Beschwerde

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag

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08.03.2010

Pädophile Vergangenheit des Daniel Cohn-Bendit
 – Der Kinderschänder

Von Thomas Meier, Zürich, 23.02.2001

Erschreckende Tatsachen treten zutage, wenn man frühere Veröffentlichungen Daniel Cohn- Bendits genauer studiert. Der damalige militante Achtundsechziger, Wortführer der anti- autoritären Studentenbewegung in Frankreich und Deutschland und heutige prominente Grünen-Abgeordnete im Europa-Parlament, beschrieb in seinem Memoiren-Band «Der grosse Basar» ausführlich seine sexuellen Erlebnisse mit fünfjährigen Kindern.

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02.03.2010

ich sag’s mal etwas banal

Karl Kardinal Lehmann:
“Es gibt ja von der medizinischen, – psychiatrischen Seite her auch die Situation, dass es, eh, eh, Täter gibt die, ich sag’s mal etwas banal, einmal ausrutschen. Die man aber nicht auf ein Leben lang einfach, eh, jetzt aus der beruflichen Aktivität ausschließen kann.”


13.02.2010

“Lieben Sie Kinder mehr als Ihnen lieb ist?”

“Sexualisierte Gewalt ist Seelenmord – ihn mit Liebe zu vergleichen, ein Verbrechen.”  (Norbert Denef)

Mehr dazu unter:

Gedankliche Hingezogenheit zu Kindern


26.01.2010

“Ich habe mich zu ihr hingezogen gefühlt.”

75-Jähriger missbraucht Mädchen

Lichtenfels – Er galt als lieber Opa, der einem neunjährigen Mädchen unentgeltlich bei den Hausaufgaben half. Doch der angeblich so freundliche Nachbar, ein 75-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels, missbrauchte die Unbekümmertheit seines Schützlings und griff dem Mädchen im vergangenen Jahr mehrmals in den Schlüpfer.
Verurteilt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wurde der 75-Jährige am Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Kindern sowie wegen sexueller Nötigung. Zusätzlich muss der Mann 15 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In seinem Urteil kritisierte Richter Armin Wagner: “Sie haben einst Ihre Existenz damit bestritten, Kinder zu lebenstauglichen Menschen zu erziehen und kriegen jetzt ihre Rente dafür. Was sie getan haben ist nicht nur unmoralisch, sondern eine Straftat.” Wäre der Angeklagte noch im aktiven Dienst, hätte dieser eine Gefängnisstrafe bekommen.

Fast ein Jahr lang soll der 75-Jährige die damals Neunjährige – laut Anklage – in seiner Wohnung bei den Hausaufgaben betreut haben. Regelmäßig soll er dem Kind dabei nicht nur den Rücken und die Brust gestreichelt, sondern auch in unzähligen Fällen in die Hose und an das nackte Geschlechtsteil gegriffen haben. Zusätzlich soll er im August die Schülerin in seiner Gartenhütte mit seinen Armen umklammert haben und sie wissen lassen, dass er sie nur loslassen werde, wenn er ihre Brust küssen dürfe. Erst nachdem die Kleine eingewilligt hatte, konnte diese sich aus dem Griff des Angeklagten befreien und flüchten. Zu Tage kamen die Übergriffe des Seniors, weil sich das Kind seinen Eltern anvertraute.

Obwohl der Angeklagte im Vorfeld ein Geständnis angekündigt hatte, kam ihm im Gerichtssaal dieses nur zäh über die Lippen. Er gestand, er habe das kleine Mädchen sehr gemocht, deshalb habe er ihr hin und wieder über den Rücken gestrichen und sie dabei gelobt. Der 75-Jährige: “Ich habe mich zu ihr hingezogen gefühlt.” Richter Wagner: “Es ist aber keine pädagogische Handlung, einem Kind in die Unterhose zu greifen, mir ist das unvorstellbar.” Mit Gedächtnislücken glänzte der Senior, als es um das Erzählen von Details ging und er schimpfte: “Sie stellen Fragen, da kann ich mich doch nicht mehr erinnern.” Wagner: “Es ist doch wohl was anderes als wenn man irgendwo mal einen Kuchen isst.”

Vorgehalten wurde dem Senior von der Staatsanwältin Ulrike Barausch außerhalb der Anklage, dass der Senior auch einmal die Neunjährige und deren Freundin mit dem Fernrohr beim Nacktbaden im Garten beobachtet haben soll. Der Angeklagte verteidigte sich: “Ich habe das Fernglas geholt, weil ich die Fernbrille nicht finden konnte.” Er bestritt, dass die Kinder damals nichts an hatten. Nach nahezu einer Stunde Vernehmung, gab der Senior die Vorwürfe aus der Anklage mit “Es tut mir leid, ich habe sie angefasst” zu.

Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wollte die Staatsanwältin und eine Geldbuße von 2000 Euro. Sie erklärte, dass das Kind noch heute unter den Folgen der Übergriffe leide und sich deshalb in therapeutische Behandlung begeben musste. Der Angeklagte habe nicht nur das Vertrauen des Kindes, sondern auch das der Eltern missbraucht. Nebenklägerin Kristina von Imhoff begrüßte die Forderungen der Staatsanwältin und kritisierte: “Wenn ich mir vorstelle, dass der Angeklagte mal Lehrer war.” Der 75-Jährige habe wohl “ein Problem”, welches er in Angriff nehmen sollte.

“Er dachte nicht, welche Folgen das nach sich zieht”, sagte Verteidiger Rainer Taubert. Er glaubte, dass die Zeit alle “Wunden heilen werde”. Der Anwalt wollte eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr, auch damit der Angeklagte seine Pensionsansprüche nicht verliert. Taubert glaubte, dass das Urteil nur ein kleiner Teil der Härte sei, die seinen Mandanten nun treffe. “Es ist nur ein Stein in einem Mosaik”, so Taubert. dd

Quelle:

http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/lichtenfels/art2395,1078413


24.01.2010

Gedankliche Hingezogenheit zu Kindern

Für mich war immer klar, wenn ich von “Pädophilie” spreche, dann meine ich die gedankliche Hingezogenheit zu Kindern.
Sobald es die gedankliche Ebene verlässt, wenn also Kinder real missbraucht werden, sollte man nicht mehr von “Pädophilie” sprechen, sondern von “sexuellem Missbrauch” bzw. von “sexueller Gewalt.” Ich habe diese Unterscheidung für mich immer klar durchgezogen.
Ich bin mir auch keineswegs sicher, ob die Pädophilie (als sexuelle Präferenzstörung) wirklich die Ursache ist, wenn jemand Kinder missbraucht. Ich beweise ja durch mein eigenes Beispiel, dass ich die gedankliche Neigung unter Kontrolle halten kann, wenn man den Willen dazu hat.
Die eigentliche Ursache für sexuelle Gewalt sehe nicht so sehr in der fehlgeleiteten Sexualpräferenz, sondern im Fehlen von Mitgefühl und Respekt gegenüber dem Kind; also in dem, was man in der Fachwelt “fehlende Opferempathie” nennt.
Diese fehlende Opferempathie hat mit der sexuellen Präferenz wenig zu tun, sie ist ein Produkt von Erziehung und Sozialisation. Das heißt: Wer selbst nie Liebe, Mitgefühl oder Respekt erfahren hat, kann diese Werte später auch Anderen nicht entgegenbringen. Der sexuelle Trieb ist dann vielleicht Auslöser, aber nicht die eigentliche Ursache einer sexuellen Gewalttat.
Auch den Ausdruck “Triebtäter” finde ich irreführend, denn die Ursache eines sexuellen Übergriffs ist nicht der Trieb (auch wenn der Täter das für sich vielleicht so empfindet), sondern die gestörte Persönlichkeit. Man muss an er gestörten Persönlichkeit arbeiteten, dann ergibt sich das mit der Triebkontrolle ganz von selbst, denn ein Mensch mit einer reifen und gefestigten Persönlichkeit hat seinen Trieb unter Kontrolle, egal ob er pädophil ist oder nicht.

Marco


17.01.2010

Es gibt Kinder in die ich mich verliebt habe

Ausschnitt aus TV.B Stadtgespräch Porträt mit Prof. Klaus Beier – Teil 2 (12.06.2007)

Zitat:

“…Die Betroffenen wissen genau, welche Medikamente kann ich einsetzen, wie wirken die und die wirken zum Teil sehr stark, dass heißt man kann zusätzlich die sexuellen Impulse herunter regulieren. Die sind dann nicht mehr so stark im Körper, im Gehirn, nicht mehr so präsent und damit haben sie eine weitere gute Schutzmöglichkeit, um eben Kinder zu schützen.

Aber mit starken Nebenwirkungen oder? Das ist doch ein Faktor oder kann ich auch die Medikamente bei jedem Betroffenen einsetzen?

Es ist ja vor allem Mal entscheidend, dass der Betroffene selber das möchte. Man würde es ja nie über seinen Kopf hinweg verschreiben, aber wenn jemand diese Verantwortung ernst nimmt, problembewusst ist und erkennt die Impulse sind stark, es gibt Gefahrensituationen, es gibt Kinder in die ich mich verliebt habe, ich würde diesen Kontakt gerne ausweiten, ich muss dafür Sorge tragen, dass das nicht geschieht und ich greife zusätzlich zurück auf ein Medikament, dann ist das ein sinnvoller Schritt…”

Zitatende

Quelle: http://www.kewego.de/video/iLyROoaftbe9.html

Wie aus dem Zitat oben von Prof. Klaus Beier zu entnehmen ist, vergleicht die Charité nicht nur in ihrem Werbespot “Lieben Sie Kinder mehr als Ihnen lieb ist?” Liebe mit sexualisierter Gewalt.

Die so genanten Psychoexperten sollten wissen, wie sehr Worte verletzen können und wie schnell sie zur Waffe werden, zur Waffe gegen die Opfer, um das Verbrechen der sexualisierten Gewalt herunter zu spielen.

Es ist die Sprache der Täter, Liebe mit sexualisierter Gewalt gleichzusetzen und aus meiner Sicht ein Verbrechen.

“Lieben Sie Juden mehr als Ihnen lieb ist?”

Würde man diesen Spot bewusst verwenden, um Nazis anzusprechen, damit sie eine Therapie machen?

Ich glaube nicht!

Würde unsere Gesellschaft einen solchen Vergleich zulassen, das Verbrechen an den Juden mit Liebe zu vergleichen?

Ich glaube nicht!

Herrn Prof. Klaus Beier von der Charité und all denen die es nicht lassen können/wollen, Liebe mit sexualisierter Gewalt zu vergleichen, empfehle ich dringend das Buch von Monika Gerstendörfer:

“Der verlorene Kampf um die Wörter”

Opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt – Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung

http://www.gerstendoerfer.de

Tätersprache ist unerträglich für die Opfer – damit muss endlich Schluss sein.

Deshalb bitte ich darum, dass auf dieser Webseite darauf geachtet wird, sich nicht der Tätersprache zu bedienen. Sollten versehendlich Kommentare freigeschaltet werden wo das nicht der Fall ist, dann informieren Sie mich bitte. Diese werde ich umgehend löschen.

Hoffnungsvoll

Norbert Denef