Beschwerde
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
11.096
Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag
Unterschriften bisher:
11.096
Berliner Morgenpost 5.02.2010
Canisius-Kolleg
Ermittlerin Raue spricht von einer “Lawine”
Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ursula Raue war lange Vorsitzende der Hilfsorganisation “Innocence in Danger” und ist seit 2007 Ansprechpartnerin des Jesuitenordens für Opfer sexuellen Missbrauchs. Sie soll zwischen Opfern und Tätern im Fall Canisius vermitteln. Was sie bislang herausgefunden hat.
….
Morgenpost Online: Sexueller Missbrauch verjährt zehn Jahre, nachdem das Opfer sein 18. Lebensjahr vollendet hat, schwerer sexueller Missbrauch 20 Jahre danach. Sie hatten angeregt, dass diese Fristen ausgeweitet werden sollten und wollten mit der Justizministerin über dieses Thema sprechen. Was ist daraus geworden?
Ursula Raue: Da hat sich meine Meinung etwas geändert. In einem Prozess, in dem über sexuellen Missbrauch verhandelt wird, muss das Opfer ganz genaue Angaben zu Tag, Zeit und Ort machen. Wer kann das schon Jahre und Jahrzehnte später? Wenn diese Daten aber nicht genannt werden können, reicht es in der Gerichtsverhandlung nicht für eine Verurteilung. Wenn dann am Ende die Täter freigesprochen werden, weil die Erinnerungen der Opfer nicht präzise genug sind oder nicht sein können, ist den Opfern nicht geholfen.
Morgenpost Online: Dann wäre es vielleicht sogar noch schlimmer, als wenn man es gar nicht erst versucht hätte?
Ursula Raue: Ja. Wenn ein solch emotional aufwühlender Prozess mit einem Freispruch enden würde, wäre es mit Sicherheit schlimmer für die Opfer.
Morgenpost Online: Das heißt, die Fristen der Verjährung sind, so, wie sie jetzt festgelegt sind, doch vernünftig?
Ursula Raue: Es gibt gute Gründe dafür.
…
Das gesamte Interview lesen…
Quelle:
http://www.morgenpost.de/berlin/article1252259/Ermittlerin-Raue-spricht-von-einer-Lawine.html
Am 6. Februar 2010 um 07:40 Uhr
Es ist gut zu wissen, welche Seite die “Ermittlerin” Raue vertritt, aus meiner Sicht, die der Täter. Denn offensichtlich setzt sie sich nicht dafür ein, dass sich etwas ändert, sondern, dass alles so bleibt wie es ist – Täterschutz vor Opferschutz!
Der Volksmund sagt dazu:
Wem sein Brot ich ess, dem sein Lied ich sing.
Ein Streifen am Horizont? Vielleicht:
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt: “Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.” Die CSU-Politikerin fordert, dass die Verjährungsfristen deutlich angehoben werden: auf 30 Jahre sowohl im Zivilrecht wie im Strafrecht. “Die Verfolgung der Täter darf nicht an Fristen und Formalien scheitern.”
Nun wird sich zeigen welche Macht die Täterlobby “noch” hat, den Vorstoß von Frau Merk wieder im Keim zu ersticken.
Hoffnungsvolle Grüße
Norbert Denef
Am 6. Februar 2010 um 15:11 Uhr
Nun wird auch hier, wie bei den ehemaligen Heimkindern, „Schadensminderung“ betrieben.
Die “Ermittlerin” Raue weis genau das der Staat auch hier seine Aufsichtspflicht verletzte.
Die Opfer werden noch einmal Opfer.
Sieglinde Alexander
Am 7. Februar 2010 um 14:38 Uhr
Ach guck mal einer an, sie hat ihre Meinung geändert. Das scheint ja eine Frau mit Charakter zu sein. Wieviel verdient sie denn da bei der katholischen Kirche? Pfui Teufel!
Am 12. Februar 2010 um 16:49 Uhr
Auch wenn es vielleicht unpopulär ist, möchte ich (ebenfalls Missbrauchsopfer) doch auf den Umstand hinweisen, dass Frau Raue in einem Punkt nicht mal unrecht hat:
Das Opfer muss ganz genaue Angaben zu Tag, Zeit und Ort machen. Wenn diese Daten nicht genannt werden können, reicht es nicht für eine Verurteilung.
Natürlich ist es unabdingbar, dass die Verjährung verlängert wird. Ich selbst habe erst 20 Jahre später mit 29 Jahren das erste Mal darüber gesprochen.
ABER weder kann ich mich heute, noch konnte ich beim ersten Outing daran erinnern, wann genau der Missbrauch als 9jährige stattgefunden hat.
Insofern hatte und hätte ich keinerlei Chance den Täter in einem Verfahren zu belangen, da mir zwar das WO, aber nicht das genaue WANN als Beweismittel zur Verfügung steht.
Somit brächte die Verlängerung der Verjährungszeiten ohne eine Veränderung der angelich notwendigen genauen Beweisangaben Tag und Uhrzeit meiner Ansicht nach nichts.
Am 12. Februar 2010 um 21:12 Uhr
Ich bin etwas verwirrt??? Noch eine Sarah im Forum? Nun denn, damit wir uns zukünfitig voneineander unterscheiden können, werd ich zukünftig meinen Pseudonym – Nachnamen hinzufügen
.
Grüße von der “alten” Sarah *g*
Am 13. Februar 2010 um 11:30 Uhr
Am 13. Februar 2010 um 13:10 Uhr
Hollo neue Sarah,
tja – also ich tummle mich jetzt im Forum einfach unter Sarah M.! Ist das ok für Dich?
Liebe Grüße von der “alten Sarah” und jetzigen Sarah M.