuniziert.“ Aber dann wird alles aufgedeckt, nicht durch die Kirche, sondern durch die Polizei, die zufällig das Tagebuch des Priesters findet und ihn für 15 Jahre ins Gefängnis steckt.

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Quelle:

http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-17295/uta-ranke-heinemann-bitter-enttaeuscht-von-benedikt-xvi-_aid_481514.html


18.02.2010

Erinnerungen an sexuellen Missbrauch

FR-online.de 18.02.2010

Opernregisseur Calixto Bieitos

Erinnerungen an sexuellen Missbrauch

Von Calixto Bieito

Das Jesuiten-Kolleg von Miranda de Ebro (Burgos) in den siebziger Jahren. Ich war 10 oder 11 Jahre alt. Unser Seelsorger war wegen seiner Güte und der Zuneigung, die er uns entgegenbrachte, sehr beliebt unter uns Jungs. Er benahm sich sehr gut uns gegenüber, verglichen mit der Härte und eisernen Disziplin, die die anderen Geistlichen des Kollegs einforderten. Er trug auch keine Soutane und keinerlei kirchliche Abzeichen. Weder schlug er uns noch erniedrigte er uns in irgendeiner Weise: ein moderner Priester, der uns nahe war und dem wir Vertrauen entgegenbrachten.

In regelmäßigen Abständen rief er seine Zöglinge in sein Amtszimmer, um mit uns über eventuelle Probleme oder andere Vorfälle zu sprechen. Er interessierte sich auch für unsere Bekenntnisse, wenn wir sie ihm anvertrauen wollten. Es gefiel uns, wenn er uns in sein Büro zitierte, und wir vertrauten ihm manches an. Immer hatte er freundliche Worte, setzte sich für uns ein, und manchmal machte er uns kleine Geschenke. Er war der Seelsorger des Kollegs, der von allen bevorzugt wurde.

Eines Tages ließ er mich rufen. Gerade war die Pause zuende, und ich rannte zu seinem Zimmer. Auf dem Pausenhof war ich ebenfalls schon gerannt, und jetzt schwitzte ich. Überhaupt machte es mir damals große Freude zu rennen. So trat ich in seine Stube, und er schloss die Tür. Im Unterschied zu den anderen Besuchen, die ich bei ihm gemacht hatte, verriegelte er aber jetzt die Tür. Es war ein kleiner Riegel, am oberen Teil angebracht. Er betrachtete mich und fragte, was ich im Hof getan hätte. Ich erinnere mich nicht, ob ich ihm etwas antwortete. Er sagte, dass ich ja das Hemd außerhalb der Hose trüge und dass er jetzt zu mir kommen würde, um mir es mir wieder richtig anzuziehen. Er näherte sich mir. Er begann seine Hände in meine Hose zu schieben und wollte dabei mein Geschlecht berühren. Ich verstand nicht, was vor sich ging. Und es war wirklich so, als ob ich mich innerlich absonderte oder neben mich trat. Er sagte dann, dass ich mir die Kleidung selbst ordentlich richten solle, wie ich es immer gemacht hätte.

Mit Mund und Zunge

Das tat ich. Dann verlangte er, dass ich mich auf seine Knie setze. Ich tat auch das. Ich konnte nicht sprechen. Ich wusste einfach nicht, was ich sagen sollte. Er begann mir das Gesicht zu küssen. Erst mit seinem Mund und dann auch mit seiner Zunge. Er bedeckte mit seinen feuchten Lippen das Gesicht, den Hals und die Ohren. Er berührte meine Beine. Und er drückte mich sehr, sehr fest mit seinen Armen. Er war rot und verschwitzt und sagte, dass er für mich das Beste wolle. Ich weiß nicht wann und wie, aber mit einem Satz stand ich auf, öffnete den Riegel der Türe und begann zu laufen. Ich lief bis zu einem Waschbecken. Ich trank viel Wasser aus dem Wasserhahn. Es war sehr frisch. Einen kleinen Augenblick zögerte ich. Dann ging ich zurück in meine Klasse.

Nach einiger Zeit, ich erinnere mich nicht genau wann, erzählte uns Javier, ein Klassenkamerad, sein größtes Geheimnis: Unser Seelsorger hatte ihm 25 Peseten geschenkt. Er musste ihm dafür mit den Händen den Schwanz reiben, bis die weiße Flüssigkeit hervorkam. Javier hatte die Hände voller “Lefa”, aber unser Seelsorgerer reinigte sie sich immer mit einem Taschentuch. Danach gab er ihm das Geld. Wir mussten sehr lachen.Es gab sehr viel mehr Geschichten dieser Art an meinem Kolleg, aber sie vermischen sich in meiner Erinnerung.

Ich glaube nicht, dass diese Dinge vor allem in Jesuiten-Kollegs geschehen. Und ich glaube, dass der Missbrauch in meinem Kolleg im Zusammenhang gesehen werden muss mit einem Verhalten, das entsteht, wenn Männer einsam sind und dieser eisernen Disziplin unterworfen werden. Solche Umstände erzeugen krank machende und zerstörerische Sexualität. Es ist das Keuschheitsgebot (die Verneinung von etwas elementar Menschlichem wie der Sexualität) für die Geistlichen, das an meinem Kolleg Frustration, Traumen, Gewalt und Missbrauch erzeugt hat. Darüber hinaus muss man hinzufügen, dass die Jesuiten ein ausgeprägten Sinn haben für Gemeinschaft, Drill, Familie und Auserwähltheit haben. Das führt manchmal zu sehr unklaren Abhängigkeiten. Für mich ist sexueller Missbrauch und Erniedrigung in katholischen Kollegs ein gemeinsamer Nenner der Erziehung, wie sie in Spanien gewesen ist. Bedauerlicherweise habe ich den Verdacht, dass es sehr, sehr viele Fälle gegeben hat.

Selbstverständlich habe auch ich damals nichts gesagt

Der fragliche Seelsorger wurde niemals angeklagt oder auch nur gerügt. Ich denke, dass das gesamte Lehrerkollegium und die Geistlichen davon wussten, aber niemand reagierte. Alle Knaben an unserem Kolleg sprachen darüber, dass er sie berührte. Aber weder hat eine der Autoritäten des Kollegs uns geschützt noch den Seelsorger angezeigt. Aufgrund des starken Verbundenheitsgefühls schützen sich die Jesuiten untereinander. Heute, da ich daran denke, erscheint es mir als eine extreme Form von Grausamkeit, das mit Kindern geschehen zu lassen. Selbstverständlich habe auch ich damals nichts gesagt. Das erste Mal darüber gesprochen habe ich vielleicht zehn oder 15 Jahre später – es fällt mir schwer, mich daran zu erinnern.

Glücklicherweise haben diese Erfahrungen bei mir keinen Hass oder Ähnliches hinterlassen. Meine Söhne besuchen keine religiöse Schule. Und zur Frage, ob ich diese Erfahrungen in meinen Aufführungen verarbeite: Ich war immer der Ansicht, dass die Kindheit voller Erinnerungen ist, die uns ein Leben lang begleiten und ein grundlegender Bestandteil der Persönlichkeit bleiben. So ist es auch mit der Erinnerung an diesen Seelsorger: Aber das gibt mir keine besonderen Anregungen für meine Aufführungen.

(Aus dem Spanischen von Peter Michalzik)

Quelle:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/kultur_und_medien/themen/2322901_Erinnerungen-an-sexuellen-Missbrauch.html


17.02.2010

Altschüler und Eltern drücken Verbundenheit zum Aloisiuskolleg aus

Diskussion um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs am Aloisiuskolleg: Altschüler und Eltern befürworten offene Auseinandersetzung und drücken Verbundenheit zum Aloisiuskolleg aus

Bonn (ots) – Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs am Aloisiuskolleg in Bonn wenden sich mehr als 500 ehemalige Schüler und Schülereltern in einem offenen Brief an die Leitung, das Kollegium und die Schülerschaft des Aloisiuskollegs sowie an den Provinzial des Jesuitenordens.

Sie befürworten die rückhaltlose Aufklärung aller Vorwürfe und möchten mit der Veröffentlichung des Briefes, in dem sie gleichzeitig ihre Verbundenheit zum Kolleg ausdrücken, zu einer offenen Auseinandersetzung, aber auch zu einer ebenso differenzierten wie fairen Berichterstattung in den Medien beitragen.

Hinweis an Journalisten: Anfragen werden über den Pressekontakt an die Unterzeichner des offenen Briefes weitergeleitet.

Offener Brief von ehemaligen Schülern (“Altschüler”) sowie Schülereltern des Aloisiuskollegs Bonn-Bad Godesberg an:

den Provinzial der deutschen Provinz der Jesuiten, Pater Stefan Dartmann SJ die Kollegsleitung des Aloisiuskollegs Oberstudiendirektor Bernhard Wißmann Internatsleiter Dr. Christopher Haep die Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aloisiuskollegs die Schülerinnen und Schüler des Aloisiuskollegs

Mit Fassungslosigkeit und Bestürzung verfolgen wir die Entwicklungen am Aloisiuskolleg in Bonn und die in den vergangenen Tagen vorgebrachten Vorwürfe sexuellen Missbrauchs.

Wir sind daher dankbar für die Initiative der Kollegsleitung und des Jesuiten-Ordens, hier eine rückhaltlose Aufarbeitung aller Vorwürfe zu betreiben und möglichen Opfern umfassende Hilfe zukommen zu lassen. Wir begrüßen es, dass eine offene Auseinandersetzung zu dem Thema sexueller Übergriffe am Aloisiuskolleg auf unterschiedlichsten Ebenen stattfindet und weitergeführt werden soll.

Mit großer Betroffenheit haben wir den Rücktritt des Rektors des Aloisiuskollegs, Pater Theo Schneider SJ, am 08. Februar 2010 zur Kenntnis genommen. Wir respektieren den Schritt von Pater Schneider und doch bedauern wir diesen Entschluss zutiefst. Sein als Jesuit, Seelsorger, Mentor und Erzieher unerschütterlicher Glaube an das Gute und an das ganz persönliche Potential eines jeden Menschen beeindruckt uns als ehemalige Schüler und als Eltern gleichermaßen und hat Generationen von Schülern nachhaltig geprägt. Wir alle verdanken Pater Schneider sehr viel.

Die Werte und Erziehungsideale des Aloisiuskollegs als katholische Schule und Internat, geführt durch den Jesuitenorden, sind und bleiben für uns durch die Ereignisse unberührt. Das Kolleg war stets geprägt von einer Atmosphäre der Offenheit, mit der Anleitung zu selbstverantwortlichem und verantwortungsbewusstem Handeln. Diejenigen der Unterzeichner dieses offenen Briefes, die selbst Schüler am Aloisiuskolleg waren, blicken auf eine unbeschwerte, prägende und motivierende Schulzeit zurück, für die sie dem Aloisiuskolleg, dem Jesuitenorden und den dort tätigen Lehrern und Erziehern besonders dankbar sind. Viele von ihnen geben dem dadurch nachhaltig Ausdruck, dass sie ihre eigenen Kinder in die Obhut des Kollegs gegeben haben und geben.

Gleichzeitig möchten die ehemaligen Schüler, die diesen Brief unterzeichnen, ausdrücklich mitteilen, dass sie während und nach ihrer Zeit als Schüler weder sexuelle Gewalt noch Missbrauch am Aloisiuskolleg erlebt haben.

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Quelle:

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2010-02/16161867-diskussion-um-vorwuerfe-sexuellen-missbrauchs-am-aloisiuskolleg-altschueler-und-eltern-befuerworten-offene-auseinandersetzung-und-druecken-verbundenh-007.htm


16.02.2010

Israel erschüttert Missbrauchsvorwürfe gegen Rabbi

n-tv.de 16.02.2010

Ein Skandal um sexuellen Missbrauch junger Schutzbefohlener durch einen geistlichen Erzieher erschüttert Israels Öffentlichkeit. Der nationalreligiöse Rabbi Mordechai Elon soll sich nach israelischen Medienberichten mehrfach Jugendlichen und jungen Männern, die ihn um Rat in intimen Fragen baten, unsittlich genähert haben. Der Rabbiner selbst und seine Anhänger wiesen die Anschuldigungen allerdings vehement als Lügen zurück.

Der Fall löste in Israel eine heftige Debatte über die Kette des Schweigens aus, die oft eine Verfolgung von Missbrauchsfällen innerhalb der religiösen Gesellschaft verhindere. Im Fall von Rabbi Elon drangen die Vorwürfe durch eine Stellungnahme des “Forums Takana” an die Öffentlichkeit, einer 2003 gegründeten Vereinigung mehrerer reliöser Einrichtungen, die sich gegen sexuellen Missbrauch innerhalb des religiösen Sektors einsetzt. Dem Rabbiner würden “Taten vorgeworfen, die gegen die Werte von Heiligkeit und Moral verstoßen”, hieß es in darin unter anderem.

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Quelle:

http://www.n-tv.de/panorama/Missbrauchsvorwuerfe-gegen-Rabbi-article731492.html


16.02.2010

Berliner Jesuiten laden zu Trauer-Gebet ein

ZEIT ONLINE 16.02.2010

Berlin (dpa) – Die Berliner Jesuiten laden für morgen aus Anlass der an Schulen des Ordens bekanntgewordenen Missbrauchsfälle zu einem Gebet ein. «Tief betroffen von den Zeugnissen der Überlebenden sexueller Gewalt» möchten sich die Jesuiten vor Gott im Gebet versammeln, teilte der Orden in Berlin mit. Gestern war bekanntgeworden, dass sich deutschlandweit über 100 Missbrauchsopfer gemeldet haben. Die Jesuiten freuten sich über jeden, der sich dem Gebet anschließe und seien für Gespräche bereit, hieß es.

Quelle:

http://www.zeit.de/newsticker/2010/2/16/iptc-hfk-20100216-51-23896382xml


16.02.2010

Bundesjustizministerin gegen Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch

Kölner Stadt-Anzeiger 15.02.2010

Vorabmeldung Kölner Stadt-Anzeiger

Bundesjustizministerin gegen Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch

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15.02.2010

Unionspolitiker regen verlängerte Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten an

Mitteldeutsche Zeitung 15.02.2010

Missbrauchsfälle und Kirche

Unionspolitiker regen verlängerte Verjährungsfristen bei sexuellen Straftaten an

Halle (ots) – Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, hat sich dem Vorstoß der bayerischen Justizministerin Beate Merk (CSU) zur Verlängerung der Verjährungsfristen bei Fällen sexuellen Missbrauchs prinzipiell angeschlossen und eine Initiative noch für dieses Jahr angekündigt. “Ich kann mir vorstellen, dass wir den Schutz der Opfer mit Hilfe der Verjährungsfristen verbessern”, sagte er der in Halle erscheinenden “Mitteldeutschen Zeitung” (Dienstag-Ausgabe). “Ich bin dafür sehr offen.” Krings verwies auf eine Verabredung im Koalitionsvertrag zum generell effektiveren Schutz von Opfern sexuellen Missbrauchs. Auch das Thema Zwangsheiraten falle hier mit hinein. Man werde die “Verjährungsfristen” in diesem Zusammenhang “kritisch überprüfen”.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Jörg Biallas
Telefon: 0345 565 4300

Quelle:

http://www.presseportal.de/pm/47409/1561999/mitteldeutsche_zeitung


15.02.2010

Kinderschänder: Merk für längere Verjährungsfristen

tvaktuell 15.02.2010

Reaktion auf Fälle an katholischen Schulen

Passau (ddp). Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) will die Rechte von Opfern von Missbrauch und sexueller Gewalt im Straf- und Zivilrecht deutlich ausbauen. Vor allem sollen lange zurückliegende Taten deutlich langsamer verjähren als bisher. «In vielen Fällen genügen die derzeitigen Fristen zwar, um eine strafrechtliche Verfolgung der Täter sicherzustellen. Wir erleben es aber immer wieder, dass Fälle des sexuellen Missbrauchs erst nach Jahren oder Jahrzehnten aufgedeckt werden», sagte Merk der «Passauer Neuen Presse» (Montagausgabe).

Auch die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle an katholischen Schulen zeigten, dass Opfer jahrzehntelang geschwiegen hätten. Merk hält daher eine Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung in Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs auf 30 Jahre für »unabdingbar«.

Zudem will Merk, dass der »einfache« sexuelle Missbrauch von Kindern zum Verbrechen mit einem Strafrahmen von 1 bis zu 15 Jahren mit der Folge einer Verjährungsfrist von 20 Jahren aufgestuft wird. »Jeder sexuelle Missbrauch von Kindern muss als Verbrechen gelten und mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden nichts ist widerwärtiger, als wenn ein Erwachsener seine sexuellen Triebe an einem Kind auslebt und damit dessen kindliches Urvertrauen zerstört«, sagte Merk.

(ddp)


15.02.2010

Skandal um sexuellen Missbrauch am Canisius-Kolleg weitet sich aus

AD HOC NEWS 15.02.10

Der Skandal um sexuellen Missbrauch und Misshandlungen am Berliner Jesuitengymnasium Canisius-Kolleg nimmt immer größere Ausmaße an. Im Gespräch mit der «Berliner Zeitung» (Montagausgabe) sagte der Rektor der katholischen Schule, Pater Klaus Mertes, er halte es inzwischen für möglich, dass die Zahl der Opfer dreistellig sei. Mertes zeigte sich offen für Entschädigungszahlungen an die Opfer wie beim Missbrauchsskandal an kirchlichen Einrichtungen in den USA. «Es wird über alles zu reden sein», sagte Mertes.

Mertes hatte Berichte über sexuelle Übergriffe zweier Patres am Canisius-Kolleg in den 70er- und 80er-Jahren öffentlich gemacht, als er im Januar in einem Brief ehemalige Schüler der betroffenen Jahrgänge um Entschuldigung bat und dazu aufrief, «das Schweigen zu brechen».

Wie Mertes sieht auch die Berliner Anwältin Manuela Groll, die mehrere Opfer vertritt, die Dimension des Falles wachsen. «Jeden Tag melden sich bei mir weitere Betroffene», sagte sie der Zeitung. «Ich gehe längst von einer dreistelligen Opferzahl aus.»

ddp/arh

Quelle:

http://www.ad-hoc-news.de/skandal-skandal-um-sexuellen-missbrauch-am-canisius-kolleg–/de/Politik/21053921


11.02.2010

Macht, Zwang und Moral

FR-online.de 11.02.2010

Pädophilie gibt es auch außerhalb der katholischen Kirche. Die aber ist eine moralische Instanz. Wenn die Fälle sexuellen Missbrauchs nicht aufgeklärt werden, gerät sie ins Wanken.

Von Christian Schlüter

Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Übel” Die Kirche weiß um die Verführbarkeit von Menschen. Sie weiß um die Schwächen und Verfehlungen der Menschen; auf diesem Wissen ruht ein nicht geringer Teil ihrer Heilslehre. Doch all dieses Wissen bewahrt sie nicht davor, selber der Versuchung zu erliegen. Kirchengeschichte ist immer auch Kriminalgeschichte. Die jüngsten Missbrauchsfälle in jesuitischen Schulen scheinen das zu bestätigen. Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht ein neuer Fall öffentlich wird, in dem katholische Männer sich an Kindern oder Jugendlichen sexuell vergangen haben; es melden sich immer mehr Opfer, zum Teil nach jahrzehntelangem Schweigen, nach einer für uns behütet Aufgewachsenen nur schwer vorstellbaren Zeit des Leidens.

Vor diesem Hintergrund liegt es mehr als nahe, nicht von bedauerlichen Einzelfällen, sondern von systematischem Missbrauch zu sprechen. Nahe liegt insofern auch die Frage, ob der Missbrauch nicht vor allem als eine Folge der in der römisch-katholischen Kirche vorherrschenden, zumal repressiven Sexualmoral anzusehen ist: Sie mag auf die Leibfeindlichkeit in den antiken Anfängen zurückgehen und sich über den Zölibat bis zu den gegenwärtigen, mitunter erratisch anmutenden Lehrmeinungen fortsetzen, was zum Beispiel die Themen Homosexualität oder Schwangerschaftsverhütung angeht. Die Frage lautet also, ob sich, was seit jeher unterdrückt wird, nicht in der Pädophilie jesuitischer Priester von heute nur wieder ein Ventil geschaffen hat.

Zur Beantwortung dieser entscheidenden Frage sollten wir festhalten, dass Pädophilie und Päderastie auch dort in beträchtlichem Maße verbreitet sind, wo die Kirche weit weg ist: in Familie, Schule, Sportverein Vollkommen legal verdienen Reisebüros und Fluggesellschaften an Sextouristen, die ihrer pädophilen Neigung in Thailand nachgehen. Wir haben es insofern nicht mit einem “katholischen” Thema zu tun. Das zu behaupten, würde von einem Problem ablenken, das nicht allein ein konfessionelles, sondern ein allgemein gesellschaftliches ist. Und genau das könnte uns ein Anlass sein, nach dem repressiven Charakter unserer ach so sexuell befreiten Gesellschaft zu fragen.

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Quelle:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2296597_Macht-Zwang-und-Moral.html


10.02.2010

Wer war auch noch „Pfarrers Liebling“?

Ich bitte Sie um Ihre Hilfe!

In der Sakristei, nach der Generalprobe der Erstkommunion, wurde ich als Erstkommunikantin 1973 von Pfarrer Gebhard N. sexuell missbraucht.

In der Gemeinde St. Kolumban, Südwest-Deutschland.

Wer war auch noch „Pfarrers Liebling“ – bis hin zur Vergewaltigung?

Ich suche MitstreiterInnen, um das Verbrechen anzuzeigen. Gegebenenfalls können Sie mit mir Kontakt aufnehmen unter:

nicht-die-einzige@web.de

Ich habe den Täter bei der Kirche angezeigt, in meiner Naivität erhoffte ich eine ernsthafte Untersuchung und auch seelische Unterstützung. Nun bin ich einer der Fälle, die man laut Spiegel als „gleich am Anfang entkräftet“ führt.


10.02.2010

ein juristisches Dilemma, mit dem nun das angebliche Opfer leben muss

DERWESTEN

Freispruch nach Vorwurf des sexuellen Missbrauchs : Aussagen des angeblichen Opfers nicht ausreichend

Iserlohn, 09.02.2010, Jennifer Katz

Iserlohn. Mit einem Freispruch endete am Amtsgericht der Prozess gegen einen 29-Jährigen, dem vorgeworfen wurde, seine Cousine in den 90er-Jahren mehrfach brutal vergewaltigt zu haben. Die Aussagen der heute 26-Jährigen erschienen Staatsanwaltschaft und Gutachterin „wie auswendig gelernt”.

„Wir stehen hier vor einem Dilemma für die Justiz, mit dem vor allem die Opfer leben müssen”, erklärte Richter Heinz-Wilhelm Vaupel, nachdem er das Urteil gesprochen hatte. Freispruch lautete es für den Iserlohner, der bereits wegen anderer Delikte vor Gericht stand und sich nun wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Cousine verantworten musste (wir berichteten).

Das angebliche Opfer war erst zehn Jahre alt, als die erste Vergewaltigung stattgefunden haben soll. Weitere Fälle wurden für die Zeit zwischen 1995 und ‘98 angegeben. Erst 2002 offenbarte sich die junge Frau. Sie hatte sich auf Anraten ihrer Lehrerin dann in eine Therapie begeben und ihre Missbrauchserfahrungen in einer Art Buch niedergeschrieben. Die Texte, die Aussagen bei der Polizei und bei einer Gutachterin glichen sich bis aufs Wort. „Wie auswendig gelernt. In meiner langen Karriere habe ich noch nie so eine konstante Aussage gehört”, so die Gutachterin in ihrer abschließenden Beurteilung.

Weil keinerlei Beweise – ärztliche Gutachten unmittelbar nach den angeblichen Vergewaltigungen oder Spuren an der Kleidung, die die Eltern des Mädchen hätten entdecken können – vorhanden gewesen sind, stand im Verfahren Aussage gegen Aussage. Der Bundesgerichtshof legt für derartige Fälle strenge Kriterien fest. Dazu zählt unter anderem die Konstanz in der Aussage – jedoch erschien diese den Beteiligten zu stringent, eben „wie auswendig gelernt”. Ein weiteres Kriterium ist das Detailwissen, worüber die Zeugin durchaus verfügt. Die Gutachterin sprach es ihr aber durch die lange Zeit zwischen Taten und Anklage sowie ihres geringen Lebensalters zum Tatzeitpunkt ab. „Sie weiß genau, worauf es ankommt, hat Bücher zum Thema gelesen. Sie manipuliert und sie taktiert”, so die Gutachterin.

Dass die 26-Jährige unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, stand für Gutachterin, Staatsanwaltschaft und Richter außer Frage. Neben den angeblich sieben Fällen von Vergewaltigungen brutalster Art durch ihren Cousin, der in seiner Jugend als entwicklungsverzögert und aggressiv galt, gab sie an, bereits im Alter von fünf Jahren über mehrere Monate von einem Nachbarn missbraucht worden zu sein. Dieser Täter wurde in der Vergangenheit rechtskräftig verurteilt. Ihre Mutter habe damals eine Ausbildung absolviert, der Vater habe entweder vor dem PC gesessen oder getrunken. Ihren Cousin will sie gemocht haben, bis zu jenem Tag, als er mit seiner Mutter zu Besuch gekommen war.

In der Vernehmung am Dienstag schilderte die Studentin der sozialen Arbeit die einzelnen Missbrauchsfälle, die sie vor ihrer Familie verheimlicht haben will, weil sie sich „geschämt und schuldig gefühlt habe”. Viele Jahre, so die Zeugin, hätte sie die Übergriffe aus ihrem Gedächtnis verbannt. „Ich wusste nur: Da war was.” Dagegen sei der Missbrauch durch den Nachbarn immer präsent gewesen. Erst eine Art De´jà-vu-Erlebnis habe sie auf ihren Cousin als Täter gebracht. Zur Anzeige kamen die Fälle erst vor drei Jahren, als sich die junge Frau das Leben nehmen wollte. „Hätte meine Mutter sich bei der Polizei nicht verplappert, wäre es bis heute nicht so weit gekommen”, erklärte sie.

Im Rahmen ihrer Therapie beschäftigte sich die Zeugin intensiv mit der Missbrauchs-Thematik, sodass ihr die Gutachterin eine „Fülle deliktspezifischen Wissens” attestierte. Das, die Konstanz der Aussage sowie der lange Zeitraum veranlassten Staatsanwaltschaft und Richter dazu, den Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten” gelten zu lassen. Ob der Freigesprochene unschuldig ist oder nicht – ein juristisches Dilemma, mit dem nun das angebliche Opfer leben muss.

Quelle:

http://www.derwesten.de/staedte/iserlohn/Aussagen-des-angeblichen-Opfers-nicht-ausreichend-id2525821.html


08.02.2010

Erziehung ist strafbar

sueddeutsche.de 8.02.2010

Italienisches Gericht verurteilt Eltern minderjähriger Vergewaltiger

Von Andrea Bachstein

Rom – Zu insgesamt 450 000 Euro Schadenersatz hat in Mailand ein Gericht die Eltern mehrerer minderjähriger Vergewaltiger verurteilt. Die Jugendlichen hatten über zwei Jahre hinweg ein Mädchen missbraucht, das zu Beginn der Misshandlungen zwölf war. Die Jungen waren zwei bis drei Jahre älter. Die Zivilkammer begründete das Urteil der Tageszeitung Corriere della Sera zufolge mit Erziehungsversäumnissen. Die Eltern hätten nicht dafür gesorgt, dass ihre Söhne Achtung vor den Gefühlen, den Wünschen und dem Körper anderer Menschen entwickeln.

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Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/P5E38w/3212412/Erziehung-ist-strafbar.html


06.02.2010

Wie die Kirche ihr Missbrauchsproblem verdrängt

WELT ONLINE 6.2.2010

Katholizismus

Wie die Kirche ihr Missbrauchsproblem verdrängt

Von Gernot Facius 6. Februar 2010

Kindesmissbrauch gibt es nicht nur in der Katholischen Kirche. Doch hier sind die Widerstände besonders groß, wenn es um Aufklärung und Opferhilfe geht. Nachdem nun immer neue Fälle bekannt werden, ist das Bestreben groß, das Problem endlich konsequent anzugehen. Doch die Kritiker bleiben skeptisch.

Der Richter war empört. Vor Karl Iglhaut saß im Regensburger Landgericht als Rückfalltäter der Priester Peter K., 40, der wegen sexuellen Missbrauchs eines Messdieners eine dreijährige Haftstrafe erhielt. Scharf kritisierte der Richter die Leitung der Diözese Regensburg: Sie habe den Pädophilen schon während seiner Bewährungszeit nach dem ersten Missbrauchsfall wieder in einer Gemeinde eingesetzt und ihn so in eine „Versuchungssituation“ gebracht. Der Jurist verglich das mit einer Bank, die jemanden anstelle, der „wegen Untreue oder Unterschlagung vorbestraft ist“.

Der Fall, 2008 verhandelt, steht exemplarisch für lasches kirchliches Handeln, wie es sich nun auch beim Skandal am Berliner Canisius-Kolleg der Jesuiten gezeigt hat. Dabei hätte es die Regensburger Affäre gar nicht geben können, wenn damals die bereits 2002 von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien zum „Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche“ konsequent angewandt worden wären. Klipp und klar heißt es darin: „Heute steht fest, dass Pädophilie eine sexuelle Störung ist, die von der Neigung her strukturell nicht abänderbar ist.“

Doch im Fall Peter K. hatte sich der Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller mit einem 2003 abgegebenen Gutachten verteidigt, wonach bei Peter K. ein Rückfall sehr unwahrscheinlich sei. Hinzu kam, dass das Bistum lediglich einen Dekan beauftragt hatte, er solle „ein Auge haben“ auf den Priester.

“Täterorientierte” Leitlinien?

Wegschauen oder wegversetzen war die Methode, mit auffällig gewordenen Geistlichen umzugehen. Bis 2002 die katholische Kirche in Deutschland erstmals seit langer Zeit mit einer Welle von Priester-Skandalen konfrontiert wurde.

So kam es nach zäher Debatte zu den Aufklärungsleitlinien. Doch rächte sich, dass sie den Diözesen viel Spielraum lassen. Erst jetzt, nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg und in mehreren Bistümern, will die Bischofskonferenz wieder über die Leitlinien reden und sie gegebenenfalls „nachbessern“.

Reicht es aus, fragen Kritiker seit Jahren, dass in jeder der 27 Diözesen nur ein Ansprechpartner, oft ein Personalreferent oder ein Domkapitular, den Opfern zur Verfügung steht? Muss es nicht endlich überall ein „niedrigschwelliges Angebot“ geben, mit unabhängigen Fachleuten?

„Wenn ich Schüler bin, werde ich doch nicht den Personalreferenten anrufen, der möglicherweise mit dem Täter im selben Jahr zum Priester geweiht worden ist“, begründet Christian Weisner von der Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ seine Zweifel.

„Das geht so nicht“, sagt auch der Leipziger Jesuit und Pastoraltheologe Hermann Kügler der „Welt am Sonntag“. „Da müssen Leute von außerhalb ran.“ Nach Erkenntnissen des Augsburger Pastoraltheologen Hanspeter Heinz sind in fast der Hälfte aller deutschen Diözesen kirchliche Amtspersonen als Ansprechpartner benannt worden: „Die aber sind nicht unabhängig genug, um den Opfern die Angst zu nehmen.“

„Täterorientiert“ seien die Leitlinien, meint man bei „Kirche von unten“, sie ermöglichten noch immer Strafvereitelung nach dem Motto: Verfehlungen in unseren Reihen regeln wir selber, ohne sie an die große Glocke zu hängen. Dabei sollte Opferschutz vor Täterschutz gehen.

“Mit dem Willen Gottes geht das irgendwie”

Die Vorgänge am Canisius-Kolleg, sie liegen 30 Jahre zurück, sind eine vergrabene Zeitbombe. Der Jesuiten-Orden wusste von den Fällen, hat aber geschwiegen. Ihm war offenbar der eigene Ruf wichtiger als das Schicksal der Opfer.

Indes war damals die heute geforderte „Kultur des Hinschauens“ in der gesamten Gesellschaft unterentwickelt, erst allmählich ist die Sensibilität gegenüber Gewalt und Missbrauch in Schule, Familie und eben Kirche gewachsen. Und die kirchliche Abschottung hatte ihren Grund auch darin, dass die Nazis einzelne Missstände in Klöstern und Pfarreien herausgegriffen hatten, um die Kirche zu diskreditieren.

Dennoch spricht der Jesuit Bernd Hagenkord, neuer Chef des deutschen Programms von Radio Vatikan, von einem „Kartell des Wegduckens, des Sich-nicht-darum-Kümmerns“. In der Hoffnung, „Mit dem Willen Gottes geht das irgendwie“, habe man sich nicht gefragt, ob es bei einem Mitbruder ein Problem gibt.

Ein solches Kartell könnte gebrochen werden, meint Pater Kügler, wenn man den „Systemfehler“ korrigiere, die Beauftragten für die Aufklärung aus den eigenen Reihen zu nehmen. Die Kirche, eine „hermetische Institution ohne Transparenz“, geübt im Aufbau von Schweigemauern, sei immer bemüht gewesen, die Fälle intern zu regeln und den Staatsanwalt draußen zu halten. „Da stecken die Probleme.“

“Nicht gelernt, intime Beziehungen aufzubauen”

Diese Probleme sind nicht so sehr allein beim Zölibat zu finden, denn Missbrauch gibt es auch bei Amtsträgern der reformatorischen Kirchen und zumal in Familien, in denen sich 90 Prozent aller solcher Fälle ereignen. Eine Partnerschaft allein kann Missbrauch nicht verhindern. Bei Priestern, da sind sich Fachleute einig, seien Missbrauchsneigungen primär Folge sexueller Unreife.

Wunibald Müller im unterfränkischen Münsterschwarzach, der sich seit Jahren in kirchlichem Auftrag mit dem Problem auffällig gewordener Geistlicher befasst, sagt: „Viele Priester, die zu Sexualstraftätern werden, haben nie gelernt, innige und intime Beziehungen aufzubauen.“ Sonst wüssten sie Grenzen zu respektieren.

Nach Pater Küglers Ansicht war das katholische Priesteramt stets attraktiv für Menschen, die in ihrer sexuellen Entwicklung auf einer kindlichen oder pubertären Stufe stehen geblieben sind. Viele seien dem Irrtum erlegen, dass sie sich mit ihrer psychosexuellen Entwicklung nicht auseinandersetzen müssten, da sie ja ein zölibatäres Amt anstrebten.

Dass in der Priesterausbildung mehr Wert auf die Förderung der emotionalen Reife der Kandidaten gelegt werden muss, auf ihre Emanzipation, hat die Bischofskonferenz erkannt und erstmals 1978, dann wieder 1988 in ihren Richtlinien festgelegt. In der Persönlichkeitsbildung sei inzwischen manches besser geworden, bestätigen Pater Kügler und der Pastoraltheologe Heinz.

Indes bescheinigt Kügler seiner Kirche eine jahrtausendealte Erfahrung in der Trennung eines äußeren Bereichs der Disziplin, der Prüfung und Überprüfung, und eines inneren Bereichs des Gewissens. Das spiegele sich in den Priesterseminaren wider, in den getrennten Ämtern des Rektors und des Spirituals, „vergleichbar Indianerstämmen, bei denen es einen Häuptling und einen Schamanen gibt“.

“Beten und Vorlesungen, das allein bringt es nicht”

Der geistliche Begleiter im Priesterseminar darf keinen Bericht an den Bischof geben. Doch spirituelle Begleitung, gibt Hanspeter Heinz zu bedenken, reiche nicht aus. Es müssten mehr Psychologen und Therapeuten in die Seminare. Mit den Kandidaten müsse auch über ihre Bedürfnisse gesprochen werden, fordert Kügler: „Beten und Vorlesungen, das allein bringt es nicht.“

Drücken Bischöfe angesichts des Priestermangels ein Auge zu bei der Auswahl der Kandidaten? Wer den Münchner Regens und Vorsitzenden der Regentenkonferenz der deutschen Priesterseminare, Franz Joseph Baur, befragt, hört ein deutliches Nein: „Die Bischöfe halten sogar eher dazu an, keine faulen Kompromisse zu schließen.“

Risikozonen gibt es dennoch. Ein Problem liegt in der streng hierarchischen römischen Kirchenstruktur und dem überhöhten Priesterbild. Dies verleiht dem geweihten Mann Macht über andere. „Hochwürden“ ist, da er nach katholischem Verständnis Christus repräsentiert, herausgehoben aus der Masse der Gläubigen, gilt als etwas Besonderes. Der Mann in der Soutane erfährt das täglich, ein labiler Mensch kann leicht in Versuchung geraten, Sexualität kann ein Mittel zur Durchsetzung von Macht sein. Aus dem Seelsorger wird dann ein Seelenzerstörer.

Der ehemalige Ministrant Norbert Denef sammelt im Internet Unterschriften mit dem Ziel, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Aufhebung der deutschen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu erreichen. Dann könnten Opfer auf eine Entschädigung hoffen. Denef war selbst ein Opfer. Jahrelang hat er mit dem Bistum Magdeburg um angemessenes Scherzensgeld gekämpft. Über sein Leben nach dem Missbrauch durch einen Geistlichen sagt er: „Man idealisiert die Täter. Nur so kann man überleben. Als ich plante, mein Schweigen zu brechen, habe ich mich wie ein Selbstmordattentäter gefühlt, der sich unter die Menschen wirft und die Bombe zündet.“

Quelle:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article6281037/Wie-die-Kirche-ihr-Missbrauchsproblem-verdraengt.html


06.02.2010

Möglichkeit einer Sammelklage

Geschrieben von »pethens«

Freitag, 5. Februar 2010

Berlin: Mit Bezug auf die jüngst bekannt gewordenen Fälle von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen des Jesuitenordens drohte vor wenigen Tagen ein Berliner Rechtsanwalt mit einer Sammelklage vor einem US-Gericht. Angesichts des Ausmaßes der Fälle von Kindesmissbrauch in der Vergangenheit scheint diese eine notwendige Konsequenz zu sein, die Einsichtige schon längst gezogen haben. Denn es zeigt sich, dass der deutsche Staat die Kinder nicht schützen kann, manchmal, so der Eindruck, auch nicht schützen will. Täter und Mitwisser verstecken sich hinter der Verjährung. Sie ist in Deutschland aber nur ein verfahrenstechnisches Instrument.

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06.02.2010

Bayern fordert längere Verjährungsfristen

WELT ONLINE 6. Februar 2010

Missbrauch: Bayern fordert längere Verjährungsfristen

Von Peter Issig

München – Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen werden bereits geprüft. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erwartet hier aber Probleme. “Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.” Oft würden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs erst nach vielen Jahren aufgedeckt.

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06.02.2010

Ursula Raue: “Da hat sich meine Meinung etwas geändert.”

Berliner Morgenpost 5.02.2010

Canisius-Kolleg

Ermittlerin Raue spricht von einer “Lawine”

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Raue war lange Vorsitzende der Hilfsorganisation “Innocence in Danger” und ist seit 2007 Ansprechpartnerin des Jesuitenordens für Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie soll zwischen Opfern und Tätern im Fall Canisius vermitteln. Was sie bislang herausgefunden hat.

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05.02.2010

Die Herde der schwarzen Schafe

stern.de 5.02.2010

Experten schätzen, dass es unter deutschen Priestern Hunderte Triebtäter gibt. Warum kommt es in der katholischen Kirche so oft zum Kindesmissbrauch? Der Zölibat ist eines von vielen Problemen. Von Sönke Wiese

Tausende Missbrauchsopfer in Irland, über 100 rechtskräftig verurteilte Priester in Australien und mehr als 10.000 Klagen in den USA: Weltweit stürzen Kinderschänder die katholische Kirche in eine immer schwerere Krise. Erst im Dezember 2009 sind in Irland über 300 weitere Fälle von Kindesmissbrauch bekannt geworden. In Deutschland konnten die Gemeinden sexuelle Übergriffe, wenn sie überhaupt bekannt geworden waren, meist als Einzeltaten herunterspielen.

Seit dem Skandal am Berliner Canisius-Kolleg funktioniert das nicht mehr. Jahrelang missbrauchten die bisher drei bekannten Täter ihre Schüler; nicht nur in Berlin, sondern auch in Hamburg, St. Blasien, Hannover, Göttingen und im Ausland. 30 Opfer haben sich schon gemeldet. “Das ist erst die Spitze des Eisbergs”, fürchtet Klaus Mertes, Rektor des Jesuiten-Kollegs.
“Wie ein Selbstmordattentäter”
Denn die meisten Taten werden aus Scham und Angst niemals angezeigt. “Man idealisiert die Täter”, sagte Norbert Denef im Interview mit stern.de. In seiner Kindheit war er jahrelang von einem Priester vergewaltigt worden. Viele Opfer sexuellen Missbrauchs fühlen sich lebenslang mitschuldig. Als Denef 30 Jahre später plante, das Schweigen zu brechen, kam er sich vor “wie ein Selbstmordattentäter”. Die meisten Opfer versuchen, das traumatische Geschehen zu verdrängen. Experten gehen von einer enorm hohen Dunkelziffer aus, auch in Deutschland dürften schon tausende Kinder in der Obhut von Geistlichen vergewaltigt worden sein.

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Quelle:

http://www.stern.de/panorama/missbrauch-in-der-kirche-die-herde-der-schwarzen-schafe-1541307.html


05.02.2010

Jesuit zieht NS-Vergleich im Missbrauchsskandal

derStandard.at 05. Februar 2010,

Pater von Gemmingen

Er verglich die Situation des Ordens mit der von Juden zur NS-Zeit – Jesuiten-Chef reagiert mit scharfe Kritik: “Vollkommen inakzeptabel”

Im Skandal um sexuellen Missbrauch an katholischen Jesuiten-Schulen in Deutschland hat Pater Eberhard von Gemmingen nun mit einem Verweis auf die Judenverfolgung vor einem Generalverdacht gegen seinen Orden gewarnt. Der frühere Leiter der deutschsprachigen Redaktion von Radio Vatikan sagte in einem Interview: “Es ist fatal, nun den ganzen Orden schlecht zu machen. Ich muss einen Vergleich ziehen: Mit den Juden ist es so losgegangen, dass vielleicht der ein oder andere Jude Unrecht getan hat. Dann aber hat man schlimmerweise alle angeklagt und ausrotten wollen. Man darf nicht von einzelnen Missetaten ausgehen und eine ganze Gruppe verurteilen. Und die Gefahr, dass das passiert, ist groß.”

Der 73 Jahre alte von Gemmingen nahm zugleich einen der Patres in Schutz, die sexuellen Missbrauch begangen haben sollen. “Ich stehe zu ihm. Der hat gesündigt, wenn ich das so sagen darf. Leider laufen in Deutschland noch viele andere Sünder rum, auf die niemand mit dem Finger zeigt”, sagte von Gemmingen. Es sei aber gut, dass die Fälle aufgedeckt werden. Von Gemmingen war selbst Schüler und Präfekt am Jesuiten-Kolleg in Sankt Blasien im Schwarzwald, in dem es auch Opfer gab.

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Quelle:

http://derstandard.at/1263706842789/Pater-von-Gemmingen-Jesuit-zieht-NS-Vergleich-im-Missbrauchsskandal


05.02.2010

Missbrauchsopfer wollen entschädigt werden

DER TAGESSPIEGEL 5.2.2010

Nachdem das Schweigen über den sexuellen Missbrauch am Canisius-Kolleg gebrochen ist, wollen die Opfer eine Entschädigung erreichen – notfalls per Klage auch gegen den Vatikan. Immer mehr Betroffene äußern sich.

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05.02.2010

Missbrauch dürfte verjährt sein

Badische Zeitung 5.02.2010

FREIBURG. Immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs werden an katholischen Schulen bekannt, auch an der Jesuitenschule St. Blasien soll es zu Übergriffen gegenüber männlichen Schülern im Alter von 13 bis 16 Jahren gekommen sein. Am Donnerstag wurde bekannt, dass es auch am Bonner Aloisiuskolleg des Jesuitenordens Fälle sexuellen Missbrauchs gegeben hat.

Da die Fälle jedoch bereits in den 70er- und 80er-Jahren stattfanden, stellt sich die Frage, ob die Täter heute noch mit Strafverfolgung und Schadensersatzansprüchen rechnen müssen. Strafrechtlich gilt, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern grundsätzlich zehn Jahre nach der Tat verjährt. Wenn das Kind dabei auch penetriert wurde, gilt der Missbrauch als Vergewaltigung und verjährt erst nach zwanzig Jahren.

Seit 1994 beginnt die Verjährung von Sexualdelikten allerdings erst zu laufen, wenn das Opfer volljährig geworden ist. So soll verhindert werden, dass gerade die Taten von Kindesmissbrauch in der Familie schon verjährt sind, wenn das Opfer wagt, sich von den übergriffigen Eltern oder Verwandten zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nachträgliche Verlängerung der Verjährung im Jahr 2000 auch für ältere Fälle gebilligt.

Soweit bisher bekannt, fanden die letzten Missbrauchsfälle an Jesuitenschulen 1984 statt. Wenn das Kind damals 13 Jahre alt war, dann begann die Verjährungsfrist 1989 zu laufen. Selbst eine Vergewaltigung wäre dann also 2009 strafrechtlich verjährt.

In der Schweiz wurde im November 2008 per Volksabstimmung die Verjährung für Sexualdelikte an Kindern völlig aufgehoben. In Deutschland wird dies bisher vor allem von Opfergruppen gefordert. Bisher ist bei uns nur Mord nicht verjährbar und auch dies war früher nicht der Fall. Erst als Mitte der 60er-Jahre das bis dahin kaum geahndete NS-Unrecht zu verjähren drohte, wurde die Verjährung für Mord mehrfach verlängert und schließlich 1979 ganz aufgehoben.

Andere Verjährungsregeln gelten für zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere wenn die Opfer Schadensersatz von den damaligen Tätern fordern wollen. Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche drei Jahre nachdem der Schaden eingetreten ist und der Verursacher bekannt wurde, maximal zehn Jahre nach der Tat. Allerdings hat auch hier der Gesetzgeber inzwischen Sonderregeln geschaffen, die den Opfern sexuellen Missbrauchs helfen sollen. So beginnt die zivilrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten erst mit dem 21. Geburtstag des Opfers zu laufen. Doch auch dann wäre die dreijährige Verjährungsfrist in den Jesuiten-Fällen längst abgelaufen.

Doch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat 2001 entschieden, dass die zivilrechtliche Verjährung generell gehemmt ist, solange sich ein traumatisiertes Opfer gar nicht an die Tat erinnert. Dies gilt dann als “höhere Gewalt”, muss allerdings durch ärztliche Gutachten belegt werden. In solchen Ausnahmefällen könnte auch heute noch Schadensersatz gefordert werden.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/missbrauch-duerfte-verjaehrt-sein–26565734.html


04.02.2010

Anwalt prüft Sammelklage gegen Jesuiten in USA

sueddeutsche.de

erschienen am 04.02.2010

Berlin (dpa) – Ein Anwalt von Opfern des sexuellen Missbrauchs am Berliner Canisius-Gymnasium will eine Sammelklage gegen den Jesuiten- Orden in den USA prüfen. «Sollte sich bestätigen, dass ehemalige Schüler die amerikanische Staatsbürgerschaft haben, wäre eine Sammelklage in den USA, anders als in Deutschland, möglich». Das sagte Rechtsanwalt Lukas Kawka der dpa. Die finanziellen Konsequenzen würden dann für den Jesuitenorden desaströs sein. Kawka vertritt nach eigenen Angaben Opfer des Missbrauchs.

Quelle:

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/926124


04.02.2010

Klage gegen Canisius-Gymnasium

bild.de/BILD/Newsticker

Donnerstag, 04. Februar 2010

Im Skandal um sexuellen Missbrauch am Berliner Canisius-Kolleg bereitet die Opferanwältin Manuela Groll eine Zivilklage gegen die Schule vor. „Ich halte die Aussichten für sehr erfolgreich“, sagte die Familienrechtsanwältin im RBB-Sender Radio Eins. „Die strafrechtliche Verjährung dürfte eingetreten sein, aber die zivilrechtliche Verjährung, die dürfte noch nicht eingetreten sein“, sagte Groll. Am Berliner Canisius-Kolleg sollen zwei Jesuitenpater zwischen 1975 und 1983 mindestens 20 Schüler missbraucht haben. Die damalige Schulleitung habe trotz Anzeichen und Hinweisen die Schädigung weiterer Opfer nicht verhindert. „Und da befinden wir uns in einem Rahmen, wo Ansprüche durchsetzbar sind und wo wir auch klar erkennen können, dass da Erfolgsaussichten sind“, sagte Groll.

Quelle:

http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2010/02/04/12-zivilklage-canisius.html


04.02.2010

„Wir müssen jetzt nach vorne schauen!“

Pressemitteilung Katholische Elternschaft Deutschlands (KED)

KED: „Wir müssen jetzt nach vorne schauen!“

Missbrauchsfälle an katholischen Schulen dürfen weder Klischees noch Verdrängung fördern

Bonn, 04. Februar 2010 – Die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) ist
erschüttert über die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg
in Berlin und an anderen katholischen Schulen.

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03.02.2010

Zivilklage als letztes Mittel

Warum Missbrauch oft ohne juristische Folgen bleibt und Mitwisserschaft nur schwer zu beweisen ist

Werner van Bebber
3.2.2010

Am Tiergartener Canisius-Kolleg sollen zwei dort unterrichtende Patres Schüler missbraucht haben. Die Vorfälle, die erst vor kurzem öffentlich bekannt geworden sind, sollen sich in den Jahren 1975 bis 1983 zugetragen haben. Von mehr als zwanzig Fällen ist inzwischen die Rede.

DIE BESCHULDIGTEN

Im Mittelpunkt des Skandals stehen zwei Patres: Wolfgang S. unterrichtete von 1975 bis 1979 Deutsch, Religion und Sport am Kolleg; danach wechselte er an die Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg. Auch dort haben ehemalige Schüler jetzt Missbrauchsvorwürfe erhoben. Pater S. wechselte 1982 an das Kolleg in Sankt Blasien. Dort hat er sich angeblich dem Schulleiter offenbart und die Schule verlassen. 1985 zog er nach Chile. 1992 trat er aus dem Jesuiten-Orden aus.

Auch der zweite Beschuldigte, Peter R., hatte nach seiner Zeit als Lehrer am Canisius-Kolleg weiter mit Jugendlichen zu tun: In Göttingen sollte er sich um die Jugendarbeit an Pfarreien kümmern. Als ihm vorgeworfen wurde, ein Mädchen belästigt zu haben, zog er vorübergehend nach Mexiko. Nach seiner Rückkehr beurlaubte ihn die Ordensleitung und legte ihm den Austritt nahe. 1995 verließ R. den Orden – und wurde vom Bischof in Hildesheim weiterbeschäftigt, obwohl ihm auch dort vorgeworfen wurde, sich an einem 14 Jahre alten Mädchen vergriffen zu haben.

DIE VORWÜRFE

Völlig unklar ist derzeit, welche rechtlichen Folgen die Missbrauchsvorwürfe haben – für die beiden beschuldigten Männer, aber auch für diejenigen, die von den Vorwürfen gegen die beiden wussten, sie aber gewähren ließen. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Wolfgang S. und Peter R. des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen, von Kindern und von Jugendlichen schuldig gemacht haben können. Außerdem werden die Ermittler prüfen, ob einer der beiden Patres Schüler sexuell genötigt hat.

DIE STRAFVERFOLGUNG

Bislang haben der Jesuitenchef Stefan Dartmann und der Rektor des Kollegs, Klaus Mertes, über die Art und Weise des Missbrauchs nichts gesagt. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, weil die Vorwürfe durch einen Brief von Mertes bekannt geworden sind. Einer Anzeige bedurfte es nicht. Es gibt allerdings auch keine Anzeigepflicht bei diesen Delikten,wie die Kieler Professorin für Strafrecht, Monika Frommel, sagt. Am Anfang der Ermittlungen stehe die „Kenntnis der Strafverfolgungsorgane“. Woher die kommt, ist nicht wichtig.

Die beiden Beschuldigten können aber nach allem, was bislang bekannt geworden ist, davon ausgehen, dass die Taten aus den Jahren bis 1982 verjährt sind. Die Verjährung bei diesen Delikten ruht zwar, bis die Betroffenen 18 Jahre alt sind. Danach aber richtete sie sich nach den möglichen Höchststrafen. Sexueller Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen kann mit fünf Jahren Haft bestraft werden – die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre. Ein Missbrauch zum Beispiel an einem Zehnjährigen, verübt 1982, war also 1995 verjährt.

MITVERANTWORTUNG

Vieles deutet darauf, dass die beschuldigten Patres Wolfgang S. und Peter R. jahrelang gedeckt worden sind. So hatte Wolfgang S. offenbar schriftlich gestanden, Jugendliche missbraucht zu haben. Peter R. war nahegelegt worden, den Orden zu verlassen – und doch fand er eine neue Anstellung bei der Kirche. Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht an der Humboldt-Universität, sagt dazu: „Strafbar machen sich Schulleiter, Eltern und Vertrauenslehrer – wenn sie ihre Garantenpflicht verletzten.“ Das bedeutet in der Praxis: Rektoren, Eltern oder Vertrauenslehrer müssen einschreiten und etwas unternehmen, doch dafür müssen sie auch wissen, dass zum Beispiel ein Lehrer einen Schüler missbraucht oder misshandelt. „Dass man einen Verdacht hat, reicht nicht aus“, sagt Tatjana Hörnle. Und strafbar macht sich generell auch nur derjenige, „der vorsätzlich handelt“, sagt die Professorin. Anders gesagt: Die reine Ahnung von Verstößen gegen das Strafgesetzbuch ist moralisch problematisch, strafrechtlich aber nicht. Das erklärt jedenfalls ansatzweise, warum Wolfgang S. und Peter R. allen angedeuteten Vorwürfen zum Trotz jahrelang im Schuldienst bleiben konnten.

WEITERE RECHTLICHE FOLGEN

Missbrauchsopfer haben in den nun bekannt gewordenen Fällen nicht viele Möglichkeiten, Strafen und Sanktionen zu erwirken. Zwar können die Gerichte Auflagen gegen Sexualstraftäter verhängen – aber das setzt deren Verurteilung voraus. Nur gegen verurteilte Straftäter können zum Beispiel Berufsverbote ausgesprochen werden.

Die Kieler Strafrechtlerin Monika Frommel sieht außerdem für Missbrauchsopfer die Möglichkeit, zivilrechtlich gegen diejenigen vorzugehen, die sie missbraucht haben. Diese Möglichkeit haben Verbrechensopfer generell, doch führt sie in Deutschland selten zu hohen Schadenersatzzahlungen.

Frommel hält solche Klagen in den jetzt bekannt gewordenen Fällen dennoch für sinnvoll – auch wenn erfolgreiche Klagen in solchen Fällen „nicht bekannt“ geworden sind. Institutionell gedeckter Missbrauch werde seit dreißig Jahren diskutiert, sagt Frommel. Nach ihrer Ansicht hat sich am einschlägigen Muster Verdacht, Verschweigen, Versetzen nichts geändert. Das gelte im Übrigen nicht nur für Patres, denen Missbrauch vorgeworfen werde, sondern auch für Lehrer, die sich an Schülern vergreifen.

Zumal im Umgang mit Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Kirche „liegt auf der Hand, dass man hohe Schadenersatzansprüche stellen muss“, sagt die Kieler Professorin. Sie sieht im Umgang der Kirchen mit den gerüchteweise bekannten Missbrauchsfällen einen „ganz klaren Verstoß des Trägers“.

Nicht weniger wichtig erscheint es der Strafrechtlerin allerdings auch, „Fachleute besser zu schulen“, die mit Opfern von Missbrauch zu tun haben, Lehrer ebenso wie zum Beispiel Polizisten und Staatsanwälte. Werner van Bebber

Quelle:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/art270,3019635


02.02.2010

Deutsche Kinderhilfe fordert Debatte über Verjährungsfristen

Pressemitteilung

Deutsche Kinderhilfe fordert Debatte über Verjährungsfristen

- Zivilrechtliche Fristen müssen vollständig entfallen -

Angesichts des immer weiter Kreise ziehenden Missbrauchsskandals an diversen katholischen Schulen fordert die Deutsche Kinderhilfe im Interesse der Betroffenen eine offene Debatte über den offenkundigen Schaden, den die derzeit geltenden Verjährungsfristen für die Betroffenen anrichten. Neben der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung von maximal 20 Jahren, bei der es um den gesellschaftlichen Anspruch geht, Straftaten zu sühnen, geht es bei den zivilrechtlichen Fristen um die Ansprüche, die den Betroffenen gegenüber den Tätern und die hinter den Tätern stehenden Institutionen zustehen.

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02.02.2010

Das Schweigen der Hirten

Frankfurter Rundschau, 2. Februar 2010

Missbrauch in der katholischen Kirche
Das Schweigen der Hirten
Von Jörg Schindler

Berlin. Im Herbst 2002 mochten auch die deutschen Bischöfe nicht länger wegsehen. Nach einer Serie von Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche sahen sich die Hirten gezwungen, hierzulande zu reagieren. Gerade erst war im Vatikan, ausgelöst durch beschämende Skandale in den USA, ein Krisengipfel zuende gegangen. Weil auch deutsche Priester immer wieder in die Schlagzeilen geraten waren, beschloss die Bischofskonferenz, zu handeln. Sieben Jahre nach ihren Amtskollegen aus den Niederlanden, sechs Jahre nach Österreichs Bischöfen und eineinhalb Jahre nach ihren südafrikanischen Glaubensbrüdern veröffentlichten sie Leitlinien zum “Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger in der katholischen Kirche”.

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02.02.2010

Kritik an der katholischen Sexualmoral

02. Februar, 2010

Kirchenkritikerin Ranke-Heinemann: Zölibat begünstigt Missbrauch

Berlin (ddp-bln). Die Kirchenkritikerin Uta Ranke-Heinemann hält sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche für “symptomatisch”. Im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen am Berliner Canisius-Kolleg und an anderen Jesuitenschulen kritisierte sie die Sexualmoral der Kirche: “Die Zwangsentsexualisierung von Priestern durch das völlig unnatürliche Zölibat wird weiterhin solche Vorfälle begünstigen”, sagte sie der Nachrichtenagentur ddp.

Dass bei derartigen Missbrauchfällen häufig männliche Kinder und Jugendliche betroffen sind, führt sie auf die Unterdrückung der Frau in der katholischen Kirche zurück: “Die Vertreibung der Frau ist geglückt, die Entsexualisierung hingegen nicht. Das hat zur Folge, dass im Klerus überproportional Männer mit einer homosexuellen Neigung anzutreffen sind. Solange zwangsentsexualisierte, homosexuelle Priester mit Männern, Jugendlichen und Kindern in dunklem Beichtstuhlgewisper vereint sind, wird sich der Beichtstuhl immer mehr zur Kontaktbörse für Homosexuelle entwickeln und sollte darum für Kinder und Jugendliche verboten werden”, sagte Ranke-Heinemann.

Den gesamtem Artkel lesen unter:

http://www.die-newsblogger.de/kritik-an-der-katholischen-sexualmoral-66064


01.02.2010

Justizpanne – Polizei muss freigelassenen Sextäter überwachen

Weil die Essener Staatsanwaltschaft eine Frist verschlief, kam ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter wieder auf freien Fuß. Die Polizei muss den 62-Jährigen nun beobachten – und die Anklagebehörde will eine “Schwachstellenanalyse” betreiben.

Düsseldorf – Wegen einer Justizpanne befindet sich ein mehrfach vorbestrafter Sexualverbrecher in Nordrhein-Westfalen wieder auf freiem Fuß – und muss nun von der Polizei beobachtet werden. Der Mann wurde Anfang Januar aus dem Gefängnis entlassen, weil die Staatsanwaltschaft Essen es versäumt hatte, rechtzeitig Sicherungsverwahrung für den 62-Jährigen zu beantragen.

Der Wiederholungstäter war vom Landgericht Essen im Jahr 2003 wegen schweren Raubes, gefährlicher Köperverletzung und sexuellen Missbrauchs zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Lebensgefährtin mit einer Machete verletzt und sich mehrfach an deren elfjähriger Enkelin vergangen. In seinem Urteil behielt sich die Kammer ausdrücklich die Anordnung einer Sicherungsverwahrung vor.

Diese hätte die Staatsanwaltschaft jedoch spätestens im Frühjahr 2007 – sechs Monate vor der Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe – beantragen müssen. “Diesen Zeitpunkt haben wir leider verpasst”, sagte ein Sprecher der Behörde. Stattdessen versuchte man, die Haftdauer des Mannes, der laut Gutachter weiterhin als gefährlich einzustufen ist, über eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung zu verlängern. Das Landgericht Essen folgte dem Antrag im Dezember, doch das Oberlandesgericht Hamm kippte den Beschluss schließlich…

Den gesamten Artikel lesen:

Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,675270,00.html


01.02.2010

Canisius-Schüler verübte Mordanschlag auf Pater

Montag, 1. Februar 2010

Auf Pater Peter R. ist Anfang der 80er-Jahre ein Mordanschlag verübt worden. Dies hat jetzt das Bistum Hildesheim bestätigt, wo R. zu jener Zeit in einer Pfarrgemeinde für die Jugendarbeit zuständig war. Der Täter soll ein ehemaliger Schüler des Berliner Elite-Gymnasiums Canisius-Kolleg gewesen sein. Kurz darauf nahm er sich das Leben.

Auf den des systematischen sexuellen Missbrauchs an Schülern des Canisius-Kollegs verdächtigten Pater Peter R. ist Anfang der 80er-Jahre ein Mordanschlag verübt worden. Diesen bisher nur von ehemaligen Schülern verbreiteten Vorfall hat das Bistum Hildesheim jetzt bestätigt. „Es gab einen Messerangriff auf Peter R.“, sagte Bistumssprecher Michael Lukas.

Täter war nach Informationen von Morgenpost Online ein ehemaliger Schüler des Canisius-Kollegs, der 1980 sein Abitur am Berliner Jesuitengymnasium abgelegt hatte. Kurz nach seinem Abschluss soll er den ehemaligen Religionslehrer und Leiter der außerschulischen Jugendarbeit „Gemeinschaft christlichen Lebens“ mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Motiv ist nach Aussagen damaliger Freunde Rache für die erlittenen Demütigungen. Kurz darauf begang der ehemalige Schüler Selbstmord. R. war nach seinem Weggang vom Canisius-Kolleg an der von Jesuiten geführten Göttinger Gemeinde St. Michael in der Jugendarbeit tätig…

Den gesamten Artikel lesen:

Quelle: http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1249181/Canisius-Schueler-veruebte-Mordanschlag-auf-Pater.html


31.01.2010

Sexueller Missbrauch ist wie Mord

„Kinderschänder Uwe K. – Streit um Verantwortung für mutmaßliche Rückfalltat“

vom 24. Januar

Nachweisbar ist, dass gutachterlich als wiederholungsgefährdete Sexualstraftäter eingestufte Menschen erneut Kinder missbrauchen. Schockierend, unfassbar und unverantwortlich ist aber, dass unsere Politiker dazu keine Lösungen bieten. Im Gegenteil: Unsere Kinder müssen akzeptieren, Opfer werden zu können – ein Skandal.

Die sexuelle Nötigung und der sexuelle Missbrauch ist faktisch mit Mord oder Totschlag gleichzusetzen. Das Opfer, seine Persönlichkeit, seine Seele werden faktisch ausgelöscht. Nur wenigen gelingt es, nach einem solchen Missbrauch dem Leben wieder einen Sinn abzugewinnen. Ist es also verantwortbar, solche Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, gleichzeitig aber die Eltern im Umfeld zu warnen und eine erneute Tat abzuwarten? Definitiv nicht, und wenn die Rechtslage kein Mittel kennt, dann muss es eine neue Einordnung solcher vernichtenden Taten geben.

Dr. Hans-Peter Schlaudt,

Berlin-Wilmersdorf

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 31.01.2010)

Quelle:

http://www.tagesspiegel.de/meinung/leserbriefe/Leserbriefe;art144,3016631


30.01.2010

Ehemaliger Jesuitenpriester gesteht Kindesmissbrauch

Im Skandal um Dutzende Missbrauchsfälle in den siebziger und achtziger Jahren am Berliner Elitegymnasium Canisius-Kolleg hat einer der Beschuldigten die Vorwürfe gegenüber dem SPIEGEL bestätigt. Der frühere Sportlehrer und Jesuitenpater Wolfgang S., 65, räumte zudem in einer an seine Opfer gerichteten Erklärung ein, es sei “eine traurige Tatsache, dass ich jahrelang Kinder und Jugendliche unter pseudopädagogischen Vorwänden missbraucht und misshandelt habe”. Daran sei “nichts zu entschuldigen”. Darüber hinaus gab der heute in Südamerika lebende Kirchenmann an, bereits 1991 seinen “damaligen deutschen Provinzialoberen eingehend über meine verbrecherische Vergangenheit informiert” zu haben.

Somit wusste der Jesuitenorden seit etwa 19 Jahren von dem vielfachen Missbrauch.

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29.01.2010

Erzbistum räumt weiteren Missbrauchsverdacht gegen Pfarrer ein

Das Erzbistum Berlin geht Vorwürfen gegen einen Pfarrer wegen des sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen nach. Wie Dompropst Stefan Dybowski am Freitag mitteilte, sind dem Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky Anfang Juli 2009 Beschuldigungen und Verdächtigungen gegen einen Priester des Erzbistums vorgetragen worden. Diese bezogen sich auf das Jahr 2001. Dem Gemeindepfarrer seien daraufhin umgehend alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Jugendlichen untersagt worden. Das in Rom anhängige Verfahren gegen den Priester sei jedoch noch nicht abgeschlossen.

Ende Juli 2009 habe der Erzbischof eine Verzichtserklärung des Pfarrers angenommen, hieß es weiter. Er wohne nicht mehr in der Pfarrei. Auch sei der Priester derzeit nicht seelsorgerisch tätig. Das Opfer wurde den Angaben zufolge aufgefordert, die Vorfälle anzuzeigen. Weitere Opfer werden gebeten, sich zu melden.

Für den Fall wurde im Juli 2008 eine unabhängige Kommission zur Untersuchung eingesetzt. Ihr gehören den Angaben zufolge neben dem Dompropst eine Kirchenrechtsprofessorin aus Erfurt und eine frühere Kriminalistin an. Bis zum Abschluss der internen Untersuchungen gelte die Unschuldsvermutung, sagte Dybowski. Gleichwohl seien alle nötigen Schritte unternommen worden.

Erst in dieser Woche war bekanntgeworden, dass am von Jesuiten geführten Canisius-Kolleg in Berlin Schüler jahrelang von Ordensbrüdern sexuell missbraucht wurden. Bislang sind sieben männliche Opfer namentlich bekannt, wie Rektor Klaus Mertes am Donnerstag sagte. Die Opfer waren laut Mertes zwischen 13 und 17 Jahre. Die Taten sollen sich von 1975 bis 1989 ereignet haben. Die mutmaßlichen Täter, zwei Patres, hätten die Schule Ende der 80er Jahre verlassen.

Quelle:

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berlin/detail_ddp_2647694390.php


29.01.2010

Elitegymnasium: Weitere Missbrauchsopfer melden sich

Nach dem Bekanntwerden mehrerer Fälle sexuellen Missbrauchs am katholischen Canisius-Kolleg in Berlin in den 70er und 80er Jahren haben sich weitere Opfer gemeldet. Etwa zehn Personen hätten sich per E-Mail geäußert, seien aber nicht alle Opfer, sagte die Rechtsanwältin und Beauftragte des Jesuitenordens für Fälle von sexuellem Missbrauch, Ursula Raue, am Freitag in Berlin.

Einige hätten lediglich von entsprechenden Gerüchten berichtet, seien jedoch nicht selber von Missbrauch betroffen gewesen. Doch auch direkt Betroffene hätten sich gemeldet. Eine genaue Zahl nannte sie nicht.
Zudem wurde bekannt, dass einige der Missbrauchsopfer trotz ihrer Leiden ihre eigenen Kinder auf das katholische Gymnasium geschickt haben. Einige der bislang bekannten Opfer seien heute Eltern an der Schule, sagte Raue.

An der Schule sollen zwei Lehrer in den 70er und 80er Jahren mindestens sieben Schüler sexuell missbraucht haben. Die Polizei leitete Ermittlungen gegen Unbekannt ein. Wegen des laufenden Verfahrens könnten keine weiteren Angaben zu Opfern oder Tätern gemacht werden, sagte ein Sprecher.

Zu den Vorfällen wollte sich das Canisius-Kolleg am Mittag erneut in einer Pressekonferenz äußern.

Quelle:

http://www.mainpost.de/nachrichten/politik/brennpunkte/Elitegymnasium-Weitere-Missbrauchsopfer-melden-sich;art112,5447872


29.01.2010

Pädophilen-Skandale erschüttern katholische Kirche

Der Verdacht des Missbrauchs am Canisius-Kolleg ist kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Übergriffe an katholischen Einrichtungen bekannt. Häufig lagen diese bereits viele Jahre zurück.

Eine strafrechtliche Verfolgung war wegen Verjährung oft nicht mehr möglich.
- Im Juli 2008 wurde ein ehemaliger Domkapitular der Erzdiözese Bamberg von seinen kirchlichen Ämtern enthoben. Ermittlungen hatten ergeben, dass der damals 64-Jährige zwischen 1978 und 1984 in zehn Fällen in einem Schülerwohnheim sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren vorgenommen hatte. Da die Vorwürfe jedoch verjährt waren, musste sich der Mann nicht vor Gericht verantworten.

- Im Oktober 2008 wurde bekannt, dass sich ein Pfarrer eines Internats in Bayern zwischen 1972 und 1976 an mindestens 16 Jungen vergangen hatte. Der Mann gestand die Taten, konnte wegen Verjährung aber nicht mehr belangt werden. 2009 verlor der damals 71-Jährige jedoch sein Priesteramt. Nach einem Bittgesuch an Papst Benedikt XVI. entzog das Oberhaupt der katholischen Kirche dem Mann alle Rechte und Pflichten, die mit dem Klerikerstand verbunden sind.

- Auch in Irland wurden in katholischen Einrichtungen unzählige Kinder missbraucht. Wie Ermittlungen einer Sonderkommission im Mai 2009 ergaben, erniedrigten und missbrauchten Priester, Nonnen und Mönche über Jahrzehnte tausendfach Kinder. Die Jungen und Mädchen wurden in Schulen, Heimen oder Erziehungsanstalten zwischen den 30er- und 90er-Jahren vergewaltigt, geschlagen und gequält. Neue strafrechtliche Ermittlungen ergaben sich durch den Bericht allerdings nicht, weil nach einer früheren Entscheidung die Namen der Peiniger für die Untersuchung anonymisiert werden mussten.

- In den USA wurde die katholische Kirche vor einigen Jahren von einer Serie von Pädophilen-Skandalen erschüttert. Bis 2002 waren mehr als 25 Priester nach Vorwürfen sexuellen Missbrauchs zurückgetreten oder des Amtes enthoben worden.

Quelle:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article1247189/Paedophilen-Skandale-erschuettern-katholische-Kirche.html


28.01.2010

Skandal im Bistum: Essener Priester unter Missbrauchsverdacht

Essen. Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem Essener Domkapitular Rainer A. sexuellen Missbrauch zum Nachteil eines 16-Jährigen vor. Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck hat den 66-jährigen Priester von allen seinen Diensten beurlaubt.

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28.01.2010

Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern

Sehr geehrter Norbert Denef,

der Beitrag “Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern.” wurde beantwortet.

Klicken Sie bitte auf folgenden Link, um die Antwort zu lesen:

http://direktzu.de/kanzlerin/messages/24517

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von direktzu.de | Spezialist für moderne Many-to-One Kommunikation

________________________________________________________

Zu der Antwort stellt sich für mich die Frage, geht’s noch dümmlicher und arroganter?

Norbert Denef


28.01.2010

Berlin: Verdacht auf Missbrauch an katholischem Gymnasium

An dem von Jesuiten geführten katholischen Elitegymnasium Canisius-Kolleg in Berlin soll es zahlreiche Missbrauchsfälle gegeben haben. Diese hätten sich in den 70er und 80er Jahren ereignet, berichtete heute der Rektor der renommierten Privatschule, Pater Klaus Mertes.

Damit bestätigte er einen Bericht der “Berliner Morgenpost” (Donnerstag). Der Verdacht war bekanntgeworden, weil sich Mertes in einem Brief an etwa 600 ehemalige Schülerinnen und Schüler gewandt hatte. “Mit tiefer Erschütterung und Scham habe ich diese entsetzlichen, nicht nur vereinzelten, sondern systematischen und jahrelangen Übergriffe zur Kenntnis genommen”, heißt es in dem Brief. Bisher seien ihm sieben Fälle bekannt, sagte Mertes. Er gehe aber “von einer größeren Dunkelziffer” aus.

Ziel: Das Schweigen brechen

Die Lehrer, die des Missbrauchs verdächtigt werden, sind laut Mertes schon seit langem nicht mehr an der Schule. “Sofern sie noch leben, recherchieren wir”, kündigte der Rektor an. Er habe sich zu dem Brief entschieden, “um einen Beitrag dazu zu leisten, das Schweigen in den betroffenen Jahrgängen zu brechen und den Betroffenen in den Jahrgängen das Sprechen zu ermöglichen”. Das Berliner Landeskriminalamt leitete unterdessen ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein, wie ein Sprecher sagte. Eine Anzeige sei bei der Polizei bisher nicht eingegangen.

Link:
Internetseite eines Betroffenen

Quelle:

http://religion.orf.at/projekt03/news/1001/ne100128_missbrauch_fr.htm


28.01.2010

Missbrauch am Canisius-Kolleg

“Das Schweigen muss gebrochen werden”

Donnerstag, 28. Januar 2010 10:50  - Von Jens Anker und Michael Behrendt

Über Jahrzehnte hinweg sind Schüler eines Berliner Elitegymnasiums von Lehrern sexuell missbraucht worden: Am dem von Jesuiten betriebenen katholischen Canisius-Kolleg in Berlin-Tiergarten haben sich demnach mindestens zwei als Lehrer eingesetzte Padres an Jungen vergangen. Der amtierende Rektor der Schule will nun mit einer ungewöhnlichen Aktion weitere Opfer aufspüren.

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26.01.2010

Presserat lässt Schilderung von sexuellem Missbrauch zu

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen den Bericht der «Liberté» über den sexuellen Missbrauch eines Onkels an zwei Neffen zurückgewiesen. Die beiden Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, die Angaben über den Täter – «ein in Fribourg wohnhafter 80-Jähriger Patriarch aus guter Gesellschaft» – ermöglichten es, Täter und Opfer zu identifizieren. Zudem hatten sie sich daran gestört, dass der Bericht Einzelheiten des sexuellen Missbrauchs beschrieb.

In einer Stellungnahme wies der Chefredaktor der «Liberté» darauf hin, es gebe rund 3500 80-Jährige in Fribourg; ausserdem sei die «gute Gesellschaft» ein sehr weit gefasster Begriff. Der Presserat hat sich in seiner am Dienstag veröffentlichten Mitteilung dieser Auffassung angeschlossen: Der Hinweis auf den sozialen Status des Täters weise darauf hin, dass sexueller Missbrauch in allen Gesellschaftsschichten vorkomme. Die im Zeitungsartikel enthaltenen Informationen hätten es Dritten ausserhalb des näheren Umfelds der Betroffenen kaum ermöglicht, den Täter und/oder die Opfer zu identifizieren.

Im Übrigen ist der Presserat der Ansicht, dass in entsprechenden Berichten genauere Angaben über den sexuellen Missbrauch notwendig sind, um der Leserschaft zu vermitteln, was der Täter seinen Opfern angetan hat. Bei Fällen von sexuellem Missbrauch komme dem Opferschutz zwar ein hoher Stellenwert zu. Wichtig sei aber auch, dessen Tragweite aufzuzeigen. Deshalb hätten auch unanständige, verletzende Beschreibungen ihren Platz in solchen Berichten.

Quelle:

http://www.kleinreport.ch/meld.phtml?id=54828


26.01.2010

Die Tragödie der Frauen von Haiti

Eine Welle humanitärer Hilfe überflutet die haitianische Hauptstadt Port au Prince. In den Randbezirken von Port au Prince sterben jedoch immer mehr Frauen und ihre Neugeborenen. Sie sterben still und leise-ohne ärztliche Hilfe und ohne Fotografen.

Eine riesige Welle der humanitären Hilfe überflutet die haitianische Hauptstadt Port au Prince. Hunderttausende von Menschen erhalten Wasser und Nahrung. Die Organisation, die in den ersten Tagen nach dem verheerenden Beben starke Anlaufschwierigkeiten hatte, läuft inzwischen auf Hochtouren.

In den Randbezirken von Port au Prince sterben immer mehr Frauen und ihre Neugeborenen. Sie sterben still und leise-ohne ärztliche Hilfe und ohne Fotografen. Sie sterben aus Mangel an Geld und Informationen. Keine Statistik wird sie je erfassen.

In Haiti ist es nicht ungewöhnlich, dass Frauen ihre Kinder zu Hause ohne fremde Hilfe gebären. Zählten sie in der Vergangenheit schon zu den Schwächsten in der Gemeinschaft, hat sich ihre Lage nach dem Erdbeben katastrophal verschlechtert. Sie liegen neben ihren eingestürzten Hütten, viele ohne Wasser und ohne Hilfe. Viele Frauen haben kein Geld um sich in einem Krankenhaus behandeln zu lassen. Andere, weil sie wissen, dass zuerst die Versorgung der Erdbebenopfer oberste Priorität bei den Rettungsmannschaften hat. Wie bei allen Katastrophen zählen sie zu den schwächsten Menschen: Frauen und Kinder.

Den ganzen Artikel lesen unter:

Quelle:

http://latina-press.com/karibik/haiti/10245/die-tragoedie-der-frauen-von-haiti/


23.01.2010

Unter der Brücke von Miami

Sexualstraftäter müssen in Miami nach der Haftentlassung unter einer Brücke hausen: Sie sind seit 2005 per Gesetz verpflichtet, 750 Meter Abstand von Schu-len und Kindergärten einzuhalten. In der Metropole Miami ist die Julia Tuttle Causeway Brücke der einzige Ort, der ihnen zum Wohnen übrig bleibt: Zurzeit leben dort 50 Männer und eine Frau in Zelten und selbstgebauten Hütten.
Für viele Amerikaner ist die Brücke von Miami ein Modellversuch auf der Suche danach, sexuelle Handlungen an Kindern per Gesetz einzudämmen. Die „750-Meter-Bannmeile“ in Miami war die Idee von Ron Book, einem Anwalt, Millionär und Lobbyisten. Er sagt: “Die Mehrheit dieser Männer sind Monster. So behandeln wir Menschen, die ein Verbrechen gegen ein Kind verübt haben.“
Im Lager unter der Brücke gibt es kein fließendes Wasser, keine Toiletten und keinen Stromanschluss. Alle tragen eine GPS-Fußfessel, die der örtlichen Polizei jederzeit ihren Aufenthaltsort meldet. Im Internet sind sie mit Foto und Strafregister abgebildet. Im Grunde sind sie für ihr Leben lang geächtet.
Der ARTE-Reporter Sebastian Kuhn hat eine Woche lang mit den „Geächteten“ unter der Brücke gelebt. Er hat auch mit Ron Book gesprochen, dem Erfinder der Bannmeile, mit den politisch Verantwortlichen und den Menschen in den Strassen von Miami. Viele Wähler begrüßen die Bannmeile und nur wenige trauen sich die Frage nach einer Chance auf Resozialisierung zu stellen – selbst für „Monster“.

Quelle:

http://www.arte.tv/de/woche/244,broadcastingNum=1076878,day=1,week=4,year=2010.html


22.01.2010

Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung

Akute Defizite im Umgang der Justiz mit Uwe K.: Deutsche Kinderhilfe fordert schonungslose Aufklärung

(Verbandspresse, 22.01.2010 11:55)

(Berlin) – Die Deutsche Kinderhilfe fordert die schonungslose Aufklärung des Falles von Uwe K. durch eine Expertenkommission. In der behördlichen Praxis müssen derartige Missstände zukünftig im Interesse eines wirksamen Opferschutzes vermieden und etwaige Strukturdefizite durch Gesetzesänderungen behoben werden. Dieser Fall hat Bedeutung über die Grenzen Berlins hinaus. Der sadistisch veranlagte Karl D., der derzeit in NRW von den Behörden rund um die Uhr überwacht wird, hat Klage gegen seine Überwachung eingereicht. Die bisherigen Instrumentarien für den Umgang mit verurteilten Sexualstraftätern reichen nicht aus, um einen wirksamen Schutz sicher zu stellen.

Die nach und nach ans Tageslicht tretenden Umstände des Umgangs der Berliner Justizbehörden mit Uwe K. offenbaren akute Defizite, Fehleinschätzungen und Fehlentscheidungen, die kaum noch in Worte zu fassen sind. Das ist mehr als ein Skandal. Es grenzt an einen Offenbarungseid des Rechtsstaates, wie die Berliner Justiz es zugelassen hat, dass Kinder erneut Opfer des hochgradig gefährlichen Sexualstraftäters Uwe K. wurden.

Bereits kurz nach seiner Haftentlassung suchte sich Uwe K. zielgerichtet seine Opfer. In typischer Verhaltensweise eines Pädokriminellen erschlich er sich das Vertrauen der Erziehungsberechtigten seiner Opfer. Gerade das für diesen Tätertypus übliche Verhalten, gekoppelt an die Feststellung der Experten, dass von Uwe K. eine erhebliche Wiederholungsgefahr ausgeht, macht die gewählte Vorgehensweise der Behörden so wenig nachvollziehbar. Trotz eines nackten Mädchens in seiner Wohnung verweigerte ein Richter den Haftbefehl!

Uwe K. hatte mehrfach gegen die Auflagen der Führungsaufsicht verstoßen. So wohnte er beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes. Dies hätte mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden können und müssen. Trotz dieser unmissverständlichen Alarmsignale und der eindeutigen erhöhten Gefahrenlage, wurde eine Rundumüberwachung nicht angeordnet, die Verantwortlichen blieben untätig.

Vor diesem Hintergrund ist die gestrige (21. Januar 2010) Aussage der Berliner Justizverwaltung gegenüber der dpa, den Fall als “mustergültiges Beispiel für Zusammenarbeit von Polizei, Bewährungshelfer, Psychologin und sozialen Diensten” zu bezeichnen reiner Zynismus.

“Für Sexualstraftäter, von denen lebenslang eine Wiederholungsgefahr ausgeht, müssen andere Maßstäbe gelten als für gewöhnliche Straftäter. Sexualstraftäter haben einen Anspruch auf einen rechtsstaatlichen Umgang, abzuwägen ist dabei jedoch das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben der Opfer, die lebenslang unter den Taten leiden. In Deutschland wird die Priorität auf den Täter- und nicht auf den Opferschutz gelegt. Der Fall von Uwe K. belegt dies”, so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe. “Es bedarf dringend einer fundierten Debatte auf Bundes- und Länderebene über eine grundlegende Reform der bisherigen gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Sexualstraftätern. Gerade die Länder haben im Justizbereich systematisch Personal abgebaut, so dass es schon bei geltender Rechtslage der Führungsaufsicht an einer geeigneten Personaldecke und einem flächendeckenden Therapieangebot fehlt. Es wird auf Kosten des Opferschutzes unverantwortlich gespart”, so Ehrmann weiterhin.

Quelle/Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949

eMail:   presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de

Quelle:

http://www.verbaende.com/News.php4?m=66731


22.01.2010

Bagatellisierung: Er hoffe nur, dass die 14-Jährige den Übergriff schnell verarbeiten könne

Schülerin im Praktikum sexuell bedrängt

Artikel aus der vom 22.01.2010

Böblingen Ein Arbeiter ist deshalb zu 15 Monaten Haft verurteilt worden.

Von Oliver im Masche

Das erste Mal Berufsluft schnuppern wollte eine 14 Jahre alte Schülerin, als sie im vergangenen Sommer eine Woche lang in einer Firma ein Berufspraktikum gemacht hat. Das machen alle Achtklässler der Hauptschulen im Land. Vier Tage lang lernte das Mädchen die Arbeitsabläufe in dem Betrieb im Gewerbegebiet Hulb kennen. Doch am letzten Tag ihres Praktikums verging sich ein 34 Jahre alter Mitarbeiter an der Schülerin. “Ich habe davon bis heute immer wieder Albträume”, sagte die Schülerin.

Der Mitarbeiter der Firma ist gestern am Amtsgericht in Böblingen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der Mann 2000 Euro Geldbuße an die Beratungsstelle Thamar in Böblingen zahlen, deren Mitarbeiter Opfer sexueller Gewalt unterstützen.

Der 34-Jährige hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft strikt von sich gewiesen. “Ich habe nichts gemacht”, erklärte der Familienvater, der drei Kinder im Alter von einem bis neun Jahre hat, von seinem Chef als vorbildlicher Mitarbeiter beschrieben wird und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Er wisse auch nicht, warum die Schülerin ihn beschuldigte, sich an ihr vergangen zu haben. “Vielleicht aus Rache, weil ich ihr einmal gesagt habe, dass sie so langsam arbeitet und ein bisschen schneller sein sollte”, sagte der Mann.

Die Richter des Jugendschöffengerichts schlossen sich hingegen der Version des Mädchens an. Demnach traf sich die 14-Jährige mittags mit dem 34-Jährigen und einem 17 Jahre alten Lehrling zur Mittagspause im Gemeinschaftsraum der Firma. Als der Auszubildende zum Rauchen das Zimmer verließ, ging das Mädchen in den Umkleideraum, um dort ein Getränk aus ihrer Tasche zu holen. Der 34-Jährige folgte ihr. Mit den Worten “Du willst es doch auch”, bedrängte der Mann das Mädchen, drückte es gegen die Wand, hielt es fest, begrapschte die 14-Jährige und versuchte sie zu küssen.

“Ich habe erst geglaubt, dass es sich um einen Spaß handelt”, sagte das Mädchen. Sie habe sich gewehrt, sei dem Mann aber körperlich absolut unterlegen gewesen. Ein Geistesblitz bewahrte die 14-Jährige offenbar vor weiteren Übergriffen. Sie erklärte, dass die Mittagspause zu Ende sei und man zur Arbeit zurückkehren müsse. Als der Mann daraufhin kurz auf die große Wanduhr blickte, nutzte das Mädchen den kurzen Moment der Ablenkung, schlüpfte unter den Armen des 34-Jährigen hindurch und lief an ihren Arbeitsplatz.

Zunächst behielt die Schülerin das Erlebte für sich. Erst nach dem Feierabend schilderte das Mädchen den Übergriff einer Freundin und am Abend der Jugendsozialarbeiterin eines Jugendtreffs, das die 14-Jährige regelmäßig besucht. Schließlich wurde von dort die Polizei verständigt.

Das Mädchen leidet bis heute unter dem sexuellen Übergriff. “Die Erinnerungen kommen wieder hoch”, sagte die Schülerin. Mittlerweile besuche sie eine Therapeutin, um das Erlebte besser verarbeiten zu können. In den nächsten Monaten sind weitere 25 Beratungsstunden anberaumt.

Der vorsitzende Richter Günter Scheible erklärte, dass die Aussagen der 14-Jährigen “absolut glaubhaft” seien. “Sie hat den Übergriff sehr detailreich geschildert. Dabei hat es auch bei Nachfragen keine Widersprüche gegeben”, so der Richter. Zudem habe das Mädchen keinen Eifer gezeigt, den Mann zu belasten. “Wenn sie Ihnen etwas Böses wollte, hätte sie das Erlebte drastischer formulieren können”, betonte Scheible. Er habe keinen Zweifel daran, dass das Mädchen die Wahrheit sage. “Ich weiß auch nicht, warum die Schülerin Sie aus heiterem Himmel belasten sollte”, so der Richter. Er hoffe nur, dass die 14-Jährige den Übergriff schnell verarbeiten könne, um später unbefangen eine eigene Beziehung zu einem Partner einzugehen.

Quelle:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2358378_sz_hier_artikel_1354_-schuelerin-im-praktikum-sexuell-bedraengt.html?_suchtag=2010-01-22


21.01.2010

Bagatellisierung: Schmerzensgeld von je 1000 Euro

Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft

Sexueller Missbrauch – sieben Monate auf Bewährung für Arzt

Von Evelin Hartmann 21. Januar 2010

“Ich bin froh, dass er endlich verurteilt ist. Trotzdem wäre ein Berufsverbot dringend nötig gewesen”, sagte gestern Stefanie H. im Anschluss an die Urteilsverkündung im Prozess um den Arzt Dieter M. am Amtsgericht Tostedt.

Tostedt. Richterin Astrid Hillebrenner hatte den Angeklagten in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll der Tostedter Arzt den beiden Geschädigten Stefanie H. (41) und Beatrice H. (24) ein Schmerzensgeld von je 1000 Euro zahlen.

Die beiden Nebenklägerinnen hatten im Jahr 2008 und 2009 die Praxis des Tostedter Arztes aufgrund von Rückenproblemen aufgesucht. Während der Behandlung soll es zu Berührungen der Schamlippen und Brüsten gekommen sein. Die dritte Nebenklägerin Angela Heike J. (45) hatte dem Gericht ebenfalls von solch intimen Berührungen berichtet.

Der Verteidiger des Angeklagten, Johann Schwenn, hatte zu Beginn des Prozesses im November einen unabhängigen Gutachter gefordert, der die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen beurteilen sollte. Die Einschätzung von Prof. Dr. Günter Köhnken von der Uni Kiel: Bei Frau J. habe er keine Beurteilung abgeben können, da sie sich in psychiatrischer Behandlung befunden habe. Grundsätzlich seien die Aussagen der Frauen unabhängig voneinander zu beurteilen, außerdem sei kein Motiv erkennbar, aus dem heraus die Frauen dem Arzt hätten schaden wollen. (Die Harburger Rundschau berichtete)

Auf dieses Gutachten stützte sich Richterin Astrid Hillebrenner in ihrer Urteilsbegründung. Mit dem Urteil kam sie den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach.

Die Verteidigung hatte auf “nicht schuldig” plädiert. Dieter M. sei Opfer einer Rufmordkampagne geworden – initiiert durch missgünstige Konkurrenten.

Der Forderung der Verteidigerin der Nebenklage, Gülsen Kurt, ein Berufsverbot zu verhängen, kam die Richterin nicht nach. “Dem Angeklagten ist zu Gute zu halten, dass er nicht vorbestraft ist”, so Astrid Hillebrenner. “Trotzdem bin ich zufrieden mit dem Prozess-Ausgang im Fall von Stefanie H. und Beatrice H.”, so Gülsen Kurt. Ob sie in Revision gehen wollen, werden beide Parteien nun prüfen.

Quelle:

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1350249/Sexueller-Missbrauch-sieben-Monate-auf-Bewaehrung-fuer-Arzt.html


21.01.2010

Schauspieler Gabriel Byrne als Kind sexuell missbraucht

Schauspieler
Gabriel Byrne als Kind sexuell missbraucht

Als Kind wollte er Priester werden. In einer irischen Fernsehshow hat Schauspieler Gabriel Byrne nun erzählt, warum er einen anderen Berufsweg einschlug. Im Alter von elf Jahren sei er während eines Priesterseminars sexuell missbraucht worden. Eine Erfahrung, die ihm bis heute zusetzt.

Hamburg – Vor laufender Kamera hat Gabriel Byrne darüber gesprochen, wie er als Kind sexuell missbraucht worden ist. Das Ganze sei während eines vierjährigen Priesterseminars bei den “Christian Brothers” in England passiert, sagte der 59-jährige Schauspieler in der irischen Fernsehshow “The Meaning Of Life”. Damals sei er elf Jahre alt und Messdiener in Dublin gewesen. Er habe mit dem Gedanken gespielt, selbst Priester zu werden, berichtet der “Telegraph”.

Er und die anderen Schüler hätten gewusst, dass sie sich vor einem bestimmten Mann in Acht nehmen mussten. “Man wollte nicht allein mit ihm im Umkleideraum bleiben”, sagte Byrne, selbst Vater zweier Kinder. “Es gab gewisse Grenzen, sexuelle Grenzen, die überschritten wurden.” Der Missbrauch habe sich zwar nicht über einen längeren Zeitraum erstreckt, jedoch seine Spuren hinterlassen.

Er habe viele Jahre gebraucht, seine Erfahrungen zu verarbeiten und dem Mann, der ihm das angetan habe, zu vergeben. Denn diese Vorfälle hätten ihn tief verletzt, sagte Byrne. “Damals glaubte ich nicht, dass es ernsthafte Auswirkungen auf mich haben würde.” Doch in seinem späteren Leben habe er mit bestimmten Themen Schwierigkeiten gehabt. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass dies auf seine Erlebnisse in der Kindheit zurückzuführen sei.

Gabriel Byrne war in den Neunzigern mit der Schauspielerin Ellen Barkin verheiratet, die er bei Dreharbeiten kennengelernt hatte. Sie ist auch die Mutter seiner beiden Kinder. Byrne produzierte den Film “Im Namen des Vaters”, der 1993 für einen Oscar nominiert war. In der Serie “In Treatment – Der Therapeut” spielt er einen Psychiater. Für die Rolle bekam er einen Golden Globe Award und wurde zweimal für den Emmy nominiert.
jjc

Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,673110,00.html


21.01.2010

Die Lieblinge des Priesters

Bamberg: Missbrauchsvorwürfe

Die Lieblinge des Priesters

29.07.2009

Von Matthias Drobinski

“Nichts als schöne Worte”: Ein Jahr nach dem Bekanntwerden der Missbrauchsvorwürfe gegen einen Bamberger Domkapitular leiden die Opfer weiter – und ärgern sich über das Verhalten der Kirche.

Der Abend, an dem für Tom Wagner die Vergangenheit wieder zur Gegenwart wurde, ist jetzt ein gutes Jahr her. Anfang Juni 2008 klingelte das Telefon, ein Mann stellte sich vor. “Wir kennen uns nicht”, sagte der Mann, “aber sie stehen auf der Liste der Opfer, Ihre Aussage könnte wichtig für uns sein.”

Georg Beirer heiße er, sagte der Mann. Er sei Psychotherapeut und Beauftragter des Erzbistums Bamberg für Fälle von sexuellem Missbrauch.

Geistlicher soll Zöglinge vor 20 Jahren missbraucht haben

Vier Wochen später war der Fall öffentlich: Otto Münkemer, Domkapitular und Personalchef in Bamberg, soll als Leiter des Internats Ottonianum vor 20 Jahren Zöglinge missbraucht haben. Noch nie hat sich in Deutschland ein so hochrangiger Kirchenmann diesem Verdacht ausgesetzt gesehen. Erzbischof Ludwig Schick suspendierte Münkemer umgehend und schrieb einen Brief an die Mitarbeiter des Bistums: “Wir werden alles tun, um zu heilen und zu helfen.” Die Bamberger Staatsanwaltschaft ermittelte.

Seitdem hat sich die Geschichte wieder im Leben von Tom Wagner festgekrallt, der in Wahrheit anders heißt. Über Jahre hinweg war er einer der “Lieblinge” des Schulleiters, der sich um seine Zöglinge sehr kümmern konnte, manchen aber näherkam, als es sich gehörte. Wagner ist ein gestandener Mann, Sozialpädagoge, verheiratet, Kinder.

Doch das Telefonat, sagt er, “traf mich wie ein Schlag”. Die Schreckensstarre war wieder da, die stets kam, wenn Münkemer mit ihm über die Berufung zum Priester reden wollte und immer näher rückte, ihn berührte, an Schulter, Knie – und Geschlecht. Er wollte weglaufen und blieb, wollte schreien und schwieg, ausgeliefert der bedrängenden, einseitigen Zuneigung, die in Eifersucht umschlug, als er sich in ein Mädchen verliebte.

Zwei Schüler aus dieser Zeit haben sich umgebracht. Warum, wird nie zu klären sein, doch die Verwandten glauben, dass es da einen Zusammenhang gibt.

Seit einem Jahr ist auch die Wut wieder da. Auf den Mann und die Vergangenheit – aber auch auf das Erzbistum Bamberg und die Gegenwart, bei Wagner und bei den anderen sieben auf der Liste von Beauftragten Georg Beirer. “Nach außen gibt es schöne Worte, doch tatsächlich passiert nichts, das empfinden wir als demütigend”, sagt Wagner. Den Missbrauchsbeauftragten will er ausdrücklich ausnehmen, “Beirer hat sich sehr gekümmert”.

Die Grenzen seien aber immer erreicht gewesen, wenn es um Geld ging: Gerne hätte Wagner eine Therapie begonnen, doch Beirer konnte keine Hilfe zusagen. Also rief Wagner im Oktober 2008 Generalvikar Georg Kestel an, der ihn, so die Erinnerung, anschnauzte: Wieso er erst jetzt damit komme, ob ihm bewusst sei, was er da angerichtet habe, ob er eine Existenz vernichten wolle, und überhaupt gebe es nichts, bevor die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht abgeschlossen seien.

Nur halbherzige Entschuldigungen

“Auf einmal war ich nicht Opfer, sondern Täter”, sagt Wagner. Mitte Mai, nach einigen Aufforderungen, hat sich der Generalvikar dann per E-Mail halbherzig entschuldigt: “Sollte ich Ihre Empfindungen verletzt haben, so tut es mir leid.”

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Bamberg ihre Ermittlungen abgeschlossen – die Taten sind verjährt. Aber, so sagte Oberstaatsanwalt Joseph Düsel im Januar, “es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass den Zeugen nicht zu glauben wäre”.

»Nach außen gibt es schöne Worte, doch tatsächlich passiert nichts, das empfinden wir als demütigend.«

Eines der Opfer

Der Domkapitular war kurz in einem Kloster, nun wohnt er wieder in seiner Dienstwohnung. Einigen Zöglingen hat er Briefe geschrieben: Er habe sie, wenn überhaupt, nur berührt, weil ihm auch “die gesundheitliche Sorge für die Ottonianer” übertragen gewesen sei. Ordinariats-Insider berichten, dass man den Fall in zunehmend mildem Licht sehe: Die Fälle seien doch minderschwer. Münkemer hat Verbündete, sein Stellvertreter in der Personalabteilung war auch sein Stellvertreter im Ottonianum – er sagt, dass er von einem Missbrauchs nichts mitbekommen habe.

Erzbischof trifft sich mit den Opfern

Das Erzbistum Bamberg betont, dass es keine Pläne gebe, Münkemer irgendwo einzusetzen. Bei der endgültigen Aufklärung des Falls werde auch “die mögliche Unterstützung der Betroffenen thematisiert werden”, wie eine Sprecherin des Bistums sagt. Auf den Wunsch der Bamberger hin habe die Glaubenskongregation nun das Erzbistum München mit dem innerkirchlichen Verfahren beauftragt, um den Verdacht der Voreingenommenheit zu vermeiden.
Und immerhin: Erzbischof Schick hat sich mit den Opfern getroffen. Ein schwieriges Gespräch, erinnert sich Wagner. Die verletzten Kinder in den Männern machten ihrem Zorn Luft. Am Ende hat Schick Bedauern geäußert. Dann gingen sie in die Kapelle, das Vaterunser beten. “Ich konnte nicht mitbeten”, sagt Tom Wagner.
Quelle:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/756/482220/text/


19.01.2010

Bagatellisierung: Die Spätfolgen seien nicht abzusehen

Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch

Wesel, 19.01.2010, Michael Turek

Wesel. Warum der 54-Jährige es getan hat, dafür hat er keine Erklärung. Es sei ein Alptraum für ihn, sasgt er. Kurz nach der Tat, die sich an einem Tag im Juni 2008 ereignete, hat Dirk M. (Name geändert) ein Geständnis abgelegt.

Auch gestern, als er sich wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, räumte er die Vorwürfe ohne Umschweife ein. Das hatte er bereits im Vorfeld angedeutet. Somit war der Junge erst gar nicht vorgeladen worden, war seine Aussage nicht notwendig.

Bei dem Opfer handelt es sich um den Sohn einer Bekannten des Angeklagten, mit der er seit 2006 ein Verhältnis hatte. Sie lebten zusammen, trennten sich aber ein Jahr später. Der Kontakt riss nicht ab. Und so kam der Junge, damals zwölf Jahre alt, im Juni 2008 nach der Schule in die Wohnung des Angeklagten. Per SMS hatte ihn Dirk M. dazu aufgefordert. Warum er dem Jungen die Hose und die Unterhose auszog, ihn am Penis berührte und sich selbst befriedigte, konnte er dem Gericht nicht erklären. Nein, zu Jungen fühle er sich nicht hingezogen. Er selbst sei als Kind vergewaltigt worden.

Der Staatsanwalt und das Schöffengericht hielten ihm das Geständnis zugute. Vorbestraft ist der 54-Jährige nicht. Aus diesem Grund ging der Staatsanwalt davon aus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Die Spätfolgen für den Jungen, mit dem der Angeklagte noch heute Kontakt hat, seien nicht abzusehen. Der Täter habe mit der Schuld, die er durch seine Handlungen auf sich geladen hat, zu leben, meinte der Vertreter der Anklage.

Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bleibt er in den nächsten vier Jahren straffrei, muss er sie nicht absitzen. Zudem hat er 500 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen.

Quelle:

http://www.derwesten.de/staedte/wesel/Bewaehrungsstrafe-fuer-sexuellen-Missbrauch-id2409467.html


19.01.2010

Pädophile Priester «Es gibt keine Anzeigepflicht»

Muss die katholische Kirche nicht zwingend die Polizei einschalten, wenn sich einer ihrer Priester an Minderjährigen vergeht? Nein, sagt Franz Riklin, Strafrechtsprofessor an der Universität Freiburg.

Beobachter:
Ein Priester vergreift sich an einem Kind und ist geständig. Die Diözese, bei der er angestellt ist, sieht von einer Anzeige ab und schickt ihn ins Ausland. Solche und ähnliche Fälle machten in letzter Zeit Schlagzeilen – und die Öffentlichkeit war irritiert, dass die Kirche nicht sofort die Polizei einschaltete. Macht sie sich damit nicht strafbar?

Franz Riklin:
Nein. Es besteht keine Pflicht, Strafanzeige zu erstatten. Auch nicht für die katholische Kirche.

Beobachter:
Ist das nicht strafbare Begünstigung?

Riklin:
Nein, die könnte erst vorliegen, wenn ein Priester von den Strafbehörden verfolgt wird und Kirchenvertreter ihn verstecken.

Beobachter:
Anderes Beispiel: Ein Priester missbraucht ein Kind und ist geständig. Das Opfer und dessen Eltern wollen Anzeige erstatten. Die Diözese bietet ihnen eine Entschädigungssumme an. Dafür sollen die Eltern auf eine Anzeige verzichten. Ist das strafbar?

Riklin:
Nein. Wie gesagt, es gibt keine Anzeigepflicht.

Beobachter:
Sich mit Geld das Schweigen der Opfer zu erkaufen ist strafrechtlich kein Problem?

Riklin:
Bei Vermögensdelikten etwa kommt es immer wieder vor, dass ein Beschuldigter dem Geschädigten eine Genugtuungssumme anbietet. Das ist nicht verboten.

Beobachter:
Aber?

Riklin:
Die Kirche hat eine moralische Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass sich die sexuellen Übergriffe nicht wiederholen. Wichtig ist, dass auf eine solche Tat reagiert und sie nicht einfach vertuscht wird. Dass man den Täter damit konfrontiert, ihn zur Auseinandersetzung zwingt und prüft, ob Rückfallrisiken bestehen. Eine Strafanzeige ist nicht die einzig mögliche Lösung.

Beobachter:
Nennen Sie mir einen guten Grund, bei sexuellen Übergriffen auf Kinder durch Priester auf eine Anzeige zu verzichten.

Riklin:
Ein Grund ist, wenn das Opfer keine Anzeige will. Oder wenn das Delikt sehr lange zurückliegt, ohne dass weitere Verfehlungen bekannt sind. Aus meiner Sicht ist auch wichtig, ob der Täter pädophil veranlagt ist. Nicht jede sexuelle Handlung mit Kindern und Jugendlichen lässt auf eine Krankheit schliessen, die dringend behandelt werden muss.

Beobachter:
Und wenn der Täter pädophil veranlagt ist?

Riklin:
Dann kann sich eine Anzeige aufdrängen. Pädophilie ist eine Krankheit mit grosser Rückfallgefahr, die man nur mit einer intensiven Therapie bekämpfen kann. Leider garantiert unser Straf- und Massnahmenvollzug in weiten Teilen nicht, dass solche Täter adäquat behandelt werden.

Beobachter:
Begeht die Kirche nicht Täterschutz, wenn sie den Opfern von sexuellen Übergriffen hohe Entschädigungssummen zahlt und sich so ihr Schweigen erkauft?

Riklin:
Natürlich schützt sie den Täter vor einem Strafverfahren. Im Zentrum steht für mich die Prävention und insofern auch der Opferschutz. Deshalb soll man in schweren Fällen auch auf das Strafrecht zurückgreifen. Ich bin aber kein Anhänger jener Glaubensrichtung, die meint, das beste Mittel zur Lösung unserer gesellschaftlichen Probleme sei stets und primär das Strafrecht.

Quelle:

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/paedophile-priester_es-gibt-keine-anzeigepflicht/


19.01.2010

Menschenrechte auch für Zwitter!

zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
P R E S S E M I T T E I L U N G

presse_at_zwischengeschlecht.info
+41 (0)76 398 06 50

Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit “uneindeutigen” körperlichen Geschlechtsmerkmalen sind massive Menschenrechtsverletzungen. Sie sind medizinisch nicht notwendig und verletzen die höchstpersönlichen Rechte der Kinder. Eltern haben deshalb kein Recht, im Namen ihrer Kinder in eine kosmetische Operation einzuwilligen.

Schon allein aufgrund des explizit in der Bundesverfassung festgehaltenen Menschenrechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung müsste es eigentlich selbstverständlich sein, dass man bei kleinen Kindern nicht ungefragt an gesunden Genitalien irreversible kosmetische Operationen vornimmt. Auch nach medizinethischen Grundsätzen und Richtlinien sind kosmetische Genitaloperationen an Kindern klar unzulässig.

Jahrzehnte lange Klagen der Opfer werden durch namhafte Studien bekräftigt. 2009 kritisierte erstmals der UN-Ausschuss CEDAW die Zwangsoperationen.

Trotzdem wird von Ärzten in der Schweiz auf Eltern Druck gemacht zu einem möglichst raschen Entscheid – obwohl kein medizinischer Notfall vorliegt, die Operationen irreversibel sind und es für die betroffenen Kinder um eine existenzielle Frage geht.

Viele Eltern beklagen sich später darüber, dass sie nicht umfassend informiert wurden, und dass ihnen keine oder wenig Unterstützung für alternative Überlegungen geboten wurden, insbesondere Hinweise auf Kontaktmöglichkeiten zu Betroffenen und Selbsthilfegruppen.

In der Aus- und Fortbildung von medizinischem Personal und Hebammen sind die Existenz zwischengeschlechtlicher Menschen und die ethischen Probleme mit der jetzigen Behandlung ebenfalls kein Thema.

Allein in der Schweiz wird etwa jede Woche ein weiteres Kind zwangsoperiert – auch in Basel. Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind Genitalverstümmelungen an Zwittern vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

Zwischengeschlecht.org freut sich deshalb sehr, dass morgen Mittwoch, den 20. Januar, im Grossen Rat  Basel-Stadt ein politischer Vorstoss zugunsten von Zwittern gemacht wird.

Martina Saner (SP, BS) wird eine Anfrage zum Thema “Kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit ‘uneindeutigen’ körperlichen Geschlechtsmerkmalen” einreichen und der Regierung Fragen stellen über die Art und den Umfang solcher Zwangseingriffe an Kindern im Kanton Basel-Stadt und wie die Regierung diese beurteilt.

Der 20. Januar wird ein wichtiger Tag für alle Zwischengeschlechtlichen und für alle, die sie in ihrem Kampf um Selbstbestimmung unterstützen!

Kontakte für Hintergrundinformationen:

Martina Saner, Grossrätin SP, BS
E-Mail: martina.saner_at_gmx.ch
Telefon: 076 572 17 71

Karin Plattner, Mutter eines intersexuellen Kindes und Präsidentin des Vereins SI Selbsthilfe Intersexualität, Basel (www.si-global.ch)
E-Mail: info_at_si-global.ch
Telefon: 079 645 16 68

Daniela Truffer, zwischengeschlechtlich geboren, Präsidentin der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
E-Mail: presse_at_zwischengeschlecht.info
Telefon: 076 398 06 50

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Zwangsoperationen an Kindern und “Menschenrechte auch für Zwitter!”. Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüsse

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Schweizerische Selbsthilfegruppe Inters*x.ch
Mitglied Inters*xuelle Menschen e.V.
Mitglied XY-Frauen
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info

Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info


18.01.2010

Die grosse Wut des Volkes

Kinderschänder kann man nicht hart genug bestrafen – so die vorherrschende Meinung in der Bevölkerung. Eine Initiative will nun das Gesetz verschärfen. Doch sie geht selbst Opferhilfeorganisationen zu weit.

Norbert Sommer (Name geändert) war ausser sich: «Ich wollte ihn totschlagen.» Der 42-jährige Solothurner spricht von einem früheren Arbeitskollegen. Dabei kannten sich die beiden gut – der Kollege war zugleich Götti von Sommers Sohn. Dass er auch der Schänder seiner Tochter Sabine war, hatte ihm diese im April des vergangenen Jahres erzählt. «Ich wollte in meiner Wut sofort zu ihm hinfahren. Meine Frau überzeugte mich aber, dass ich besser bei der Polizei Anzeige erstatten sollte», sagt Sommer.

Nach der Anzeige nahm der staatliche Strafverfolgungsapparat seine Arbeit auf – Einvernahmen und Videobefragungen, Anwaltstermine folgten. Am Ende der Strafuntersuchung dann der Schock: Das Verfahren wurde eingestellt. Die sexuellen Handlungen mit dem Kind hätten, so formulierte es die Solothurner Staatsanwaltschaft im Februar lapidar, «nicht rechtsgenügend erhärtet werden können». Jetzt begegnet die elfjährige Sabine jenem Mann, der sie nach ihren Angaben geküsst, im Schambereich angefasst und ihr sein nacktes Glied gezeigt hat, regelmässig in den Strassen ihres gemeinsamen Wohnorts. «Sie kann nicht begreifen, wie so etwas möglich ist», erzählt ihr Vater.

Dass Verfahren im Zusammenhang mit Kindsmissbrauch für die Beschuldigten keine oder nur geringfügige strafrechtliche Konsequenzen haben, sorgt in der Bevölkerung immer wieder für Empörung. Zuletzt etwa im Kanton Thurgau. Dort verurteilte das Bezirksgericht Arbon einen ehemaligen Sekundarlehrer zu 16 Monaten Zuchthaus bedingt. Der Pädagoge hatte drei seiner Schüler wiederholt sexuell missbraucht. Auch das Bezirksgericht Zürich beliess es beim Urteil gegen den ehemaligen Datenschutzbeauftragten der Stadt Zürich bei einer bedingten Strafe. Zwölf Monate lautete das Verdikt gegen den Mann, der mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern zugegeben hatte.

Am liebsten die Todesstrafe

Repräsentativ sind solch milde Urteile für Pädokriminelle nicht – so zumindest lautet die Auskunft aus Justizkreisen. «Die Urteile sind seit den spektakulären Fällen Ende der neunziger Jahre» – etwa jenem von Babyquäler René Osterwalder – «klar härter geworden», heisst es bei der Zürcher Staatsanwaltschaft. Wird aber ein Ausreisser nach unten bekannt, macht sich in den Leserbriefspalten Unmut breit. «Ich habe eine riesengrosse Wut im Bauch! Wie lange noch werden kleine Kinder und Frauen sexuell misshandelt, vergewaltigt und geschlagen?», kommentierte eine Leserbriefschreiberin das Urteil des Bezirksgerichts Horgen ZH. Die dortigen Richter hatten das Verschulden eines Primarlehrers zwar für schwer befunden – er hatte zwölf Schülerinnen im Alter von neun bis dreizehn Jahren missbraucht -, die unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren aber zugunsten einer Therapie aufgehoben.

Kindsmissbrauch bewegt die Bevölkerung wie kaum ein anderes Verbrechen. Auf dem Internetportal yousay.ch etwa äussert sich der ungeschminkte Volkszorn. Die Kastrierung von Tätern wird gefordert, die Einführung der Todesstrafe – wobei die Hinrichtungen nach den Vorstellungen von Benutzer «TX 1000» öffentlich sein sollten. «Papa Hegel» wiederum möchte Kinderschänder mittels Tätowierung auf der Stirn brandmarken.

«Pädophilie entspricht nicht der gesellschaftlichen Norm. Der primäre Wunsch, Sex mit Kindern zu haben, ist immer abgelehnt worden», sagt Frank Urbaniok, Chefarzt des Psychiatrisch-Psychologischen Dienstes beim Justizvollzug des Kantons Zürich. Unschuld und Wehrlosigkeit der Kinder wecken Beschützerinstinkte. Umso grösser ist die Welle der Empörung, wenn diesen Instinkten zuwidergehandelt wird. Zusätzlich angeheizt wird die Stimmung durch die Verbreitung von Zahlen zum Ausmass, denen mitunter Plausibilität oder Seriosität fehlt (siehe Nebenartikel «Sexueller Missbrauch: Eine Frage der Definition»).

«Möchte es gern mit dir treiben»

Es ist eine Ironie der modernen Technik, dass ausgerechnet das Internet, in dem Wutentbrannte gegen Kindsmissbrauch mobil machen, zum bevorzugten Tummelplatz von Pädophilen geworden ist. Danièle Bersier, Sprecherin des Bundesamts für Polizei, spricht von einer «Besorgnis erregenden Tendenz». Immer mehr pädophil veranlagte Menschen würden versuchen, via Internet-Chats Kinder zu treffen. «Das Angebot an kinderpornografischen Inhalten im Internet ist hoch und leicht verfügbar. Das ist gefährlich, denn Personen können dadurch auf den Geschmack kommen und an eine Tathandlung herangeführt werden», sagt Frank Urbaniok. Unverblümt kommen die Täter in den Chats zur Sache: «Möchte es gern mit dir treiben», schrieb etwa der Pädokriminelle «Eduard» an «Marco», der sein Alter mit 14 angegeben hatte. Doch «Marco» war ein verdeckter Ermittler, und «Eduard» wurde wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt – bedingt.

Den bedingten Vollzug gesteht das schweizerische Strafrecht Ersttätern mit einer Strafe unter 18 Monaten zu, sofern ihnen eine gute Prognose gestellt wird. Dies mag ein Grund sein für die in der Bevölkerung vorherrschende Meinung, dass die Täter zu milde bestraft werden. Kommt hinzu: Viele der Taten sind zum Zeitpunkt ihrer Beurteilung bereits verjährt. Bei sexuellen Gewalttaten an Kindern unter zehn Jahren kann der Täter nach heutiger Gesetzgebung ab dem vollendeten 25. Altersjahr des Opfers strafrechtlich nicht mehr belangt werden. Missbrauch an älteren Kindern verjährt generell nach 15 Jahren.

«Diese Regelung schützt die Täter und nimmt auf die Situation der Opfer keine Rücksicht», ärgert sich Ruth Ziltener, Vizepräsidentin der Kinderschutzorganisation Marche Blanche. Sexueller Missbrauch finde meist innerhalb der Familie oder im Beziehungsumfeld statt, so Ziltener. Die Betroffenen würden das Geschehene deshalb oft während Jahren, mitunter gar Jahrzehnten mit sich tragen, ehe sie sich überhaupt jemandem anvertrauen könnten (siehe Artikel zum Thema «Opfer: ‹Ich konnte mit niemandem reden›»). Der Schritt, den Peiniger anzuzeigen, brauche dann nochmals seine Zeit – doch diese sei nicht vorhanden. «Wegen der kurzen Verjährungsfrist kommen viele Täter ungeschoren davon», kritisiert Ziltener. «Das ist ein Hohn für die Opfer, die ein Leben lang leiden.»

Dem will Marche Blanche mit einer radikalen Forderung den Riegel schieben: Pädokriminelle Straftaten sollen in der Schweiz künftig unverjährbar sein, so verlangt es eine im März eingereichte Initiative. Das trifft den Puls des Volkes. Obwohl die 2001 in Genf von besorgten Eltern gegründete Bürgerbewegung bislang praktisch nur in der Romandie bekannt ist, kamen für das Begehren problemlos 116000 Unterschriften zusammen. «So einfach haben sich die Leute noch nie von einem politischen Vorstoss überzeugen lassen», sagt Vizepräsidentin Ziltener, die als CVP-Lokalpolitikerin im Kanton St. Gallen häufig Unterschriften sammelt.

Zur Abstimmung gelangt die eidgenössische Volksinitiative «für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» frühestens in zwei, eher erst in vier Jahren. Doch schon heute ist absehbar, dass sie eine emotionale Diskussion auslösen wird, in der das Vergeltungsbedürfnis im Vordergrund steht. Ruth Ziltener betont deshalb: «Die Bestrafung der Täter ist nicht unser Hauptanliegen.» Vielmehr gehe es den Initianten darum, dass sich die Opfer zu Wort melden und Anzeige erstatten könnten, wenn sie dazu bereit seien – ohne Zeitdruck durch das Gesetz. «Das ist eine Frage der Gerechtigkeit», sagt die vierfache Mutter.

Genug vom «Kuschelkurs»

Bei Marche Blanche, gebildet aus lauter Freiwilligen, stellt man sich auf einen einsamen Kampf ein. Ausser Sympathiebekundungen durch einzelne Exponenten steht die offizielle Politik weitgehend abseits. «Dafür haben wir das Volk im Rücken», gibt sich Ruth Ziltener gelassen. Sie beruft sich dabei auf die im Februar 2004 an der Urne gutgeheissene Verwahrungsinitiative, die die lebenslange Wegsperrung von besonders gefährlichen Straftätern anstrebt. Die Parallelen sind in der Tat frappant: Die Verwahrungsinitiative wurde ebenfalls von privaten Initiantinnen – gemieden von Parteien, belächelt von Fachleuten – im Alleingang zum Erfolg geführt, genährt von der Stimmung in der Bevölkerung, die den vermeintlichen Kuschelkurs satt hat. Und auch jetzt wird die Lösung des Problems in einer Verschärfung des Strafrechts gesehen. Wie sehr das aktuelle Unverjährbarkeitsbegehren von diesem Geist geprägt ist, zeigt eine «mathematische Logik» im Argumentarium von Marche Blanche: Je mehr Täter bis an ihr Lebensende verfolgt werden könnten, so die Gründerin Christine Bussat, umso weniger Opfer gebe es.

Derart einfache Rezepte rufen Kritiker auf den Plan. Juristen anerkennen zwar den Wunsch nach einem besseren Schutz der Kinder, doch erachten sie die Initiative als untaugliches Mittel dafür. Bereits schon die Formulierung des Volksbegehrens wird bemängelt: «Die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten sind unverjährbar.» «Pubertät» jedoch, moniert unter anderem der Zürcher Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger, sei juristisch kein trennscharfer Begriff. Zudem würden zwei Straftatbestände in unzulässiger Weise vermischt: sexuelle Handlungen mit Kindern und Kinderpornografie. «Die Bestimmungen im Strafgesetzbuch zur Pornografie sollen die Gesellschaft schützen, jene zu sexuellen Handlungen mit Kindern aber die Kinder selbst», so Schwarzenegger.

Die Annahme der Initiative hätte für das schweizerische Strafrecht weitreichende Folgen – viel weitreichendere, als die Verwahrungsinitiative haben wird. «Erhält das Volksbegehren an der Urne eine Mehrheit, gerät die Verjährung generell für alle Straftaten unter Druck», sagt der Lausanner Kriminologe Martin Killias. Sein Argument: Schwerstverbrechen wie Mord würden verjähren, sexuelle Handlungen mit Kindern aber nicht. Das wäre laut Killias höchst stossend. «In einem solchen Strafgesetzbuch würden die Proportionen überhaupt nicht mehr stimmen», findet auch Christian Schwarzenegger. Ausserdem schwinden die Aufklärungschancen, je weiter ein Verbrechen zurückliegt. Schwieriger wird gleichzeitig aber auch der Nachweis von entlastenden Tatsachen. «Die Aufhebung der Verjährung wird eine Welle von Fehlurteilen auslösen», prophezeit Killias.

Täter werden meist nicht angezeigt

Vom Beweisnotstand bei weit zurückliegenden Straftaten tangiert ist allerdings nicht nur die Rechtsprechung. Andrea Burgener Woeffray, Präsidentin von Kinderschutz Schweiz, verweist auf mögliche Auswirkungen für die Opfer der sexuellen Ausbeutung. «Wenn ein Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt werden muss, erlebt das Opfer erneut das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber dem Täter – es steht ein zweites Mal als Opfer da», sagt sie. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit geht dem Kinderschutz der Wegfall der Verjährungsfrist zu weit – eine Verlängerung der Fristen «muss aber diskutiert werden». Andrea Burgener Woeffray regt die Einsetzung einer Expertengruppe an, die neben den rechtlichen Aspekten auch Fragen der Begleitung und der Therapie im Einzelfall einschliesst. Denn: «Die Verarbeitung von sexueller Ausbeutung ist wohl das Individuellste, das es gibt.»

Das weiss niemand besser als die Verantwortlichen der Opferhilfestellen. Sogar dort wird die Marche-Blanche-Initiative, obwohl «im Namen der Opfer» propagiert, kontrovers aufgenommen. Die Frage stellt sich: Inwieweit ist es überhaupt im Sinn von Betroffenen, dass ihre Missbrauchsgeschichte auch noch juristisch aufgearbeitet wird? «Entscheidend ist der Antrieb, der dahinter steht», sagt Regula Schwager, Psychologin bei der Zürcher Beratungsstelle Castagna. Reine Rachemotive würden kaum die erhoffte Genugtuung bringen. Wenn der Gang ins Strafverfahren Gewaltopfern hingegen helfe, aus ihrem Gefühl der Machtlosigkeit auszubrechen, sei die Anzeigeerstattung ein wichtiges Mittel. Für unabdingbar hält Schwager eine «deutliche Verlängerung» der Verjährungsfrist, die überdies erst ab der Volljährigkeit der Opfer beginnen dürfe. «Das wäre ein Schritt von der Täter- zur Opferorientierung. Da herrscht bei uns ein enormer Handlungsbedarf.»

Die Erfahrung der Beratungsstellen zeigt, dass innerhalb der gesetzten Fristen nur eine Minderheit von Personen, die in ihrer Kindheit ausgebeutet wurden, gegen ihren damaligen Peiniger eine Strafverfolgung auslöst: Angst, Abhängigkeiten und unvollendete Verarbeitungsprozesse fallen oft zu stark ins Gewicht. «In den mir bekannten Fällen erstattet vielleicht jedes zehnte Opfer Anzeige», schätzt Verena Müller vom Selbsthilfeverein gegen sexuellen Missbrauch (GSM). Dem Verein ist es ein Anliegen, aus der Sicht von Betroffenen die versteckten Folgen von pädosexueller Gewalt zu thematisieren.

Dass den Tätern weniger Schlupflöcher geboten werden, um ihrer «gerechten Strafe» zu entgehen, ist für Verena Müller ein vordringliches Ziel. Und Teil des Heilungsprozesses für die Opfer, wie in einem Lied zum Ausdruck kommt, das ein Vereinsmitglied aus eigener Betroffenheit komponiert hat: «Vergangnes ist gut verdaut / aus meiner Mitte bricht Licht / Liebe dringt unter meine Haut / Täter vor nem Gericht.»

Quelle:

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/artikel/kindsmissbrauch_die-grosse-wut-des-volkes/


18.01.2010

Schadenersatz: Missbraucht, vergewaltigt, vernachlässigt

17.01.2010 | PHILIPP AICHINGER (Die Presse)

Ein Mädchen wurde vergewaltigt. Gutachter und Erstgericht wollten dem Kind wegen seines unglücklichen Vorlebens nur die Hälfte der psychischen Schmerzen zugestehen. Das Höchstgericht widersprach.

WIEN. Zu behaupten, die junge Kärntnerin hätte eine schwierige Kindheit hinter sich, wäre noch eine Untertreibung. Mit sieben Jahren wurde sie von zwei zehnjährigen Nachbarskindern in einen Keller gelockt. Eines der Kinder nahm geschlechtliche Handlungen an dem Mädchen vor. Das Mädchen erzählte den Vorfall dem Freund ihrer Mutter. Statt ihr zu helfen, missbrauchte nun aber auch der Mann das Mädchen. Zwei Jahre später sollte sich dieser Vorfall wiederholen.

Der Mann wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Das Mädchen bekam als Privatbeteiligte symbolische 100 Euro Schmerzengeld zugesprochen. Bezüglich weiterer Ansprüche wurde das Kind auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Strittig war dabei die Bemessung des Schmerzengelds. Denn der Gutachter erklärte, dass das Mädchen schon vor dem Übergriff durch den Mann eine Grundstörung aufgewiesen hatte. Sie war immer schon ein ängstliches Kind und verbrachte die ersten drei Lebensjahre in einem sehr schwierigen Umfeld. Weil das Mädchen auffallend klein gewachsen war, wurde es schon in jungen Jahren oft von anderen gehänselt. Der Vorfall im Keller mit gleichaltrigen Kindern führte aber noch zu keiner nachhaltigen Persönlichkeitsbeeinträchtigung, meinte der Gutachter. Auch die sexuellen Übergriffe des Mannes hatten keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Wesen des Mädchens. Sehr wohl erheblich gestalteten sich aber die mittelbaren Folgen.

Familie lehnte Kind ab

Den Aufenthalt in der Abteilung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie erlebte das Kind als „unendlich“. Dazu kamen familiäre Probleme: Sowohl die eigene Mutter als auch die Großeltern glaubten dem Mädchen seine Beschreibung der Tat nicht. Sie besuchten daher das Kind im Krankenhaus kaum bis gar nicht. Das Mädchen litt unter einer Depression und einer massiven Traumatisierung. Besondere Angst machten dem Kind auch Aussagen des Täters: Er sagte schlimme Folgen bei einem weiteren Zusammentreffen nach seiner Haftentlassung voraus.
Angesichts der Vorgeschichte des Mädchens schlug der Gutachter vor, „bei der Beurteilung der vorfallskausalen Schmerzperioden mit einem 50-prozentigen Abzug vorzugehen“. Denn die Lebenssituation des Mädchens sei bereits vor der Vergewaltigung durch den Mann schwierig gewesen. Tatsächlich übernahm das Landesgericht Klagenfurt die Feststellungen des Gutachters, wonach das Mädchen sich einen 50-prozentigen Abzug beim Schmerzengeld gefallen lassen müsse. Als angemessen betrachtete das Gericht ein Schmerzengeld von 28.000 Euro. Der Täter wurde überdies zur Haftung für weitere Schäden verpflichtet.

Das Berufungsgericht hielt zwar fest, dass sich das Mädchen wegen des Vorlebens keinen Abzug beim Schmerzengeld gefallen lassen müsse, kurioserweise bemaß die zweite Instanz aber die Summe für das Schmerzengeld trotzdem geringer. Es verglich den Fall mit anderen Urteilen nach Vergewaltigungen und hielt einen Betrag von 10.000Euro für angemessen. Das Mädchen erhob Revision an den Obersten Gerichtshof (7Ob 160/09v). Und dieser hielt fest: „Im vorliegenden Fall wurde das Schmerzengeld so knapp bemessen, dass dies im Interesse der Rechtssicherheit aufzugreifen ist.“ Eine klare Absage erteilte der OGH der Ansicht, wonach sich das Mädchen wegen „vorhandener Vorschäden“ einen 50-prozentigen Abzug gefallen lassen müsse. Selbst wenn zwei Umstände (in diesem Fall ein schwieriges Vorleben und eine Vergewaltigung) nur zusammen einen Schaden bedingen, bleibe der Täter voll haftbar. Daran ändere auch nichts, dass der psychische Schaden erst nach der Vergewaltigung durch die Folgewirkungen (fehlende soziale Kontakte) eingetreten sei. Dass Beeinträchtigungen nach einem sexuellen Missbrauch noch durch das familiäre Umfeld verstärkt werden, sei nicht außergewöhnlich, so das Höchstgericht. In der Sache hielt es aber – wieder etwas kurios – die von der ersten Instanz festgelegte Summe für grundsätzlich richtig. Es sprach dem Mädchen 28.100 Euro Schmerzengeld zu. Die Rechenoperation in Gestalt der Halbierung war für den OGH zwar offenbar falsch, das Ergebnis aber doch richtig.

Kein begrenztes Glücksreservoir

Andreas Klete?ka, Zivilrechtsprofessor in Salzburg, hält die Erwägungen des OGH für richtig. „Man hat nicht nur ein begrenztes Glücksreservoir“, erklärt er. Wenn ein Mensch ein unglückliches Leben hatte, könne man nicht deswegen sein Schmerzengeld geringer bemessen. Es handle sich in diesem Fall auch nicht um einen Vorschaden. Dieser würde nur vorliegen, wenn das Kind dieselben psychischen Probleme etwa wegen einer genetischen Veranlagung auch ohne Vergewaltigung bekommen hätte, nur später. Nur dann hätte man das Schmerzengeld verringern können. In diesem Fall aber wären die Probleme ohne die Vergewaltigung gar nicht aufgetreten.

Quelle:

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/533461/index.do?from=gl.home_rechtspanorama


15.01.2010

Thema Vergewaltigung ist in der Türkei tabu

Während Frauenbewegungen in Europa mit staatlicher Unterstützung Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer aufbauen, beschäftige sich die türkische Regierung mit diesem Thema so gut wie gar nicht, klagen die Frauen dort.

Die Forderungen der Frauenvereine in der Türkei sind eindeutig: Sie wollen ein Gewaltschutzgesetz und Krisenzentren für Vergewaltigungsopfer. Dafür kämpfen die Mitglieder der “Frauenplattform gegen sexuelle Gewalt”. Die Frauenrechtsorganisation “Amargi” hat diese Plattform gemeinsam mit 30 Frauenvereinen ins Leben gerufen. Die Dunkelziffer bei Vergewaltigungen gilt in der Türkei als besonders hoch. Ein Gesetz, das es ermöglicht, die Opfer konsequenter zu unterstützen und die Täter zielstrebig zu verfolgen, fehlt bislang.

Nur wenige Vergewaltigungen werden angezeigt

Die Europäische Union empfiehlt jedem Mitgliedsland, sogenannte Krisenzentren als erste Anlaufstelle für vergewaltigte Frauen einzurichten. So weit ist die Türkei noch nicht – auch wenn die Frauenrechtsorganisationen es gerne hätten. “Es ist sehr wichtig, dass die Opfer das erste Gespräch mit einem Psychologen führen”, erklärt Ilkay Ülkü Ertan von “Amargi”. Es sei schlimm für vergewaltigte Frauen, von Tür zu Tür laufen zu müssen, um Hilfe zu suchen. Wenn sie in ein Krisenzentrum gehen könnten, würde ihnen besser geholfen und zukünftig würden auch mehr Täter angezeigt, ist sich Ertan sicher.

Untersuchungen in der Türkei zeigen: In rund 70 Prozent der Fälle kommen die Vergewaltiger aus der Familie, der Nachbarschaft oder dem Bekanntenkreis. Deshalb verzichteten Frauen oft darauf, Anzeige zu erstatten, sagt Ilkay Ülkü Ertan.

Es gebe noch eine weitere Hürde, warum Vergewaltigung in der Türkei so schwer zu bekämpfen sei, sagt Esen Özdemir von der “Frauenplattform gegen sexuelle Gewalt”. Und die liege im türkischen Rechtssystem. “Vergewaltigung ist bei uns die einzige Straftat, die vom Opfer bewiesen werden muss. In unserem Rechtssystem muss die Frau beweisen, dass sie vergewaltigt worden ist. Das ist ein für die Opfer sehr zermürbender Prozess. Es gibt höchst selten Zeugen einer Vergewaltigung.”

Tabu-Thema in der Türkei

Vergewaltigung ist eine Straftat, für die sich viele Opfer schämen – und ein Tabu-Thema. Selbst innerhalb der Frauenbewegung falle es vielen schwer, das Thema beim Namen zu nennen, berichtet Ertan. Das zeige sich beispielsweise beim geplanten “Krisenzentrum gegen Vergewaltigung”. Eine Frau schlug vor, das Zentrum in “Krisenzentrum gegen Sexualgewalt” zu ändern – aus Angst vor negativen Reaktionen aus der Gesellschaft. “Wir müssen lernen, offen von Vergewaltigung zu sprechen, auch innerhalb der Frauenorganisationen. Die Menschen scheuen davor zurück, das Wort offen auszusprechen”, sagt Ertan.

Trotz dieser Schwierigkeiten engagiert sich die Menschenrechtsorganisation “Amargi” weiter für die Opfer von Vergewaltigungen - so lange, bis das Thema in der türkischen Öffentlichkeit angekommen ist.

Autorin: Hülya Köylü
Redaktion: Julia Kuckelkorn

Quelle:

http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5127451,00.html


13.01.2010

Zur Entscheidung des BGH, Karl D. nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen

» Zur Entscheidung des BGH, Karl D. nicht in Sicherungsverwahrung zu nehmen / Die Politik muss bestehende Lücken dringend schließen

(Berlin) – Der heutige (13. Januar 2010) Beschluss des Bundesgerichtshofs, Karl D. auf freien Fuß zu lassen, ist ein juristisch korrekter Beschluss, der nur geltendes Recht anwendet. Durch die Rechtsanwendung ist der als hoch gefährlich eingeschätzte und sadistisch veranlagte Wiederholungstäter, dem mehrere Gutachter eine akute Wiederholungsgefahr attestierten, nun auf freiem Fuß. Aufgrund bestehender Gesetze muss die Polizei zukünftig eine 24-Stunden-Überwachung in Heinsberg aufrecht erhalten. Weiterhin besteht das Risiko, dass wieder Mädchen von Karl D. gequält und missbraucht werden. Auch im Oktober 2008 wurde dem 61-jährigen Sexualstraftäter Hilmar N., der seine kleine Stieftochter missbraucht und während der Haft jegliche Therapien verweigert hatte, zwar die Gefährlichkeit gutachterlich attestiert, jedoch blieb er wegen eines Formfehlers – aufgrund einer Erkrankung konnte der Gutachter nicht aussagen – auf freiem Fuß. Das schleswig-holsteinische Innenministerium signalisierte damals, dass eine Rundumüberwachung aus personellen Gründen nicht möglich sei.

Das Urteil im Fall von Karl D. überrascht nicht, denn die gravierenden Mängel sind lange bekannt. Seit Jahren fordert die Deutsche Kinderhilfe, die eklatanten und unverständlichen Lücken bei den Regeln über die Anordnung der sog. nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. Die Amtsvorgängerin von Frau Leutheusser-Schnarrenberger hat dies nach Übersendung entsprechender Reformvorschläge ausdrücklich abgelehnt. Auch persönliche Gespräche mit Innenpolitikern der SPD und CDU-Fraktion konnten diese nicht von der Notwendigkeit von Reformen überzeugen. Nach wie vor werden die Interessen der Täter höher eingestuft als die der Opfer.

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13.01.2010

Bagatellisierung: Opfer warten auf Anklage

VON KLAUS D. SCHUMILAS

Seit fast zwei Jahren liegen Anzeigen gegen einen Turntrainer der TG Neuss vor. Vorwurf: sexueller Missbrauch von kleinen Mädchen. Bis heute ist keine Anklage erhoben worden. Doch jetzt besteht Hoffnung.

Ein Turntrainer der TG Neuss soll über einen längeren Zeitraum Kinder sexuell missbraucht haben. Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist unklar.

Über einen längeren Zeitraum soll ein Trainer der TG Neuss junge Mädchen während des Turntrainings sexuell missbraucht haben. Diesen Vorwurf haben Eltern im Herbst 2007 erhoben und Anzeige erstattet. Der 55 Jahre alte Trainer ist seitdem nicht mehr für den Verein tätig. Bis heute ist der Fall nicht vor Gericht gelandet. Olaf K. Das (Name von der Redaktion geändert), Vater eines betroffenen, heute zehn Jahre alten Mädchens, sagt: “Das ist ein Gefühl von Ohnmacht – wir können nicht verstehen, warum die Staatsanwaltschaft nichts unternimmt.” Doch jetzt besteht möglicherweise Hoffnung. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, die Glaubwürdigkeit der Kinder eventuell durch eine andere Gutachterin untersuchen zu lassen.

Info
Aussage auf Video

Ist-Zustand Betroffene müssen die Gespräche allein mit der Gutachterin führen.

Forderung Koenemann setzt sich für eine richterliche Vernehmung ein, die per Video aufgenommen wird. “Der Richter soll entscheiden, ob die Aussage glaubwürdig ist.”

Das käme Helga Koenemann sehr gelegen. Die Neusser Rechtsanwältin vertritt acht der zehn Opfer, die sich an die Polizei gewandt haben. “Anfang 2009 ist das Verfahren von der Staatsanwalt eingestellt worden. Obwohl, so hieß es, Zweifel an der Unschuld blieben, die aber nicht ausreichend seien.” Gegen die Einstellung legte die Juristin Beschwerde ein, der der General-Staatsanwalt im Juli stattgab. Seitdem warten Anwalt und Eltern auf ein erneutes Handeln der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Sprecher Johannes Mocken sagte auf Anfrage der NGZ: “Der Anwalt des Beschuldigten hat die Gelegenheit, sich zu äußern. Einem Antrag auf Fristverlängerung wurde stattgegeben.” Sie endet am 15. Januar. Klar scheint, dass die Staatsanwaltschaft wieder tätig werden muss. Sie überlegt offenbar, die betroffenen Kinder erneut gutachterlich untersuchen zu lassen. Dann aber nicht von der bisherigen Psychologin aus Düsseldorf. Sie soll, so Mocken, möglicherweise “nicht unvoreingenommen” gewesen sein, weil sie zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal mit dem Beschuldigten zu tun gehabt haben soll.

Knackpunkt des Verfahrens ist nämlich, so sagt Koenemann, die Stellungnahme der von der Staatsanwaltschaft bestellten Sachverständigen. In allen psychologischen Gutachten zu diesem Fall kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Aussagen der Zeuginnen nicht glaubhaft seien. Wie so etwas abläuft, erzählt Elena M. (Name geändert). Die heute 19-Jährige hatte bis 2001 unter dem Beschuldigten Übungsleiter trainiert und sich vor zwei Jahren an die Polizei gewandt, als sie von dem Fall in der NGZ gelesen hatte. Elena berichtete der Sachverständigen, was sie in den Jahren mit ihrem Trainer erlebte – intime Berührungen bei Hilfestellungen oder im Geräteraum. Am Ende befand die Gutachterin, dass sich Elena in einer “pubertären Phase” befände und “Aufmerksamkeit” suche. “Das war die schlimmste Verletzung, die mir je passiert ist.”

Ähnliche Erfahrungen mit der Düsseldorfer Gerichtspsychologin machte auch Andrea H. (Name geändert). Die heute 23-Jährige, die sich jetzt als Zeugin zur Verfügung gestellt hat, hörte 1998 mit dem Training in der Leistungsgruppe auf. Sie sieht in der Anzeigenserie gegen ihren Ex-Trainer eine “Bestätigung. Ich war die Einzige, die was gesagt hat. Ich habe schon an mir gezweifelt.” Die gleiche Sachverständige habe damals wissen wollten, ob die Zwölfjährige ihren Vater schon einmal nackt gesehen habe und ob sie einen Freund haben wolle. “Ich habe das nicht verstanden”, sagt Andrea H. Auch in ihrem Fall wurde keine Anklage erhoben.

Koenemann kritisierte, dass “die Gutachten allein ausschlaggebend dafür sind, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder ob die Sache eingestellt wird. Wir müssen es in den Gerichtssaal schaffen, dann ist der Opferschutz gut.”

Quelle:

http://www.ngz-online.de/neuss/nachrichten/Opfer-warten-auf-Anklage_aid_806087.html


13.01.2010

Nimm ein blödes Gefühl ernst

Kindesmissbrauch ist stets ein brisantes Thema, das nicht tabuisiert werden darf. Davon ist auch Ju-Jutsu-Jugendtrainerin Annemarie Besold (50) überzeugt. Im Arbeitskreis “Gewaltprävention der Deutschen Ju-Jutsu-Jugend” entstand mit ihr nun das Projekt “Sexuellen Missbrauch im und durch Sport verhindern”. Ziel ist es, das Projekt in allen VfL-Sparten anzubieten.

n Frau Besold, was war der Anlass, dieses Projekt ins Leben zu rufen?

Anlass waren Vorfälle in Sportvereinen in Berlin. Kindesmissbrauch durch erwachsene Ehrenamtliche gibt es in allen Organisationen, die mit Jugendlichen zu tun haben. Wenn es den Tätern zu brenzlig wird, ziehen sie in eine andere Region und machen in einem anderen Bereich weiter.

n Wie kann man speziell im Sportverein sexuellen Missbrauch verhindern?

Das Thema darf nicht totgeschwiegen werden, denn dann hat der Pädophile es leicht, Strukturen zu schaffen, wie er seinen Missbrauch durchziehen kann. Er lullt andere ein, baut sich Seilschaften auf. Diese Leute geben sich betont engagiert für den Verein. Wenn Trainer, Übungsleiter oder andere Funktionäre sensibilisiert werden, was ablaufen könnte, können sie die Kinder schützen. Die Schnittstelle bilden die Trainer und Übungsleiter.

n Wie können sie die Kinder konkret schützen?

Die Trainer werden in Fortbildungen von uns geschult und sensibilisiert. Jeder, der im Bereich Ju Jutsu Kinder und Jugendliche trainiert, muss sich mit einem Verhaltenskodex auseinandersetzen und den auch unterschreiben. Dabei geht es auch darum, Trainer zu schützen, in falschen Verdacht zu geraten.

n Welche Grundlagen gibt es da?

Man sollte etwa nicht mit den Kindern zusammen duschen. Im Training sollte man Kinder bei Demonstrationen erst fragen, bevor man sie berührt. Idealerweise werden alle Gruppen von einem gemischtgeschlechtlichen Trainerteam geleitet und bei Ausflügen auch begleitet. Man sollte als Trainer auch darauf achten nicht mit einzelnen pubertierenden Mädchen oder Jungen, die in einen verknallt sind, allein in der Turnhalle oder Umkleide zu sein.

n Müssen Trainer gewappnet sein, dass sie unter falschen Verdacht geraten könnten?

Der Trainer, der sich mit den Grundlagen und dem Kodex beschäftigt, bekommt ein tieferes Verständnis. Über vieles hat man sich oft noch keine Gedanken gemacht. Falsche Verdächtigungen sind schon vorgekommen, etwa aufgrund unerwiderter Teenager-Liebe. Da hilft es, das Training transparent zu halten. Das ist ein Tipp, aber kein Muss. Durch unser Projekt werden die Trainer sensibilisiert und können dann ihre Schützlinge und deren Eltern in einem Infoabend konkret aufklären. In unserer Sparte machen wir das bereits.

n Und Sie wollen das Projekt “Sexuellen Missbrauch im und durch Sport verhindern” auf alle VfL-Sparten ausweiten?

Ja, das schwebt uns vor. Bisher ist es so, dass alle Kinder, die ins Ju Jutsu kommen, erst einmal das Projekt “Nicht mit mir” durchlaufen, bei dem es um Gewaltprävention, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung geht. Der Zulauf ist so groß, dass wir momentan einen Aufnahmestopp haben. Ein Teilaspekt von “Nicht mit mir” ist auch der sexuelle Missbrauch. Kinder lernen da die plumpen Tricks der Pädophilen kennen. Kindgerechte Comics zeigen, mit welchen Verlockungen die sich einschleichen, mit welchen Maschen sie die Kinder vereinnahmen.

n Zum Beispiel?

Mit Alkohol, ins Kino oder zum Essen einladen, oder zu sich nach Hause, wo die Kinder Pornos schauen dürfen. Wir wollen die Kinder zum Denken anregen. Wenn ein Erwachsener Kindern Verbotenes erlaubt, was hat er davon? Wir animieren sie, darauf zu hören, wenn sie ein blödes Gefühl haben. Sie lernen, auf unterbewusste Wahrnehmung zu vertrauen und dass es bei Berührungen auf die Qualität ankommt, gerade in einem Sport mit Körperkontakt.

n Gibt es auch kritische Stimmen aus den Reihen der Trainer?

Ja, die gibt es. Manche haben Angst, dass durch das Projekt eine Misstrauensatmosphäre geschaffen wird und Trainer unter Generalverdacht geraten. Wir wollen keinen Keil zwischen Trainer und Eltern treiben, sondern ein Schutzschild bilden. Und da sind Trainer und Übungsleiter die wichtigsten Ansprechpartner. Wir wollen deutliche Signale nach außen senden, dann wird sich ein Pädophiler zweimal überlegen, in so einen Verein zu gehen. Langfristig wird sich das Projekt hoffentlich etablieren. kla

Quelle:

http://www.ovb-online.de/waldkraiburg/nimm-bloedes-gefuehl-ernst-589328.html


09.01.2010

Regierung will Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen

Regierung will Kinder besser vor sexueller Gewalt schützen – Gesetzentwurf 2010 geplant

Der Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung unter der neuen Bundesregierung weiterentwickelt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung vom 16.12.2009 hervor (BT-Drs. 17/251), die diese auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin abgab (BT-Drs. 17/92). Danach will die Regierung Mitte 2010 ein entsprechendes Gesetzesvorhaben ins Bundeskabinett einbringen. «Damit sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die in Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro entwickelt wurden.»

Regierung sieht Ziele des Aktionsplans von 2003 erreicht

Die Bundesregierung habe zusammen mit Nichtregierungsorganisationen zahlreiche konkrete Maßnahmen in den Zielbereichen des Aktionsplans von 2003 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung erreicht, heißt es in der Antwort weiter. Zielbereiche seien unter anderem der rechtliche Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt sowie die Stärkung der Prävention und der Ausbau der Beratungs- und Hilfeangebote. «Der Sachstandsbericht vom November 2008 enthält hierzu detaillierte Informationen», schreibt die Regierung, die mehrere Fragen von Bündnis 90/Die Grünen jedoch nicht beantwortet. «Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen», lautet die Antwort bei zahlreichen Punkten.

Kein Bedarf für eigenen «Lagebericht Kinderhandel»

Im Hinblick auf die von den Fragestellern zitierten Forderungen zahlreicher Fachverbände, einen «Lagebericht Kinderhandel» zu erstellen, sieht die Regierung keinen Bedarf, «da dieser Bereich durch das bereits bestehende Bundeslagebild «Menschenhandel» mit abgedeckt wird. » Dies entspreche auch der Beschlusslage der polizeilichen Bund-Länder-«Kommission Kriminalitätsbekämpfung» (KKB). «Zudem waren die bekannt gewordenen Opferzahlen der unter 14-jährigen in der Vergangenheit äußerst gering und daher für die Erstellung eines eigenen Lagebildes nicht aussagekräftig», schreibt die Regierung und listet auf: «Im Jahr 2005 konnten lediglich drei, 2006 keine, 2007 sieben und 2008 zwanzig Kinder als Opfer festgestellt werden. Der Anstieg im Jahr 2008 resultiert aus einem Ermittlungsverfahren in Berlin mit insgesamt 16 Opfern.»

Ausbildungsprogramme des Bundes behandeln Problemkreis der sexuellen Gewalt gegen Kinder

Die Thematik der sexuellen Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werde in den Aus- und Fortbildungsprogrammen des Auswärtigen Amts für den Rechts- und Konsularbereich im Rahmen der dafür relevanten Rechtsgebiete (beispielsweise Versagungsgründe in Visaverfahren) behandelt, heißt es weiter. Die Thematik werde in der Ausbildung außerdem im Kontext «Vereinte Nationen/Menschenrechte» angesprochen. Zudem sei das Thema der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern Gegenstand der polizeilichen Aus- und Fortbildung. «In dem aktuellen Studienplan des Bachelorstudienganges der Fachhochschule des Bundes, der seit dem 01.10.2009 eingerichtet ist, ist die kommerzielle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen in wiederkehrenden Modulen Gegenstand der Ausbildung», schreibt die Regierung.

Quelle:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=296064&docClass=NEWS&site=Beck%20Aktuell&from=HP.10


08.01.2010

Bagatellisierung: Mutter hofft jetzt, dass keine dunklen Stellen in Siegfrieds Seele bleiben

Ein Judo-Trainer aus Bayern hat Buben und Mädchen jahrelang sexuell missbraucht. Gestern schickte ihn das Passauer Landgericht hinter Gitter. Dass es überhaupt zu dem Urteil kam, ist vor allem einem 13-jährigen Buben zu verdanken, der sich der Polizei anvertraute.

PASSAU  -  Unter der Dusche seifte er sie ein und fasste ihnen zwischen die Beine. Er schlief mit ihnen in einem Bett, er begrapschte sie. Über mehr als 15 Jahren verging sich Judo-Lehrer Wolfgang D. an acht Buben und einem Mädchen zwischen neun und 15 Jahren. Kinder aus seinem familiären Umfeld, vor allem aber Buben, die zu seinem Judotraining kamen. Am Donnerstag räumte der Pädophile das Verbrechen ein. Alles sei wahr, „leider Gottes.“

Das Landgericht Passau verurteilte Wolfgang D. zu sechs Jahren und neun Monaten Haft. Außerdem muss er zu einer Therapie in einer psychiatrischen Einrichtung. Wegen 221 Fällen von sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Nur die „Spitze eines Eisberges“ sei zur Anklage gekommen, sagte der Richter und sprach von „Mord an Kinderseelen“.

Seine Opfer fand Wolfgang D. beim 1. Judoclub Passau, dessen Vorstand war er zehn Jahre lang. Bei Wettkämpfen, Zeltlagern und Trainingseinheiten begrapschte er Kinder, häufig unter der Dusche – unter dem Vorwand, ihnen Hygiene lehren zu wollen. Bereits im Sommer 2008 wurde D. wegen sexuellen Missbrauchs zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damals war der 140-Kilo-Mann noch so dreist, Berufung einzulegen.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte der Passauer Judoclubs Fehler eingeräumt. „Wir müssen uns vielleicht vorwerfen lassen, dass wir zu gutgläubig waren und bis zuletzt immer an seine Unschuld geglaubt haben”, sagte die Zweite Vorsitzende Steffi Dallmeier im August 2009.

Es war am Ende vor allem dem Mut des 13-jährigen Siegfried (Name geändert) zu verdanken, dass der Kinderschänder überführt werden konnte. Dass der Judo-Lehrer die Zuneigung des Kindes und acht anderer ausgenutzt hatte, kam jedoch erst spät heraus. Während des Berufungsprozess drängte der Kinderschänder sogar noch Siegfrieds Mutter Barbara Zeilinger (39, Name geändert) ihn zu entlasten. Man versuche ihn zu verleumden.

„Er wollte den Ersatzvater für meinen Buben spielen“, erzählt Barbara Zeilinger über das Verhältnis ihres Jungen zu Wolfgang D. Vor anderthalb Jahren lernte sie den Informatiker kennen, schnell waren sie per Du. Siegfried empfand große Zuneigung zu dem wuchtigen Mann. „Er half meinem Sohn bei den Hausaufgaben“, berichtet die Mutter, „er trainierte ihn gut in Judo.“ Der Bub wurde in seiner Altersklasse Dritter bei den Süddeutschen Meisterschaften.

Doch im April 2009 klagt Siegfried nach dem Judo-Training immer häufiger über Kopf- und Bauchschmerzen. Die Mutter erzählt beiläufig ihrem Scheidungsanwalt Sebastian Kahlert davon. Kahlert drängt die Mutter, zur Polizei zu gehen. Wenige Stunden später sitzt sie mit Siegfried bei der Kripo. Vier Tage später verhaften die Beamten Wolfgang D. Der zieht daraufhin seine Berufung zurück.

Heute weiß die Mutter, dass Wolfgang D. vieles inszenierte, um Siegfried ungestört nahe zu sein. Vor Judo-Wettkämpfen sollte der Bub bei ihm zuhause schlafen, damit er ihn nicht abholen müsse. In der gebuchten Pension hatte er plötzlich „vergessen“, für die Mutter und ihre beiden Kinder ein Dreibettzimmer zu bestellen – „Der Junge kann doch bei mir schlafen.“

Auch in einem anderen Fall erschlich sich der Informatiker das Vertrauen einer alleinerziehenden Mutter. Er befummelte deren Sohn und Tochter, beide jünger als 14 Jahre, in ihren Betten. „Es war mir klar, dass sie sich nur schlafend stellten. Es war ein Versteckspiel vor mir selbst“, erklärte Wolfgang D. vor Gericht. Er selbst sei sexuell nicht erregt gewesen: „Für mich war es ein klinischer Vorgang.“ Zuvor hatte er der Kripo erzählt, er habe den Kindern „schöne Gefühle schenken und „Gutes tun“ wollen. Einige seiner Opfer verließen vor den gemeinsamen Duschen das Training, „damit mich der Wolfgang nicht erwischt.“ Nicht alle Jungen konnten so entwischen. Eine Nebenklägerin berichtete von einem Opfer, dass in 100 Fällen missbraucht wurde und nun psychologisch behandelt werden muss.

Der 13-Jährige Siegfried, der mit seiner Aussage Wolfgang D. überführte, war beim Prozess dabei. „Es hilft ihm bei der Aufarbeitung”, glaubt der Anwalt Sebastian Kahlert. Siegfrieds Mutter hofft jetzt, „dass keine dunklen Stellen in Siegfrieds Seele bleiben“.

Quelle:

http://www.abendzeitung.de/bayern/157349


08.01.2010

Angeklagte muss auch in Zukunft für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden der Tat finanziell gerade stehen

Vier Jahre und zwei Monate für sexuellen Missbrauch

SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf dem Rechner des Angeklagten sichtbar gemacht hatten.

Mit der Tat des 33-jährigen Arbeiters ist für das Kind und seine Eltern im vergangenen Sommer ein Alptraum wahrgeworden. Das Kind war auf dem Heimweg vom Sport auf einem Feldweg von dem Angeklagten angesprochen und unter dem Vorwand, dass er dringend Hilfe für ein paar Hundewelpen brauche, in ein Maisfeld gelockt worden. Dort verging er sich an dem Kind. Das fürchtete unterdessen um sein Leben. Nach der Tat brachte es der 33-Jährige zum Feldweg zurück. Das Kind offenbarte sich sofort seiner Mutter, die ohne Zögern die Polizei informierte.

Auf Grund der guten Beobachtungsgabe des Kindes geriet insbesondere ein Mann rasch in das Visier der Fahnder. Zum einen passte die Beschreibung auf ihn, zum anderen war er schon von Verantwortlichen eines Jugendzentrums gebeten worden, sich nicht mehr in dessen Nähe aufzuhalten. Der 33-Jährige war aufgefallen, weil er immer wieder Anschluss an Jugendliche gesucht hatte.

Vier Tage nach der Tat reichten die Indizien für eine Festnahme des 33- Jährigen, der noch am selben Tag den sexuellen Missbrauch zugab. Vor Gericht schilderte er die Tat als eine Art Wiederholung eines selbsterfahrenen Missbrauchs in seiner Kindheit. “Hier ist ein Opfer zu einem Täter geworden”, meinte deshalb sein Verteidiger Claus-Peter Hildbrand und plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Pädophile Neigungen konnte oder wollte der Angeklagte vor Gericht nicht eingestehen. Dabei spricht die riesige Menge der auf seinem Rechner von Computerfachleuten der Polizei wieder sichtbar gemachten kinderpornographischen Bilddateien eine deutliche Sprache. Der Angeklagte behauptete, dass er diese Dateien ohne sein Wissen von einem Tauschpartner übermittelt bekommen und nach dem Entdecken sofort gelöscht habe. Das haben ihm am Ende weder das Gericht noch die Staatsanwältin Novak abgenommen. Sie hatte zur Ahndung der Taten fünf Jahre und acht Monate Haft gefordert.

Erfolg hatte die für das Kind als Nebenklägerin auftretende Anwältin Simone Hogenmüller. Auf ihre Anträge hin verurteilte die von Wolfgang Schmidt-Weihrich geleitete Zweite Große Strafkammer den Angeklagten zu einer Schmerzengeldzahlung von 6000 Euro zugunsten des Kindes.

Des weiteren stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte auch in Zukunft für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden der Tat finanziell gerade stehen muss. Er muss auch die Kosten der Nebenklage bezahlen. Sein Computer, auf dem die Kinderpornographie gefunden wurde, ist vom Gericht als Tatmittel eingezogen worden.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/ettenheim/vier-jahre-und-zwei-monate-fuer-sexuellen-missbrauch–25286681.html


07.01.2010

Jugendamt-Skandal kommt zu den Akten

Von Christoph Scharf

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren gegen eine Amts-Mitarbeiterin wegen Verjährung ein. Sie soll in einem Missbrauchs-Fall nicht reagiert haben.

Ein Jahr nach Ermittlungsbeginn hat die Bautzener Staatsanwaltschaft jetzt das Verfahren gegen eine Mitarbeiterin des Kreis-Jugendamts eingestellt. Auslöser waren Vorwürfe, das Amt sei in den Neunzigern von Fällen sexuellen Missbrauchs unterrichtet gewesen, habe aber nichts unternommen (siehe Beitrag unten). Bei einem Prozess gegen den Bautzener Dieter K. Ende 2008 hatte die jahrelang missbrauchte Tochter angegeben, das Amt rechtzeitig von den Vorfällen informiert zu haben. Das Landgericht warf daraufhin dem Jugendamt „krasses Versagen“ vor.

„Wir halten die Aussage des Mädchens nach wie vor für glaubhaft“, sagt Oberstaatsanwalt Christopher Gerhardi jetzt der SZ. „Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin des Jugendamts mussten wir allerdings wegen Verjährung einstellen.“

Konkret ging es um eine Verletzung der Fürsorgepflicht und eine so genannte Urkundenunterdrückung. Das Mädchen hatte angegeben, Mitte der Neunziger mit einer Tante beim Jugendamt gewesen zu sein und dort darüber berichtet zu haben, dass der Vater nachts zu ihr ins Bett steige. Detailliertere Auskünfte habe sie dabei wohl aus Scham nicht gegeben. Statt dessen soll sie nach Absprache einen Brief mit den Vorwürfe ans Jugendamt geschickt haben. Das reagierte jedoch nicht, als das Mädchen Jahre später Einsicht in ihre Akte nehmen wollte, war weder diese noch ihr Brief von damals zu finden.

Details nicht mehr zu klären

Juristisch bleibt das Verschwinden jedoch folgenlos. „Es ließ sich jetzt nicht mehr aufklären, wann und wie der Brief des Mädchens verschwunden ist“, sagt Christopher Gerhardi. Da bei den vorgeworfenen Delikten fünf Jahre Verjährungsfrist gelte, sind der Staatsanwaltschaft die Hände gebunden.

Anders verhält es sich im Jugendamt selber, wo diese Fristen nicht gelten. Auch die Behörde selbst habe zu dem Fall recherchiert, sagt Pressesprecherin Sabine Rötschke. „Wir konnten aus der jetzigen Sicht allerdings keinerlei Anhaltspunkte für ein unkorrektes Vorgehen der Mitarbeiter finden.“ Gleichwohl arbeite man stets daran, die Arbeitsweise des Jugendamts zu „optimieren“.

Ob es bei dem Fall dienstrechtliche Konsequenzen gab, sagt Sabine Rötschke nicht. „Hierbei handelt es sich um interne Abläufe, die auch aus persönlichen Gründen nicht nach außen gegeben werden.“

Quelle:

http://www.sz-online.de/Nachrichten/Bautzen/Jugendamt-Skandal_kommt_zu_den_Akten/articleid-2356141


07.01.2010

Bistum in Kanada wegen sexuellen Missbrauchs verklagt

(sda/afp) Eine Frau hat ein Bistum im Osten Kanadas wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs verklagt. Nach Medienberichten wurde Linda Deschamps nach eigenen Angaben zehn Jahre lang von einem römisch-katholischen Priester sexuell missbraucht.

Sie sei als Zwölfjährige in den siebziger Jahren in Shellburne in der Provinz Neuschottland zur Hausarbeit bei ihm eingestellt worden. Im Gegenzug habe sie Essen und Geld erhalten.

Den Berichten zufolge wirft sie dem Bistum von Yarmouth sowie dem Erzbischof der Provinzhauptstadt Halifax vor, nichts gegen diese «missbräuchliche Beziehung» unternommen zu haben. Der beschuldigte Priester starb bereits in den achtziger Jahren.

Gemäss den Berichten soll der Priester Deschamps angedroht haben, ihr das Essen zu entziehen, sollte sie seinen sexuellen Wünschen nicht Folge leisten. Demnach wohnte sie auch bei dem Priester und nannte ihn «Onkel».

Quelle:

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/kanada_kirche_sexueller_missbrauch_1.4462186.html


06.01.2010

Missbrauch schwächt das Immunsystem

27.01.2009
Von Werner Bartens

Misshandlungen wirken sich nicht nur auf die Seele der Kinder aus. Nach einer schweren Kindheit ist auch das Immunsystem Jahre später noch geschwächt.

Manche Verwundungen bleiben ein Leben lang. Wer Opfer einer Misshandlung, eines Unglücks oder einer anderen Traumatisierung geworden ist, hat mit den seelischen Auswirkungen oft Jahrzehnte zu kämpfen – solche Erfahrungen verblassen nie ganz.

Von “Geistern aus der Kinderstube”, die immer wieder zurückkehren, sprechen Psychologen und meinen damit in erster Linie die langfristigen Folgen für das Gemüt. Schlimme Erfahrungen in der Kindheit hinterlassen jedoch nicht nur Narben in der Seele, sondern auch im Körper.

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05.01.2010

Bistum schützt Kerkhoff

von Peter Korall
Hat der aus Willich stammende Geistliche Kinder missbraucht? In Aachen liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

Gegen Pfarrer Georg Kerkhoff werden Vorwürfe erhoben.
Willich/Kreis Viersen. Der Fall des Pfarrers Georg Kerkhoff zieht Kreise. Und wirft Fragen auf, drängende Fragen. Was wusste die Kirche? Warum reagierte das zuständige Bistum Aachen so spät? Wie sahen betroffene Eltern das Verhältnis des Geistlichen zu ihren Kindern?

„Ich fand, dass er ein ganz moderner Geistlicher war“, sagt der Vater des heute 20-jährigen Moritz. Der junge Mann aus einer Kleinstadt im Kreis Viersen hatte über eine ganze Weile näheren Kontakt zu Kerkhoff, hatte sich allerdings nach eigenem Bekunden Annäherungsversuchen konsequent widersetzt.

Von Anfang an mit der Angelegenheit befasst ist der Sozialpädagoge Johannes Heibel, Vorsitzender der „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“. Er beschäftigt sich seit 1991 mit dem Thema.

Seinen Eltern fiel (zunächst) nichts auf. „Gegen Saunagänge in eine öffentliche Sauna fand ich nichts einzuwenden“, sagt der Vater. Er und seine Frau seien selbst Saunagänger. Allerdings, in die privaten Räume in Nettetal-Lobberich einzuladen, das sei eindeutig zu weit gegangen, das habe er so auch nicht mitbekommen. „Ich würde Herrn Kerkhoff heute gerne fragen, was er sich dabei gedacht hat“, sagt der Mann.

„Dem Bistum liegen keine Erkenntnisse vor, dass Pfarrer Kerkhoff während seiner Pfarrtätigkeit Minderjährige missbraucht hat.“

Presseerklärung des Bistums:
„Dem Bistum Aachen liegen keine Erkenntnisse vor, dass Pfarrer Georg Kerkhoff während seiner Pfarrtätigkeit im Bistum Minderjährige missbraucht hat.“ So heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des bischöflichen Pressedienstes.

Das Generalvikariat hatte sich in einem Brief an die Gläubigen in Lobberich und Hinsbeck gewandt und vor Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ und der „Initiative gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“ gewarnt. Es werde eine „großangelegte Medienberichterstattung“ inszeniert, die belegen soll, dass der Priester vor seinem Gang in die Auslandsseelsorge bereits in Deutschland auffällig geworden sei.

Für den Pfarrer gilt die Unschuldsvermutung

„Die Diözese betont, dass für Pfarrer Kerkhoff – wie für jeden Staatsbürger auch – die Unschuldsvermutung gilt“, heißt es. Gleichzeitig hat Bischof Heinrich Mussinghoff aber reagiert und einen unabhängigen Ermittler eingesetzt, bei dem die Gläubigen aus Lobberich und Hinsbeck, wo Kerkhoff zuletzt tätig war, sich melden und Hinweise geben können. Geleitet wird diese Kommission von Hans-Willi Winden, im Hauptberuf Leiter der Bischöflichen Maria-Montessori-Gesamtschule in Krefeld.

Gestern ist im „Spiegel“ eine Story erschienen, in der die Vorwürfe gegen den gebürtigen Willicher beleuchtet werden, die zu der Anzeige in Südafrika geführt haben. Eltern hatten sich an die dortige Polizei gewandt und angezeigt, dass sich der Pfarrer bei einem Kommunions-Camp mehreren Neunjährigen genähert habe und unter deren Bettdecke geschlüpft sei. „Ich wollte die Kinder nur zur Ruhe bringen“ – so habe Kerkhoff sich verteidigt.

Der 51-Jährige musste seinen Reisepass abgeben, darf seither das Land nicht verlassen. Nach WZ-Informationen wollen die Eltern der betroffenen Kinder nun auch in Deutschland Anzeige erstatten. Dann müsste sich auch eine hiesige Staatsanwaltschaft mit dem Vorgang beschäftigen.

Zurück nach Deutschland: Laut „Spiegel“ tauchte Georg Kerkhoff mehrfach mit einem „Patensohn“ auf – unter anderem beim Cäcilienfest in Lobberich. Hier sei aufgefallen, wie vertraulich beide miteinander umgegangen seien. Allerdings nehme dieser Junge Kerkhoff in Schutz, streite jeglichen Missbrauch ab.

Von alledem will das Bistum Aachen nichts gewusst haben. „Es hat vor Jahren mal einen anonymen Hinweis gegeben“, erklärt Bistums-Sprecher Franz Kretschmann. Aber man könne solchen Spekulationen nicht so nachgehen, wie konkreten Hinweisen.

Quelle:

http://www.wz-newsline.de/?redid=720348


02.01.2010

Sachsensumpf: Kritiker Jürgen Roth droht Gefängnis

Dem Enthüllungsjournalisten Jürgen Roth (64) aus Frankfurt (Main) droht eine zweimonatige Gefängnisstrafe, wenn er nicht 60 Tagessätze an die sächsische Justizkasse zahlt. Das Amtsgericht Leipzig verurteilte Roth (Mafialand Deutschland, Eichborn Verlag) am 25. November 2009 zu dieser Strafe, weil er es gewagt hatte, in einem Blogbeitrag auf seiner Internetseite eine Staatsanwältin zu kritisieren, die 13 Jahre lang am laufenden Band Ermittlungsverfahren gegen den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule wegen Kindesmissbrauchs eingestellt haben soll.

27 Anzeigen niedergeschlagen

27 Mal hätten, laut Roths Anwalt, Armin Golzem aus Frankfurt am Main, Eltern von Sportschülerinnen vergeblich den türkischstämmigen Taekwondo-Trainer Etem Sarac (48) aus Leipzig wegen Missbrauchs, Nötigung und Vergewaltigung Schutzbefohlener sowie Verbreitung pornografischer Schriften angezeigt, bevor der pädophile Selbstvereidigungs-Lehrer dann endlich am 24. August 2006 in einem 28. Fall vom Amtsgericht Leipzig zu zwei Jahren und acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde (AZ 435JS56738/05), weil er eine 13-Jährige sexuell missbraucht haben soll, indem er sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.

Und selbst in diesem Fall blieb die Tat ungesühnt. Denn Sarac ging in Revision. Und kam auf freien Fuß, weil das Gericht keine Fluchtgefahr erkannte. Sarac setzte sich daraufhin am 1. Januar 2007 ins sonnige Alanya ab und schickte zu den Revisionsverhandlungs-Terminen aus der Türkei regelmäßig (insgesamt vier) Atteste, er sei krank: mal Thrombose, mal ein Rückenleiden (Hexenschuß), mal schwere Depressionen.

Die Revisionsverhandlungen mutierten zu einem Gerichts-Ping-Pong-Spiel. Das Landgericht verwarf im Jahre 2007 die Berufung, weil es die Atteste als gefälscht einstufte. Das Oberlandesgericht kassierte diese Entscheidung. Das Landgericht begann von vorn und verwarf mitte 2009 erneut die Berufung. Der Trainer ging dagegen wiederum aufs Neue in Revision. Das Ende ist offen.

Oberstaatsanwalt beantragte gar keinen neuen Haftbefehl

Die Mutter des Mädchens, Annett S. (36), aus Leipzig erstattete laut BILD-Zeitung im Januar 2009 gegen Oberstaatsanwalt Hans Strobl (53) Anzeige, weil dieser es 2006 versäumt hatte, gegen den Täter einen neuen Haftbefehl zu beantragen, so dass der Verurteilte in die Türkei flüchten konnte.

Für das Opfer ist der Fall doppelt tragisch. Die Familie des Mädchens war mit Etem Sarac befreundet. Die damals 13-jährige hatte sich an den Kampflehrer gewandt, weil sie von ihm lernen wollte, wie man sich gegenüber aufdringlichen Männern wehren könne. Denn das Mädchen wurde schon einmal im Alter von 12 Jahren von einem Immobilienmakler missbraucht. Der beging nach der Tat in der Untersuchungshaft Selbstmord. Das Mädchen wollte nie wieder einem Mann hilflos ausgeliefert sein. Aber ausgerechnet ihr Taekwondo-Trainer Etem Sarac sei nach Überzeugung des Amtsgerichts Leipzig ihr nächster Peiniger geworden und habe das Kind im Jahre 2005 vergewaltigt.

Die Opferfamilie zog aus Leipzig fort, das Mädchen ist in Therapie. Die Kampfsportschule SARAC e.V. in der Weinbergstraße 8 in Leipzig, die nach der Flucht Saracs von seinem Bruder weitergeführt wurde und in denen auch Saracs Söhne als Trainer arbeiteten, wird noch immer auf der Internetseite Selbstschutz-Fibel.de als Anlaufstelle beworben, bei der Opfer von Vergewaltigung und Missbrauch von Kindern Hilfe finden würden. Die Seite wird von der Firma Genu-Vertrieb für Alarm- und Sicherheitstechnik aus Eiterfeld in Hessen betrieben.

Die Vergewaltigung einer 13-jährigen hätte vermieden werden können

Der ganze Fall hätte laut Jürgen Roth vermieden werden können, wenn die sächsische Staatsanwaltschaft nicht so lasch mit den vorangegangenen Anzeigen gegen Etem Sarac umgegangen wäre. Deshalb hatte Roth im Dezember 2007 auf seiner Internetseite folgendes Zitat aus seinem Buchmanuskript Mafialand Deutschland veröffentlicht:

Zitat:

Diese grenzenlose Ohnmacht trifft auch die Bürger, insbesondere wenn es um sexuellen Missbrauch von Kindern geht. Seit 1992 liegen gegen Etem S., den Leiter einer Leipziger Kampfsportschule, Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor, wegen Vergewaltigung, Nötigung und Erpressung. Die immer gleiche Leipziger Staatsanwältin stellte grundsätzlich die Verfahren ein und zwar ohne jede Beweismittelsicherung und Anhörung von Zeugen.

Die Staatsanwältin erwirkte einen Strafbefehl über 2.000 Euro gegen Roth wegen übler Nachrede. Als dieser sich weigerte, die Passage von seiner Seite zu nehmen, erhöhte die Staatsanwaltschaft auf 3.000 Euro nunmehr wegen Verleumdung. Roth wehrte sich, legte Widerspruch ein. Das Amtsgericht Leipzig gab der Staatsanwältin jedoch Recht und verurteilte Roth zu 60 Tagessätzen.

Richterin Gudrun Engelhardt schloss nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung nicht aus, dass Roth mit seinen Aussagen zu Etem Sarac im Allgemeinen recht haben könnte, jedoch sei die eine Faktenbehauptung gegen die Staatsanwältin nicht richtig gewesen. Es seien Zeugen gehört worden.

Roths Fazit nach dem Urteil:

Zitat:

Die Richterin war nicht zu überzeugen. Auch eine Zeugin, die über die Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft ausgesagt hatte, fand überhaupt kein Gehör. Es interessierte nicht.

Zusammenhänge zu sehen war anscheinend nicht die Sache der Richterin. Selbst als mein Anwalt ein Gutachten der Staatsanwaltschaft Leipzig vorgelesen hatte, wonach bei den betreffenen Stellen auf meinem Blog keine üble Nachrede und keine Verleumdung der bedauernswerten Staatsanwältin vorliegen würde, wurde das von anderer, höherer Stelle der Staatsanwaltschaft gekippt. Deshalb fand das auch bei der Richterin wenig Zustimmung.

Natürlich haben wir gegen das Urteil Revision eingelegt, und der Gang durch die juristischen Instanzen kann jetzt beginnen. Mal sehen, wie es ausgehen wird – im schönen Sachsenland.

Justitias Blindheit bei Kindesmissbrauch hat System: den Sachsensumpf

Quelle:

http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=384&meldung=Sachsensumpf-Kritiker-Juergen-Roth-droht-Gefaengnis


01.01.2010

Haft für ehemaligen Erzbischof in Argentinien wegen Missbrauchs

Haft für ehemaligen Erzbischof in Argentinien wegen Missbrauchs an Seminaristen. Der Papst drängte ihn einst zum Rücktritt, aber bis heute hält der 73-Jährige an seiner Unschuld fest.
VON JÜRGEN VOGT

In Argentinien ist der ehemalige katholische Erzbischof Edgardo Gabriel Storni zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in der nordöstlichen Provinz Santa Fe befand den katholischen Geistlichen des schweren sexuellen Missbrauchs des Seminaristen Rubén Descalzo im Jahr 1992 für schuldig.

Storni war von 1984 bis 2002 Bischof der Provinz Santa Fe und hatte “seine Stellung und Autorität” für die Tat ausgenutzt, zudem “handelte er in totaler Straflosigkeit,” so die Richterin María Amalia Mascheroni in der Urteilsbegründung. Der erzkonservative Bischof galt damals als drittmächtigster Würdenträger der argentinischen Katholiken.

Bereits 1994 hatte eine vom Vatikan angeordnete Untersuchung gegen Edgardo Storni wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs stattgefunden. Papst Johannes Paul II. hatte ihn jedoch in seinem Amt bestätigt. Im Jahr 2002 war Storni von dem Seminaristen Rubén Descalzo bei einer richterlichen Anhörung erneut beschuldigt worden. Als die daraus folgende Anzeige gegen Storni öffentlich bekannt wurde, trat er im Oktober 2002 auf Anweisung des Vatikans von seinem Amt zurück. In einem Brief an Papst Johannes Paul II. beteuerte Storni damals seine Unschuld, an der er bis heute festhält.

Die juristische Aufarbeitung des Falls brachte erst die Veröffentlichung eines Buchs “Nuestra Santa Madre. Historia Pública y Privada de la Iglesia Católica Argentina” der Journalistin Olga Wornat im Jahr 2003, in dem Storni des mehrfachen sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurde. “Die Strafe ist für einen der Jungen, aber damit hat sich ein Fenster geöffnet für weitere Anklagen und Zeugenaussagen, denn es war nicht nur ein Seminarist, sondern es waren einige, die missbraucht wurden”, kommentierte Wornat den Richterspruch.

Rubén Descalzo zeigte sich erleichtert über das Urteil. “Es hilft mir, eine schwere Etappe in meinem Leben endlich zu beenden”, so der ehemalige Seminarist. Acht Jahre Haft sind in diesem Fall die Mindeststrafe. Wegen seines Alters kann der 73-jährige Storni die Strafe jedoch im Hausarrest verbüßen. Verurteilte müssen in Argentinien ab 70 Jahren ihre Haftstrafe nicht in einem Gefängnis absitzen. Die katholische Kirche Argentiniens hat sich bisher nicht geäußert.

Stornis Verurteilung ist die zweite Strafe für einen katholischen Geistlichen in Argentinien im vergangenen Jahr. Im Juni war der katholische Priester Julio César Grassi in der Provinz Buenos Aires wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der 52-jährige Grassi, Gründer und ehemaliger Leiter der Stiftung für Kinder “Felices Los Niños” (Selig sind die Kinder), wurde für schuldig befunden, in wenigstens zwei Fällen einen minderjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben.

Quelle:

http://www.taz.de/1/politik/amerika/artikel/1/erzsuende-eines-erzbischofs/


31.12.2009

Das Lebenslang der Opfer

Sie ist ein Schulkind, als der Großvater sie missbraucht. Jahrzehntelang verschweigt sie ihr schrecklichstes Geheimnis. Erst als sie psychisch krank wird, spricht sie darüber – und stellt fest, dass es zu spät ist. Sein Verbrechen ist verjährt.

Von Christina Keck

Sie hat sich schlafend gestellt. Die Augen fest geschlossen, der kleine Körper bewegungslos wie ein Stück Totholz. Kein Wort kam über ihre Lippen, kein Schluchzen. Sie lag auf einer aufgeklappten Schaumstoffmatratze, auf der ihr Großvater erst die Rheumadecke ausgebreitet hat, dann das Leintuch, das er danach in die Reinigung trug, um die Flecken entfernen zu lassen.

Bloß nicht blinzeln. Sie wollte nicht sehen, was nicht sein darf, und hat sogar ihre einzige Verbündete aus dem Zimmer verbannt, die Pudeldame Finni mit ihren schwarzen Knopfaugen. Sie schämte sich vor ihr.

Als es losging mit dem Unaussprechlichen war Antje Gruber, die so nicht wirklich heißt, gerade eingeschult worden. Ein fröhliches Mädchen, blond, mit Zöpfen, aus einer gutbürgerlichen Familie.

Sie hat sich ausgezogen, weil ihr Großvater, bei dem sie so oft war, den sie doch über alles liebte, es so wollte.

Deshalb erduldete sie seine Perversionen. Ertrug ihn auf der schmalen Schaumstoffmatratze in seinem Büro bei Stuttgart und nachts in seinem Schlafzimmer, wenn sie bei ihm übernachten sollte, und in den Hotels im gemeinsamen Urlaub. Sieben Jahre lang verging sich der heute 97-jährige Mann an seiner Enkelin.

Nie hat sie Stopp gesagt, sich gewehrt oder geschrieen. Und keiner will etwas davon mitbekommen haben.

„Ich fühlte mich als Mittäterin“, erinnert sich Antje Gruber. Sie spricht leise, aber entschieden, wenn sie von damals erzählt. Greift immer wieder auch zum Wasserglas und trinkt, als müsse sie den Kloß wegspülen, der sie in der Kehle drückt. „Ich wollte, dass er endlich bestraft wird“, drängt sie und kann nicht fassen, was ihr die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt hat: dass da leider nichts mehr zu machen sei. Die Taten des Großvaters sind verjährt.

Bei sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eines Kindes endet die Verjährungsfrist je nach Schwere des Übergriffs zehn bis 20 Jahre nachdem das Opfer volljährig wurde, sprich: mit dessen 28. oder 38. Geburtstag. Und Antje Gruber ist 39.

Sie hat sich ein Jahr zu spät getraut, den Mann anzuzeigen, der ihr Leben zerstört hat.

In der Schweiz hat vor einem Jahr der Kinderschutzverein Marche Blanche ein Referendum angestoßen, um die Verjährung von Sexualdelikten zu kippen. Mit knapper Mehrheit stimmten die Eidgenossen im November 2008 dafür, dass Kinderschänder bis an ihr Lebensende nicht vor Strafverfolgung sicher sind.

Für die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, SPD, war das kein Vorbild. Und auch ihre Nachfolgerin im Amt, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, die doch seit Jahren schon Schirmherrin des Opferschutzvereins „Dunkelziffer – Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder“ und Mitglied des „Deutschen Kinderschutzbundes“ ist, wird nicht tätig. Man habe im Verjährungsbereich ein „ausgewogenes System“, an dem etwas zu ändern man keinen Anlass sehe, ließ sie auf Anfrage mitteilen.

Dabei brauchen gerade diese Opfer, die das Verbrechen, das ihnen angetan wurde, oft weit verdrängt haben, tief versteckt, so wie Antje Gruber viel Zeit, um eines Tages über das zu sprechen, was sie sprachlos machte, sagen deren Betreuer, Vertreter, Anwälte.

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30.12.2009

Bagatellisierung: Freispruch für Hochschulprofessor

Liebesbeziehung mit Studentin kein sexueller Missbrauch

COBURG – Ein Professor der Hochschule Coburg, der wegen einer Liaison mit einer Studentin zunächst wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, ist in zweiter Instanz freigesprochen worden.

Der 47-Jährige war 2006 mit der jungen Frau, die sich wegen psychischer Probleme an ihn gewandt hatte, eine Liebesbeziehung eingegangen. Statt der erbetenen Therapie hatte er ihr persönliche Gespräche angeboten. Dann kam es zu regem sexuellen Kontakten – auch in den Räumen der Hochschule.

Medikament nach Suizidversuch

Immer wieder sprach der Facharzt mit der labilen Studentin auch über ihre seelische Krankheit. Nach einem Suizidversuch gab ihr der 47-Jährige ein Medikament. Als die junge Frau schwanger von ihm wurde, trieb sie gegen seinen Willen – so seine Aussage – ab.

Nicht über Moral zu entscheiden

«Wir haben nicht über die Moral, über hochschul- oder standesrechtliche Konsequenzen zu befinden«, stellte Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung klar. Der 47-Jährige habe seine Rolle als Facharzt nicht ausgenutzt.

Für die Strafkammer des Landgerichts Coburg sei deutlich geworden, dass zwischen dem Professor und der Studentin «keine Behandlung nach dem Therapeutengesetz« vorgelegen habe. Für einen sexuellen Missbrauch müsse ein Abhängigkeitsverhältnis vorhanden sein. Es habe sich aber um eine Liebesbeziehung gehandelt.

Quelle:

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1147798&kat=27&man=3


27.12.2009

Vertuschter Skandal stürzt Irlands Kirche in Krise

Prügel und Missbrauch soll es nach Berichten seit den 30er Jahren gegeben haben

DUBLIN/LONDON – Die katholische Kirche in Irland steckt in einer ihrer tiefsten Krisen. Nach dem Skandal um den sexuellen Missbrauch tausender Kinder durch irische Geistliche traten Weihnachten zwei weitere Bischöfe zurück.

Eamonn Walsh und Raymond Field, Weihbischöfe der Erzdiözese Dublin, teilten ihre Entscheidung in Christmetten am Heiligabend mit. Damit reagierten sie auf wochenlange Kritik und steigenden Druck auf personelle Konsequenzen wegen der Vertuschung des Skandals.

170 Priester unter Verdacht

Etwa 170 Priester der Erzdiözese sollen Kinder missbraucht oder vergewaltigt haben. Der verbleibende Bischof, der zum Rücktritt aufgefordert wurde, wies dagegen am zweiten Weihnachtsfeiertag Rücktrittsforderungen zurück. Der Bischof von Galway, Martin Drennan, sei erst 1997 in die leitende Position gekommen, nachdem Richtlinien zum Schutz von Kindern eingeführt wurden, sagte sein Sprecher. Danach sei Drennan in seiner Führungsposition nicht dafür verantwortlich gewesen.

Ein Bericht der Richterin Yvonne Murphy hatte dokumentiert, dass mehr als 300 Kinder in den Jahren 1975 bis 2004 von Priestern in der Erzdiözese sexuell missbraucht wurden. Die Verantwortlichen haben dies laut einem Untersuchungsbericht, der im November veröffentlicht wurde, vertuscht oder verschwiegen.

Die beiden Weihbischöfe Walsh und Field entschuldigten sich in einer gemeinsamen Erklärung bei den Missbrauchsopfern.

Missbrauch seit 1930er Jahren an Tagesordnung

Ein weiterer Report hatte in diesem Jahr belegt, dass Prügel und sexueller Missbrauch von Kindern in Einrichtungen der irischen Kirche seit den 1930er Jahren an der Tagesordnung waren. Der Bischof von Limerick, Donal Murray, und der Bischof von Kildare und Leighlin, James Moriarty, hatten ihren Rücktritt bereits bei Papst Benedikt XVI. eingereicht. Auch mehrere Priester und Diakone baten um Entbindung von ihren Aufgaben.

Der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, rief führende Geistliche dazu auf, ihr Handeln zu überdenken und Verantwortung zu tragen. «Kriminelles Verhalten» müsse bestraft werden. «Die Diözese enttäuschte ihre verletzlichsten Mitglieder. Die Erzdiözese enttäuschte bei dem Eingeständnis, was zu tun gewesen wäre.»

«Schmerzliches Jahr»

2009 sei für die irischen Katholiken ein «schmerzliches Jahr» gewesen. Die Kirche in Dublin stehe vor einem Umbruch und Erneuerung. Der Papst hatte vor zwei Wochen den Präsidenten der irischen Bischofskonferenz, Kardinal Sean Brady, und Dublins Erzbischof in Rom empfangen.

Der Pontifex sprach mit ihnen und hohen Mitgliedern der vatikanischen Kurie über die Missbrauchsfälle. Missbrauchsopfer forderten den Papst zur Buße in der irischen Kirche auf. Er habe sich bislang «teilnahmslos» seit der Aufdeckung des Skandals gezeigt, sagte die Vorsitzende des Opfervereins AESCO, Christine Buckley.

«Moralische Autorität» wiedergewinnen

Auch der irische Premierminister Brian Cowen forderte eine härtere Strafverfolgung, damit die Kirche ihre «moralische Autorität» wiedergewinnt. Ein Sprecher des Vatikan wies Kritik zurück, dass Papst Benedikt XVI. in den Weihnachtsansprachen kein Wort über die irische Kirche verloren habe. Der Pontifex werde «eine Menge über die irische Kirche in seinem bevorstehenden Hirtenbrief zu sagen haben», sagte Federico Lombardi. Das Dokument werde Iren «genug zum Nachdenken» geben. «Offenkundig sind die Probleme der irischen Kirche sehr ernst, es gibt eine sehr dramatische Lage dort. Dies ist allerdings wirklich nur das besondere Problem eines einzelnen Landes.»

Sebastian Döring, dpa

Quelle:

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1146630&kat=3&man=3


25.12.2009

Kindesmissbrauch in Irland – Weitere Bischöfe zurückgetreten

Weihbischöfe entschuldigten sich bei Opfern

London/Dublin – Die römisch-katholische Kirche in Irland steckt zu Weihnachten in einer ihrer tiefsten Krisen. Nach dem Skandal um den sexuellen Missbrauch tausender Kinder durch Angehörige der Geistlichkeit traten zwei weitere Bischöfe zurück. Eamonn Walsh und Raymond Field, Weihbischöfe der Erzdiözese Dublin, kündigten am Heiligen Abend an, nach wochenlanger Kritik und steigendem Druck ihre Ämter niederzulegen. Ein Bericht hatte dokumentiert, dass mehr als 300 Kinder in den Jahren 1975 bis 2004 von Priestern der Erzdiözese sexuell missbraucht wurden… den ganzen Artikel lesen

Quelle:

http://derstandard.at/1259282662587/Kindesmissbrauch-in-Irland-Weitere-Bischoefe-zurueckgetreten


24.12.2009

Bischof-Rücktritt wegen Kindesmissbrauchs

Dublin (dpa) – Rücktritt wegen sexuellen Missbrauchs tausender Kinder durch Mitglieder der katholischen Kirche: In Irland hat der Bischof von Kildare und Leighlinhat seinen Hut genommen. Vergangene Woche war bereits der Bischof von Limerick zurückgetreten. Den Skandal hatte der Bericht einer Richterin Ende November ans Licht gebracht. Sie dokumentierte, dass sexueller Missbrauch von mehr als 300 Kindern zwischen 1975 bis 2004 durch Priester der Erzdiözese Dublin von den Verantwortlichen vertuscht worden war.

Quelle:

http://www.zeit.de/newsticker/2009/12/23/iptc-hfk-20091223-103-23387472xml


22.12.2009

Bagatellisierung: die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt

Ehefrau vergewaltigt? – Freispruch des Angeklagten mangels Beweises

REGENSBURG/WALDMÜNCHEN. Das Landgericht Regensburg sprach gestern einen 69-jährigen Waldmünchener vom Vorwurf mehrerer Vergewaltigungen samt Körperverletzung frei. Die 28 Jahre jüngere Ehefrau hatte den Rentner angezeigt, sie sechsmal mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.

Der Angeklagte bestritt die Gewaltanwendung bis zum Schlusswort. Die 41-Jährige hatte als Kronzeugin die Beschuldigungen wiederholt, der Staatsanwalt ihr geglaubt. Er forderte vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht folgte dem Verteidiger Thomas Merkler, der Freispruch auf Kosten der Staatskasse beantragt hatte.

Schläge aus „übergroßer Liebe“

„Das Gericht hält den Angeklagten keinesfalls für den liebevollen Partner, den er hier vorzugeben sucht“, leitete der Vorsitzende Richter Johann Piendl die Urteilsgründe ein. Er halte die Schilderungen der Zeugin nicht für erlogen. Sie könnten dem Wesen des Angeklagten entsprechen. Der habe auch einmal in Anwesenheit seiner Schwiegermutter Schläge und sexuelle Gewalt eingestanden: Es sei aus „übergroßer Liebe“ geschehen. „Es liegt also geradezu nahe, dass es in der Ehe zu Gewalttaten gekommen ist“, so Piendl.

Andererseits vermisse das Gericht in vier Fällen die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt. Eine in die Zukunft gerichtete Drohung reiche nicht aus, so der Richter. Weiter stelle sich die Frage, „ob die Angaben der Zeugin in allen Einzelheiten glaubhaft sind“, fuhr Piendl fort. „Eine Überzeichnung“ Richtung Übertreibung sei in mehreren Punkten zu erkennen gewesen. Einzelheiten seien nicht zuverlässig genug geschildert worden oder im Widerspruch zu glaubhaften Bekundungen anderer Zeugen gestanden. „Weil die Zeugin unbewusst verschiedene Abläufe verknüpft haben kann, verbleiben bei der Strafkammer nicht ausräumbare Zweifel an den einzelnen Tatschilderungen“ fasste der Richter zusammen.

Quelle:

http://www.mittelbayerische.de/region/cham/cham/artikel/ehefrau_vergewaltigt_freispruc/502509/ehefrau_vergewaltigt_freispruc.html


21.12.2009

Bagatellisierung: „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten

Weil er seinen jüngeren Bruder wiederholt sexuell traktierte, verurteilte das Schöffengericht am Montag einen 27-Jährigen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der arbeitslose Handwerker war wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vor dem Waldshuter Schöffengericht und legte erst kurz vor Schluss ein Geständnis ab.

Staatsanwältin Stefanie Hauser warf dem Angeklagten zunächst 20 Fälle vor, in denen der ältere den jüngeren Bruder im Elternhaus bei laufendem Fernseher sexuell traktiert haben soll – jeweils mit einem Stift oder Kugelschreiber im Intimbereich, mit nachhaltigen Folgen für die Psyche des heute 15-Jährigen. Das Kind ist Bettnässer und war zur Video-Aussage, die am Montag im Gerichtssaal vorgeführt wurde, nur unter Tränen und in behutsamer Begleitung durch eine Richterin in der Lage.
Der Angeklagte aus dem nördlichen Kreisgebiet erklärte sich erst am Ende der Beweisaufnahme in zwei Fällen für schuldig. Der jüngere Bruder hatte die Vorfälle auf das Alter von elf bis 14 Jahren bezogen, konnte aber weder zur Zahl noch zum Zeitpunkt besonders konkret werden. Auch die Anklägerin und Verteidiger Carsten Baetjer gingen in den Plädoyers von zwei Fällen aus. Amtsgerichtsdirektor Heinz Jockers ließ keinen Zweifel daran, dass das Gericht an mehr als zwei Fälle glaubt, aber das späte Geständnis und die „Persönlichkeitsbesonderheiten“ des Angeklagten würdigte.


21.12.2009

Bagatellisierung: So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen

Wegen sexuellen Missbrauchs eines 15-jährigen Frisörlehrlings hat das Landgericht Saarbrücken jetzt einen Angeklagten (28) aus der Nähe von Heidelberg verurteilt. Der gebürtige Thailänder erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Zusätzlich muss er 1000 Euro an Phönix zahlen, eine Beratungsstelle der Arbeiterwohlfahrt gegen die sexuelle Ausbeutung von Jungs.

Der Angeklagte und der junge Saarländer lernten sich 2008 über das Internet kennen. In einem Forum für homosexuelle Männer trat der Junge als “Boynk06″ auf und gab sich als 17-jähriger aus. Nach den virtuellen Kontakten im Netz kam es zu Telefonaten und Verabredungen. Im März und Juni 2008 kam es zu persönlichen Treffen in der elterlichen Wohnung des Jungen. Für Fotos und weitere “Dienste” zahlte der Angeklagte zuerst 180 und dann 200 Euro. Er soll sich auch als Zuhälter angeboten haben. Gegen Geld wollte er Kontakte zu weiteren interessierten Männern herstellen.

In der Gerichtsverhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich mehrfach bei dem jungen Mann. Er sei als Kind mit seiner Mutter nach Deutschland gekommen. Sie habe einen Deutschen geheiratet. Nach dem Abitur habe er Zivildienst geleistet, dann ein Jurastudium aufgenommen, wegen schlechter Noten aber abgebrochen. Jetzt mache er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und stehe kurz vor dem Abschluss.

Der Missbrauch kam ans Tageslicht, weil der Junge unter Freunden davon erzählte. Das Jugendamt erfuhr davon und informierte die Polizei. Die Mutter kannte zwar die sexuelle Orientierung ihres Sohnes. Doch es war ein schwerer Schlag für sie, dass er es für Geld tat und in das Strichermilieu abzugleiten drohte. Doch die rechtzeitige Aufdeckung hat das verhindert. So sei der Junge ohne Folgeschäden davongekommen.

Mit dem Urteil folgte das Gericht einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten. Für den Fall eines Geständnisses wurde dem Angeklagten eine Bewährungsstrafe zugesagt. jht

Quelle:

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Gericht-Prozess-Vergewaltigung-Misshandlung-Missbrauch;art27857,3139493


21.12.2009

Sinn-Fein-Chef spricht von Missbrauch durch seinen Vater

Belfast — Der Chef der nordirischen Sinn-Fein-Partei, Gerry Adams, hat öffentlich gemacht, dass sein Vater mehrere Familienmitglieder über Jahre hinweg sexuell missbraucht hat. “Ende der 1990er Jahre haben wir entdeckt, dass unser Vater Mitglieder unserer Familie sexuell, seelisch und physisch missbrauchte”, erklärte Adams in Belfast. “Diese Entdeckung und der vorangegangene Missbrauch hatten eine verheerende Wirkung auf unsere ganze Familie.” Er selbst habe über seine Kindheit nachgedacht, könne sich aber nicht erinnern, selbst missbraucht worden zu sein.

“Missbrauch jeder Art ist entsetzlich, aber sexueller Missbrauch, insbesondere bei einem Kind, ist unbeschreibbar verletzend und herzzerreißend”, erklärte Adams. Die betroffenen Familienmitglieder litten immer noch unter dem Trauma. Adams äußerte sich erstmals öffentlich zu Missbrauchsfällen in seiner Familie, weil sein Bruder Liam Adams von der Polizei gesucht wird. Er soll seine Tochter missbraucht haben. Gerry Adams forderte seinen Bruder auf, sich zu stellen.

Adams’ Vater Gerry Adams Senior, ein Kämpfer der katholischen Untergrundorganisation Irisch-Republikanische Armee (IRA), war nach Angaben seines Sohnes 2003 als “einsamer alter Mann” gestorben. Er hatte zehn Kinder großgezogen. Gerry Adams Junior ist eine der einflussreichsten Persönlichkeiten in Nordirlands Politik der vergangenen 30 Jahre.

Quelle:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5ivRt9Kvb54HMsfRy0Tl9mkkysRnA


18.12.2009

Bagatellisierung: Das Mädchen stehe unter Schock, sei aber nicht verletzt.

Cottbuser – Junges Mädchen in Cottbus sexuell missbraucht

Ein junges Mädchen ist im Cottbuser Vorort Saspow sexuell missbraucht worden. Wie ein Polizeisprecher am Freitag mitteilte, hatte der Täter das von Schmellwitz nach Saspow gehende Mädchen am frühen Donnerstagabend überfallen. Er bedrohte sein Opfer und missbrauchte es. Das Mädchen stehe unter Schock, sei aber nicht verletzt.

Quelle:

http://www.ad-hoc-news.de/cottbuser-junges-maedchen-in-cottbus-sexuell-missbraucht–/de/Polizeimeldungen/20811571


18.12.2009

Irlands Katholiken misten aus

Bischofsrücktritt nach Missbrauchskandal

Von Carsten Volkery, London
Für Irland war es ein Jahr der Offenbarungen, zwei Untersuchungsberichte erschütterten die Insel in ihren Grundfesten. Jahrzehntelang haben katholische Priester dort Kinder gepeinigt und missbraucht. Nun gibt es Konsequenzen: Der erste Bischof gibt sein Amt auf, weitere könnten folgen.

Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,667742,00.html


13.12.2009

Verschweigen sich selbst gegenüber

Das Problem in vielen Diskussionen, Statements, Auslassungen über “sexuellen Missbrauch” ist regelmäßig, dass in diesem Zusammenhang von “Sexualität” (was ja an sich schon ein vielfach, auch unterschiedlich besetzter Begriff ist) ausgegangen, bzw. gesprochen wird.

“Sexueller Missbrauch” aber hat mit “Sexualität” soviel zu tun wie Papier mit einem Buch: Es ist ein MITTEL ZUM ZWECK. Zum Zweck nämlich, GEWALT und MACHT auszuüben, bzw. zu demonstrieren.

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10.12.2009

Deutsche Kinderhilfe zur Forderung der Bundesjustizministerin nach Fortschritten im Kampf gegen sog. “Kinderpornographie”

Deutsche Kinderhilfe e.V.
(Verbandspresse, 09.12.2009 15:25)

(Berlin) – Mit großer Skepsis nimmt die Deutsche Kinderhilfe die Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Kenntnis, mehr gegen die so genannte “Kinderpornographie” im Internet tun zu wollen.

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08.12.2009

Kindesmissbrauch – Pastor aus Rahlstedt unter Verdacht

Hat ein Pastor aus dem Stadtteil Rahlstedt Kinder sexuell missbraucht? Er wurde bereits im September von seinem Posten enthoben.

Hamburg. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen einen evangelischen Pastor aus Hamburg-Rahlstedt. Der 47-Jährige stehe unter Verdacht, Kinderpornografie besessen und sich möglicherweise auch an Kindern vergangen zu haben, sagte der stellvertretende Sprecher der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Hamburg, Thomas Kärst, am Dienstag auf ddp-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung „Die Welt“.

Dem Blatt zufolge war die Polizei bei der Zerschlagung eines Kinderpornorings auf den Geistlichen gestoßen. Die Wohnung des Seelsorgers wurde bereits durchsucht. Dabei nahmen die Beamten Festplatten und Computer mit. Nach der ersten Durchsicht hätten die Fahnder eine erhebliche Zahl entsprechender Bilder sichergestellt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, der Zeitung.

Außerdem gibt es ein Ermittlungsverfahren wegen möglichen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Laut Kärst wurden in den vergangenen zwei Wochen rund 200 Eltern von der Kirche über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt. Bei einer Gemeindeversammlung am Sonntag sei zudem über den Fall informiert worden. Der Pastor sei bereits seit Juli vom Dienst freigestellt worden, weil gegen ihn der Verdacht einer Straftat bestehe. Die Kirche habe gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Kärst sagte, es handle sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die Eltern zu informieren. Dies sei erst jetzt geschehen, weil die Polizei im November begonnen habe, Kinder aus der Gemeinde zu befragen, die möglicherweise betroffen sind. Insgesamt seien sieben Kinder befragt worden.

Bereits im vergangenen Jahr war in Hamburg ein Geistlicher wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs ins Visier der Ermittler geraten. Dem katholischen Pfarrer wurde vorgeworfen, sich an minderjährigen Ministranten vergangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen jedoch einige Monate später ein, da keine ausreichenden Hinweise gefunden worden waren.Gegen einen evangelischen Pastor aus Rahlstedt ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft derzeit wegen des Besitzes von Filmen und Bildern mit kinderpornografischem Inhalt sowie wegen möglichen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Der Geistliche wurde bereits im September von seinem Posten enthoben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht der “Welt”.

Quelle:

http://www.abendblatt.de/hamburg/article1298928/Kindesmissbrauch-Pastor-aus-Rahlstedt-unter-Verdacht.html


06.12.2009

Trauma-Opfer wollen verdrängen

Zitat Luise Reddemann 2006:

“Also es gibt Forschung die sagt, ungefähr 50 % der Trauma-Opfer wollen verdrängen und tun’s auch und fahr’n damit gut und die andere Hälfte will eben nicht verdrängen, will sich auseinandersetzen und dann ist es auch gut.”

Luise Reddemann – PITT
 (Psychodynamisch Imaginative Trauma Therapie)

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Trauma-Opfer verdrängen müssen, um zu überleben. Angst, Scham und Schuldgefühle bestimmen das “wollen”. Und sie “fahr’n” damit nicht gut, sondern verdammt schlecht!

Norbert Denef


05.12.2009

Sexueller Missbrauch – Auswirkungen auf das Kind

In dem Lehrbuch “Klinische Psychologie” (Davison-Neale-Hautzinger), 7. Auflage, S. 511, steht zum Thema “Sexueller Missbrauch – Auswirkungen auf das Kind” folgendes:

“Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich. Bei fast der Hälfte der Betroffenen scheint sich der Übergriff nicht negativ auszuwirken (Kuehnle, 1998).”

“Dieses Lehrbuch “Klinische Psychologie” erscheint nun bereits in der 7. deutschsprachigen Auflage. Ohne Zweifel gehört es zu den erfolgreichen Einführungswerken und hat viele Generationen von Psychologen geprägt.”

Die Aussage, “bei fast der Hälfte der Betroffenen scheint sich der Übergriff nicht negativ auszuwirken”, hat aus meiner Sicht eine fatale Auswirkung für die Opfer. Denn nach dem Abbruch der Schweigemauer, oft erst viele Jahrzehnt nach dem Verbrechen, muss sich das Opfer fragen lassen: Gehörst Du denn überhaupt zu denen die Schaden genommen haben? Und der Kampf um die Anerkennung der Schäden beginnt! – aus diesem Grund schweigen die Opfer lieber, leiden ein Leben lang, werden verrückt oder machen andere verrückt und die es gar nicht mehr aushalten können, versuchen sich das Leben zu nehmen.

In der Zeit als ich über meine erlebte sexualisierte Gewalt noch nicht sprechen konnte, war es für mich unmöglich, das Ausmaß der Folgeschäden wahrzunehmen. Aus Angst Scham und Schuldgefühlen habe ich verdrängt, verleugnet und geschwiegen. Viele Jahrzehnte lang habe ich daran geglaubt, dass der “Übergriff” sich nicht negativ ausgewirkt hat.

Wenn ich oft viele Nächte nacheinander nicht schlafen konnte
und dann erschöpft zusammenbrach
und keine Erklärung dafür hatte – -
das hab ich ja immer alles für normal gehalten, alles.
(er überlegt) Zweimal alles ist zuviel.
Das hab ich ja immer für normal gehalten. Alles.
Normal.
Die Konsonanten schwingen lassen.
Normmmmal- l – l – l – ll.
Jeder Verrückte denkt ja, er ist normal.
(Auszug aus “Alles muss raus”)

Erst nach 44 Jahren war ich dazu in der Lage meine Schäden des Verbrechens anzuschauen und sie zu akzeptieren. Ausführlich beschreibe ich das in meinem Buch “Ich wurde sexuell missbraucht”.

Anstatt den Opfern einreden zu wollen, dass “bei fast der Hälfte der Betroffenen sich der Übergriff nicht negativ ausgewirkt hat”, wäre es aus meiner Sicht wichtiger, auf folgende Fragen Antworten zu finden:

Warum gibt es in Deutschland keine Studie zu den psychologischen und gesellschaftlichen “Kosten” von Gewalt?

Was bedeutet Gewalterleben/Traumatisierung denn wirklich: für die Opfer, für die gesamte Gesellschaft?

Die Studien anderer Länder zeigen ALLEIN für die sog. häusliche Gewalt Beträge in Milliardenhöhe! Und was wäre, wenn man sexualisierte Kindesmisshandlung noch in solche Studien aufnehmen würde? Beträge, die alle zahlen müssen…
Wie hoch wären die kurz-, mittel- und langfristigen Kosten?

Können und wollen wir uns das wirklich leisten?

Müsste eine Gesellschaft hier nicht werten und sagen: “Moment mal! Die Betroffenen von Gewalt sind uns wichtiger. Sie brauchen…”?

Hoffnungsvolle Grüße

Norbert Denef


03.12.2009

Tsunami der Schande

Jahrzehntelang haben die Kirche, Behörden und die Polizei in Irland den Missbrauch von Kindern durch Geistliche vertuscht.

Seit Monaten schon jagen sich die Schreckensnachrichten auf der grünen Insel, und es ist kein Ende abzusehen. Zuerst verdarben es sich die Iren mit ihren Partnern in Europa, weil sie den Lissabon-Vertrag ablehnten. Dann stürzte die Volkswirtschaft ins Bodenlose, und seit Tagen schon überschwemmen Fluten biblischen Ausmaßes weite Teile des Landes.

Und nun hat noch der Bericht einer Untersuchungskommission drei Grundpfeiler von Staat und Gesellschaft erschüttert: Jahrzehntelang haben die katholische Kirche, staatliche Behörden und die Polizei den beinahe schon gewohnheitsmäßigen Missbrauch von Kindern durch Geistliche vertuscht und verschwiegen.

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30.11.2009

Genetisches Gedächtnis – In der depressiven Falle

Von Peter Spork

Die Depression ist noch immer ein riesiges Rätsel”, sagt ein weltweit anerkannter Depressionsforscher: Florian Holsboer, Direktor des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie in München. “Bis heute ist es uns nicht gelungen, den Ursachen der Erkrankung auf den Grund zu gehen.” Dennoch ist Holsboer wie die meisten Psychiater überzeugt, dass die krankhafte Schwermut ein körperliches Leiden ist, vergleichbar mit einem Diabetes oder einer Schilddrüsenfehlfunktion.

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30.11.2009

Vorwürfe gegen die katholische Kirche in Irland

Sebastian Borger über die Vorwürfe gegen die katholische Kirche in Irland

Staat und katholische Kirche in Irland haben jahrzehntelang den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Priester geduldet und vertuscht. Zu diesem vernichtenden Fazit kommt der nun veröffentlichte Regierungsbericht, der 320 Fällen in der Erzdiözese Dublin zwischen 1975 und 2004 auf den Grund ging. Den verantwortlichen Erzbischöfen sei es „vorrangig um die Vermeidung von Skandalen und die Reputation der Kirche“ gegangen; das Wohl der betroffenen Kinder habe lange Zeit „keine Rolle“ gespielt, heißt es in dem mehr als 700 Seiten starken Dokument. Justizminister Dermot Ahern zeigte sich „angewidert und zornig“ über den Bericht: „Dies ist eine Republik. Keine Institution, auch nicht die Kirche, steht außerhalb des Gesetzes.“

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27.11.2009

Irische Missbrauchsopfer fordern systematische Untersuchung

Dublin — Nach dem Bericht über die Vertuschung von Missbrauchsvorwürfen durch die katholische Kirche in Irland haben Opfer eine Ausweitung der Ermittlungen gefordert. Neben der Erzdiözese Dublin müssten nun die anderen Bistümer des Landes unter die Lupe genommen werden, sagte Marie Collins, Aktivistin gegen Kindesmissbrauch durch Geistliche und selbst Missbrauchsopfer, im irischen Staatsfernsehen. Der für Kinder zuständige Minister Barry Andrews sagte, Untersuchungskommissionen auch in anderen Bistümern seien grundsätzlich möglich. Allerdings sei das bei rund 25 Diözesen und 140 Ordensgemeinschaften eine schier endlose Aufgabe.

Dem am Donnerstag im Auftrag der Regierung veröffentlichten Bericht zufolge schützten vier frühere Erzbischöfe von Dublin systematisch katholische Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hatten. In der in dreijähriger Arbeit zusammengestellten Untersuchung geht es konkret um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch hunderter Kinder in Dublin, der größten Erzdiözese des Landes. Die irische Regierung und der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, entschuldigten sich bei den Opfern.

Bereits im Mai hatte der sogenannte Ryan-Bericht über die Qualen von Mädchen und Jungen in Schulen, Kinderheimen und andere Einrichtungen der katholischen Kirche in Irland das Land erschüttert. Prügel und sexueller Missbrauch waren in den Häusern demnach seit den 30er Jahren an der Tagesordnung.

Quelle:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jYSlqp1kaM4qzmF1GbqqafwD-_hQ


26.11.2009

Katholische Kirche Irlands vertuschte Kindesmissbrauch

Dublin — Die katholische Kirche in Irland soll einem neuen Bericht zufolge jahrzehntelang Kindesmissbrauchsvorwürfe gegen Priester vertuscht haben. Laut dem im Auftrag der Regierung erstellten Bericht schützten vier frühere Erzbischöfe von Dublin routinemäßig katholische Geistliche, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht hatten. Die irische Regierung entschuldigte sich bei den Opfern.

In dem in dreijähriger Arbeit zusammengestellten Bericht geht es konkret um den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch hunderter Kinder in Dublin, der größten Erzdiözese des Landes. Die Kommission um die Juristin Yvonne Murphy förderte unter anderem zutage, dass die vier früheren Erzbischöfe mindestens bis in die 1990er Jahre Priester schützten und diese nicht der Polizei meldeten.

In dem Bericht heißt es, der Erzdiözese sei es beim Umgang mit den Fällen um Geheimhaltung gegangen und darum, einen Skandal zu verhindern und den Ruf der Kirche zu schützen. “Alle anderen Erwägungen, darunter das Wohl von Kindern und Gerechtigkeit für Opfer, wurden diesen Prioritäten untergeordnet.” Wenn sich Kinder beklagten, hätten Kirchenvertreter die Taten oft geleugnet und vertuscht. “Verdächtigungen wurde nur selten nachgegangen”, heißt es.

Die Berichterstatter untersuchten die Beschwerden von mehr als 320 Kindern zwischen 1975 und 2004. Aus einer Stichprobe von 46 Priestern gab einer zu, mehr als 100 Kinder sexuell missbraucht zu haben. Ein anderer räumte ein, sich über einen Zeitraum von 25 Jahren alle zwei Wochen an einem Kind vergangen zu haben.

Justizminister Dermot Ahern sagte bei der Vorstellung, dass er die Enthüllungen mit einem “wachsenden Gefühl des Ekels und der Wut” gelesen habe. Die irische Regierung reagierte mit einer sofortigen Entschuldigung. Sie gelobte, dass “das nie wieder passieren kann”.

Auch der Erzbischof von Dublin, Diarmuid Martin, entschuldigte sich bei den Opfern. Es handelte sich um die erste derartige staatliche Untersuchung in Kirchenangelegenheiten.

Bereits im Mai hatte der sogenannte Ryan-Bericht über die Qualen von Mädchen und Jungen in Schulen, Kinderheimen und andere Einrichtungen der katholischen Kirche in Irland das Land erschüttert. Prügel und sexueller Missbrauch waren in den Häusern demnach seit den 30er Jahren an der Tagesordnung.

Quelle:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5jzrv2s7Rl1JIxtaiIwj02u3RzSyQ

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27. November 2009, Neue Zürcher Zeitung

Irische Kirche vertuschte Missbrauch

Pädophile Priester in Dublin von der Hierarchie geschützt

Die Führung der katholischen Erzdiözese Dublin hat während Jahrzehnten den sexuellen Missbrauch von Kindern durch Priester vertuscht. Die irische Polizei schwieg oftmals auch.

Martin Alioth, Dublin

Am Donnerstag hat der irische Justizminister Dermot Ahern einen 700-seitigen Bericht über den Umgang der katholischen Erzbischöfe von Dublin mit pädophilen Priestern in der Diözese veröffentlicht. Daraus geht klar hervor, dass die Kirchenführung im Zeitraum zwischen 1975 und 2004 systematisch ihre Priester vor strafrechtlichen Konsequenzen schützte und sie bei erwiesener Pädophilie sogar noch beförderte. Der Kontakt dieser Priester mit Kindern wurde nicht unterbunden.

Mangelnde Einsicht

Der Bericht weist die Behauptungen der noch lebenden Bischöfe zurück, sie hätten eben die Tragweite und das Ausmass der kriminellen Verfehlungen unterschätzt. Spitz verweisen die Autorinnen des Berichts darauf, dass die Erzdiözese 1987 eine Versicherungspolice gegen Schadenersatzforderungen von Opfern abgeschlossen hatte; aber erst seit der Mitte der neunziger Jahre wurden Missbrauchsfälle – willkürlich und selektiv – an die staatlichen Behörden gemeldet. Bis heute lassen die verantwortlichen Bischöfe jedes Schuldbewusstsein vermissen. Nur der gegenwärtige Erzbischof, Diarmuid Martin, wird im Bericht für seine Aufgeschlossenheit gelobt.

Devote Polizei

Wie schon in dem im Mai veröffentlichten Bericht einer Kommission unter dem Vorsitz des Oberrichters Sean Ryan kommt der Staat auch diesmal nicht ungeschoren davon. Ryans Kommission hatte den systematischen Missbrauch in katholischen Arbeits- und Erziehungsanstalten untersucht und eine Fülle von erschütternden Einzelfällen enthüllt. Doch während damals die brutalen Vergehen und ihre unfassbare Zahl im Zentrum standen, ging es diesmal um die Vertuschung durch Kirche und Staat.
Die Untersuchungskommission beschränkte sich auf den Umgang der Bischöfe und des Staates mit den Vergehen von 46 Priestern, obwohl Beschwerden gegen über 180 Priester vorlagen. Selbst in jenen Fällen, von denen die Polizei Kenntnis hatte, wurden keine Sanktionen ergriffen. Der Bericht unterstellt eine übertriebene Rücksichtnahme auf die katholische Kirche. Justizminister Ahern beteuerte am Donnerstag, das sei vorbei: «Der Priester-Kragen wird Kriminelle nicht schützen.»

Quelle:

http://www.nzz.ch/nachrichten/international/paedophile_priester_in_dublin_von_der_hierarchie_geschuetzt_1.4070247.html


24.11.2009

Was man unternehmen kann, um das unheimliche Schweigen zu durchbrechen

Ich habe lange über die Antwort nachgedacht. Nicht, weil mir nicht die üblichen medienwirksamen Maßnahmen eingefallen sind, die ich sowieso schon nutze und noch mehr nutzen werde. Sondern deshalb, weil es das ja bereits gab und einige Menschen an die Öffentlichkeit gegangen sind. Nur hatte das bislang nicht den gewünschten Effekt, den wir uns alle erträumen: Das sich endlich etwas ändert, sowohl in der Gesetzgebung und Rechtsprechung, als auch in der Wahrnehmung der Menschen. Ein medienwirksamer Auftritt verpufft, wenn er nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Doch wie können wir den Boden fruchtbarer machen? Ich möchte hier meine eigenen Erfahrungen mit dem Schweigen schildern.

Ich habe bereits vor 6 Jahren anderen Menschen von meinem Missbrauch erzählt, aber sie reagierten so, als hätten sie mich gar nicht gehört. Genauso erging es mir auch noch bis vor 6 Monaten, sogar bei meinen Freundinnen und das machte mich stutzig. Ich erkannte, dass ich mir selbst nicht wirklich glaubte, wenn ich meinen Missbrauch erzählte bzw. ich spielte ihn herunter. Ich war ja nach außen hin die Superheldin, die mit allem klar kam. Von wegen.
In Wahrheit schwieg ich vor mir selbst und wollte meine tiefsten Verletzungen nicht fühlen. Ich wollte letztendlich genau das Gleiche wie die Menschen um mich herum: Es sollte vorbei sein und mir endlich besser gehen. Ich wollte wirklich weiter Schweigen, das war mein tiefster Wunsch, wie ich heute weiß. Und genau das spiegelte mir meine Außenwelt. Ich bin selbst erstaunt, dass mir das in all den Jahren nicht aufgefallen ist, wo ich mich doch sehr viel mit meiner Selbstwahrnehmung  beschäftigt hatte.

Ohne Mut geht es nicht.

Die Verletzungen zu befragen und zu fühlen, löste bei mir einen schweren Schock aus, der sechs Wochen andauerte. Auch das will ich nicht verschweigen. Aber mir war das Ziel wichtiger, als meine Angst vor dem Weg und schließlich war mein Leben bis dahin auch ein Alptraum gewesen, schlimmer konnte es also nicht mehr werden. Das tröstete mich.
So fing ich an mit mir zu reden und damit mein Schweigen gegenüber der wichtigsten Person zu brechen: Mir! Erst dann konnte endlich die ohnmächtige Wut gegenüber meinen Eltern aufsteigen und sie nicht mehr gegen mich oder andere Menschen richten. Manchmal weiß ich auch heute noch nicht, wohin mit meiner Wut. Ich spreche sie dann einfach gegenüber Freunden aus, die mir JETZT zuhören. Meine Freunde schrieben mit teilweise Briefe, in denen sie sich entschuldigten, dass sie meinen Missbrauch nicht wahrgenommen hätten. Doch sie waren nur mein Spiegel für meine eigene fehlende Wahrnehmung.
In meinem Freundes- und Arbeitskreis weiß mittlerweile jeder, dass ich unglaublich schwer missbraucht wurde. Ich rede so natürlich darüber, weil ich mit mir selbst auch darüber reden kann. Ich nehme mich endlich wahr. Immer wieder höre ich meinen Verletzungen zu und frage sie, was sie brauchen. Ich weine und trauere um mich, bis es vorbei ist. Und weil ich mich mittlerweile selbst trösten kann, erwarte ich von meinen Gesprächspartnern auch nicht mehr, dass ich getröstet werde.

Als ich Krebs hatte, war es für mich selbstverständlich darüber zu reden und niemand hörte weg. Also spreche ich heute von meinem schweren Missbrauch so NATÜRLICH und RESPEKTVOLL, wie wenn ich von meinem Krebs erzählen würde. Ich rede aus der Sicht des Betroffenen und nicht des Opfers. In dem ich mir gegenüber mein eigenes Schweigen gebrochen habe, erfuhr ich Achtung vor mir selbst und lernte meine Verletzungen anzunehmen.

Das Schweigen vor mir selbst zu brechen, war also die eigentliche Herausforderung.

Mir selbst gegenüber meinen schweren Missbrauch auszusprechen und die Wunden zu fühlen war schwer. Aber es ging und ich weiß heute, dass daran kein Weg vorbei führt. Und ich kann mit Überzeugung sagen, dass es bei mir nur wenige Monate dauerte, bis es mir ENDLICH deutlich besser ging.

Bei all den Gesprächen, zunächst mit MIR und dann mit anderen Menschen, war für mich die größte Befreiung, dass ich mein Theaterstück beenden konnte, in dem ich die starke und schweigsame Heldin spielte, die den Krieg gegen sich selbst schon lange verloren hatte.
Deshalb kann ich aus meinen Erfahrungen nur empfehlen, über das Thema Missbrauch so viel und natürlich wie möglich zu sprechen UND DAMIT BEI SICH SELBST ANZUFANGEN. Denn die Menschen sind ja nicht taub und haben schon oft gehört, wie verbreitet Misshandlungen und Missbrauch in der Kindheit sind. Nur wenn wir aus Schuld und Scham unsere Erfahrungen nicht respektvoll annehmen und offen mit uns selbst kommunizieren, können wir es anderen Menschen nicht offen vermitteln. Und das führt dann dazu, dass die Menschheit glaubt, es würde gar nicht so häufig vorkommen oder an den Erzählungen zweifelt.

Deshalb werde ich mich für uns Betroffene einsetzen, sowohl in den Medien als auch juristisch, um es dem Schweigen unbequem zu machen. Ich stelle dafür gerne mein Gesicht zur Verfügung, denn Missbrauch hat viele Gesichter, die viel zu wenige kennen.

Für weitere Anregungen bin ich dankbar!

Herzliche Grüße

Alexandra Ehlert

„Beratung für manipulierte und missbrauchte Menschen!“

www.alexandra-ehlert.de


20.11.2009

Video erspart Aussage vor Gericht

Fachtagung der Justiz und Polizei zu Opferschutz im Strafprozess um sexuellem Missbrauch

Von Bettina Thoenes

Mit dem verstärkten Einsatz von Videovernehmungen will die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Opfer sexuellen Missbrauchs im Strafprozess besser schützen.

Für Sexualstrafopfer unter 18 Jahren kann eine solch richterliche Vernehmung eine spätere Zeugenaussage vor Gericht ersetzen. Robert Grain hat schon Großväter zusammenbrechen sehen, die ihre Enkel missbraucht hatten. Väter. Stiefväter. Wenn sie im Nebenzimmer sitzen, in das die Videovernehmung ihrer kindlichen Opfer übertragen wird, bringt es kaum mehr einer fertig, die Tat weiter abzustreiten.

Als Sonderermittlungsrichter hat Grain im Münchner Amtsgericht bisher an die tausend Kinder und Jugendlichen nach sexuellen Übergriffen mit Unterstützung von Videoaufzeichnungen vernommen. Die übrigen Prozessbeteiligten – Beschuldigter, Verteidiger, Staatsanwalt – können die Vernehmung von Nachbarraum aus verfolgen und Fragen stellen. Grains Erfahrung: Ist an dem Vorwurf was dran, “enden fast alle mit einem Geständnis”.

“Es ist eine vorweg gezogene kleine Hauptverhandlung”, erläutert der bayerische Richter in der Braunschweiger Brunsviga vor mehr als 60 niedersächsischen Richtern, Staatsanwälten und Polizeibeamten, die zur effektiveren Verfolgung von Sexualstraftaten erstmals zu einer interdisziplinären Fachtagung zusammengekommen sind.

Wird die Möglichkeit der richterlichen Videovernehmung im Ermittlungsverfahren in Braunschweig bisher kaum genutzt, hat Bayern eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen. Spezialisierte Ermittlungsrichter vernehmen jedes minderjährige Opfer eines Sexualdeliktes via Video und ersparen ihm so Mehrfachvernehmungen wie auch den Gang vor Gericht.

Ute Lindemann, in einem Anfang des Jahres gegründeten Sonderdezernat der Staatsanwaltschaft für die Verfolgung sexuellen Missbrauchs zuständig, sieht darin eine gute Möglichkeit des Opferschutzes. Ihr Anliegen: dass dieser vom Gesetzgeber Anfang Oktober für alle Minderjährigen geebnete Weg künftig häufiger beschritten wird.

Im Dezember ist die Staatsanwältin vor dem Landgericht erstmals an einem Verfahren beteiligt, in dem eine Videoaufzeichnung die Zeugenaussage des Kindes ersetzen soll. Neben dem Opferschutz verbindet Lindemann damit auch den Vorteil einer frühzeitigen Beweissicherung – bevor die Erinnerung verblasst.

Doch nicht nur die Videovernehmung war gestern Thema der Tagung, zu der die Generalstaatsanwaltschaft eingeladen hatte. Im Hintergrund stand auch der Erfahrungsaustausch. Denn die Strafverfolgung in diesem sensiblen Bereich, so die Erkenntnis, erfordere ein abgestimmtes und reibungsloses Zusammenwirken aller Beteiligten.

Quelle:

http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/11294971


19.11.2009

30 Jahre Verjährungsfrist – Wie ist das zu verstehen?

Können Sie mir sagen, ob die Verjährungsfrist von 30 Jahren (BGB Bürgerliches Gesetzbuch § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen) generell zutrifft?
Denn aus folgender Definition geht das nicht eindeutig hervor:
“Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen…”
Hier wird von “Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit” gesprochen. Wenn der Körper verletzt wird, ist doch automatisch die Gesundheit betroffen. Wie ist das zu verstehen? In welche Kategorie sind die seelischen Verletzungen einzuordnen? Warum hat man sie hier nicht benannt?

Antwort von Alexandra Ehlert

Für die Definition von Gesundheit aus §825 BGB wird analog der strafrechtliche Gesundheitsbegriff aus § 223 StGB herangezogen. “Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines zumindest – vorübergehenden pathologischen – Zustandes”  vgl. Sch-Sch-Eser, § 223 Rn. 5; Tröndle/Fischer, § 223 Rn. 6
Nun ist es mittlerweile anerkannt (spätestens seit Robert Enke, siehe auch
http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,660966,00.html),
dass Depression keine seelische Erkrankung, sondern eine pathalogische Erkrankung ist:
“Viele Menschen in unserer westlichen Welt leben eine “normale Depression”, nämlich die Übung das Leben auszuhalten, anstatt es radikal, mit Hingabe und leidenschaftlich zu leben. Zur eigentlichen “pathologischen Depression” kommt es, wenn eine vielfältige emotionale (Traurigkeit…), kognitive (Grübeln, Konzentrationsmangel…), motorische (Antriebslosigkeit, Unruhe…) und vegetative (Schlaf- oder Appetitlosigkeit, Libidoverlust…) Symptomatik zusammenkommt. Die Ursache ist unbekannt und man geht von einer multikausalen Entstehung aus.”
http://www.jameda.de/blog/psychische-erkrankungen/depression-volkskrankheit-des-21-jahrhunderts/
oder…
“Bei der pathologischen depressiven Reaktion aber kommen zusätzliche Merkmale hinzu. Die Stimmungslage ist nicht mit Traurigkeit gleichzusetzen, sondern sie entspricht vielmehr einem “leeren Gefühl”, Missmut oder Dysphorie. Hinzu kommt u. a. die Tendenz zu Selbstvorwürfen und Insuffizienzgefühle, ängstliches Anklammerungsverhalten sowie Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und andere vegetative Erscheinungen sowie eine latente oder manifeste Suizidalität.
http://www.btonline.de/index.html?/krankheiten/depressionen/depressionen02.html
Damit ist die Depression eine pathologische Erkrankung und stellt eine Gesundheitsverletzung dar. Aber jetzt wird es schwierig: Nun muss die Kausalität zwischen Verletzungshandlung und Gesundheitsverletzung einwandfrei bewiesen werden.
In der Wissenschaft wird auf vielfältige Ursachen für Depression verwiesen, natürlich auch auf traumatische Erfahrungen. Aber genauso werden Vererbung und aktuell die Epigenetik als Ursache für Depressionen herangezogen. Es gibt auch Studien, die aufzeigen, dass nicht alle von sexuellem Missbrauch Betroffenen an einer Depression erkranken. Solche beispielhaften Fälle würden vor Gericht herangezogen werden, um die Täter zu schützen. Damit wäre die Kausalität zwischen sexuellem Missbrauch und einer daraus entstandenen Depression nicht zweifelsfrei bewiesen.
Ich denke jetzt bewusst wie ein Richter, denn welcher Richter hätte den Mut, solch einen Präzedenzfall in Deutschland zu entscheiden, wie 2008 in England
http://www.welt.de/vermischtes/article1621379/Opfer_darf_Lottogewinn_von_Sextaeter_einklagen.html
Für uns ist natürlich die Kausalität gegeben und ich will nicht sagen, dass wir vor Gericht keinen Erfolg haben könnten. Aber wir bräuchten viel Geld für Gutachten und einen langen Atem durch die Instanzen.
Möglicherweise haben in den nächsten Jahren auch die Krankenkassen und sogar die Regierung ein Interesse an der Abschaffung der Verjährungsfrist bzw. der Bejahung der Kausalität. Ganz einfach weil dann die Verursacher für die Therapiekosten und Erwerbsunfähigkeit zahlen müssten.

Alexandra Ehlert

Systemische Beraterin & Volljuristin
“Beratung für manipulierte und missbrauchte Menschen!”

www.alexandra-ehlert.de


19.11.2009

Welttag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch

….hat es auf der politischen Ebene irgend jemand wahr genommen, dass wir heute den “Welttag zur Vorbeugung von Kindesmissbrauch” haben.

Wir vom Verein Sicheres Leben e.V. aus Gersthofen schon, deswegen halten wir auch heute etwas inne in unserem Alltagsgeschäft und denken an die Kinder dieser Welt.
Deshalb wollen wir uns heute wieder sehr bewusst werden, wie wichtig unser ehrenamtliches Engagement ist.
Wenn selbst auf den Homepage der Sozial und Familienministerien kein Hinweis auf diesen Tag gibt.
Es ist schon sehr erstaunlich, wie von den Medien oft sehr ausschweifend über den Tag der Frau oder des Mannes berichtet wird (was sicherlich auch nicht unwichtig ist).

Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung das ist kein schönes Thema, man will sich nicht immer wieder damit befassen müssen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass alle die es sich zur Aufgabe gemacht haben nicht still zu sein, weiter für diese Kinder zu kämpfen.

Wir machen weiter und vielen Dank an Alle die uns auf diesem Weg begleiten.

i.A. Ulli Wilde

Kinder und Jugend-Notruf Tel.: 0800 65 222 65

Ulli Wilde, Gaiglstr. 1, 80335 München

http://www.sicheres-leben-gersthofen.de


18.11.2009

Blaue Augen – und Schläge ins Gesicht

Gibt es selbstbestimmte Prostitution? “Guardian”-Autorin Tanya Gold hat so ihre Zweifel – und belegt sie mit harten Fakten. Überlegungen zum Fall der Sexbloggerin “Belle de Jour”

In der Geschichte der ach so sauberen Prostitution wurde eine neue Seite aufgeschlagen, und wir haben nun das Kapitel erreicht, in dem wir genötigt werden, einfach alles zu akzeptieren. Am vergangenen Wochenende hat die Mittelklasse-Prostituierte und Bestsellerautorin “Belle de Jour” (von der die Vorlage für den Fernsehfilm Secret Diary of a Call Girl stammt) ihre wahre Identität gelüftet. Ihr Name lautet Dr. Brooke Magnanti und sie erklärte, sie hätte ihren Spaß dabei gehabt. „Was ich da zum Thema Prostitution schreibe, durfte man bislang so nicht sagen“, sagte sie. „Es muss kein böses Ende geben“.

Dr. Magnanti ist eine Ausnahme, selbst wenn sie die Rolle der glamourösen Sozialarbeiterin in Sachen Prostitution spielt. Sie hatte den Job angenommen, weil ihr während des Studiums das Geld ausgegangen war; heute arbeitet sie als Forscherin. Ihre Erfahrungen als Prostituierte entsprechen nicht der Norm; sie hatte Glück, denn normalerweise bringt die Prostitution, verkürzt gesagt, Frauen schlichtweg um.

Lösen wir uns von dem Bild der Schauspielerin Billie Piper, wie sie in langen Strümpfen die Hauptrolle in Secret Diary of a Call Girl spielt, und sehen wir uns die Fakten an. Sie sind alles andere als erregend. 2003 veröffentlichte das Magazin Journal of Trauma Practice eine Studie, für die 854 Prostituierte (darunter auch Männer und Transsexuelle) in neun verschiedenen Ländern befragt worden waren. Der Bericht ist ein Epos über körperliche Gewalt und Trostlosigkeit. Hinter den nackten Zahlen stehen Faustschläge ins Gesicht, geschlagene Körper, gebrochene Rippen, blaue Augen und Würgemale am Hals.

Die Mehrzahl der Prostituierten ist irgendwann Gewalt ausgesetzt

Die Studie ergab, dass zwischen 70 und 95 Prozent der Befragten während ihrer Arbeit Opfer körperlicher Gewalt geworden waren; 60 bis 75 Prozent waren im Zuge ihrer Arbeit vergewaltigt worden, mehr als die Hälfte von ihnen mehrfach. Zwischen 65 und 95 Prozent der Befragten waren bereits als Kinder missbraucht worden. Der Zusammenhang zwischen dem Missbrauch in der frühen Kindheit und dem weiteren Missbrauch im Erwachsenenalter ist offensichtlich.

Über zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) leiden unter posttraumatischen Belastungsstörungen. Die Zahl der Vietnamveteranen, die unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden, ist nur halb so hoch. Die Studie berichtet ausführlich darüber, dass Prostituierte, was kaum überrascht, an körperlichen und seelischen Krankheiten leiden, und dass ihr gesundheitlicher Zustand immer schlechter wird, je länger sie als Prostituierte tätig sind.

Die Wahrscheinlichkeit, frühzeitig zu sterben, ist bei einer Prostituierten vierzig Mal so hoch wie bei einer Frau, die nie als Prostituierte gearbeitet hat. Das geht aus einem Bericht aus dem Jahr 1985 hervor. Angesichts dieser Fakten erscheint die Prostitution dann doch weniger als eine sorgenlose Karriereentscheidung – Schuhe! Strümpfe! Sex! –, denn als der sichere Weg ins Elend. Die Befragten können ein Lied davon singen. 85 Prozent von ihnen haben versucht auszusteigen.

Im Londoner Stadtteil Soho bekommt man das an jeder Ecke mit. Ich habe einmal beobachtet, wie sich ein wohlhabender Mann in einem Anzug geradezu seinen Weg aus einem Bordell geboxt hat. Was erst hatte er mit der Frau dort drinnen getan? Ein anderes Mal habe ich mit einer jungen obdachlosen Prostituierten gesprochen. Zwei Wochen später habe ich erfahren, dass sie mit einem Mann nach Hause gegangen war. Er hatte sie eingesperrt und sie war schließlich aus dem Fenster gesprungen und hatte sich beide Knöchel gebrochen. Zwei Monate später war sie tot. Sie wurde in einem weißen Sarg beerdigt, mit einem lilafarbenen Blumengesteck in Form eines Teddybärs.

Legalisierung ist keine Lösung

Wie halten wir es nun mit dem „ältesten Gewerbe der Welt“? Diese abscheuliche Phrase suggeriert, dass es unvermeidlich sei: kommt bloß nicht auf die Idee, es abschaffen zu wollen. Sollten wir es also legalisieren und Lizenzen erteilen? Werden die Frauen dadurch geschützt, sind sie dadurch in Sicherheit? Die zentrale Frage ist, ob es wohl jemals gelingen kann, diese beiden Seiten einer Medaille, Gewalt und Prostitution, voneinander zu trennen.

Die Erfahrung lehrt das Gegenteil. Neuseeland, die Niederlande und Teile Australiens haben die Legalisierung ausprobiert. Das unmittelbare Resultat war ein Anstieg der Anzahl der Prostituierten. Vorsichtige Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Zahl der Straßenprostituierten in Auckland in Neuseeland verdoppelt hat, seit das Gesetz 2003 in Kraft trat. Es gibt Streetworker, die davon ausgehen, dass sich die Zahl sogar vervierfacht hat. Im australischen Victoria hat sich die Zahl der legalen Bordelle verdoppelt, die der illegalen hat um das Dreifache zugenommen.

Sind die Prostituierten gesünder und zufriedener geworden? Werden ihre Kunden sanfter, nur weil das Gewerbe jetzt legal ist? Offensichtlich nicht. In den Niederlanden berichten 60 Prozent der Prostituierten von Körperverletzungen, 70 Prozent erzählen von Gewaltandrohungen, 40 Prozent haben sexuelle Gewalt erfahren. Wenn man ihre Aussagen liest und die Daten auswertet, dann bekommt man den Eindruck, dass die Legalisierung eher ein Geschenk für die Zuhälter und Frauenhändler war und nicht die mutige und vernünftige Entscheidung einer aufgeklärten Gesellschaft. Der Gedanke hinter der Legalisierung mag edel gewesen sein, aber er funktioniert augenscheinlich nicht. Es gibt weiterhin tätliche Angriffe, Vergewaltigungen und auch das Stigma bleibt bestehen – weitaus stärker für die Prostituierten als für ihre Kunden.

Die meisten Prostituierten haben keine Wahl

Man muss dem Gesetz Zeit geben, mag man nun argumentieren. Und sollte sich eine Frau, davon abgesehen, nicht für die Prostitution entscheiden können, wenn es das ist, was sie wirklich will? Angenommen, dem wäre so, und eine Frau würde einfach nur aufgrund eines vorübergehenden finanziellen Engpasses zur Prostituierten, wie erklären wir es uns dann, dass die große Mehrheit der Prostituierten aus den ärmsten Schichten der Bevölkerung kommt und schon in der Kindheit unter Vernachlässigung und Gewalt gelitten hat?

Wollen wir wirklich hinnehmen, dass dies ihre „Wahl“ ist, und uns zu unserer Aufgeklärtheit gratulieren, während sie geschlagen und vergewaltigt werden? Oder haben wir den Mut, uns dafür einzusetzen, dass es andere und bessere Wege gibt, auf denen diese Frauen der Armut und den zerstörerischen Folgen der frühen Gewalterfahrung entkommen können. Setzen wir uns dafür ein, dass sichere Wohnungen, Ausbildungen, Entzugskuren, Therapien, Rechtsberatung, eine Gesundheitsversorgung und der Schutz vor Zuhältern gewährleistet werden. Und vielleicht auch dafür, dass Doktorandinnen bessere Stipendien erhalten. Ich bin froh, dass du nicht geschlagen worden bist, Belle, aber Prostitution ist die falsche Lösung; eine Lösung, die geradewegs ins Nichts führt.

Übersetzung: Christine Käppeler

Quelle:

http://www.freitag.de/alltag/0946-prostitution-gewalt-belle-de-jour


17.11.2009

Premier Rudd entschuldigt sich bei “vergessenen Australiern”

Canberra — Mit einer bewegenden Rede hat sich der australische Regierungschef Kevin Rudd für die jahrzehntelange Misshandlung und Vernachlässigung von einer halben Million Kinder in Heimen entschuldigt. Australien bereue “die Tragödie verlorener Kindheiten”, sagte Rudd in Canberra. Unter den Zuhörern im überfüllten Parlament waren viele der sogenannten “vergessenen Australier”, einige brachen in Tränen aus.

Rund 500.000 Kinder hatten die Behörden zwischen den 30er und 70er Jahren aus meist ärmlichen oder zerrütteten Familien herausgerissen – darunter auch rund 7000 junge Briten, die teilweise ohne Einverständnis der Eltern in die frühere Kolonien Australien geschickt wurden. In den staatlichen und kirchlichen Heimen wurden die Kinder und Jugendlichen dann oft seelisch, körperlich oder sexuell missbraucht.

“Dies ist eine hässliche Geschichte. Die Wahrheit ist, dass eine große Sünde begangen wurde”, sagte Rudd vor dem Parlament. “Wir sind heute zusammengekommen, um die Entschuldigung unserer Nation anzubieten, um ihnen, den ‘vergessenen Australiern’, und denen, die als Kinder ohne ihre Zustimmung zu unseren Ufern geschickt wurden, zu sagen, dass es uns leid tut.” Rudd hatte sich im Februar 2008 bereits in einer vielbeachteten Geste bei den Ureinwohnern des Landes, den Aborigenes, entschuldigt.

Frank Golding war einer der Opfer, die Rudds Entschuldigung im Parlament verfolgten. “Viele Menschen um mich herum hatten Tränen in den Augen, genauso wie ich”, sagte der Mann, der ein Jahrzehnt in einem Weisenhaus im Bundesstaat Victoria verbrachte. “Es geht einem einfach nahe.”

Laut einer Studie des australischen Senats aus dem Jahr 2004 mussten viele der “vergessenen Australier” in den Heimen Zwangsarbeit, Vernachlässigung und Erniedrigungen erdulden. Essen, Bildung und medizinische Versorgung wurden ihnen oft vorenthalten. Einige erfuhren nie die Namen ihrer Eltern oder Geschwister; manchmal wurden die Kinder nur mit einer Nummer bezeichnet. Der Untersuchung zufolge flüchteten sich viele der Heimkinder später in Alkohol und Drogen, die Selbstmordrate unter ihnen ist “ungewöhnlich hoch”. Einige Opfer sind noch immer in Gefängnissen oder psychiatrischen Einrichtungen.

Quelle:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gqTX7b_DoJCDtyMRkDDGlY7te2TQ


13.11.2009

Stalking und sexuelle Gewalt

Pressemitteilung von Gabriele Remscheid

Gestern Nachmittag war ich auf einer Veranstaltung die über Stalking und sexuelle Gewalt aufklären sollte.
Es begann schon damit das dort nur Fachleute zugelassen waren. Also Therapeuten, Betreuer, Mitarbeiter von Beratungstellen etc. Das ich dort hinein durfte hing nur mit meinem Status als Fachbuchautorin (lach) zusammen. Betroffene hatten keine Zutritt.
Die Referentin eine junge Psychologin, beleuchtete dieses Thema sehr intensiv.Immer wieder wies sie eindringlich darauf hin, wie wichtig es sei das sämtlich Institutionen zusammen arbeiten, das professionelle Hilfe für die Betroffenen von äußerster Wichtigkeit ist.
Je länger diese Veranstaltung dauerte umso trauriger und wütender wurde ich. Denn es kristallisierte sich heraus das sich in den letzten 20Jahren nichts geändert hat. Es gar nicht möglich ist, Betroffenen adäquate Hilfe zu geben, weil keine Gelder da sind. Eine Dame die bei der Stadt arbeitet, sagte ganz deutlich es wird keine neuen Stellen geben.
Mir sind viele Gedanken durch den Kopf geschossen, Opferschutz bedeutet auch heute noch, das die Betroffenen ihr Leben total umgestalten müssen. Sie müssen den Kontakt zum Täter rigoros abbrechen, eventuell ihren Wohnort und Arbeitsplatz wechseln. Zwei anwesende Anwälte und eine Dame von der Polizei sagten ganz deutlich, das nur die wenigsten Täter verurteilt werden, sondern bestenfalls Bewährung bekommen, und dann lustig weiter machen.

Meine Gedanken gehen jetzt dahin das diese Informationen auch den Betroffenen zugänglich gemacht werden müssen, sie dürfen von solchen Veranstaltungen nicht ausgeschlossen werden. Gerade für sie sollten diese Veranstaltungen auch durch geführt werden.
Alle Beratungs und Hilfsangebote,werden von sogenannten Fachleuten angeboten. Auch dort gibt es keine Betroffenen die ihre Erfahrungen einbringen können, sie wären die einzigen die sagen könnten, welche Hilfen nötig sind, was einen Betroffenen weiter bringt um sich aus dieser Situation zu befreien.
Mein Wunsch ist seit gestern wirklich stark, ich möchte es erreichen zweimal im Jahr solche Veranstaltungen zu organisieren, wo jeder Zutritt hat den es interessiert. Ich habe auch schon eine Einrichtung im Auge, wo ich mir vorstellen könnte diese ins Boot zu bekommen. Sobald ich dazu näheres weiß werde ich es hier mitteilen.
Interessierte können sich aber schon jetzt gerne bei mir melden, ich werde sie dann mit einem Newsletter auf dem laufenden halten.
Einen Traum werde ich wohl nur schwer realisieren können, obwohl ich auch dies aufgrund meiner Kontakte zum Radio versuchen werde. Eine Benefizveranstaltung, zugunsten von Betroffenen. Ein hoch gesteckter Traum doch vielleicht gelingt es mir ja.
Dies war es jetzt erst einmal. Ich werde über meine Schritte hier regelmäßig informieren.
Gabriele Remscheid

• Kontakt
Gabriele Remscheid
Postfach 1226
41838 Wegberg
02436/382377
gabrieleremscheid@ymail.com
www.gabriele-remscheid.net

Quelle:

http://www.fair-news.de/news/Stalking+und+sexuelle+Gewalt/37888.html


12.11.2009

Se­xu­el­ler Miß­brauch durch Psy­cho­the­ra­peu­ten

§ 174c StGB stellt den se­xu­el­len Miß­brauch unter Aus­nut­zung eines Be­ra­tungs-​, Be­hand­lungs-​ oder Be­treu­ungs­ver­hält­nis­ses be­son­ders unter Stra­fe. Die­ser straf­recht­li­che Schutz er­streckt sich gemäß § 174c Abs. 2 StGB auch auf se­xu­el­le Hand­lun­gen, die unter Miß­brauch des Be­hand­lungs­ver­hält­nis­ses mit einer Per­son vor­ge­nom­men wer­den, die dem Täter zur psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Be­hand­lung an­ver­traut ist, .

Wie der Bun­des­ge­richts­hofs in einer ak­tu­el­len Ent­schei­dung ent­schie­den hat, kann Täter des § 174c Abs. 2 StGB je­doch nur sein, wer zum Füh­ren der Be­zeich­nung “Psy­cho­the­ra­peut” be­rech­tigt ist und sich bei der Be­hand­lung wis­sen­schaft­lich an­er­kann­ter psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Ver­fah­ren be­dient.

Bun­des­ge­richts­hof, Be­schluss vom 29. Sep­tem­ber 2009 – 1 StR 426/09

Quelle:

http://www.rechtslupe.de/strafrecht/sexueller-misbrauch-durch-psychotherapeuten-314350


11.11.2009

Wegen Kindesmissbrauchs verurteilt: Sofortige Ausweisung rechtens

Ein in Deutschland lebender Ausländer, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf mit sofortiger Wirkung ausgewiesen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines US-Amerikaners entschieden, der seit 1983 in die Bundesrepublik lebt und als Angehöriger der US-Streitkräfte eingereist war.

Später hatte der Mann eine deutsche Staatsangehörige geheiratet, die eine Tochter mit in die Ehe brachte. Im April 2007 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit siebenjährigen Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es folgte seine Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde, und zwar unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Der hiergegen erhobene Eilantrag blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Das OVG bestätigte diese Entscheidung.

Die Ausweisung könne sofort vollzogen werden. Der Abschluss des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ausweisung müsse nicht abgewartet werden. Die schwerwiegende Straftat rechtfertige eine Ausweisung, die aus Gründen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer auch sofort erfolgen könne, so die Richter.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009, 7 B 10987/09.OVG

Quelle:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews/wegen-kindesmissbrauchs-verurteilt-sofortige-ausweisung-rechtens_003747.html


11.11.2009

Kindheitstraumen fordern lebenslang Tribut

Kindheitstraumen fordern lebenslang Tribut

Genaktivität lässt Stresshormone außer Kontrolle geraten

Nie ist die Seele so empfindlich wie als kleines Kind

München (pte/10.11.2009/06:10) – Wer als Kleinkind extremen Stress oder Traumen erlebt hat, ist später eher von Depressionen oder Angststörungen betroffen. Warum das so ist, berichten Forscher vom Münchner Max-Planck-Institut für Psychiatrie http://www.mpipsykl.mpg.de in der Fachzeitschrift “Nature Neuroscience”. “Ein Teil derjenigen, die an psychischen Störungen leiden, erlebte Schlimmes in der Kindheit. Auch wenn sich nicht aus jedem frühen Trauma später eine Krankheit entwickelt, steigt die Wahrscheinlichkeit dafür”, so Studienleiter Dietmar Spengler im pressetext-Interview. Im Mausversuch konnte der Mechanismus nun geklärt werden, wie psychische Belastungen die Genaktivität und Stressbereitschaft dauerhaft verändern können.

Dazu trennten die Forscher neugeborene Mäuse für drei Stunden von ihrer Mutter, und zwar an zehn Folgetagen. “Das löste einen rein psychischen Stress aus, während die Nahrungsaufnahme durch die relativ kurzen Abwesenheiten nicht beeinträchtigt wurde”, berichtet Spengler. Ein DNA-Test zeigte später, dass den Mäusen chemische Markierungen, sogenannte Methylgruppen, in einem regulatorischen Abschnitt des Vasopressin-Gens fehlten, die gewöhnlich die Produktion des Eiweißmoleküls Vasopressin im Gehirn hemmen. In Folge wurde dieses Stresshormon ständig weiterproduziert, was sowohl Emotionen, Gedächtnis als auch den Antrieb der Tierchen störte. Die Mäuse kamen ihr ganzes Leben lang kaum mit Stresssituationen zurecht.

Zeitfenster nach Geburt entscheidet

In der Zeit nach der Geburt sind Tier und Mensch für extreme Veränderungen der Umwelt und soziale Belastungen besonders empfindlich, erklärt der Neurowissenschaftler. “Beim Embryo ist die Empfänglichkeit am höchsten, da sich die Gehirnzellen noch teilen. Ab der Geburt ist dieser Vorgang in vielen Gehirngebieten bereits abgeschlossen. Allerdings sind diese Zellen noch außerordentlich plastisch und reifen weiter.” Je jünger Menschen sind, desto eher kann sich das Gehirn an drastische Änderungen der Umwelt anpassen und hierdurch lang anhaltend geprägt werden, während alte Menschen viel mehr Mühe haben, neue Anforderungen in den Alltag zu integrieren.

Erklärbar sei diese frühkindliche Prägung durch die Anpassung des Gehirns. “Die Abwesenheit der Mäusemutter kann man in der Natur mit schwierigen Umweltbedingungen vergleichen, wenn es etwa viele Katzen oder wenig Futter in der Nähe gibt. Die Mäuse werden so schon früh auf diese Bedingungen sensibilisiert und reagieren später ängstlicher, was ihre Überlebenschance vermutlich steigert”, so Spengler.

Traumabehandlung möglichst früh ansetzen

Entscheidend ist die Frage, ob nach einem frühkindlichen Trauma langfristige Folgen noch abgewandt werden können. “Das ist bei Mäusen am ehesten in der Frühphase der Fall, wenn sich Veränderungen auf die durch den Stress ausgelösten Nervenaktivitäten beschränken. Eingreifen kann man etwa durch vermehrte Fürsorge oder eine besonders weiche Ausstattung des Käfigs”, so Spengler. Dauere das Traumaerlebnis aber über Wochen an, würden die veränderten Nervenaktivitäten in langanhaltende Veränderungen von DNA-Abschnitten umgesetzt. Hierdurch werden traumatischen Erfahrungen gewissermaßen eingraviert und bilden ein äußerst stabiles zelluläres Gedächtnis. Dabei verschwinden Methylgruppen und langfristige Erinnerungsspuren bleiben in der DNA eingezeichnet.

Für die klinische Praxis beim Menschen bedeute das, dass Kinder bei Traumen wie etwa Missbrauch oder Vernachlässigung möglichst bald psychotherapeutische Hilfe erhalten sollten, in besonders schlimmen Fällen auch medikamentöse Behandlung. “Wenn man abwartet, bis in der Schule Lern- und Verhaltensstörungen auftreten, oder psychische Krankheiten im Erwachsenenalter, wird die Behandlung weit schwieriger”, betont der Münchner Neurowissenschaftler gegenüber pressetext.

Abstract und Originalartikel unter:
http://www.nature.com/neuro/journal/vaop/ncurrent/abs/nn.2436.html

Aussender: pressetext.deutschland

http://www.pressetext.de/news/091110004/kindheitstraumen-fordern-lebenslang-tribut/


09.11.2009

Kritik an Gesetzesinitiative zu eigenem Straftatbestand Genitalverstümmelung

(PA) Leipzig, den 09.11.09. Mit dem Anspruch, Genitalverstümmelungen an Mädchen „effektiv zu bekämpfen” unterstützen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes (§226a) sei notwendig, „um das Unrecht der Taten angemessen zu sanktionieren“ so die beiden Initiatoren, der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und sein baden-württembergischer Amtskollege Ulrich Goll. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Dr. Jürgen Martens, begründet die Unterstützung der Initiative damit, dass „Hindernisse für eine Strafverfolgung konsequent beseitigt werden“ müssen.

Die TaskForce und ihre BündnispartnerInnen kritisieren die geplante Schaffung eines eigenen Straftatbestandes (§226a) aus folgenden Gründen:

- Es wird suggeriert, die Gründe für das bisherige völlige Fehlen konsequenter Strafverfolgung dieser Gewalttaten seien im Strafrecht zu finden.

- Bereits heute können Genitalverstümmelungen als Körperverletzung mit einem Strafmaß von bis zu 10 Jahren geahndet werden, nämlich als gefährliche Körperverletzung, u.U. auch schwere Körperverletzung und vor allem als Misshandlung Schutzbefohlener, denn die AnstifterInnen stammen grundsätzlich aus dem familiären Umfeld.

- Das geplante „Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit der Opfer“ ist mit Inkrafttreten des 2. Opferrechtsreformgesetzes am 01. Oktober 2009 bereits geregelt und sichergestellt worden.

- Die Verfolgbarkeit als Auslandsstraftat ist zwar erstrebenswert, kann aber nur durch Änderung der Katalogstraftaten §§5, 6 StGB) im Internationalen Strafrecht erreicht werden, nicht aber durch einen eigenen Straftatbestand Genitalverstümmelung.

Die strafrechtliche Praxis bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass TäterInnen, die ihre Töchter verstümmeln lassen, nach geltendem Recht nicht angemessen bestraft werden könnten. Schließlich wurde bislang kein einziges Strafverfahren geführt!

Die Gründe dafür liegen jenseits des Strafrechts und es ist erstaunlich, dass sie ausgerechnet von den JustizministerInnen nicht benannt werden:

- Die Opfer erstatten keine Anzeige, da die Verstümmelungen innerhalb der Familien stattfinden und die Kinder mit massivem Druck und Drohungen nachhaltig zum Schweigen gebracht werden. Zudem kann von i.d.R. schwer traumatisierten Opfern dieser Gewalt nicht erwartet werden, gegen die TäterInnen innerhalb der eigenen Familie vorzugehen (ähnlich den Opfern inner-familiärer sexualisierter Gewalt).

- Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die ärztliche Schweige-pflicht, führen zu einem staatlich legitimierten Schutz der TäterInnen, denn ÄrztInnen dürfen aufgrund ihrer Schweigepflicht festgestellte Genitalverstümmelungen an Kindern nicht zur Anzeige bringen.
Die i.d.R. minderjährigen Opfer werden schutzlos der Verstümmelung überlassen, z.B. durch ungehinderte Reisen in die Risikoländer.

Es wäre ein Zeichen von Ernsthaftigkeit und zielführendem Handeln, wenn der Bundesrat der Gesetzesinitiative eine Absage erteilte und stattdessen Vorschläge einforderte, die der Schaffung der fehlenden Rahmenbedingungen dienen. Die Justizministerinnen und Justizminister wollen den Opferschutz verbessern und stellen zu Recht fest: „Wichtigster Baustein eines solchen Handelns sind Präventionsmaßnahmen Folglich müssen wir den Schutz der TäterInnen beenden und damit die wirklichen Hindernisse der Strafverfolgung beseitigen. Schutzlücken für die Opfer müssen wir schließen und damit endlich effektive Präventionsmaßnahmen einführen.

Eine bislang einmalige Studie der Afrikanischen Frauenorganisation in Wien aus 2000 belegt die geradezu selbstverständliche Weiterführung von Genitalverstümmelungen vor unserer Haustür: die Mehrzahl der MigrantInnen wissen um die schädlichen Folgen der Genitalverstümmelung, aber daraus resultiert für sie keineswegs die Abkehr von dieser Praktik, denn etwa 75 % sind gegen eine Abschaffung der Genitalverstümmelungen (siehe S. 24). Bis zu 80 % der gefährdeten Mädchen werden tatsächlich verstümmelt, etwa 88 % der Kinder werden dafür ungehindert ins Ausland gebracht, denn die TäterInnen sind genau über die Strafbarkeit der Praxis in Europa informiert und weichen deshalb meist in ihre Herkunftsländer aus (siehe S.19), vgl.
Studie zu Weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich

Wir fordern daher die Einführung dieser Maßnahmen:

- gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen),

- Untersuchungspflicht, einschließlich regelmiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr),

- kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an einen Beschluss des BGH, XII ZB 166/03).

Presse-Information:
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
http://www.taskforcefgm.de

Kontakt-Person:
Simone Schwarz
Vorstand TABU e.V.
Telefon: 0341/3310796
E-Mail: simone.schwarz@verein-tabu.de
Web: http://www.verein-tabu.de

Quelle:

http://www.presseanzeiger.de/meldungen/politik/307274.php


06.11.2009

Missbrauchsprozess Erfurt: Angeklagter freigesprochen

Missbrauchsprozess Erfurt: Angeklagter freigesprochen

6. November 2009

Taten konnten dem früheren Lehrer nicht ohne Zweifel nachgewiesen werden

Erfurt (ddp-dnb). Im aktuellen Prozess um sexuellen Missbrauch an einer Grundschule der Stadt Erfurt hat das zuständige Landgericht Erfurt den Angeklagten am Donnerstag dieser Woche freigesprochen.

Dem 41 Jahre alten ehemaligen Lehrer war sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen in mindestens elf Fällen von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden. Mit seinem aktuellen Urteil entsprach das ostdeutsche Gericht der Forderung der Verteidigung des Angeklagten. Die federführende Staatsanwaltschaft hatte auf eine dreijährige Gefängnisstrafe plädiert.

Laut Anklage soll der Mann zwischen den Jahren 2006 und 2007 fünf Mädchen im Alter von heute neun und zehn Jahren auf seinen Schoß gesetzt undden jungen Mädchen  unter die Kleidung gefasst haben. Darüber hinaus war dem Angeklagten unterstellt worden, auf einer Klassenfahrt die minderjährigen Mädchen in sein Bett geholt und sie dort dann sexuell belästigt zu haben.

In dem aktuellen Prozess hatte der seit Mai diesen Jahres suspendierte 41-Jahre alte Grundschullehrer die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Desweiteren hatten Gutachter die Glaubwürdigkeit der Kinderaussagen ernsthaft angezweifelt.

Das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig.

Quelle:

http://www.die-newsblogger.de/missbrauchsprozess-erfurt-angeklagter-freigesprochen-33363


06.11.2009

Im Überlastungsfall für den Angeklagten

05.11.2009

Deutsche Justiz
Im Überlastungsfall für den Angeklagten

Von Barbara Hans

Das Landgericht Schwerin hat einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs seiner Nichte und seiner Tochter verurteilt – zu zwei Jahren auf Bewährung. Die milde Strafe kam unter anderem deshalb zustande, weil die Sache von den Behörden jahrelang verschleppt wurde. Eine Fallstudie.

Hamburg – Es ist einem Zufall zu verdanken, dass der Stein im Frühsommer 2006 ins Rollen kommt.
Bei der Familie H*. hält man Kaffeeklatsch. Das Gespräch beginnt harmlos, man spricht über dies und das, schließlich kommt das Thema auch auf Onkel Uwe.* Seit der Scheidung ist der Kontakt zwischen Uwe B. und den H.s, der Familie seiner Ex-Frau, praktisch abgerissen, anders als früher sieht man sich nur noch selten.

Gerade wurde die Scheidung Onkel Uwes von seiner Frau vor dem Familiengericht verhandelt, es ging um das Sorgerecht für die vier gemeinsamen Kinder. Am Kaffeetisch der H.s offenbart schließlich eines der anwesenden Mädchen, dass es von B. missbraucht worden sei. “Hast Du auch was mit dem gehabt?”, wird ein weiteres Mädchen, B.’s Nichte, gefragt. Die Antwort ist knapp und unmissverständlich: “Ja.” Sie sei von ihrem Onkel vergewaltigt worden, sagt sie unter Tränen.

Wenige Tage später erstattet ihr Vater Anzeige gegen seinen früheren Schwager.

Nun, drei Jahre später, ist B. von der Strafkammer 3 des Landgerichts Schwerin wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und seiner Nichte zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Verteidiger, Richter und Staatsanwalt sprechen von einer angemessenen, wenn auch milden, Strafe – die Schlagzeilen sprechen eine andere Sprache. Bis in die Schweiz ist die Nachricht von B.’s Verurteilung vorgedrungen. “20 Minuten”, die auflagenstärkste Tageszeitung der Schweiz, schimpft die Entscheidung des Schweriner Landgerichts ein “Skandalurteil”.

Die Geschichte von Uwe B., 40 Jahre, vierfacher Vater, Hartz-IV-Empfänger, geschieden, wohnhaft in einem kleinen Ort in der Nähe von Schwerin, ist ein Lehrstück über die Argumentations- und Arbeitsweise deutscher Gerichte. Es ist eine Geschichte, die sich zwischen zwei Polen bewegt: dem, was juristisch vertretbar ist – und was Nicht-Juristen dennoch für unangemessen halten. Warum bekam B. eine so milde Strafe?

Rückblick: Im Sommer 2000 hat B. eine schwere Zeit. Er hat seine Ausbildung noch zu DDR-Zeiten abgeschlossen, seither lebt er von Gelegenheitsjobs und Arbeitslosengeld. Die Ehe kriselt, seine Frau verlässt ihn. Immer wieder raufen sich die beiden zusammen, nur um sich wenig später erneut zu trennen. Die vier gemeinsamen Kinder leiden unter der Situation. In jenen Monaten beginnt Uwe B., seine damals zwölf Jahre alte Nichte zu missbrauchen. Der Kontakt ist intensiv, das Mädchen besucht B. regelmäßig gemeinsam mit seiner Mutter, auch B. ist häufig bei seiner Schwägerin und deren Tochter in der Wohnung.

“Damals ahnte ja keiner was”, sagt Richter Armin Lessel nun, neun Jahre später, rückblickend SPIEGEL ONLINE.

Ein Geständnis – zunächst ohne Folgen

Unter Vorwänden nimmt B. das Mädchen in jenem Sommer mehrfach mit in eine Garage, die er angemietet hat. Das Prozedere dort ist fast immer gleich: B. bittet seine Nichte, ihn mit Massageöl einzureiben, dann befriedigt er sich selbst. Bei einigen Vorfällen ist seine Tochter ebenfalls anwesend. Einmal fesselt B. seiner Nichte die Hände, damit sie sich nicht wehren kann. In jenem Sommer vergewaltigt B. das Mädchen auch.

Ende 2003 oder Anfang 2004, den genauen Termin konnte das Gericht nicht feststellen, kommt es zum letzten Vorfall: Die Nichte will B.’s Ehefrau besuchen, doch die ist nicht Zuhause. Stattdessen wird das Mädchen ein weiteres Mal von B. missbraucht. Seine Tochter sperrt er bei winterlichen Temperaturen in Unterwäsche auf den Balkon und droht, sie erfrieren zu lassen, sollte die Nichte nicht tun, was er will.

Laut dem Urteil kommt es insgesamt zu sieben Taten, sechs Missbrauchsfällen und einem schweren sexuellen Missbrauch, der Vergewaltigung.

Bei dem Familientreffen 2006 kommen die Missbrauchsfälle erstmals zur Sprache. Eine weitere Nichte offenbart, dass B. ihr Liebesbriefe geschrieben und einen Tanga geschenkt hat. Missbraucht hat er sie nie, der Fall ist vor Gericht nicht von Bedeutung.

Am 26. Juni 2006 erstattet der Vater der Nichte Anzeige bei der Polizei. Nur einen Monat später bittet Uwe B. um eine richterliche Vernehmung. Er gesteht die sieben Taten, bestreitet aber zunächst, das Mädchen vergewaltigt und es mit der Androhung, seine Tochter umzubringen, gefügig gemacht zu haben. Diese beiden Aspekte räumt er später ebenfalls ein.

Über Jahre passiert – nichts

Das Verfahren wird jedoch erst im Januar 2009 eröffnet. Zum einen liegen die Aussagen der Mädchen monatelang unbearbeitet bei der Hamburger Polizei, deren Schreibdienst so überlastet ist, dass er die Aufzeichnungen nicht abtippen kann.

Das Landgericht Schwerin hat derart viele Haftsachen zu bearbeiten, dass alles andere hinten anstehen muss. Der Druck seitens der Politik ist groß: Eine verschleppte Haftsache macht negative Schlagzeilen. Das Gericht jedoch ist völlig überfordert. Uwe B. muss warten, sein Fall bleibt liegen. Erst am 13. Juli 2007 wird Anklage gegen ihn erhoben.

Insgesamt drei Jahre vergehen zwischen seinem Geständnis und dem Beginn der Verhandlung. In einem ersten Anlauf im Mai 2009 hört das Gericht die beiden jungen Frauen, die B. vor nunmehr neun Jahren missbraucht hat. Doch die Verhandlung wird unterbrochen, einer der Beisitzer geht in den Sommerurlaub. Die Höchstdauer von Pausen zwischen den Verhandlungstagen wird überschritten, das Gericht muss den Fall ein zweites Mal ansetzen.

Wieder vergehen Monate.

Monate, die B. später zugute gehalten werden. Er profitiert von der Überlastung des Gerichts.

Im Oktober 2009 beschäftigt sich die Große Strafkammer 3 erneut mit dem Fall. B.’s Geständnis erspart den Frauen eine weitere Aussage. Der 40-Jährige beteuert vor Gericht, das Geschehene tue ihm leid. Die Eheprobleme seien der Grund für die Belästigungen gewesen. Auf die Frage von Richter Lessel, ob die beiden Mädchen damals freiwillig mitgemacht hätten, sagt er in dem holzvertäfelten Saal: “Das kam mir so vor.”

Der anwesende Anwalt der Nebenklage wird später sagen, er habe den Eindruck gehabt, B. wisse nicht, was er den Mädchen angetan habe, er habe die Dimension des Geschehens nicht erkannt.

Inzwischen ist er mit einer anderen Frau liiert, die zwei Kinder mit in die Beziehung gebracht hat. Er fühle sich nicht mehr sexuell zu Minderjährigen hingezogen, sagt B. in der Verhandlung. Da keine weiteren Vorfälle aktenkundig geworden sind, geht das Gericht nicht von einer Gefährdung der Allgemeinheit aus.

“Riesenglück” für den Angeklagten

Mit der zweijährigen Bewährungsstrafe entspricht das Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage-Vertreter. “In diesem Fall kamen mehrere Dinge zusammen. Insgesamt hat der Angeklagte Riesenglück gehabt”, sagt Lessel.

Aus verschiedenen Gründen ist B. mit einer Bewährungsstrafe davongekommen:

• Die Taten fanden vor der Strafrechtsreform 2004 statt, das Gesetz sah damals eine mildere Bestrafung vor. 
• B. wurde sein Geständnis zu Gute gehalten, das den Opfern eine weitere Vernehmung erspart hat.
• Die lange Verfahrensdauer wirkt strafmildernd für den Angeklagten.
• Die Taten liegen lange zurück.
• Bis zum Prozess hatte er sich nichts zu Schulden kommen lassen und war nicht vorbestraft.
• Teil der Bewährungsauflage ist es, dass er seinem Opfer Schmerzensgeld zahlt und eine Therapie beginnt.
• Das Gericht konnte keine anhaltenden Beeinträchtigungen der Opfer feststellen.

Das Sexualstrafrecht wurde zum 1. Januar 2004 geändert – die Taten fallen also in einen Zeitraum, in dem die Tatbestände des §176 Strafgesetzbuch (Sexueller Missbrauch von Kindern), lascher geahndet wurden als heute. Seither wurde der Mindeststrafrahmen bei schwerem sexuellen Missbrauch, z.B. bei einer Vergewaltigung, von einem auf zwei Jahre Haft angehoben. Nach heutigem Recht wäre B. folglich nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davongekommen.

“Was hätte die Frau davon gehabt, wenn er in den Knast gewandert wäre?”

Diese war nur möglich, weil die Gesamtstrafe genau zwei Jahre betrug – eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren kann im deutschen Recht nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Gericht müsse sich fragen, “Hat der Angeklagte es zu verantworten, dass wir ihm erst jetzt den Prozess machen, oder wir?”, sagt Richter Lessel. In diesem Fall war die Sache eindeutig: B. hatte im Sommer 2006 selbst um eine richterliche Vernehmung gebeten und die Taten weitestgehend gestanden – auf einen Prozess musste er dennoch drei Jahre warten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine zu lange Verfahrensdauer gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt.

“Der Anspruch des Staates auf Strafverfolgung wird zudem immer geringer, je länger die Tat zurückliegt”, begründet der Richter. Mit anderen Worten: B. wird zugute gehalten, dass die Anzeige erst sechs Jahre nach der ersten Serie von Missbrauchsfällen gestellt worden ist.

Die Nichte des Mannes, inzwischen eine junge Frau, ist laut ihrem Verteidiger mit dem Urteil zufrieden. “Was hätte die Frau davon gehabt, wenn er in den Knast gewandert wäre?”, fragen sowohl der Richter als auch B.’s Verteidiger Torsten Kossyk. Durch die Bewährungsstrafe, auf die sich die Beteiligten geeinigt haben, und die damit verbundenen Auflagen muss er künftig monatlich 30 Euro an sein Opfer zahlen. Hätte er Zeit hinter Gittern verbringen müssen, wäre dieser Anspruch nicht durchsetzbar gewesen. Außerdem muss B. eine Therapie machen.

“Die Risiken für die Kinder sind von dem Gericht mit einbezogen worden. Man ist davon ausgegangen, dass er sich straffrei führen wird”, begründet Lessel die Entscheidung des Gerichts, keine Gefährdung der Allgemeinheit anzunehmen. “Nach unserer Einschätzung sind die zwei Jahre die Strafe, die der Mann verdient hat.”

“Dieses Urteil ist kein Freispruch und auch nicht mit einem Freispruch zu vergleichen”, sagt B.’s Verteidiger Kossyk SPIEGEL ONLINE. “Herr B. ist vielmehr gerade noch einmal so davongekommen.” Es handele sich um ein mildes, aber faires Urteil.

*Die gekürzten Namen wurde von der Redaktion verändert.

Quelle:

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,656241,00.html


04.11.2009

Diakone klagen über «perfiden Machtmissbrauch»

Affäre in Rummelsberg: Wusste Landeskirche von den Vorgängen? – Kritik an angeblich hoher Abfindung

RUMMELSBERG – Missbrauchs-Opfer des einstigen Chefs der Rummelsberger Anstalten, Karl Heinz Bierlein, sind empört über angebliche Pläne der evangelischen Landeskirche, an ihren früheren Chef eine hohe Summe zu zahlen. Zwei Jahre nach den Taten schildern junge Diakone ein «perfides System sexueller Belästigung».

Das jetzt bekannt gewordene Vorhaben des Münchner Landeskirchenamtes, sich mit der Zahlung von bis zu 300.000 Euro an Bierlein still aus der Affäre zu ziehen, kritisieren junge Diakone heftig.

Gehalt wird bis heute gezahlt

Bierlein, bis dahin ein mächtiger Spitzen-Repräsentant der deutschen Diakonie, hatte im Dezember 2007 seinen sofortigen Rücktritt erklärt, nachdem Diakonen-Schüler die Vorgänge in Rummelsberg bei der Polizei angezeigt hatten. Die Landeskirche verbot ihm, sein Amt als Pfarrer weiter auszuüben, zahlt ihm aber bis heute ein – reduziertes – Gehalt.

Ein halbes Jahr später akzeptierte der heute 58-jährige Bierlein einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung über eine elfmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro. Er ist damit vorbestraft. Der Fall hatte tiefe Bestürzung ausgelöst.

Körperliche Misshandlungen

In der Gerichtsentscheidung heißt es, der prominente Diakonie-Manager habe sich «unter dem Vorwand, einen Test zum Thema ,Autorität‘, ,Körper‘ oder ,Schmerzgrenzen‘ durchzuführen, von den jungen Männern die Einwilligung zu körperlichen Misshandlungen erschlichen». Die angeblichen wissenschaftlichen Experimente dienten, so die Justiz, Bierlein aber «ausschließlich dazu, sich sexuell zu erregen oder homosexuelle Phantasien zu befriedigen».

Der frühere Chef in Rummelsberg, einst Herr in einem Sozial-Konzern über 6000 Beschäftigte, hatte stets nur ein «seelsorgerliches Versagen» gegenüber seinen Untergebenen eingeräumt. Von einem Schuldeingeständnis ist er weit entfernt. Heute ist Karl Heinz Bierlein wieder in ähnlicher Position in einem großen diakonischen Werk mit Sitz im Rheinland tätig, das Heime in mehreren Bundesländern betreibt.

Seine Opfer und hochrangige Verantwortliche der Rummelsberger Diakonen-Brüderschaft haben jetzt erfahren, dass das Landeskirchenamt in München Bierlein eine hohe Abfindung bezahlen will. Im Gegenzug soll sein Dienstverhältnis mit der Landeskirche für beendet erklärt werden. Ein kirchliches Disziplinarverfahren, das derzeit läuft, wäre damit vom Tisch.

«Alles vertraulich»

«Es gab schon Gespräche in München, an denen Bierlein, Landesbischof Johannes Friedrich und hohe Vertreter der Rummelsberger Brüderschaft teilgenommen haben», sagte ein Insider, «die Pläne sind bis in juristische Details ausgearbeitet. Der Fall soll jetzt offensichtlich still und leise aus der Welt geschafft werden.» Man habe schon überlegt, aus welchem Titel im Kirchen-Haushalt die Mittel abgezweigt werden können.

Johannes Minkus, Sprecher der Landeskirche, wollte sich wegen des noch «laufenden Verfahrens» dazu nicht äußern. Auch zu Angaben von Opfern, die Kirche habe Hilferufe ignoriert, längst bevor der Skandal durch die polizeilichen Ermittlungen bundesweite Empörung ausgelöst hatte, wollte Minkus nichts sagen. «Das ist alles vertraulich.»

«Wir können da nichts machen»

Gegenüber den NN sagte ein junger Diakon, der unter Bierlein zu leiden hatte: «Als mir klar wurde, dass in Rummelsberg ein massiver sexueller Missbrauch abläuft, wandte ich mich an die zuständige Stelle der Kirche in München.» Als die zuständige Mitarbeiterin erfuhr, wer da beschuldigt wird, habe es geheißen: «Wir können da nichts machen.» Er sei erschüttert, dass die Kirche nun mit Zahlung der hohen Summe nun offenbar einen Schlussstrich ziehen will.

Dem jungen Mann fällt es bis heute sichtlich schwer, über den Missbrauch durch seinen früheren Chef zu reden. Insgesamt sind 28 Opfer namentlich bekannt. «Es gibt aber noch mehr», versichert ein Vertrauter, «die wollen nur nicht, dass ihre Namen bei der Landeskirche bekannt werden.»

Sie befürchten Nachteile oder schämen sich. Seit Anfang 2006, so die Schilderungen Betroffener, habe Bierlein sie mit geschickten Täuschungen, gönnerhaften Vertraulichkeiten, körperlichen Annäherungsversuchen, fein gesponnenen Intrigen oder auch verstörenden Liebeserklärungen in die Falle gelockt.

«Eiskalte Planung»

Dabei informierte er von seinem «Projekt» durchaus auch Außenstehende an verantwortlicher Stelle, blieb aber vage und verpflichtete alle zur Verschwiegenheit. Die Beteiligten sprechen von «perfidem Machtmissbrauch» und «eiskalter Planung», die Bierlein an den Tag gelegt habe. Während ihr Peiniger auf Veranstaltungen wieder Reden hält und offen Applaus bekommt, werden die Opfer von der Kirche hingehalten – so empfinden das die Diakone.

von Michael Kasperowitsch

Quelle:

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1116391&kat=120


01.11.2009

Fibromyalgie – Chronisch generalisiertes Schmerzsyndrom

Fibromyalgie

Universität Trier FB I Psychobiologie
Forschungsorientierte Vertiefung:
Psychoneuroendokrinologie und Psychosomatik
Dozenten: Dr. Kudielka-Wüst/ Dr. Wüst
Referentin: Magdalena Kohler

Definition: Fibromyalgie
• „Fibro“-von lat. fibra= Faser
• „My-“bzw. „Myo-“von griech.myos= Muskel
• „algie“,  von griech. algos= Schmerz.
Chronisch generalisiertes Schmerzsyndrom im Bereich der Muskeln und des Sehnenapparates, ohne erkennbare Entzündungsparameter. Meist begleitet von funktionellen und vegetativen Beschwerden.

Hier können Sie das gesamte PDF herunterladen:

http://www.uni-trier.de/uploads/media/Fibromyalgie.pdf


01.11.2009


Alle Formen von Kindesmisshandlung können chronische Schmerzen verursachen

Bei chronischen Schmerzen müssen behandelnde Ärzte immer auch an eine körperliche, sexuelle und seelische Misshandlung in der Kindheit denken, appellieren Mediziner auf dem Deutschen Schmerztag in Frankfurt an ihre Kollegen.

(Frankfurt) “In Deutschland werden die psychosomatischen und psychiatrischen Folgen aller Formen von Kindesmisshandlungen noch deutlich unterbewertet und unterdiagnostiziert”, meint Professor Tilman Fürniss, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie der Universität Münster. Körperliche, seelische und sexuelle Misshandlungen können die Ursache für schwere akute und chronische Schmerzerkrankungen sein. Trotzdem stellen viele Ärzte ihren Schmerzpatienten die sensible Frage nach erlittenen körperlichen, sexuellen und seelischen Misshandlungen in der Kindheit nicht.

Kindesmisshandlung macht körperlich und seelisch krank

Dass viele Mediziner körperliche, sexuelle und seelische Misshandlungen in der Kindheit als Ursache für ein chronisches Schmerzleiden nicht in Betracht ziehen, kann oft auch daran liegen, dass sich die Schmerzen in späteren Jahren häufig ganz anders äußern als sie bei der Misshandlung ursprünglich erfahren wurden. So berichten zwar Frauen, die als Kind sexuell misshandelt wurden, häufig über gynäkologische Schmerzen. Doch die Beschwerden können sich auch auf andere Teile des Körpers verlagern: Manche der Opfer entwickeln zum Beispiel chronische Kopf- oder Bauchschmerzen, Brust- oder Unterleibsschmerzen und behandlungsresistente Rückenschmerzen etc.

Zweierlei Erfahrungen sind es nach Ansicht von Professor Fürniss, die nach Kindesmisshandlung zu chronischen Schmerzen führen können. Jene “primären” Schmerzen, welche die Opfer während einer körperlichen oder sexuellen Misshandlung ertragen mussten, können im Körper unmittelbar Spuren hinterlassen und sich tief in das “Schmerzgedächtnis” einbrennen. Die Schmerzen bleiben dann – als sekundäre Schmerzen – in der ehemals verletzten Körperregion bestehen – oft noch Jahre später.

Seelenschmerz wird zum Körperschmerz

Das zentrale Trauma bei allen Formen von Kindesmisshandlung ist der “Seelenschmerz”, die “verletzte und blutende Seele”. Schmerzsymptomatik, schweres Somatisieren, Angstsymptomatik, vermehrte Depressionen und andere psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen können als Folge aller Formen von Kindesmisshandlung auftreten. Fürniss: “Wenn Seelenschmerz nach Kindesmisshandlung zu körperlichen Schmerzen wird, muss auch primär die Seele diagnostiziert und behandelt werden.” Auch ohne körperlichen Schmerz kann die Seelenqual bei sexueller und emotionaler Misshandlung die Schmerzempfindung nachhaltig schädigen: “Allein die Angst und die Traumatisierung können schwere chronische Schmerzerkrankungen verursachen”, betont Professor Fürniss. Menschen, die “nur” psychisch misshandelt wurden, werden so ebenfalls zu potenziellen Schmerzpatienten.

Selbstbetäubung gegen Schmerz als Überlebensstrategie

Dass die Schmerzwahrnehmung bei Missbrauchsopfern schwerstens beeinträchtigt sein kann, sehen Kinder- und Jugendpsychiater in der Praxis auch daran, dass in ihrer Kindheit misshandelte Patienten nicht nur eine erniedrigte, sondern auch eine ungewöhnlich hohe Schmerzschwelle haben können. “Manche misshandelte Kinder und Jugendliche fügen sich immer wieder selbst stark blutende Verletzungen zu, ohne dabei Schmerzen zu empfinden”, berichtet Professor Fürniss. Die Kinder betäuben sich praktisch selbst. Ursprünglich hilft diese “Selbstanästhesie” oder “Selbsthypnose” dabei, Schmerz und Angst während der Misshandlung nicht zu spüren.

Körperlich und seelisch verletzte Kinder werden schmerz- und seelenkrank

Selbstverletzungen werden häufig von Depressionen und anderen psychiatrischen Erkrankungen begleitet. Nach Erfahrungen von Fürniss kann die Schmerzwahrnehmung dieser Patienten durch eine psychotherapeutische Behandlung der seelischen Traumatisierung, Depression und anderer psychosomatischer und kinderpsychiatrischer Erkrankungen oft wieder normalisiert werden. Um chronischen Schmerzen als Folge von körperlicher, sexueller und seelischer Kindesmisshandlung vorzubeugen, rät er deshalb zu einer frühzeitigen gründlichen Diagnostik und einer spezifischen Traumatherapie durch einen Kinder- und Jugendpsychiater.

Zahlenmäßig ein massives Problem – hohe Gesundheits- und Sozialkosten

In angloamerikanischen Studien kamen Ärzte zu dem Ergebnis, dass bis zu 60 Prozent der von ihnen untersuchten chronischen Schmerzpatienten in ihrer Kindheit körperlich, sexuell oder seelisch misshandelt worden waren. Im Jahr 1997 wurden bei einer immer noch bestehenden enormen Dunkelziffer in den USA nachweislich 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche körperlich, sexuell oder seelisch misshandelt oder vernachlässigt. In Deutschland gibt es jedoch keine vergleichbaren Statistiken. Auf die Bundesrepublik übertragen, wären dies 350.00o nachweislich misshandelte Kinder pro Jahr – ein massives Potenzial für Schmerzerkrankungen und andere kinderpsychiatrische und psychosomatische Erkrankungen.

Durch lang andauernde und komplizierte Diagnostiken und Therapien sowie durch häufige Arztbesuche bei verschiedenen Ärzten und einer deutlich erhöhten Operationsrate von Schmerzerkrankungen, die durch Misshandlungen in der Kindheit bedingt sind, entstehen durch unterdiagnostizierte und fehlbehandelte Patienten enorme Kosten, die das Gesundheitssystem belasten. US-Untersuchungen zeigen, dass gesundheits- und sozialökonomische Folgen durch Erkrankungen und Schädigung der seelischen und sozialen Funktionen nach schwerer Kindesmisshandlung zwischen 450.000 und 600.000 Euro betragen können.

Darum sollten Ärzte, die erwachsene Patienten mit chronischen Schmerzen unklarer Ursache untersuchen, auf sensible und einfühlsame Art Fragen nach möglichen Traumatisierungen durch Misshandlung in der Kindheit stellen. Kinder mit unklaren schweren chronischen Schmerzen sollten von einem Kinder- und Jugendpsychiater zur diagnostischen Evaluation überwiesen werden.

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Quelle:

http://www.schmerzliga.de/presse/2002/pressemeldung_10.htm


31.10.2009

Offenbarungseid amerikanischer Katholiken

Von Hannes Stein 31. Oktober 2009

Mehrere Diözesen melden nach Zahlungen an Missbrauchsopfer Insolvenz an – Kritiker: Nur ein Trick

New York – Der Erzbischof von Baltimore ist traurig. “Aufgewühlt und betrübt” habe ihn die Nachricht, dass kürzlich die benachbarte Diözese von Wilmington ihre Insolvenz angemeldet hat, teilte Hochwürden Edwin Frederick O’Brien in einer Erklärung im Internet mit. Seine “Solidarität und Unterstützung” gelte “unseren katholischen Brüdern und Schwestern in der Diözese Wilmington und allen, die von dieser schmerzlichen und unglückseligen Entscheidung betroffen sind”. Im Übrigen weist der Erzbischof auf seine “lang anhaltenden und weitergehenden Bemühungen” hin, “den Opfern sexuellen Missbrauchs durch Priester und andere, die unsere Kirche repräsentieren, Heilung zu bringen”.

Die Diözese Wilmington liegt in den Bundesstaaten Delaware und Maryland an der Ostküste der Vereinigten Staaten und betreut insgesamt 230 000 Katholiken. Sie ist beileibe nicht die erste katholische Gemeinschaft in den USA, die nach “Kapitel 11″ des amerikanischen Insolvenzrechts ihren Bankrott erklärt hat. Ihr gingen voraus: Davonport in Iowa, Fairbanks in Alaska, Portland in Oregon, San Diego in Kalifornien, Spokane in Washington und Tucson in Arizona. All diese Diözesen mussten den Offenbarungseid leisten, weil die Schadensersatzforderungen jener Männer und Frauen, die als Kinder von katholischen Würdenträgern sexuell missbraucht wurden, das Budget gesprengt haben.

Vielleicht war die Pleite in jedem Fall redlich erworben, vielleicht war sie aber auch betrügerisch. Betrübt ist deshalb nicht nur der Erzbischof von Baltimore. “Die Arroganz der Diözese bei den Verhandlungen habe ich in keiner anderen Art von Verhandlung erlebt, die ich je hatte”, sagte Robert Jacobs, einer der Opferanwälte. Die Berufung auf “Kapitel 11″ kam – Zufall oder nicht? – zu einem extrem günstigen Zeitpunkt: just am Vorabend eines Prozesses, der die Diözese gezwungen hätte, auch über Fälle Rede und Antwort zu stehen, die schon sehr lange zurückliegen. Dazu muss man wissen, dass das amerikanische Insolvenzrecht sehr viel milder ist als das in den meisten europäischen Ländern. Wer nach “Kapitel 11″ pleitegeht, behält meist die Kontrolle über seine Firma; der Betrieb wird nicht liquidiert, sondern nur unter Gerichtsaufsicht neu organisiert. Dahinter steht die Idee, dass eine bankrotte Firma, die weiterarbeitet, eher imstande ist, die Forderungen ihrer Gläubiger zu erfüllen.

Kritiker wenden hingegen ein, dass “Kapitel 11″ unfähigen Managern erlaubt, mit einem blauen Auge gerade noch davonzukommen. Bartholomew J. Dalton, der einer Anwaltskanzlei angehört, die mehr als 50 Missbrauchsopfer repräsentiert, geißelte die katholische Amtskirche von Delaware mit scharfen Worten: “Die Diözese von Wilmington hat ihren Bankrott nur aus einem einzigen Grund erklärt: Um Hunderte von Verhandlungen wegen Kindesmissbrauchs im gesamten Bundesstaat zum Stillstand zu bringen. Es handelt sich um einen kalkulierten und verwerflichen legalen Trick, der Opfer von sexuellem Missbrauch um die Chance bringt, vor Gericht auszusagen. … Einfach ausgedrückt, hat dieser Antrag nichts mit Geld zu tun, aber alles mit Geheimniskrämerei.”

Freilich: Opferanwälte sind keineswegs objektiv, auch sie vertreten und haben handfeste Interessen. Bischof W. Francis Malooly, der Hirte der Diözese von Wilmington, sagte im Gegensatz zu den Anwälten, die Bankrotterklärung sei die beste Möglichkeit gewesen, Versöhnung mit den (und Entschädigung für die) Opfer sexuellen Missbrauchs zu bewirken: “Uns wurde in unseren Verhandlungen klar, dass die Sache mit der Summe, die von früheren Opfern verlangt wurde, und der Endsumme, die uns zur Verfügung stand, nicht funktionieren würde.” Seine Diözese hatte mit ungefähr einem Dutzend Opfern verhandelt, acht von ihnen hatten schon Termine vor Gericht vereinbart. Insgesamt mehr als 100 Missbrauchsopfer verlangen zudem außergerichtlich eine finanzielle Entschädigung.

Es geht um schwindelerregend hohe Summen: Seit dem Jahr 2002 hat die Diözese mehr als 6,2 Millionen Dollar an acht Opfer bezahlt, ihre Versicherung deckte nur einen Bruchteil davon ab. Nachdem die Diözese ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen musste, wurde klar, dass sie über Aktivposten im Wert von 50 bis 100 Millionen Dollar verfügt. Die Kläger aber wollen zwischen 100 und 500 Millionen Dollar sehen. Und es geht immer weiter. Ständig werden in Amerika katholische Gemeinden von ehemaligen Missbrauchsopfern zur Kasse gebeten. Die Diözese von Belleville im Bundesstaat Illinois etwa hat gerade einem ehemaligen Messdiener, der vom Gemeindepfarrer sexuell belästigt wurde, 1,2 Millionen Dollar gezahlt.

Am Ende wird sich womöglich nur eine Frage stellen: ob Teile der katholische Kirche in den USA ihren finanziellen oder nach “Kapitel 11″ ihren moralischen Bankrott anmelden.

Quelle:

http://www.welt.de/die-welt/politik/article5034667/Offenbarungseid-amerikanischer-Katholiken.html


30.10.2009

Aus Teufels Küche – Experten informierten über Drogen in der Satanisten-Szene

Arbeitskreis „Rituelle Gewalt“

Von Susanne Linka am 30. Oktober 2009 11:01 Uhr

WITTEN Ganz besondere Kräuter in Essen und Trinken gemischt können berauschen, aber auch gefügig machen. “Biogene Drogen” – zum Beispiel aus Pilzen gewonnen – sind besonders in der Satanisten-Szene verbreitet, so Silvia Eilhardt, Sektenbeauftragte der Stadt. Mit diesen Substanzen befasste sich nun der Arbeitskreis „Rituelle Gewalt“.

„Ich habe keine Spritze bekommen und keine Tablette genommen, sondern nur Tee getrunken. Trotzdem habe ich nur ganz schwache Erinnerungen an das, was danach geschehen ist.“ Solche Beschreibungen hört Silvia Eilhardt aus dem Jugendamt häufig, wenn sie Opfer ritueller Gewalt berät.

Chemisch kaum nachweisbar

In diesen Fällen sind vermutlich oft „biogene Drogen“ im Spiel. Drogen, die z.B. aus Pilzen gewonnen werden. „Sie können als Gewürzkraut in jede Speise gemischt sein oder als geschmacklose Flüssigkeit in ein Getränk gerührt werden“, hat die Wittener Sektenbeauftragte am Mittwoch von der Oberhausener Polizeikommissarin Claudia Pütz gelernt.

Sie hielt beim Treffen des Arbeitskreises „Rituelle Gewalt“ im Rathaus einen Vortrag über die Substanzen, deren Einsatz im Nachhinein chemisch kaum nachzuweisen ist. „Es ist aber trotzdem wichtig, dass alle, die mit der Szene zu tun haben, über sie Bescheid wissen. Schließlich können entsprechende Hinweise an die Polizei nützlich sein“, betont Eilhardt.

Kinder sexuell gefügig machen

Konfrontiert ist sie damit z.B. in ihrer Arbeit zum Thema Satanismus. Da müsse man zwischen der Jugendszene unterscheiden, die entsprechende Substanzen bewusst als Rauschmittel einnimmt, und dem organisierten Satanismus, der Kinder mit biogenen Drogen sexuell gefügig mache.

„Ich glaube nicht, dass es solche abgeschotteten Zirkel direkt in Witten gibt. Aber es gibt Leute, die Kontakt zu ihnen haben“, fasst die Sektenbeauftragte ihre Erfahrung zusammen. Sie kennt Fälle, in denen vor Jahren Kinder offenbar zu solchen Missbrauchsritualen über die Stadtgrenzen gebracht worden sind. Solche mittlerweile erwachsenen Opfer stellen sich heute mitunter die Frage: „Ich habe früher immer süße Milch bekommen, was könnte da drin gewesen sein?“

Hilfe beim Aufarbeiten der Erfahrungen

Den Opfern vermittelt Silvia Eilhardt z.B. Therapien, in denen sie ihre traumatischen Erfahrungen verarbeiten können. Sie selbst hilft beim Umgang mit Behörden oder dem persönlichen Umfeld: „Zur strafrechtlichen Verfolgung kann man nur raten, wenn die Beweislage sicher ist.“

HINTERGRUND

2003 gründete Silvia Eilhardt den bundesweiten Arbeitskreis „Rituelle Gewalt“, zu dem heute 45 Mitglieder gehören, u.a. Rechtsanwälte, Gerichtsmediziner, Psychologen. Rituelle Gewalt findet in Sekten statt: Die Vermischung extremer sexueller Gewalt mit mystischen Erfahrungen soll das Ego brechen. Jährlich berät die Wittener Sektenbeauftragte im Schnitt drei Opfer ritueller Gewalt, dazu circa 30 Angehörige von Jugendlichen, die in die Satanismus-Szene geraten sind. Die meisten nehmen schnell wieder Abstand, doch es gibt auch wenige „dramatische Fälle.

Quelle:

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/witten/Witten-Aus-Teufels-Kueche-Experten-informierten-ueber-Drogen-in-der-Satanisten-Szene;art939,715607


21.10.2009

Pädophilen-Melancholie in der FAZ

von Michael Kappe

(CareBlog) Ein Artikel in der FAZ bringt mich fast zum explodieren. “Pädophilie – Immer wider die Versuchung” geschrieben von Thomas Jansen. In unerträglicher Weise werden darin die Pseudotherapien von Prof. Beier als besonders wirksam dargestellt. Pädophile seien quasi Opfer einer Erkrankung. Selten so einen geistigen Unsinn gelesen.

Pädophilen-Melancholie in der FAZ
In dem Artikel (nicht verlinkt, die wollen Geld sehen fürs lesen!) geht es um  den “Leidensweg” eines Pädophilen aus Frankfurt, der mit knapp 50 Jahren seinem Heilsbringer (Prof. Beier) begegnet und nun plötzlich keine Gefahr mehr von ihm ausgehen soll.

Fast schon melancholisch wird hervorgehoben, wie sehr der Mann doch unter seinem Drang (Anm.: dem Drang kleine Kinder zu missbrauchen)  gelitten habe.

Das Scharlatan-Projekt Dunkelfeld wird als “Therapieangebot zur Prävention von Kindesmissbrauch” dargestellt, Prof. Beier mit den Worten zitiert: “Ich wünsche mir, dass man eines Tages über Pädophilie als chronische Erkrankung so spricht wie gegenwärtig über Diabetes – ohne moralische Vorhaltungen.” Pädophilie eine Erkrankung wie Diabetes? Allein der Vergleich ist eine Zumutung.

Zum besseren Verständnis: Prof. Beiers (staatsfinanzierte! ) Unsinns-Therapie zielt nicht darauf ab, Kinderschänder zu “heilen” sondern sie nur durch totquatschen und Rollenspiele dazu zu bewegen, keine Kinder zu missbrauchen. Toll, oder? Das hat ein wenig was von Handauflegen.

Angeblich dürfen keine Personen an der Therapie teilnehmen, gegen die strafrechtlich wegen Kindesmissbrauch ermittelt wird. Als wenn  diese Art von Menschen ihm das verraten würden.

Erfolge gibt es keine. Belege auch nicht. Wer zwischendurch ein Kind missbraucht, weil er durch Rollenspiele vielleicht Appetit dazu bekommen hat, wird nicht strafrechtlich belangt. Denn auch hier gilt die ärztliche Schweigepflicht – es wird einfach niemand erfahren.

Das abartigste an diesem Artikel ist jedoch folgende Aussage über Pädophile: “Die sexuelle Versuchung, der sich diese Gruppe ausgesetzt sieht, ist meist größer als in anderen Fällen, weil sich der „Impuls“ über Jahre hinweg aufstaut.”

Der IMPULS? Kindesmissbrauch ist kein Impuls. Wir reden über Menschen, die Kinder vergewaltigen (wollen). Das hat noch niemand im Affekt getan. Es sind immer (meist sorgfältig) geplante Handlungen. Glauben Sie vielleicht an das Märchen “er konnte ja nichts dafür, er ist schliesslich krank” ?

Pädophilie ist keine Krankheit. Krankhafte Handlungen wären entschuldbar. Die Vergewaltigung, die Folter von kleinen Kindern ist nicht entschuldbar. Durch gar nichts. Auch nicht durch eine so oberfaule Ausrede.

Über diesen ganzen verklärten Pädophilenquatsch in diesem Artikel kann jedenfalls jeder, der sich näher mit der  besonderen Spezies des Homo Sapiens befasst nur den Kopf schütteln. Kernpädophile lachen Prof. Beier aus, in den Internetforen dieser Verbrecher kann man dagegen sehr gut nachlesen und nachvollziehen, wie diese gefährlichen Zeitbomben ticken.

Zitat gefällig? “Ich habe gesagt, dass ich gerne Kinder in Thailand ficken will, gerne auch in Deutschland oder Holland, mir egal wo, hautpsache ich kann mal[...]” Geschrieben in 2007 von einem überaus gefährlichen ,  1999 wegen  versuchtem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen verurteilten, Berliner Sozialpädagogen, der unter dem Pseudonym “SnoopyBoy” (hoffentlich nicht mehr lange) schreibt.

Artikel wie der in der FAZ und der pseudowissenschaftliche Unsinn von Prof. Beier spielen die Gefahr durch Menschen, die im Grunde genommen in Sicherungsverwahrung gehören, herunter. Weil sie verharmlosen, was nicht zu verharmlosen ist. Weil sie ein verklärtes Bild zeichnen, das Pädophile plötzlich in einer Opferrolle darstellt.

Das steht Menschen, deren Neigung es ist Kinder zu vergewaltigen, einfach nicht zu. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber da platzt mir der Hals.

Quelle:

http://www.carechild.de/carechild/careblog/paedophilen_melancholie_in_der_faz_605_1.html


19.10.2009

Kirchenbankrott verzögert Missbrauchsprozess

Basler Zeitung…

Nach dem Konkurs eines katholischen Bistums in den USA müssen mehrere Prozesse wegen sexuellen Missbrauchs verschoben werden.

Die «schmerzliche Entscheidung», Konkurs anzumelden, sei nach eingehender Überlegung getroffen worden, um bei begrenzten Mitteln alle Opfern des sexuellen Missbrauchs durch Priester gerecht zu behandeln, erklärte der Bischof der Diözese Wilmington, Francis Malooly, am Sonntag in Annapolis. Das Bistum mit 230′000 Katholiken in den US-Staaten Maryland und Delaware ist bereits die siebte Diözese, die sich für zahlungsunfähig erklärt, seit die Serie von Missbrauchsskandalen vor sieben Jahren in Boston begann.

Die Entscheidung bedeutet, dass der für Montag angesetzte erste von zunächst acht Prozessen verschoben werden muss. In den Zivilprozessen geht es um Schadensersatzforderungen von Opfern sexueller Gewalt. Insgesamt wurden mehr als 100 solcher Klagen eingereicht, nachdem ein neues Gesetz in Delaware für die Dauer von zwei Jahren die Verjährungsfrist bei solchen Straftaten ausgesetzt hatte.

Klägeranwalt Thomas Neuberger kritisierte die Konkursanmeldung des Bistums. Damit versuche das Bistum, sich um seine Verantwortung zu drücken und «die Wahrheit vor der Öffentlichkeit zu verbergen». Es sei nun zu befürchten, dass kranke und ältere Kläger, die teilweise schon im Alter von acht Jahren von Priestern missbraucht worden seien, keine Gerechtigkeit mehr erfahren würden.

Quelle:

http://bazonline.ch/ausland/amerika/Bistum-ist-pleite–kurz-vor-Prozessen-wegen-sexuellen-Missbrauchs/story/11240776

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Frankfurter Rundschau…

Flucht in den Konkurs

Von Dietmar Ostermann
Dies sei “eine schmerzliche Entscheidung. Ich habe gehofft und gebetet, sie nie treffen zu müssen. Nach eingehender Überlegung bin ich aber überzeugt, keine Wahl zu haben, als Gläubigerschutz nach Kapitel 11 zu beantragen.”

Mit diesen Worten hat Bischof Francis Malooly die rund 230.000 Seelen des katholischen Bistums Wilmington im US-Staat Delaware über jenen dramatischen Schritt informiert, mit dem er seinen Sprengel zu retten versucht. Malooly ist in den USA schon der siebte Bischof, dessen Diözese sich im Zuge des Missbrauchs-Skandals in den Gläubigerschutz rettet. Das traditionsreiche Bistum Wilmington, dem auch Vizepräsident Joe Biden angehört, ist das erste an der Ostküste, dem unter der Last der Entschädigungsforderungen von Opfern priesterlichen Missbrauchs der finanzielle Ruin droht.
Laut Gerichtsakten hat der Sprengel von Bischof Malooly bei einem geschätzten Vermögen von 100 Millionen Dollar schon jetzt Verbindlichkeiten von etwa 500 Millionen Dollar angehäuft – und seit Montag rollt eine neue Prozesswelle. Ein Gesetz hatte die Verjährungsfrist ausgesetzt, und in der Folge gingen gegen das Bistum 131 neue Missbrauchsklagen ein. Die erste, gegen den entlassenen Priester Francis DeLuca, wird seit Montag verhandelt. Ein heute 57 Jahre alter ehemaliger Altarjunge wirft dem Ex-Priester vor, ihn vor Jahrzehnten sexuell misshandelt zu haben. Allein gegen DeLuca, der 35 Jahre lang im Dienste der Diözese stand, liegen 20 weitere Klagen vor.
Gläubigerschutz nach Kapitel 11 soll in den USA überschuldeten Unternehmen eine Chance für den Neubeginn geben. Prominente jüngste Beispiele sind General Motors und Chrysler. In Wilmington aber hat die dunkle Vergangenheit nun das Bistum von Francis Malooly eingeholt. Dabei amtiert der 65-jährige Bischof erst seit einem Jahr in der Cathedral of Saint Peter. Zwar stammt Malooly, der im nahen Baltimore geboren wurde, aus einer katholischen Priesterfamilie. Sein Onkel, selbst Bischof, hatte ihm einst die Priesterwürde verliehen. Mancher in Wilmington aber hoffte mit seiner Ankunft auf einen Neuanfang, nachdem der Missbrauchs-Skandal für die 1869 gegründete Diözese zur schwersten Krise ihrer Geschichte geworden war.
Doch der Konkursantrag legte die alten Wunden wieder bloß. Er hoffe, der Schritt möge eine faire Entschädigung der Opfer erlauben, begründete der Bischof seine Entscheidung. Sonst wären diejenigen, deren Klage zuletzt behandelt würde, voraussichtlich leer ausgegangen. Opferanwälte wie Irwin Zalkin indes kritisierten umgehend, die Kirche wolle sich mit dem Gang zum Konkursrichter vor der Verantwortung und einer vollen Entschädigung drücken.

Quelle:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2025263_Portraet-Flucht-in-den-Konkurs.html

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Juridicum Journal…

Kirchenbankrott verzögert Missbrauchsprozess

Die katholische Kirche in den USA sieht sich weiter mit Klagen wegen sexuellem Missbrauchs durch ihre Priester konfrontiert. In Delaware wird der Beginn eines solchen Prozesses durch den Bankrott der Diözese verzögert.


Über 100 Klagen wegen sexueller Belästigung durch katholische Priester erschüttern das Bistum Wilmington im US-Bundesstaat Delaware nicht nur moralisch, sondern auch finanziell. Kurz vor Beginn eines Prozesses, in dem die ersten acht Kläger ihre Ansprüche geltend machen wollten, meldete die Diözese nun Insolvenz an (09-13560-CSSUS Bankruptcy Court, District of Delaware). Anwälte der Opfer befürchten eine Verzögerungstaktik.

Verjährung vorübergehend ausgesetzt

Grundlage für die meisten der Klagen ist ein Gesetz des Bundesstaates, in dem die Verjährungsfrist für Zivilklagen wegen sexueller Belästigung vorübergehend ausgesetzt wurde. Gemäß Article 10 § 8145 des Delaware Code bestand ab Juli 2007 ein zweijähriges “Fenster” zur Einbringung von eigentlich bereits verjährten Ansprüchen. Gleichzeitig wurde die Verjährung für sexuelle Belästigung von Minderjährigen durch Erwachsene für künftige Fälle generell abgeschafft.

Bis dahin waren die Verjährungsfristen zivilrechtlicher Ansprüche eng gesetzt. Ab dem Zeitpunkt der Verletzung (bzw bei minderjährigen Opfern ab Erreichen der Volljährigkeit) hatte das Opfer zwei Jahre Zeit, um diese geltend zu machen. Ausnahmen bestanden nur für Verletzungen, die man an sich nicht vorher kennen konnte (inherently unknowable). Diese Ausnahme wurde von den Gerichten eng ausgelegt. Jedoch wurde unlängst erstmals von einem staatlichen Gericht in Delaware Unterdrückung der Erinnerung (memory supression) als mögliches Hemmnis der Verjährung in Betracht gezogen – in einem Prozess, in dem auch die Diözese Wilmington Beklagte war (Eden v Oblates, Sup Court of Delaware).

Einhundert Klagen und ein vorübergehendes Ende

Mittlerweile ist das Bistum nach eigenen Angaben mit 131 Klagen konfrontiert, von denen 30 im Wege außergerichtlicher Einigungen beigelegt werden konnten. Am Montag, dem 19. Oktober sollte in einem ersten Prozess acht der übrigen Klagen verhandelt werden. Nur einen Tag davor gab Bischof Malooly in einer Aussendung bekannt, dass die Diözese Insolvenz (Chapter 11 Bankruptcy Code) angemeldet hat. Dies hat den vorübergehenden Stopp der Zivilprozesse zur Folge.

Es gehe dabei, betont Malooly, nicht um Verzögerung, sondern um den Schutz der Ansprüche aller Opfer. Die Vergleichsverhandlungen seien gescheitert, weil die Diözese befürchtet hatte, bei zu hohen Zahlungen könnten andere Ansprüche unbefriedigt bleiben. Darüber hinaus sei die Kirche aber nicht nur zu den Schadenersatzzahlungen moralisch verpflichtet, sondern ebenso zur Aufrechterhaltung der gemeinnützigen Arbeit des Bistums. Um das Fortbestehen der Diözese nicht zu gefährden, sei der Schutz durch ein Chapter-11 Verfahren notwendig.

Bereits siebente Diözese im Insolvenzverfahren

Thomas Neuberger, Anwalt auf Seiten der Kläger, kritisierte in einer Stellungnahme den Schritt der Diözese. Dies sei nur der jüngste Schritt in einer langen Reihe von Versuchen, die Aufklärung der Verantwortung der Kirche in diesen Fällen von sexuellem Missbrauch zu behindern und außergerichtliche Einigungen zu erzwingen. Eines der Opfer in dem nun zu behandelnden Fall, ein ehemaliger Ministrant (altar boy) suchte bereits beim Konkursgericht aufgrund seines sich verschlechternden gesundheitlichen Zustandes um den planmäßigen Beginn der Verhandlung an.

Alleine in den letzten Jahren zahlte die Kirche in den USA mehrere hundert Millionen Dollar in außergerichtlichen Einigungen sowie nach erfolgreichen Klagen wegen sexueller Belästigung durch katholische Priester. Vor Wilmington haben bereits sechs andere Bistümer Insolvenz bzw Bankrott gemeldet: Das erste war Portland (Oregon), das größte San Diego (Kalifornien).

Quelle:
http://journal.juridicum.at/?c=144&a=2279


01.10.2009

Sexueller Missbrauch – Unter die Haut gebrannt

Von Johann Caspar Rüegg
Angeboren oder erworben – Gene oder Umwelt? Ohne Frage spielen bei der Entstehung psychosomatischer Störungen biologische Faktoren – vor allem veränderte Gene – eine gewichtige Rolle . Doch ebenso bedeutsam sind erlittener Stress und traumatische frühkindliche Erfahrungen.

“Eine belastete Kindheit kann nicht nur das seelische Wohl eines Menschen lebenslang schädigen, sondern auch die körperliche Gesundheit”, sagt Seth Pollak, Professor für Psychologie an der Universität Wiskonsin in Madison.

Er hatte in einer unlängst in den Proceedings of the National Academy of Science veröffentlichten Studie mitgeteilt, dass Jugendliche, die in ihrer Kindheit misshandelt wurden, ein beeinträchtigtes Immunsystem hatten. Und dies war auch bei denjenigen der Fall, die ihre frühe Kindheit – vernachlässigt und ohne adäquate Betreuung – in rumänischen oder russischen Waisenhäusern verbracht hatten.

Um es auf den Punkt zu bringen: Die traumatischen Erfahrungen, die misshandelte oder vernachlässigte Kinder machen, “gehen unter die Haut”, sie hinterlassen psychobiologische Narben. Diese können sogar im Erbgut “eingebrannt” sein, sie verändern bestimmte Gene – “epigenetisch”, meint der Biopsychologe Michael Meaney.

Blick ins Gehirn

Er hatte zusammen mit seinen Kollegen von der McGill Universität in Montreal nachgewiesen, dass traumatische frühkindliche Erfahrungen tief greifende Spuren im Erbgut hinterlassen (Nature Neuroscience, Band 12, S. 342-348). Seine Versuchspersonen lebten allerdings nicht mehr. Es handelte sich nämlich um zwölf Suizidopfer, alle etwa Mitte 30, die als Kind sexuell missbraucht, immer wieder geschlagen oder auf eine andere Weise traumatisiert wurden.

Die Forscher hatten aus dem Gehirn der Verstorbenen bei der Autopsie den Hippocampus herausgeschnitten, jene Hirnregion, die für das Speichern von Erinnerungen zuständig ist. Dann isolierten sie aus dem Hirngewebe ein NR3C1 genanntes Gen, von dem man vermutet, es schütze vor Stress und Depressionen. Die Überraschung: An Teile seiner DNA waren häufig Methylgruppen angelagert, jedenfalls das Vielfache dessen, was im entsprechenden Gen der nicht traumatisierten Verstorbenen gefunden wurde.

Durch diese chemische Veränderung – die Methylierung – wurde die Aktivität des Anti-Stress-Gens beträchtlich eingeschränkt. Jedenfalls konnte die im Antistress-Gen kodierte genetische Information weniger gut abgelesen werden als in den Kontrollen. Darin sahen die Forscher einen Hinweis, dass die neuronale “Stressbremse” gewissermaßen lahmgelegt war.

War das vielleicht eine (Mit-) Ursache dafür, dass sich die Suizidopfer das Leben genommen hatten? Offenbar nicht. Denn zwölf weitere, etwa gleich alte Suizidopfer wiesen im Methylierungsmuster des entsprechenden Gens keine Veränderungen auf – vermutlich, weil sie in ihrer Kindheit niemals misshandelt oder in anderer Weise traumatisiert wurden.

Eine Frage der Epigenetik

Die Schlussfolgerung: Es ist nicht etwa der mit dem Suizid verbundene Stress, sondern die frühkindliche Traumatisierung die “unter die Haut geht” und im Genom der Betroffenen die verhängnisvollen chemischen Spuren hinterlässt – lebenslang.

Durch die neuen Erkenntnisse ist deutlich geworden, dass die Frage “Gen oder Umwelt” nicht einfach mit einem “entweder oder” beantwortet werden kann. Vielmehr geht es darum, wie Umweltfaktoren auf Gene einwirken, sie chemisch verändern und dabei ein- oder abschalten – eine Frage der Epigenetik.

Damit bewahrheiten sich Erkenntnisse, die Michael Meaney und seine Kollegen schon vor Jahren gewonnen hatten, allerdings durch Untersuchungen an Ratten. Die kanadischen Forscher konnten bereits 2004 nachweisen, dass bei den Jungen von Ratten, die von ihren Müttern vernachlässigt wurden, das besagte Anti-Stress-Gen viel stärker mit Methylgruppen beladen war als bei den Rattenbabys aus dem gleichen Stamm, die nach der Geburt häufig geleckt und damit gut gepflegt und gehegt wurden.

Die Aktivität des Gens war somit stark reduziert, das Gen quasi abgeschaltet. Und dem entsprechend hatten die betroffenen Jungen nur eine geringe Resistenz gegen Stress, und dazu waren sie auch noch überaus furchtsam.

Bei guter mütterlicher Pflege verloren Rattenbabys die – bei der Geburt noch vorhandene – Methylhülle um das Anti-Stress-Gen bereits in der ersten Lebenswoche. Dies war aber auch bei den vernachlässigten Jungen der Fall, wenn sie spätestens zwölf Stunden nach der Geburt ihren Müttern weggenommen, von einer fürsorglichen Ratte adoptiert und dann mindestens acht Tage lang gut bemuttert wurden.

Solche Adoptionsexperimente ließen zwei Schlüsse zu. Erstens: Nicht Vererbung, sondern die Qualität der Beziehung zwischen dem Kind und seiner Mutter (oder Ersatzmutter) beeinflusst die DNA-Methylierung und damit die Wirksamkeit des Gens. Zweitens: Die chemische Veränderung am Gen ist im Prinzip reversibel – zumindest im Tierversuch.

Und noch eins.

Sogar bei ausgewachsenen Ratten konnten die Methylgruppen wieder von der DNA abgehängt werden. Dazu war allerdings eine Art von Gen-Therapie mit einem Wirkstoff namens Trichostatin erforderlich. Die in die Hirnkammern injizierte Substanz bewirkte, dass das Anti-Stress-Gen einen Teil seiner Methylhülle verlor. Dadurch wurde es aktiviert, und die von ihm programmierten Proteine konnten im Hirn gebildet werden.

Warum die vom Anti-Stress-Gen programmierten Proteine die Stress-Resistenz erhöhen ist unschwer zu verstehen. Es handelt sich nämlich um Eiweißkörper auf der Oberfläche gewisser Nervenzellen des Gehirns, die Stresshormone wie Cortisol binden. Wenn nun bei Stress zu reichlich Cortisol in die Blutbahn ausgeschüttet wird, so reagiert das Hormon mit den besagten Proteinen, seinen “Rezeptoren” im Gehirn, vor allem im Hippocampus. Letzterer hemmt daraufhin die Stressreaktion.

Umgekehrt erhöht ein Mangel an Stresshormon-Rezeptoren die Anfälligkeit für Stress. Die betroffenen Tiere werden geradezu ängstlich, ja sogar depressiv.

Nun möchte man aber gerne wissen, ob die an Ratten gewonnenen Erkenntnisse auch für uns Menschen relevant sind. Insbesondere: Hängt die Resistenz gegen Stress von der Zuwendung ab, die das Neugeborene von seiner Mutter oder einer anderen Beziehungsperson erhält?

Vernachlässigung und Traumatisierung

Bereits in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts beobachtete der amerikanische Psychologe René Spitz, dass sich alleingelassene und vernachlässigte Säuglinge schlecht entwickelten, sofern sie keine zuverlässige Bezugsperson hatten. Sie wurden ängstlich und depressiv und blieben in ihrer Entwicklung weit zurück.

Unlängst untersuchten Amie Hane und Nathan Fox von der Universität Maryland 185 Paare von Müttern und Kindern und teilten sie in zwei Gruppen ein. In der ersten Gruppe waren Kinder und deren Mütter, die sich um ihre Kleinen nach der Geburt intensiv kümmerten.

Die Mütter in der zweiten Gruppe schenkten hingegen ihren Nachwuchs nur wenig Aufmerksamkeit. Die schon im ersten Lebensjahr vernachlässigten Kleinkinder dieser Gruppe reagierten viel stärker auf Stress, sie waren weniger belastbar als jene der anderen.

Insbesondere dank Seth Pollaks und Michael Meaneys Studien wissen wir nun aber auch, dass Vernachlässigung und Traumatisierung im frühen Kindesalter nicht nur seelische, sondern auch nachhaltige Spuren im Immunsystem und in den Genen hinterlassen können.

Quelle:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wissen_und_bildung/aktuell/?em_cnt=1983706&em_cnt_page=1


30.09.2009

Roman Polanski

Kommentare zu Fall Star-Regisseurs Roman Polanski:

Die weltweiten Reaktionen von Promis auf die Festnahme von Polanski sind ungeheuer skandalös und dabei doch so typisch.
Ich höre da immer den Satz eines alten Kripo-Freundes: “Die Lobby für die Täter ist viel stärker als die für die Opfer.”

Genau das findet hier (einmal wieder) statt. Ja, es wird geradezu zelebriert!

Dass das Opfer seit der Tat lebenslänglich hat, interessiert niemanden. Das Leben dieser Frau wäre ganz anders verlaufen, wenn Polanski sie nicht brutal als Kind(!) vergewaltigt hätte. Eine entsetzliche, todesnahe Erfahrung mit der Aussage des Täters: “Du existierst nicht!” Genau das vermittelt nämlich sexualisierte Gewalt. Es ist eine besonders perfide, demütigende und menschenverachtende Tat. Vielleicht die schändlichste überhaupt. Polanskis Opfer hatte keine Chance auf eine normale Kindheit oder Jugend. Ihr Leben drehte sich seit der Tat ums reine Überleben. Opfer sexualisierter Gewalt sind noch nach Jahrzehnten suizid-gefährdet. Manche reden noch auf dem Totenbett davon!
Aber für solche Gewaltüberlebende stellt sich niemand mit Plakaten vor Kameras. Schon gar keine Promis, die doch ansonsten so gerne auf Charity-Veranstaltungen gehen…

Für den Täter Polanski fordert diese Leute jedoch eine Begnadigung!
Man höre und staune!
Sagte einer der Söhne von Uwe Ochsenknecht doch allen Ernstes in die Kamera: “Der ist über siebzig. Was soll er da noch im Knast?”
Hallo?
Bei Naziverbrechern oder Nicht-Prominenten reden solche Leute anders. Und sind nicht alle Menschen vor dem Gesetz gleich?
Zudem ist Polanski damals einfach geflohen. Er hat sich also ganz bewusst seiner Verantwortung entzogen. So muss er das jetzt nachholen!

Ich fordere Empathie, Gerechtigkeit und Gnade für die Überlebenden sexualisierter Gewalt!
Und ich fordere die Medien auf, sie nicht länger als “Sexopfer” zu bezeichnen, an denen sich jemand “verging”. Das ist unerhört! Man darf solche Gewaltverbrechen nicht sexualisieren und bagatellisieren. Sexualisierte Gewalt ist das Schlimmste, was man einem Menschen antun kann.

Doch ich höre schon die entsetzten Rufe, wenn demnächst wieder einmal ein Kind vergewaltigt wurde: “Wie kann ein Mensch so etwas tun? Die gehören für immer hinter Gitter!”
Geht es noch verlogener?

Monika Gerstendörfer, 30. September 2009
www.lobby-fuer-menschenrechte.de

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Hier eine Petition gegen die Polanski-Lobby!

http://www.thepetitionsite.com/405/petition-to-boycott-roman-polanski-petition-supporters

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Weitere Anmerkungen von Monika Gerstendörfer zum Fall Polanski, denn sie verfolgt diese unsägliche, opferfeindliche Berichterstattung weiter:

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08.09.2009

Sexueller Missbrauch unter Jugendlichen häufig

Sexueller Missbrauch unter Jugendlichen häufig
Sozialpsychologin: “Pornografie lehrt sexuelle Verhaltensdrehbücher”

Fehlende Abgrenzung bringt jugendliche Paare oft in ernste Probleme

London/Potsdam (pte/07.09.2009/13:35) – Liebesbeziehungen unter Jugendlichen laufen nicht immer romantisch ab, sondern beinhalten oft erzwungene sexuelle Handlungen oder Aggressionen gegen den Partner. Das haben Wissenschaftler der Universität Bristol http://www.bris.ac.uk und der britischen Gesellschaft für die Prävention von Gewalt gegen Kinder (NSPCC) http://www.nspcc.org.uk erhoben. Sie untersuchten Jugendliche im Alter zwischen 13 und 17 Jahren, von denen 90 Prozent bereits sexuelle Erfahrungen hatten. Die Ergebnisse schockierten selbst die Studienautoren. Jedes sechste Mädchen gab an, bereits ein- oder mehrmals zum Sex gezwungen worden zu sein, eines von 16 Mädchen berichtete über eine Vergewaltigung vom Freund oder Ex-Freund. Jedes vierte ist körperlicher Gewalt ausgeliefert und wurde bereits vom Freund geohrfeigt, geschlagen oder regelrecht verprügelt. Jedes dritte Mädchen leidet an sexuellen Handlungen in der Beziehung.

Besonders betroffen waren junge Mädchen mit einem deutlich älteren Freund, sowie wenn sie bereits zuvor durch Eltern oder ältere Brüder Gewalt erlitten hatten. Bei den Burschen war der Anteil derer, die durch Druck oder Zwang zu sexuellen Handlungen gedrängt wurden, deutlich geringer. Nur jeder Fünfte berichtete von körperlicher Gewaltanwendung in der Beziehung. Mädchen gaben häufig an, aus Schuldgefühl oder Angst um den Verlust des Freundes wenig Alternativen zur Duldung der Gewalt zu haben. “Schockierend ist, dass so viele Jugendliche Gewalt oder Missbrauch in der Beziehung normal finden. Viele berichten ihren Eltern gar nicht, was wirklich passiert”, berichtet NSPCC-Sprecherin Diana Sutton. Die Studienautoren sehen die Ergebnisse als alarmierendes Signal, dass die Prävention von Gewalt in Beziehungen stärker im Schulunterricht einfließen soll.

Das Problem ist nicht auf Großbritannien beschränkt. “Auch unsere Erhebungen zeigen, dass sexuelle Aggressionen häufig vorkommen. Fast zwei Drittel der von uns untersuchten Frauen zwischen 18 und 20 Jahren hatte bereits unfreiwillige sexuelle Kontakte hinter sich”, berichtet Barbara Krahé, Sozialpsychologin an der Universität Potsdam http://www.psych.uni-potsdam.de im pressetext-Interview. Mädchen scheinen häufiger als Opfer auf als Burschen, wobei sich die Befragung zu Opfererfahrungen bei männlichen Jugendlichen schwierig gestaltet. “Auch Burschen berichten von unfreiwilligen Kontakten. Fragt man sie, wie schlimm sie diese empfunden haben, spielen sie es eher runter.” Durch klinische Diagnostik könne man jedoch auch bei missbrauchten Jungen später Symptome wie vermehrte Depressionen oder Angstzustände feststellen. “Für Männer ist es schwieriger, diese Probleme auch wahrzunehmen oder zu kommunizieren”, so die Psychologin. Langfristige Folgen habe Missbrauch in der Partnerschaft für Mädchen wie auch für Burschen. “Wer einmal zum Opfer wird, hat erhöhtes Risiko, dass sich diese Erfahrung auch später wiederholt.”

Als wichtigsten Grund für diese Gewalt sieht Krahé ein sexuelles Verhaltensdrehbuch, das in den Köpfen vieler junger Menschen eingeschrieben sei. “Männer sollen fordern und Initiative zeigen, während Frauen Kontrolle suchen. Diese Normen werden auch aus pornografischen Darstellungen erlernt, die häufig Gewalt beinhalten. Frauen zieren sich dabei zuerst vor der Gewaltanwendung, willigen schlussendlich jedoch ein, da sie diese anscheinend doch toll finden. Pornografie ist heute für Jugendliche leichter zugänglich denn je und Burschen wie auch Mädchen übernehmen die hier gezeigten Rollen.” Durch den Gruppenzwang unter Peers werden die sexuellen Drehbücher schließlich weitergegeben und gefestigt. “Burschen wollen bei Freunden dadurch punkten, dass sie möglichst viele Mädchen an Land ziehen”, so die Sozialpsychologin.

Als Ausweg aus sexueller Gewalt rät die Expertin den Opfern, professionelle Hilfe in Anspruch